Beschluss:

 

Die Stadt Kamen stimmt den nunmehr geplanten Änderungen des Betriebs des Wertstoffhofes (Zeiten sieh auch Sachverhalt und Begründung) sowie der Aufbereitungsanlag für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der Inertstoffdeponie in Kamen gem. § 16 BImSchG zu.


Abstimmungsergebnis:

bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.


Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Antrag der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) vom 16.04.2013 auf Erteilung einer Genehmigung einer wesentlichen Änderung betreffend der Modernisierung und Erweiterung der Aufbereitungsanlage für Boden, Bauschutt und Baustellenabfälle am Standort der Inertstoffdeponie im Kamen gem. § 16 BImSchG
hier: Stellungnahme der Stadt Kamen

Frau Dyduch stellte für die SPD-Fraktion fest, dass es, wie auch in der Vergangenheit von der SPD-Fraktion gefordert, nicht zu einem Umschlagplatz für Hausmüll auf dem Gelände der Aufbereitungsanlage der GWA komme. Die GWA beantrage die Erweiterung des Abfallkataloges und der Öffnungs- und Betriebszeiten. Die beantragten Öffnungs- und Betriebszeiten seien als unproblematisch zu beurteilen, da sie sich an praktikable Lebensverhältnisse anpassen würden und verbraucherfreundlich seien. Bei der Änderung der Infrastruktur werde Ordnung auf dem Gelände geschaffen. Bauliche Ordnung und Übersichtlichkeit beinhalte zudem einen besseren Service für Verbraucher und Gewerbliche. Die Erweiterung von Lärm- und Sichtschutz sei ebenfalls positiv zu beurteilen. Zudem seien Rat und Planungs- und Umweltausschuss in der Verantwortung, dieses kommunale Unternehmen im Kreis Unna zu unterstützen, denn alle im Kreis Unna würden davon profitieren. Es sei der SPD-Fraktion bewusst, dass die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg unabhängig von der Stellungnahme der Stadt Kamen erfolge. Die GWA habe in der Vergangenheit immer signalisiert, dass es zu Veränderungen kommen werde. Die in dem Antrag dargestellten Änderungen werden von der SPD-Fraktion mitgetragen. Die vorliegende Beschlussvorlage erhalte die Zustimmung der SPD. Es gehe hier und jetzt nicht um die Grundsatzfrage, ob die Deponie gewollt sei.

Herr Kühnapfel stellte für seine Fraktion dar, dass es schon um die Frage gehe, ob die Deponie dort langfristig weiter betrieben werden solle. Bei Betriebsbeginn der Deponie habe man den Anwohnern eine zeitliche Befristung der Deponie versprochen. Es werde kritisch gesehen, dass mittlerweile ein dauerhafter Betrieb des Standortes geplant sei. Bereits bei der Stellungnahme zur Beantragung der Hausmülldeponie sei auf das vorhandene Planungsrecht abgezielt worden, wonach erhebliche Flächen der Landwirtschaft vorbehalten seien. Wünschenswert wäre es gewesen, wenn die Verwaltung in ihrer Stellungnahme auch auf das Planungsrecht eingegangen wäre. Kritisch sei weiterhin zu sehen, dass der Abfallartenkatalog um Problemabfälle, wie die Kesselsande, erweitert werden solle, um neue lukrative Geschäftsbereiche zu erschließen. In der Stellungnahme der Stadt Kamen sei hierzu keine Aussage getroffen worden. Zu begrüßen sei die Erweiterung der Öffnungszeiten, um auch Berufstätigen eine Anlieferung zu ermöglichen. Eine Erweiterung der Betriebszeiten werde jedoch nicht befürwortet, da hiermit eine Störung der Anwohner durch Lärm und Verkehrsbelästigungen einher gehe. Es wäre schön gewesen, wenn ein Mitarbeiter der GWA, wie Herr Husemann, das Konzept diesem Ausschuss vorgestellt und ein Einführungsstatement abgegeben hätte.

