Sitzung: 01.07.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 054/2013
Beschluss:
Die Stadt Kamen stimmt den nunmehr geplanten Änderungen des Betriebs des
Wertstoffhofes (Zeiten sieh auch Sachverhalt und Begründung) sowie der
Aufbereitungsanlag für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der
Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG zu.
Abstimmungsergebnis:
bei
3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
Genehmigungsverfahren
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Antrag der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH
(GWA) vom 16.04.2013 auf Erteilung einer Genehmigung einer wesentlichen
Änderung betreffend der Modernisierung und Erweiterung der Aufbereitungsanlage
für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der Inertstoffdeponie im
Kamen gem. § 16 BImSchG
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen
Frau Dyduch stellte für die
SPD-Fraktion fest, dass es, wie auch in der Vergangenheit von der SPD-Fraktion
gefordert, nicht zu einem Umschlagplatz für Hausmüll auf dem Gelände der
Aufbereitungsanlage der GWA komme. Die GWA beantrage die Erweiterung des
Abfallkataloges und der Öffnungs- und Betriebszeiten. Die beantragten Öffnungs-
und Betriebszeiten seien als unproblematisch zu beurteilen, da sie sich an
praktikable Lebensverhältnisse anpassen würden und verbraucherfreundlich seien.
Bei der Änderung der Infrastruktur werde Ordnung auf dem Gelände geschaffen.
Bauliche Ordnung und Übersichtlichkeit beinhalte zudem einen besseren Service
für Verbraucher und Gewerbliche. Die Erweiterung von Lärm- und Sichtschutz sei
ebenfalls positiv zu beurteilen. Zudem seien Rat und Planungs- und Umweltausschuss
in der Verantwortung, dieses kommunale Unternehmen im Kreis Unna zu
unterstützen, denn alle im Kreis Unna würden davon profitieren. Es sei der
SPD-Fraktion bewusst, dass die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg
unabhängig von der Stellungnahme der Stadt Kamen erfolge. Die GWA habe in der
Vergangenheit immer signalisiert, dass es zu Veränderungen kommen werde. Die in
dem Antrag dargestellten Änderungen werden von der SPD-Fraktion mitgetragen.
Die vorliegende Beschlussvorlage erhalte die Zustimmung der SPD. Es gehe hier
und jetzt nicht um die Grundsatzfrage, ob die Deponie gewollt sei.
Herr Kühnapfel stellte für seine
Fraktion dar, dass es schon um die Frage gehe, ob die Deponie dort langfristig
weiter betrieben werden solle. Bei Betriebsbeginn der Deponie habe man den
Anwohnern eine zeitliche Befristung der Deponie versprochen. Es werde kritisch
gesehen, dass mittlerweile ein dauerhafter Betrieb des Standortes geplant sei.
Bereits bei der Stellungnahme zur Beantragung der Hausmülldeponie sei auf das
vorhandene Planungsrecht abgezielt worden, wonach erhebliche Flächen der
Landwirtschaft vorbehalten seien. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die
Verwaltung in ihrer Stellungnahme auch auf das Planungsrecht eingegangen wäre.
Kritisch sei weiterhin zu sehen, dass der Abfallartenkatalog um Problemabfälle,
wie die Kesselsande, erweitert werden solle, um neue lukrative Geschäftsbereiche
zu erschließen. In der Stellungnahme der Stadt Kamen sei hierzu keine Aussage
getroffen worden. Zu begrüßen sei die Erweiterung der Öffnungszeiten, um auch
Berufstätigen eine Anlieferung zu ermöglichen. Eine Erweiterung der
Betriebszeiten werde jedoch nicht befürwortet, da hiermit eine Störung der
Anwohner durch Lärm und Verkehrsbelästigungen einher gehe. Es wäre schön
gewesen, wenn ein Mitarbeiter der GWA, wie Herr Husemann, das Konzept diesem
Ausschuss vorgestellt und ein Einführungsstatement abgegeben hätte.
Frau Schaumann erklärte, dass es
klar gewesen sei, dass ein neues Betriebskonzept kommen würde; spätestens
nachdem das Hausmüllkonzept wegmoderiert worden sei. Letztlich müsse auch ein
kommunales Unternehmen, wie die GWA, wirtschaftlich arbeiten. Dieses
Betriebskonzept sei gut und ausgewogen für den Standort in Kamen-Heeren-Werve.
