Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Kamen beschließt, dass im Zusammenhang mit einer möglichen Ampelanlage auf der B 233 / Unnaer Straße ein Gutachten eingeholt wird, mit welchem die Auswirkungen einer möglichen zusätzlichen Ampelanlage auf der B 233 in Bezug auf die Gesamtverkehrssteuerung auf der B 233 und der angrenzenden Bereich analysiert und bewertet wird. Dies schließt eine finanzielle Bewertung möglicher Anpassungsmaßnahmen an anderen betroffenen Verkehrsanlagen mit ein.

Das Gutachten ist dem Planungs- und Umweltausschuss vollständig und schriftlich zur weiteren Beratung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

bei 6-Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

 


 

Frau Scharrenbach verneinte die Frage von Herrn Brüggemann, ob sie den Antrag nicht zurückziehen wolle, da sie selbst den Kontext zwischen beiden Anträgen hergestellt habe, weil sie erst einmal einen Überblick über den Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmen haben wolle.

Herr Liedtke stellte fest, dass in der Vergangenheit laufend im Planungs-und Umweltausschuss über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan berichtet worden sei, so dass er heute keine Veranlassung sehe, einen weiteren umfassenden Bericht zu geben. Darüber hinaus erfolge eine umfassende Betrachtung im Rahmen der Aufstellung der 2. Stufe des Lärmaktionsplanes. Zum zweiten Teil des vorliegenden Antrages führte er aus, dass ein Beschluss herbeigeführt werden solle, in dem ein Gutachten zu einem Gutachten beauftragt werden solle, welches derzeit bereits in Bearbeitung sei. In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 26.09.2012 sei zu dem Tagesordnungspunkt 

TOP 1: Verkehrsplanungen zum Knotenpunkt B 233 / Unnaer Straße / Henry-Everling-Straße sowie die angrenzenden Kreuzungsbereiche
hier: Vortrag des Herrn Dr. Blanke, Ingenieurbüro Ambrosius-Blanke, Bochum

 

ausführlich zur Thematik informiert worden. Des Weiteren sei die entsprechende Präsentation über das Ratsinformationssystem verfügbar.  Auch im Planungs- und Umweltausschuss sei mehrfach über den Sachstand berichtet worden. Zunächst sei die Machbarkeitsstudie mit Straßen.NRW abgestimmt worden. Zentrales Abstimmungsthema mit dem Straßenbaulastträger war zunächst die Kernfrage, Kreisverkehr oder Lichtsignalanlagen. Straßen.NRW hatte sich seinerzeit gegen eine Kreisverkehrslösung ausgesprochen. Eine entsprechende Rückmeldung wurde auch an die parlamentarischen Gremien der Stadt Kamen gegeben. Im Anschluss daran wurde ein Leistungsfähigkeitsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses liege zur Prüfung und Abstimmung dem Landesbetrieb vor. So sei dies auch in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13.05.2013 durch Herrn Neunert mitgeteilt worden. In der Niederschrift aus dieser Sitzung sei die entsprechende Information auch nachzulesen. Momentan würden noch letzte Details mit Straßen.NRW abgestimmt. Sobald ein mit dem Landesbetrieb abgestimmtes Gutachten erstellt sei, werde dies in den Fachausschüssen der Stadt Kamen vorgestellt. Damit werde zeitnah ein umfassendes Gutachten zur Leistungsfähigkeit vorliegen. Es sei nicht schlüssig, weshalb unnötigerweise ein weiteres Gutachten mit gleichen Untersuchungsschwerpunkten in Auftrag gegeben werden solle.

Die o. g. Aussagen von Herrn Liedtke wurden durch Herrn Brüggemann nochmals ausdrücklich bestätigt. Er betonte nochmals, dass die Verwaltung sich mit Straßen.NRW in der Phase der Schlussabstimmung der Leistungsfähigkeitsuntersuchung befinde. Sobald das Ergebnis vorliege, werde in den Fachausschüssen dazu berichtet. Ergänzend zitierte er den Auszug aus der Niederschrift zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13.05.2013 wie folgt:

Frau Scharrenbach teilte weiter mit, dass der Landesbetrieb Straßen NRW in Bezug auf eine mögliche Ampellösung auf der Hochstraße am 23.02.2013 in der Lokalzeitung angekündigt habe, dass ein Gutachten zur Leistungsfähigkeitsberechnung und Beurteilung der Gesamtverkehrs­steuerung in Auftrag gegeben worden sei. Sie erkundigte sich diesbezüglich, ob dieses Gutach­ten der Verwaltung vorliege.

Herr Neunert antwortete, dass dieses Gutachten im Auftrag der Stadt Kamen erstellt wurde und dem Landesbetrieb Straßen NRW bereits vorliege.“

Frau Scharrenbach bezweifelte aufs Stärkste, dass eine solche Aussage in der vorangegangenen Sitzung durch Herrn Neunert getroffen wurde.

Die Verwaltung habe versucht darzulegen, dass der vorliegende Antrag obsolet sei, führte Herr Brüggemann weiter aus. Somit werde die Verwaltung den Vorsitzenden zwangsläufig bitten, die Ablehnung des Antrages beschließen zu lassen.

Daraufhin erläuterte Frau Scharrenbach nochmals, dass sie bei ihrer Anfrage in der vorangegangenen Sitzung unter Bezugnahme auf die Presseerklärung des Herrn Kiewald (Landesbetrieb Straßen N.R.W.) die Antwort der Verwaltung so verstanden habe, dass ein Gutachten zur Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Gesamtverkehrsflüsse, einschließlich der Südkamener Spange (K 40n) weder in Auftrag gegeben, noch in einem Abstimmungsprozess mit dem Landesbetrieb sei. Daraufhin sei der Antrag gestellt worden. Vielmehr erhalte sie nunmehr eine total konträre Auskunft. Sie bezichtigte die Verwaltung der Lüge.