Frau Schaumann erklärte, dass es klar gewesen sei, dass ein neues Betriebskonzept kommen würde; spätestens nachdem das Hausmüllkonzept wegmoderiert worden sei. Letztlich müsse auch ein kommunales Unternehmen, wie die GWA, wirtschaftlich arbeiten. Dieses Betriebskonzept sei gut und ausgewogen für den Standort in Kamen-Heeren-Werve. Die Beibehaltung des Wertstoffhofes auf Dauer sei für Kamener Bürger ein gutes Serviceangebot. Außerdem seien 11 Arbeitsplätze an dem Standort zu sichern. Aus diesen Gründen werde die FDP-Fraktion der Vorlage zustimmen. Eine Nachfrage ihrerseits bezüglich der Kesselsande bei Herrn Husemann von der GWA habe ergeben, dass Kesselsande kein belastetes Material darstellen würden, da sie u.a. als Trägerstoff für die Dachbegrünung Verwendung fänden.

Auf die Frage von Herrn Diederichs-Späh, ob es von anderen beteiligten Dritten im Kreis zu dem Antrag noch Stellungnahmen geben würde, die man ggf. in die eigene Stellungnahme mit einzubeziehen habe, antwortete Herr Liedtke, dass keine weiteren Stellungnahmen, auch die des Kreises Unna, bekannt seien.

 
Weiterhin bat Herr Diederichs-Späh um Aufklärung des Widerspruchs, dass einerseits laut Beschlussvorlage es zu keiner signifikanten nachteiligen Veränderung hinsichtlich der Abwassermengen und –qualitäten komme und andererseits unter Punkt 7 der Synopse von einer Veränderung der Entwässerungsstruktur die Rede sei. Dies sei insbesondere im Hinblick auf die Kesselsande interessant, denn nach den Ausführungen des Herrn Theymann, sei das aus den Kesselsanden austretende Wasser einer speziellen Behandlung zuzuführen.
Herr Liedtke erläuterte, dass in der Synopse lediglich Informationen aus dem Antrag zitiert worden seien und keine selbstverfassten Texte formuliert seien. Außerdem stehe unter Punkt 13 der Synopse, dass es zu keinen signifikanten, nachteiligen Veränderungen hinsichtlich der Abwassermengen und –qualitäten komme.

Abschließend erkundigte sich noch Herr Diederichs-Späh nach den unter Punkt 7 der Synopse ausgewiesenen baulichen Veränderungen;  hier exemplarisch genannt die Erweiterung der vorhandenen Asphaltfläche, ca. 8.700 qm, als Verkehrs- und Lagerfläche. Ihm sei nicht klar, wie hoch der tatsächliche Bestand gegenüber dem geplanten Bestand sei.
Herr Liedtke erläuterte diesbezüglich, dass es sich um zusätzlich zu asphaltierende Flächen auf dem bisherigen Betriebsgelände handele.

Herr Kloß stellte fest, dass sich die Bürger von Kamen-Heeren-Werve und auch die Gremien darauf eingestellt hätten, dass irgendwann der Betrieb der Deponie eingestellt werde, dies sei nun nicht mehr der Fall. Daher lehne die Bürgergemeinschaft den Antrag vollständig ab. Lediglich anhand dieser Vorlage und ohne persönlichen Vortrag der GWA in diesem Ausschuss, wie die weitere Konzeption aussehe, könne über den Antrag nicht entschieden werden. Er erkundigte sich, ob die Zusammenfassung des Antrages, die die Verwaltung erstellt habe, dem Originalantrag der GWA entspreche. Außerdem sei geplant, die Betriebszeiten auf 7-18.30 Uhr auszudehnen; dies entspreche einem 2-Schicht-Betrieb mit 11,5 Stunden und führe zu deutlich höheren Belastungen für den Ortsteil. Außerdem stelle die Bürgergemeinschaft sich die Frage, wieso die Verwaltung die beantragten Betriebszeiten für die Aufbereitungsanlage ausgerechnet um 30 min gekürzt habe. Herr Kloß stellte fest, dass diese Vorlage mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet habe. Die Bürgergemeinschaft empfehle eine Ablehnung dieses Antrages. Entscheiden dürfe die BG sie lediglich im Rat und nicht in diesem Ausschuss.