Die Beibehaltung des Wertstoffhofes auf Dauer sei für Kamener Bürger ein gutes Serviceangebot.
Außerdem seien 11 Arbeitsplätze an dem Standort zu sichern. Aus diesen Gründen
werde die FDP-Fraktion der Vorlage zustimmen. Eine Nachfrage ihrerseits bezüglich
der Kesselsande bei Herrn Husemann von der GWA habe ergeben, dass Kesselsande kein
belastetes Material darstellen würden, da sie u.a. als Trägerstoff für die
Dachbegrünung Verwendung fänden.
Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh,
ob es von anderen beteiligten Dritten im Kreis zu dem Antrag noch
Stellungnahmen geben würde, die man ggf. in die eigene Stellungnahme mit einzubeziehen
habe, antwortete Herr Liedtke, dass
keine weiteren Stellungnahmen, auch die des Kreises Unna, bekannt seien.
Weiterhin bat Herr Diederichs-Späh
um Aufklärung des Widerspruchs, dass einerseits laut Beschlussvorlage es zu
keiner signifikanten nachteiligen Veränderung hinsichtlich der Abwassermengen
und –qualitäten komme und andererseits unter Punkt 7 der Synopse von einer
Veränderung der Entwässerungsstruktur die Rede sei. Dies sei insbesondere im
Hinblick auf die Kesselsande interessant, denn nach den Ausführungen des Herrn
Theymann, sei das aus den Kesselsanden austretende Wasser einer speziellen
Behandlung zuzuführen.
Herr Liedtke erläuterte, dass in der
Synopse lediglich Informationen aus dem Antrag zitiert worden seien und keine
selbstverfassten Texte formuliert seien. Außerdem stehe unter Punkt 13 der
Synopse, dass es zu keinen signifikanten, nachteiligen Veränderungen
hinsichtlich der Abwassermengen und –qualitäten komme.
Abschließend
erkundigte sich noch Herr
Diederichs-Späh nach den unter Punkt 7 der Synopse ausgewiesenen baulichen
Veränderungen; hier exemplarisch genannt
die Erweiterung der vorhandenen Asphaltfläche, ca. 8.700 qm, als Verkehrs- und
Lagerfläche. Ihm sei nicht klar, wie hoch der tatsächliche Bestand gegenüber
dem geplanten Bestand sei.
Herr Liedtke erläuterte
diesbezüglich, dass es sich um zusätzlich zu asphaltierende Flächen auf dem
bisherigen Betriebsgelände handele.
Herr Kloß stellte fest, dass sich
die Bürger von Kamen-Heeren-Werve und auch die Gremien darauf eingestellt
hätten, dass irgendwann der Betrieb der Deponie eingestellt werde, dies sei nun
nicht mehr der Fall. Daher lehne die Bürgergemeinschaft den Antrag vollständig
ab. Lediglich anhand dieser Vorlage und ohne persönlichen Vortrag der GWA in
diesem Ausschuss, wie die weitere Konzeption aussehe, könne über den Antrag
nicht entschieden werden. Er erkundigte sich, ob die Zusammenfassung des
Antrages, die die Verwaltung erstellt habe, dem Originalantrag der GWA
entspreche. Außerdem sei geplant, die Betriebszeiten auf 7-18.30 Uhr
auszudehnen; dies entspreche einem 2-Schicht-Betrieb mit 11,5 Stunden und führe
zu deutlich höheren Belastungen für den Ortsteil. Außerdem stelle die
Bürgergemeinschaft sich die Frage, wieso die Verwaltung die beantragten
Betriebszeiten für die Aufbereitungsanlage ausgerechnet um 30 min gekürzt habe.
Herr Kloß stellte fest, dass diese Vorlage mehr Fragen aufgeworfen als
beantwortet habe. Die Bürgergemeinschaft empfehle eine Ablehnung dieses
Antrages. Entscheiden dürfe die BG sie lediglich im Rat und nicht in diesem
Ausschuss.
Herr Lipinski stellte sich bezüglich
der ersten Frage von Herr Kloß vor die Verwaltung. Die Verwaltung habe bisher
in der Vergangenheit immer ordentlich gearbeitet und deshalb sei die Frage, ob
die Zusammenfassung des Antrages inhaltlich dem Originalantrag der GWA
entspreche, nicht angemessen. Der Vorwurf und der Anspruch seien
zurückzuweisen. Außerdem sei es jederzeit möglich gewesen, den Originalantrag
der GWA bei der Verwaltung einzusehen.