Diese Anschuldigung wies Herr Brüggemann vehement zurück.

In diesem Zusammenhang bestätigte auch Herr Neunert nochmals seine in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13.05.2013 getroffene Aussage, dass das Gutachten von Dr. Blanke seit Dezember 2012 dem Landesbetrieb zur Bearbeitung und Schlussabstimmung vorliege. Des Weiteren bestätigte er, dass Dr. Blanke auch die Verkehre der Südkamener Spange berücksichtige.

Sodann erkundigte sich Herr Standop, in wie weit das beauftragte Gutachten, sofern eine signalgeregelte Kreuzung machbar und leistungsfähig sei, auch Aussagen zu möglichen zusätzlichen Lärmbelastungen durch eine signalgeregelte Kreuzung enthalte.

Das Gutachten befinde sich, wie bereits dargestellt, in der Schlussabstimmung mit Straßen.NRW, erklärte Herr Brüggemann. Das bedeute, dass Fragen zum Gutachten ausgetauscht und erörtert würden. Das Gesamtergebnis werde, so sei es zugesagt, in den Fachausschüssen vorgestellt. Sollte es nicht gelingen, den Beschluss zum Lärmaktionsplan zur Unnaer Straße so umzusetzen, wie es die dargestellten Varianten vorsehen, dann werde es keine umfängliche Lärmminderung für die Unnaer Straße geben.

In weiteren Ausführungen zweifelte Frau Scharrenbach an, dass es einen Umsetzungsbeschluss für diese Maßnahme gebe. Sie schätze die Etateinbringung lediglich als Finanzplanungsgröße ein und bewerte dies nicht als Maßnahmenbeschluss. Inhalte des beauftragten Gutachtens seien ihr nicht bekannt. Auch mögliche weitere finanzielle Belastungen, die durch diese Maßnahme ausgelöst werden könnten, seien in die Gesamtbeurteilung einzubeziehen (z. B. notwendige Umplanung von weiteren Lichtsignalanlagen im Umfeld – die Lichtsignalanlagen der Kreuzung B 233 / Lünener Straße seien mit städtischen Mitteln mit neuer Technik ausgestattet worden – diese Bereiche nochmals zu überarbeiten sei unwirtschaftlich). Insofern sei es unabdinglich, dieses Gutachten parlamentarisch zu beraten und einen Maßnahmenbeschluss zu fassen.

Vor dem Hintergrund der Beschlusslage zum Lärmaktionsplan seien entsprechende Haushaltsmittel für diese Maßnahme etatisiert worden, entgegnete Herr Brüggemann. Die zunächst dem Landesbetrieb vorgeschlagene Kreisverkehrslösung lasse sich nicht realisieren, diese Möglichkeit werde von Straßen.NRW strikt abgelehnt. Für den Fall, dass sich die Variante der lichtsignalgesteuerten Kreuzung nicht realisieren lasse, gebe es keine Lärmminderung für die Anwohner der Unnaer Straße. Intention aller, sei klar aus dem Beschluss zum Lärmaktionsplan hervorgegangen, die Lärmbelastung für die Bewohner der Unnaer Straße zu mindern. Einzige und beste Möglichkeit sei es, da bestehe Einigkeit, die LKW-Verkehre aus der Unnaer Straße weitgehend herauszunehmen. Dies gelinge nur durch eine andere Verkehrssteuerung zur Anbindung der Hochstraße. Er wies in diesem Zusammenhang nochmals auf die Umleitung der Verkehrsströme, wie sie in der Machbarkeitsstudie durch Herrn Blanke eingehend dargestellt wurden, hin. Weiterhin sei vorgesehen, die Ampelanlagen so aufeinander abzustimmen, dass kurz hintereinander liegende Wartezeiten der Autofahrer in dem Abschnitt Zollpost – Henry-Everling-Straße vermieden werden. Die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Lünener Straße sei von Änderungen der Taktung aufgrund der Entfernung nicht betroffen.

Mit Bezug auf den ersten Teil des vorliegenden Antrages erinnerte sich Herr Diederichs-Späh, an seine Anfragen zu Absichten der Bahn zum Haltepunkt Husen und Ausbau des Gleiskörpers in nördlicher Richtung auf vier Gleise vorlägen und ggf. welche Auswirkungen dies in Bezug auf die Lärmproblematik habe. Auch im Bereich der Lünener Straße war beschlossen, drei Querungshilfen zu errichten. Tatsächlich errichtet seien nunmehr zwei. Insofern sei es notwendig, regelmäßig Sachstandsinformationen zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes zu erhalten und der vorliegende Antrag begründet.

Absehbar werde eine umfassende Information zum Stand der Umsetzung des LAP den Planungs- und Umweltausschuss erreichen, entgegnete Herr Liedtke. Wie bereits ausgeführt, sei ein Büro mit der Erstellung des LAP 2. Stufe beauftragt. Im Rahmen dieser Arbeiten werde auch ausgeführt, welche Maßnahmen der 1. Stufe umgesetzt und welche Auswirkungen damit erzielt worden seien.

Zur Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh, wann der LAP 2. Stufe vorliege, erklärte Herr Liedtke, dass dies 2014 der Fall sein werde.

Herr Brüggemann beantragte, den Antrag der CDU-Fraktion abzulehnen.

Frau Scharrenbach erkundigte sich, ob das angeforderte Gutachten noch vor Beginn der Baumaßnahme vorgelegt werde.

Sodann ließ Herr Lipinski über den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.