Herr Lipinski stellte sich bezüglich der ersten Frage von Herr Kloß vor die Verwaltung. Die Verwaltung habe bisher in der Vergangenheit immer ordentlich gearbeitet und deshalb sei die Frage, ob die Zusammenfassung des Antrages inhaltlich dem Originalantrag der GWA entspreche, nicht angemessen. Der Vorwurf und der Anspruch seien zurückzuweisen. Außerdem sei es jederzeit möglich gewesen, den Originalantrag der GWA bei der Verwaltung einzusehen.

Herr Brüggemann erläuterte, dass in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13.05.2013 mitgeteilt worden sei, dass der Stadt Kamen die Unterlagen der GWA über die Bezirksregierung, mit der Bitte um Stellungnahme, zugeleitet worden seien. Die in dieser Sitzung angekündigte Synopse sei durch die Verwaltung erstellt und den Mitgliedern des Planungs- und Umweltausschusses am 17.06.2013 - noch vor Ladungsfrist - mit dem Hinweis zugestellt worden, dass die Beschlussvorlage folge. Eine Synopse sei in diesem Zusammenhang ein Service für das Parlament. Damit habe die Verwaltung die vorliegenden Unterlagen zusammengefasst und für eine Beratung strukturiert. Dies ermögliche effektives Arbeiten. Hierbei sei der Verwaltung wichtig gewesen, über die veränderten Betriebs- und Öffnungszeiten zu berichten, darzustellen, dass die Gesamtkapazität bei 130.000t/J verbleibe, somit keine Mehrverkehre zu erwarten seien und es zu umwelttechnischen Verbesserungen komme. Die Verwaltung habe die hier diskutierten Kesselsande der Gruppe Gießformen und –sande zugeordnet, da es sich um mineralische Massenströme handele und diese daher nicht zusätzlich erwähnt. Die umwelttechnische Beurteilung derartiger und anderer Stoffströme sei außerdem nicht Aufgabe der Stadt Kamen, sondern dafür gebe es Umweltfachbehörden. Die Frage nach dem 1- oder 2-Schichtbetrieb habe sich die Stadt Kamen nicht zu stellen, da es sich hierbei um betriebswirtschaftliche Unternehmensentscheidungen handele. Die Verwaltung habe in ihren Stellungnahmen außerdem nie verschwiegen, dass Belastungen für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger nicht auszuschließen seien.

Herr Kloß bat nochmals um Erläuterung der Kürzung der Betriebszeiten durch die Verwaltung von 30 Min. und gab zu bedenken, dass ein 2-Schichtbetrieb zu erheblich stärkeren Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner durch die längeren Betriebszeiten führen würde. Man könne im Bedarfsfalle längere Betriebszeiten auch mit einer Ausnahmegenehmigung regeln. Durch die Zulassung dieser Betriebszeiten erfolge seiner Meinung nach eine Festschreibung der Deponie für die Zukunft.

Herr Brüggemann entgegnete, dass die Festsetzung des Öffnungszeitenendes auf 18.30 Uhr den üblichen Lebens- und Tageszyklen geschuldet sei. Mit dem Geschäftsführer der GWA sei diese Regelung einvernehmlich vereinbart worden. Hierbei möge es unterschiedliche persönliche Empfindungen geben. Entscheidend sei, dass die Gesamtkapazität von 130.000 t/j nicht überschritten werde und die täglichen Fahrzeugbewegungen mit 130 bis 150 FZ/d im Sinne der „worst-case-Betrachtung“ nicht übertroffen würden. Letztlich sei allerdings alles verhandelbar und werde durch das Parlament entschieden. Die Verwaltung habe nach besten Wissen und Gewissen eine Vorlage erstellt.


Herr Markgraf stellte fest, dass wieder einmal die Ökonomie, Arbeitsplätze und Gewinne vorrangig vor den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt würden. Er stellte in Frage, ob es durch die Verlängerungen der Betriebs- und Öffnungszeiten nicht doch zu einer höheren Belastung durch zusätzlichen Schwerlast- und Personenverkehr für die Anlieger komme. Er regte an, den Status quo der Deponie zu erhalten und weiterhin auf Müllvermeidung zu setzen.

Herr Lipinski bemerkte zu den Aussagen des Herrn Markgraf, dass diese Deponie letztlich eine Anlage der Müllvermeidung sei.