Herr Brüggemann erläuterte, dass in
der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13.05.2013 mitgeteilt worden
sei, dass der Stadt Kamen die Unterlagen der GWA über die Bezirksregierung, mit
der Bitte um Stellungnahme, zugeleitet worden seien. Die in dieser Sitzung
angekündigte Synopse sei durch die Verwaltung erstellt und den Mitgliedern des
Planungs- und Umweltausschusses am 17.06.2013 - noch vor Ladungsfrist - mit dem
Hinweis zugestellt worden, dass die Beschlussvorlage folge. Eine Synopse sei in
diesem Zusammenhang ein Service für das Parlament. Damit habe die Verwaltung die
vorliegenden Unterlagen zusammengefasst und für eine Beratung strukturiert. Dies
ermögliche effektives Arbeiten. Hierbei sei der Verwaltung wichtig gewesen,
über die veränderten Betriebs- und Öffnungszeiten zu berichten, darzustellen,
dass die Gesamtkapazität bei 130.000t/J verbleibe, somit keine Mehrverkehre zu
erwarten seien und es zu umwelttechnischen Verbesserungen komme. Die Verwaltung
habe die hier diskutierten Kesselsande der Gruppe Gießformen und –sande
zugeordnet, da es sich um mineralische Massenströme handele und diese daher
nicht zusätzlich erwähnt. Die umwelttechnische Beurteilung derartiger und
anderer Stoffströme sei außerdem nicht Aufgabe der Stadt Kamen, sondern dafür
gebe es Umweltfachbehörden. Die Frage nach dem 1- oder 2-Schichtbetrieb habe
sich die Stadt Kamen nicht zu stellen, da es sich hierbei um betriebswirtschaftliche
Unternehmensentscheidungen handele. Die Verwaltung habe in ihren Stellungnahmen
außerdem nie verschwiegen, dass Belastungen für einen Teil der Bürgerinnen und
Bürger nicht auszuschließen seien.
Herr Kloß bat nochmals um
Erläuterung der Kürzung der Betriebszeiten durch die Verwaltung von 30 Min. und
gab zu bedenken, dass ein 2-Schichtbetrieb zu erheblich stärkeren Belastungen
für die Anwohnerinnen und Anwohner durch die längeren Betriebszeiten führen
würde. Man könne im Bedarfsfalle längere Betriebszeiten auch mit einer
Ausnahmegenehmigung regeln. Durch die Zulassung dieser Betriebszeiten erfolge seiner
Meinung nach eine Festschreibung der Deponie für die Zukunft.
Herr Brüggemann entgegnete, dass die
Festsetzung des Öffnungszeitenendes auf 18.30 Uhr den üblichen Lebens- und
Tageszyklen geschuldet sei. Mit dem Geschäftsführer der GWA sei diese Regelung
einvernehmlich vereinbart worden. Hierbei möge es unterschiedliche persönliche
Empfindungen geben. Entscheidend sei, dass die Gesamtkapazität von 130.000 t/j
nicht überschritten werde und die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 130 bis 150 FZ/d
im Sinne der „worst-case-Betrachtung“ nicht übertroffen würden. Letztlich sei
allerdings alles verhandelbar und werde durch das Parlament entschieden. Die
Verwaltung habe nach besten Wissen und Gewissen eine Vorlage erstellt.
Herr Markgraf stellte fest, dass
wieder einmal die Ökonomie, Arbeitsplätze und Gewinne vorrangig vor den
Wünschen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt würden. Er stellte in Frage,
ob es durch die Verlängerungen der Betriebs- und Öffnungszeiten nicht doch zu
einer höheren Belastung durch zusätzlichen Schwerlast- und Personenverkehr für
die Anlieger komme. Er regte an, den Status quo der Deponie zu erhalten und
weiterhin auf Müllvermeidung zu setzen.
Herr Lipinski bemerkte zu den
Aussagen des Herrn Markgraf, dass diese Deponie letztlich eine Anlage der
Müllvermeidung sei.
