Beschluss:

 

 


 

Änderungsverfahren zu den Bebauungsplänen Nr. 03 Ka-Me „Uhlandstraße/Lindenallee, Nr. 03 Ka-We „WestickerHeide“, Nr. 05 Ka-Me „Am Langen Kamp“, Nr. 12 Ka-Me „An der Körne“, Nr. 17 Ka-Me „westlich Lindenallee“
hier: Sachstandsbericht der Verwaltung

Herr Breuer teilte mit, dass für 6 Bebauungspläne, in denen ausgewiesene Spielplätze im Rahmen der Haushaltskonsolidierung aufgegeben werden, Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB durch den Haupt- und Finanzausschuss am 20.03 gefasst worden seien. Es sei geprüft worden, inwieweit diese Spielplatzflächen noch erforderlich seien oder einer anderen Nutzung zugeführt werden könnten.

Bebauungsplan Nr. 3 Ka-Me „Uhlandstraße / Lindenallee“ (Präsentation S. 12):
Es handele sich um eine Fläche von 1.200 qm, die für eine Wohnbebauung nutzbar sei. Entsprechend der umliegenden Bebauung würde die Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden und eine 1-geschossige Bauweise zulässig werden. Aufgrund der Grünstrukturen sei in Zusammenarbeit mit der unteren Landschaftsbehörde ein Gutachter bestellt worden, der eine Artenschutzprüfung durchgeführt habe. In diesem Zusammenhang sei das Gebiet 9 Monate beobachtet worden. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass das Gebiet für Fledermäuse derzeit eine geringe Bedeutung habe. Daher sei eine bauliche Nutzung möglich, allerdings seien Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Bebauungsplan zu berücksichtigen, wie der Erhalt von Laubbäumen im Randbereich, der Erhalt eines Fledermauskastens (ggf. an anderer Stelle) und die Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel im Verkehrsraum.

Bebauungsplan Nr. 3 Ka-We „Westicker Heide“ (Präsentation S. 13):
Dieser Bereich sei über den Spielplatzbereich hinaus größer gefasst worden, da es dort noch unbebaute Grundstücke gebe und die Anwohner an einer weiteren Bebauung interessiert seien, so dass eine großflächigere Überplanung Sinn mache.

Bebauungsplan Nr. 5 Ka-Me „Am Langen Kamp“ (Präsentation S. 14):
Bei dieser Fläche handele es bereits um eine Wiesenfläche, die schon nicht mehr als Spielfläche genutzt werde und sich südlich des neuen Bebauungsgebietes Meckeweg / Am Langen Kamp befinde. Es sei beabsichtigt, dort ein Baugrundstück mit 563 qm Fläche und 2-geschossiger Bauweise anzubieten.

Bebauungsplan Nr. 12 Ka-Me „An der Körne“ (Präsentation S. 15):
Auch hier sei auf dem 635 qm großen Grundstück die Bebauung mit einem Haus oder einem Doppelhaus denkbar. Entsprechend der umliegenden Bebauung im allgemeinen Wohngebiet werde ebenfalls eine 2-geschossige Bauweise festgesetzt werden. Auch in diesem Bereich gebe es ältere Baumbestände, so dass eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden sei. Das Ergebnis sei ähnlich wie im Bereich Uhlandstraße / Lindenallee. Auch hier seien Laubbäume im Randbereich für die Fledermäuse zu erhalten und die Beleuchtung anzupassen.

Bebauungsplan Nr. 17 Ka-Me „westlich Lindenallee“ (Präsentation S. 16):
Die Bebauung dieses Grundstücks im allgemeinen Wohngebiet werde als 1-geschossige Bauweise möglich sein. Ein Artenschutzkonflikt bestehe nicht.

Bebauungsplan Nr. 26 Ka-Me „Westick Dorf“ (Präsentation S. 17):
Das am Rotdornweg gelegene Grundstück sei 1-geschossig bebaubar und ergebe keine Artenschutzkonflikte.

Als nächste Schritte werde es demnächst Bürgerinformationen für die anliegenden Bürger geben. Mit der unteren Landschaftsbehörde gebe es Abstimmungsverhandlungen bezüglich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Nach Abschluss dieser Gespräche würden die endgültigen Entwürfe erstellt und bekannt gemacht und vorab dem Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

Herr Brüggemann ergänzte, dass auch mit dem Siedlervorständen, sofern vorhanden, Gespräche geführt werden.

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Verkauf des Sportplatzes „Heimstraße“, da auch dieser in der Haushaltskonsolidierung 2013 aufgeführt sei.

Herr Brüggemann antwortete, dass dieser Sportplatz nicht unter die Kategorie Spielplätze falle. Dieser Sportplatz werde zurzeit noch bespielt und man habe in anderer Runde bereits ausführlich darüber diskutiert. Es handele sich um eine Finanzplanungsgröße und es bleibe beabsichtigt diese Fläche einer anderen Nutzung zuzuführen. Man sei in Gesprächen mit den Vereinen.

Auf die Frage von Herrn Kloß nach den Einnahmen, die aus den Grundstücksverkäufen erzielt werden könnten, erläuterte Herr Brüggemann, dass dieses Thema in seiner Konkretisierung in nichtöffentlichen Sitzungen anderer Ausschüsse dargestellt würde.

Herr Kloß fragte an, ob es korrekt sei, dass seinerzeit die Anwohner für die Spielplätze bezahlen mussten und jetzt die Verkaufserlöse in den städtischen Haushalt einfließen würden.

Herr Brüggemann erläuterte, dass die Grundstücke im städtischen Eigentum stehen würden und somit die Verkaufserlöse ebenfalls in den Stadthaushalt einfließen würden. Inwieweit seinerzeit die Anlieger zu den Herstellungskosten der Spielplätze herangezogen worden seien, werde mit dem Protokoll mitgeteilt.

Antwort der Verwaltung:
Gem. § 127 BauGB werden Erschließungsbeiträge zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen erhoben. Kinderspielplätze sind keine Erschließungsanlagen im Sinne des BauGB. Die Kosten für die erstmalige Herstellung von Spielplätzen sind nicht dem beitragsfähigen Aufwand zuzurechnen und werden nicht über Erschließungsbeiträge abrechnet. Das BauGB schließt es aus, diese Kosten im Rahmen der Erhebung von Erschließungsbeiträgen an die Beitragspflichtigen weiter zu geben.


Herr Diederichs-Späh stellte fest, dass die Fläche rund um die Spielfläche „Ericaweg“ im Handlungskonzept Wohnen als Musterbereichsfläche ausgewiesen sei. Laut diesem Konzept sei u.a. aufgrund der Altersstruktur in Zukunft noch mit weiteren erheblichen Wegzügen von älteren Anwohnern zu rechnen. Es stelle sich nun die Frage, ob der Wegfall des Spielplatzes überhaupt noch sinnvoll sei.
wenn 4 - 6 neue Bauplätze geschaffen und wieder junge Familien in den Bestand einziehen würden.


Herr Liedtke erläutere, dass man bei den Planungen die Wohnraumanalyse im Hinterkopf habe. Befasse man sich mit dem alten rechtskräftigen Bebauungsplan aus den frühen 1980er Jahren, so stelle man fest, dass dort noch Potenziale generiert werden könnten. Anfragen in den letzten Jahren diesbezüglich seien im Hinblick auf die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes zurückgestellt worden. Diese Innenentwicklung sei stimmig mit dem Handlungskonzept Wohnen.