Herr Hellekemper gab zu Bedenken, dass nach Aussagen des BUND die heutigen Handwerker nicht mehr mit Fahrzeugen von 15t die Deponie beliefern würden, da diese Fahrzeuge steuerlich zu teuer seien. Es würden kleine Fahrzeuge gewählt, so dass es zu deutlich mehr Fahrbeziehungen kommen werde. Außerdem würde der BUND die offene Bauweise kritisieren und anfragen, was mit den Kesselsanden geschehe. In diesem Zusammenhang sei durch die GWA eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen.

Herr Liedtke erläuterte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei. Ansonsten wäre sie der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt worden. Bezüglich des Einwandes, dass kein Vertreter der GWA dem Ausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt vortragen habe, erklärte er, dass die GWA bei der Bezirksregierung den Antrag gestellt habe und in diesem Verfahren die Stadt Kamen lediglich zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert sei.

Herr Kasperidus stellte dar, dass der Antrag, der das Parlament erreicht habe, im Wesentlichen nichts Neues beinhalte. Bereits im Jahre 2011, als die GWA das Hausmüllumschlagvorhaben beantragt habe, sei Herr Husemann in mehreren Veranstaltungen des Planungs- und Umweltausschusses  intensiv befragt worden. In diesem Zusammenhang sei ihm signalisiert worden, dass ein solches Vorhaben nicht mitgetragen werde. Daraufhin habe die GWA ihre Pläne geändert und den Ausschuss über die weiteren Konzepte informiert. Auch die Problematik der Kesselsande sei offen diskutiert worden. Herr Husemann habe versichert, dass Kesselsand ein Stoff sei, der der Verwertung zugeführt werde. Das hier vorgelegte Konzept sei bereits seit ca. 1,5 Jahren bekannt. Sicherlich werde die Verlängerung der Öffnungszeiten auch kritisch gesehen. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn eine Differenzierung zwischen Betrieb- und Anlieferungszeiten vorgenommen worden wäre. Er gehe davon aus, dass es Einschreitungsmöglichkeiten für Behörden gebe, sofern es zu unerträglichen Belästigungen kommen sollte. Es bestehe leider keine Entscheidungsgewalt, aber das jetzt beantragte Alternativkonzept zum Hausmüllumschlag sei ein guter Kompromiss und hinnehmbar. Die Stellungnahme der Stadt sei tragbar.

Frau Scharrenbach erwiderte auf die Aussage von Herr Kasperidus, dass keine Entscheidungsgewalt bestehe, dass der Ausschuss über die Stellungnahme heute entscheide. So wie im Herbst 2010 das Begehren zur Errichtung einer Hausmüllumladestation abschlägig entschieden worden sei, könne auch heute anders argumentiert werden. Seinerzeit wurde durch die CDU-Fraktion beantragt, die Bezirksregierung aufzufordern, den Standort der Deponie als nicht frei entwickelbar einzustufen. Frau Scharrenbach erkundigte sich bei der Verwaltung, in wie weit die Bezirksregierung diesem Begehren der Stadt Kamen nachgekommen sei und ob das jetzt vorgelegte Konzept die endgültige Standortkonzeption der GWA sei. Die Konzeption des Wertstoffhofes werde als Serviceleistung für den Bürger - damals wie heute - begrüßt. Allerdings sei im September 2010 bezüglich einzelner Punkte auch kritisch diskutiert worden. Es stelle sich auch heute im Hinblick auf die PAK-Belastung die Frage, ob teerhaltiger Straßenaufbruch aufbereitet werden solle und ob eine thermische Aufbereitung von Altholzabfällen erfolgen solle. Die seinerzeit von der CDU-Fraktion geforderte Erhöhung des Lärmschutzwalles scheine nun erfüllt zu werden. Auch von Seiten der Verwaltung sei mit der GWA durch dieses Konzept ein Kompromiss gefunden worden, der versuche, sowohl die Interessen der GWA als auch die der Bürgerschaft zu erfüllen. Aus diesem Grunde werde die CDU-Fraktion die Beschlussvorlage mittragen.

Herr Brüggemann teilte mit, dass Herr Hupe seinerzeit die Formulierung geprägt habe, das die GWA gut beraten sei, diese Fläche nicht als frei entwickelbare Betriebsfläche zu behandeln. Er könne heute nicht zusagen, dass es sich um die endgültigen Planungen der GWA handele. Bei künftigen Änderungen sei wieder Transparenz gefordert und eine Abwägung von Zumutbarkeiten vorzunehmen.