Herr Hellekemper gab zu Bedenken,
dass nach Aussagen des BUND die heutigen Handwerker nicht mehr mit Fahrzeugen
von 15t die Deponie beliefern würden, da diese Fahrzeuge steuerlich zu teuer
seien. Es würden kleine Fahrzeuge gewählt, so dass es zu deutlich mehr
Fahrbeziehungen kommen werde. Außerdem würde der BUND die offene Bauweise
kritisieren und anfragen, was mit den Kesselsanden geschehe. In diesem
Zusammenhang sei durch die GWA eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen.
Herr Liedtke erläuterte, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei. Ansonsten wäre sie der
Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt worden. Bezüglich des Einwandes, dass
kein Vertreter der GWA dem Ausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt vortragen habe,
erklärte er, dass die GWA bei der Bezirksregierung den Antrag gestellt habe und
in diesem Verfahren die Stadt Kamen lediglich zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert sei.
Herr Kasperidus stellte dar, dass
der Antrag, der das Parlament erreicht habe, im Wesentlichen nichts Neues
beinhalte. Bereits im Jahre 2011, als die GWA das Hausmüllumschlagvorhaben
beantragt habe, sei Herr Husemann in mehreren Veranstaltungen des Planungs- und
Umweltausschusses intensiv befragt
worden. In diesem Zusammenhang sei ihm signalisiert worden, dass ein solches
Vorhaben nicht mitgetragen werde. Daraufhin habe die GWA ihre Pläne geändert
und den Ausschuss über die weiteren Konzepte informiert. Auch die Problematik
der Kesselsande sei offen diskutiert worden. Herr Husemann habe versichert,
dass Kesselsand ein Stoff sei, der der Verwertung zugeführt werde. Das hier
vorgelegte Konzept sei bereits seit ca. 1,5 Jahren bekannt. Sicherlich werde
die Verlängerung der Öffnungszeiten auch kritisch gesehen. Es wäre
wünschenswert gewesen, wenn eine Differenzierung zwischen Betrieb- und
Anlieferungszeiten vorgenommen worden wäre. Er gehe davon aus, dass es
Einschreitungsmöglichkeiten für Behörden gebe, sofern es zu unerträglichen
Belästigungen kommen sollte. Es bestehe leider keine Entscheidungsgewalt, aber
das jetzt beantragte Alternativkonzept zum Hausmüllumschlag sei ein guter
Kompromiss und hinnehmbar. Die Stellungnahme der Stadt sei tragbar.
Frau Scharrenbach erwiderte auf die
Aussage von Herr Kasperidus, dass keine Entscheidungsgewalt bestehe, dass der
Ausschuss über die Stellungnahme heute entscheide. So wie im Herbst 2010 das
Begehren zur Errichtung einer Hausmüllumladestation abschlägig entschieden worden
sei, könne auch heute anders argumentiert werden. Seinerzeit wurde durch die
CDU-Fraktion beantragt, die Bezirksregierung aufzufordern, den Standort der
Deponie als nicht frei entwickelbar einzustufen. Frau Scharrenbach erkundigte
sich bei der Verwaltung, in wie weit die Bezirksregierung diesem Begehren der
Stadt Kamen nachgekommen sei und ob das jetzt vorgelegte Konzept die endgültige
Standortkonzeption der GWA sei. Die Konzeption des Wertstoffhofes werde als
Serviceleistung für den Bürger - damals wie heute - begrüßt. Allerdings sei im
September 2010 bezüglich einzelner Punkte auch kritisch diskutiert worden. Es
stelle sich auch heute im Hinblick auf die PAK-Belastung die Frage, ob
teerhaltiger Straßenaufbruch aufbereitet werden solle und ob eine thermische
Aufbereitung von Altholzabfällen erfolgen solle. Die seinerzeit von der
CDU-Fraktion geforderte Erhöhung des Lärmschutzwalles scheine nun erfüllt zu
werden. Auch von Seiten der Verwaltung sei mit der GWA durch dieses Konzept ein
Kompromiss gefunden worden, der versuche, sowohl die Interessen der GWA als
auch die der Bürgerschaft zu erfüllen. Aus diesem Grunde werde die CDU-Fraktion
die Beschlussvorlage mittragen.
Herr Brüggemann teilte mit, dass
Herr Hupe seinerzeit die Formulierung geprägt habe, das die GWA gut beraten
sei, diese Fläche nicht als frei entwickelbare Betriebsfläche zu behandeln. Er
könne heute nicht zusagen, dass es sich um die endgültigen Planungen der GWA
handele. Bei künftigen Änderungen sei wieder Transparenz gefordert und eine
Abwägung von Zumutbarkeiten vorzunehmen.
