Sitzung: 01.07.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Änderungsverfahren
zu den Bebauungsplänen Nr. 03 Ka-Me „Uhlandstraße/Lindenallee, Nr. 03 Ka-We
„WestickerHeide“, Nr. 05 Ka-Me „Am Langen Kamp“, Nr. 12 Ka-Me „An der Körne“,
Nr. 17 Ka-Me „westlich Lindenallee“
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung
Herr Breuer teilte mit, dass für 6
Bebauungspläne, in denen ausgewiesene Spielplätze im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung aufgegeben werden, Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs.
1 i.V.m. § 13 BauGB durch den Haupt- und Finanzausschuss am 20.03 gefasst
worden seien. Es sei geprüft worden, inwieweit diese Spielplatzflächen noch
erforderlich seien oder einer anderen Nutzung zugeführt werden könnten.
Bebauungsplan
Nr. 3 Ka-Me „Uhlandstraße / Lindenallee“ (Präsentation S. 12):
Es handele sich um eine Fläche von 1.200 qm, die für eine Wohnbebauung nutzbar sei.
Entsprechend der umliegenden Bebauung würde die Fläche als allgemeines
Wohngebiet ausgewiesen werden und eine 1-geschossige Bauweise zulässig werden.
Aufgrund der Grünstrukturen sei in Zusammenarbeit mit der unteren
Landschaftsbehörde ein Gutachter bestellt worden, der eine Artenschutzprüfung
durchgeführt habe. In diesem Zusammenhang sei das Gebiet 9 Monate beobachtet
worden. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das Gebiet für Fledermäuse
derzeit eine geringe Bedeutung habe. Daher sei eine bauliche Nutzung möglich,
allerdings seien Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Bebauungsplan zu
berücksichtigen, wie der Erhalt von Laubbäumen im Randbereich, der Erhalt eines
Fledermauskastens (ggf. an anderer Stelle) und die Verwendung
insektenfreundlicher Leuchtmittel im Verkehrsraum.
Bebauungsplan Nr. 3 Ka-We „Westicker Heide“ (Präsentation S. 13):
Dieser Bereich sei über den Spielplatzbereich hinaus größer gefasst worden, da
es dort noch unbebaute Grundstücke gebe und die Anwohner an einer weiteren Bebauung
interessiert seien, so dass eine großflächigere Überplanung Sinn mache.
Bebauungsplan Nr. 5 Ka-Me „Am Langen Kamp“ (Präsentation S. 14):
Bei dieser Fläche handele es bereits um eine Wiesenfläche, die schon nicht
mehr als Spielfläche genutzt werde und sich südlich des neuen Bebauungsgebietes
Meckeweg / Am Langen Kamp befinde. Es sei beabsichtigt, dort ein Baugrundstück
mit 563 qm Fläche und 2-geschossiger Bauweise anzubieten.
Bebauungsplan Nr. 12 Ka-Me „An der Körne“ (Präsentation S. 15):
Auch hier sei auf dem 635 qm großen Grundstück die Bebauung mit einem Haus oder
einem Doppelhaus denkbar. Entsprechend der umliegenden Bebauung im allgemeinen
Wohngebiet werde ebenfalls eine 2-geschossige Bauweise festgesetzt werden. Auch
in diesem Bereich gebe es ältere Baumbestände, so dass eine Artenschutzprüfung
durchgeführt worden sei. Das Ergebnis sei ähnlich wie im Bereich Uhlandstraße /
Lindenallee. Auch hier seien Laubbäume im Randbereich für die Fledermäuse zu
erhalten und die Beleuchtung anzupassen.
Bebauungsplan Nr. 17 Ka-Me „westlich Lindenallee“ (Präsentation S. 16):
Die Bebauung dieses Grundstücks im allgemeinen Wohngebiet werde als
1-geschossige Bauweise möglich sein. Ein Artenschutzkonflikt bestehe nicht.
Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me „Westick Dorf“ (Präsentation S. 17):
Das am Rotdornweg gelegene Grundstück sei 1-geschossig bebaubar und ergebe
keine Artenschutzkonflikte.
Als nächste Schritte werde es demnächst Bürgerinformationen für die anliegenden
Bürger geben. Mit der unteren Landschaftsbehörde gebe es Abstimmungsverhandlungen
bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Nach Abschluss dieser Gespräche
würden die endgültigen Entwürfe erstellt und bekannt gemacht und vorab dem
Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt werden.
Herr Brüggemann ergänzte, dass auch
mit dem Siedlervorständen, sofern vorhanden, Gespräche geführt werden.
Frau Scharrenbach erkundigte sich
nach dem Verkauf des Sportplatzes „Heimstraße“, da auch dieser in der
Haushaltskonsolidierung 2013 aufgeführt sei.
Herr Brüggemann antwortete, dass
dieser Sportplatz nicht unter die Kategorie Spielplätze falle. Dieser
Sportplatz werde zurzeit noch bespielt und man habe in anderer Runde bereits
ausführlich darüber diskutiert. Es handele sich um eine Finanzplanungsgröße und
es bleibe beabsichtigt diese Fläche einer anderen Nutzung zuzuführen. Man sei
in Gesprächen mit den Vereinen.
Auf die Frage von Herrn Kloß nach
den Einnahmen, die aus den Grundstücksverkäufen erzielt werden könnten,
erläuterte Herr Brüggemann, dass
dieses Thema in seiner Konkretisierung in nichtöffentlichen Sitzungen anderer
Ausschüsse dargestellt würde.
Herr Kloß fragte an, ob es korrekt
sei, dass seinerzeit die Anwohner für die Spielplätze bezahlen mussten und
jetzt die Verkaufserlöse in den städtischen Haushalt einfließen würden.
Herr Brüggemann erläuterte, dass die
Grundstücke im städtischen Eigentum stehen würden und somit die Verkaufserlöse
ebenfalls in den Stadthaushalt einfließen würden. Inwieweit seinerzeit die
Anlieger zu den Herstellungskosten der Spielplätze herangezogen worden seien,
werde mit dem Protokoll mitgeteilt.
Antwort der Verwaltung:
Gem. § 127 BauGB werden Erschließungsbeiträge zur Deckung des anderweitig nicht
gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen
erhoben. Kinderspielplätze sind keine Erschließungsanlagen im Sinne des BauGB.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung von Spielplätzen sind nicht dem
beitragsfähigen Aufwand zuzurechnen und werden nicht über Erschließungsbeiträge
abrechnet. Das BauGB schließt es aus, diese Kosten im Rahmen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen
an die Beitragspflichtigen weiter zu geben.
Herr Diederichs-Späh stellte fest,
dass die Fläche rund um die Spielfläche „Ericaweg“ im Handlungskonzept Wohnen
als Musterbereichsfläche ausgewiesen sei. Laut diesem Konzept sei u.a. aufgrund
der Altersstruktur in Zukunft noch mit weiteren erheblichen Wegzügen von
älteren Anwohnern zu rechnen. Es stelle sich nun die Frage, ob der Wegfall des
Spielplatzes überhaupt noch sinnvoll sei.
wenn 4 - 6 neue Bauplätze geschaffen und wieder junge Familien in den Bestand
einziehen würden.
Herr Liedtke erläutere, dass man bei
den Planungen die Wohnraumanalyse im Hinterkopf habe. Befasse man sich mit dem
alten rechtskräftigen Bebauungsplan aus den frühen 1980er Jahren, so stelle man
fest, dass dort noch Potenziale generiert werden könnten. Anfragen in den
letzten Jahren diesbezüglich seien im Hinblick auf die Aufstellung des neuen
Bebauungsplanes zurückgestellt worden. Diese Innenentwicklung sei stimmig mit
dem Handlungskonzept Wohnen.