Zu der Frage von Frau Scharrenbach nach dem teerhaltigen Straßenaufbruch und den Altholzabfällen teilte Herr Liedtke mit, dass beide Abfallarten im Veränderungskatalog nicht aufgeführt seien.

Herr Kissing gab zu der Behauptung, dass eine Betriebszeit von 11,5 Stunden zwangsläufig zu einem 2-Schichtbetrieb führe, den Hinweis, dass eine derartige Betriebszeit mit verschiedenen Dienstzeiten, also mit verschobenem Schichtbeginn unter Einsatz von ca. 10-20% mehr Personal, organisiert werden könne.

Frau Schaumann stellte fest, dass künftig die bereits genehmigte Gesamtkapazität von 130.000t/J nicht überschritten werde und nach Auskunft von Herrn Husemann diese Obergrenze zurzeit nicht ansatzweise erfüllt werde und hiervon in Zukunft auch nicht ausgegangen werden müsse. Durch die Einführung längerer Betriebszeiten solle kein Mehrschichtsystem eingeführt werden. Vielmehr solle durch ein Schüttsystem den Handwerkern ermöglicht werden, auch außerhalb der Öffnungszeiten anzuliefern. Dies sei im Hinblick auf die Wirtschaftförderung unserer Stadt sehr sinnvoll. Die GWA sei ein kommunales, ökonomisch handelndes Wirtschaftunternehmen. Dies führe für alle Kamener Bürger zu Gebührenstabilität und der dort gebotene Service sei auch positiv für die Kamener Bürger und Unternehmen, die dort anliefern. Der teerhaltige Straßenaufbruch sei durch Herrn Husemann aus dem Antrag gestrichen worden.

Herr Kühnapfel erläuterte, dass die Gesamtkapazität von 130.000 t/J bisher nie erreicht wurde und dass deshalb durch die GWA versucht werde, immer neue Abfallarten zu sammeln. Je mehr Abfallarten dort angeliefert würden, umso höher würden die Verkehre und die Belastungen für die Anlieger sein. Denn es sei zu berücksichtigen, dass die Abfallarten getrennt angeliefert werden müssten und dadurch die LKW nicht unbedingt voll beladen seien. Zur bisher diskutierten Standortfrage stellte Herr Kühnapfel fest, dass die GRÜNEN-Fraktion nicht gegen die Errichtung von Wertstoffhöfen sei. Allerdings seien diese Wertstoffhöfe nicht in Siedlungsbereichen oder der freien Landschaft, wie in Kamen, sondern in Gewerbegebieten zu errichten. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Herr Husemann, wie in der Vergangenheit, den Inhalt des Antrages dem Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt hätte. Dadurch wäre die Arbeit den Mitgliedern des Ausschusses erleichtert worden. Außerdem hätte dies zur Effektivierung der Arbeit des Planungs- und Umweltausschusses beigetragen. Es werde davon ausgegangen, dass dieser Antrag sicherlich nicht der letzte Antrag der GWA gewesen sei, um Änderungen herbeizuführen.

Herr Brüggemann teilte mit, dass Herr Husemann zu dem alten Antrag am 06.02.2012 referiert habe. Dieser Antrag sei im April 2013 ersetzt worden. Die Inhalte seines damaligen Vortrages seien weiterhin gültig. Es gehe heute nur noch um die Aspekte der Synopse, somit hätte Herr Husemann dem Ausschuss nichts Neues vortragen können.

Herr Kloß bemerkte, dass klare Vorgaben angezeigt wären und man nicht hoffen könne, dass Behörden einschreiten werden, wenn die Belastungen der Anwohner zu hoch seien. Er warf der FDP-Fraktion bezüglich der Aussage, dass alle von der Deponie profitieren, Blauäugigkeit vor, gegen die sich Frau Schaumann verwehrte.

Herr Hellekämper berichtete, dass der BUND nach Durchsicht der Unterlagen festgestellt habe, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung wohl nicht positiv ausfallen würde.

Herr Lipinski stellte nochmals diesbezüglich klar, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden wäre, wenn dies erforderlich gewesen wäre.