Zu der Frage von Frau Scharrenbach
nach dem teerhaltigen Straßenaufbruch und den Altholzabfällen teilte Herr Liedtke mit, dass beide Abfallarten im
Veränderungskatalog nicht aufgeführt seien.
Herr Kissing gab zu der Behauptung,
dass eine Betriebszeit von 11,5 Stunden zwangsläufig zu einem 2-Schichtbetrieb
führe, den Hinweis, dass eine derartige Betriebszeit mit verschiedenen Dienstzeiten,
also mit verschobenem Schichtbeginn unter Einsatz von ca. 10-20% mehr Personal,
organisiert werden könne.
Frau Schaumann stellte fest, dass
künftig die bereits genehmigte Gesamtkapazität von 130.000t/J nicht
überschritten werde und nach Auskunft von Herrn Husemann diese Obergrenze zurzeit
nicht ansatzweise erfüllt werde und hiervon in Zukunft auch nicht ausgegangen
werden müsse. Durch die Einführung längerer Betriebszeiten solle kein
Mehrschichtsystem eingeführt werden. Vielmehr solle durch ein Schüttsystem den
Handwerkern ermöglicht werden, auch außerhalb der Öffnungszeiten anzuliefern.
Dies sei im Hinblick auf die Wirtschaftförderung unserer Stadt sehr sinnvoll.
Die GWA sei ein kommunales, ökonomisch handelndes Wirtschaftunternehmen. Dies
führe für alle Kamener Bürger zu Gebührenstabilität und der dort gebotene
Service sei auch positiv für die Kamener Bürger und Unternehmen, die dort
anliefern. Der teerhaltige Straßenaufbruch sei durch Herrn Husemann aus dem
Antrag gestrichen worden.
Herr Kühnapfel erläuterte, dass die
Gesamtkapazität von 130.000 t/J bisher nie erreicht wurde und dass deshalb
durch die GWA versucht werde, immer neue Abfallarten zu sammeln. Je mehr
Abfallarten dort angeliefert würden, umso höher würden die Verkehre und die
Belastungen für die Anlieger sein. Denn es sei zu berücksichtigen, dass die
Abfallarten getrennt angeliefert werden müssten und dadurch die LKW nicht
unbedingt voll beladen seien. Zur bisher diskutierten Standortfrage stellte
Herr Kühnapfel fest, dass die GRÜNEN-Fraktion nicht gegen die Errichtung von
Wertstoffhöfen sei. Allerdings seien diese Wertstoffhöfe nicht in
Siedlungsbereichen oder der freien Landschaft, wie in Kamen, sondern in
Gewerbegebieten zu errichten. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Herr
Husemann, wie in der Vergangenheit, den Inhalt des Antrages dem Planungs- und
Umweltausschuss vorgestellt hätte. Dadurch wäre die Arbeit den Mitgliedern des
Ausschusses erleichtert worden. Außerdem hätte dies zur Effektivierung der
Arbeit des Planungs- und Umweltausschusses beigetragen. Es werde davon
ausgegangen, dass dieser Antrag sicherlich nicht der letzte Antrag der GWA
gewesen sei, um Änderungen herbeizuführen.
Herr Brüggemann teilte mit, dass
Herr Husemann zu dem alten Antrag am 06.02.2012 referiert habe. Dieser Antrag
sei im April 2013 ersetzt worden. Die Inhalte seines damaligen Vortrages seien
weiterhin gültig. Es gehe heute nur noch um die Aspekte der Synopse, somit
hätte Herr Husemann dem Ausschuss nichts Neues vortragen können.
Herr Kloß bemerkte, dass klare
Vorgaben angezeigt wären und man nicht hoffen könne, dass Behörden einschreiten
werden, wenn die Belastungen der Anwohner zu hoch seien. Er warf der
FDP-Fraktion bezüglich der Aussage, dass alle von der Deponie profitieren,
Blauäugigkeit vor, gegen die sich Frau Schaumann
verwehrte.
Herr Hellekämper berichtete, dass
der BUND nach Durchsicht der Unterlagen festgestellt habe, dass eine
Umweltverträglichkeitsprüfung wohl nicht positiv ausfallen würde.
Herr Lipinski stellte nochmals diesbezüglich
klar, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden wäre, wenn
dies erforderlich gewesen wäre.