Sitzung: 01.07.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss:
Herr
Liedtke berichtete, dass in den
1990er-Jahren die Verwaltung aufgefordert worden sei, die planungsrechtlichen
Rahmenbedingungen zur Steuerung der Zulässigkeit von Windenergie zu schaffen. Damals
seien noch die Städte Genehmigungsbehörden gewesen. Mittlerweile sei der Kreis
Unna Genehmigungsbehörde.
Im Jahre 1999 sei die erste Windpotenzialstudie erarbeitet worden, mit der eine
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lüner Höhe mit dem Ergebnis
einherging, dass dort in dem ausgewiesenen Vorranggebiet mittlerweile eine
Windkraftanlage installiert worden sei. Entsprechend dieser Studie sei
zumindest die Errichtung einer weiteren Anlage möglich. In den folgenden Jahren
sei die Diskussion über Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien
intensiver geworden. Zudem hätten sich technische und rechtliche Änderungen der
Rahmenbedingungen ergeben. In diesem Zusammenhang sei insbesondere für NRW der Windpotenzialerlass
zu erwähnen. Im Mai 2011 sei die Verwaltung durch den Planungs- und Umweltausschuss
beauftragt worden, eine Windpotenzialstudie zu erstellen. Ende 2011 sei ein
externes Büro beauftragt worden, das gesamte Stadtgebiet flächendeckend erneut
zu untersuchen und eine neue Windpotenzialstudie vorzulegen. Heute könne er lediglich
einen Zwischenbericht geben, da noch einige Aspekte zu bearbeiten seien. Wann
die Analyse abgeschlossen sei, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben
werden. Bisher habe man sich mit dem Windpotenzial im eigentlichen Sinne
beschäftigt, d.h. man habe eine Digitalisierung der Höhenstruktur des gesamten
Kamener Stadtgebietes und eine Berechnung des Windpotenzials mittels Strömungsmodells
durchgeführt. Hieraus können die mittleren Windgeschwindigkeiten in
unterschiedlichen Höhen und die Bruttowindenergiegehalte ermittelt werden. Herr
Liedtke stellte diesbezüglich 3 Karten vor, die die mittleren
Windgeschwindigkeiten in 100 m, 120 m und 150 m darstellten (siehe Präsentation
des Ratsinformationssystems, Seiten 5 - 7). Neben den Windgeschwindigkeiten und
Bruttowindenergiegehalten seien auch noch Abstände zur Wohnbebauung,
Naturschutzgebieten etc. und der Artenschutz zu berücksichtigen. Anhand
weiterer Pläne stellte er zunächst die bereits bestehende Windvorrangfläche mit
dem Standort des Windrades an der Lüner Höhe vor (Präsentation S. 8) und
erläuterte, dass sich nach ersten Erkenntnissen drei weitere potenzielle
Windvorrangflächen im Kamener Stadtgebiet ergeben könnten (Darstellung
Präsentation S. 9). Mit der konkreten Auswertung werde sich ein Büro absehbar
befassen. Insbesondere seien auch arten- und naturschutzrechtliche Aspekte bei
der Betrachtung mit einzubeziehen. So sei z. B. aus derartigen Gründen nicht
auszuschließen, dass der Zuflussbereich Massener Bach / Körne als
Windpotenzialfläche wieder entfalle. Sobald nähere, detailliertere Erkenntnisse
vorliegen würden, werde der Planungs- und Umweltausschuss wieder informiert
werden.
Herr Kühnapfel stellte nach den
Ausführungen zu den Plänen fest, dass das Windpotenzial von der Höhe abhängig
sei und somit eine Energiegewinnung theoretisch überall möglich sei. Daher
stelle sich für ihn die Frage, warum lediglich drei Windpotenzialflächen
ausgewiesen worden seien und z.B. wenig besiedelte Bereiche wie in Rottum oder
Freiflächen an der Autobahn keine Berücksichtigung finden würden.
In den Plänen seien schon erste Prüfungsergebnisse der Windpotenzialanalyse
eingeflossen, erläuterte Herr Liedtke.
So seien Abstände z. B. zu Wohnbebauung etc. bereits berücksichtigt worden. Der
von Herrn Kühnapfel insbesondere angesprochene Bereich im Nordosten des
Stadtgebietes unterliege nahezu vollflächig dem Status eines Landschaftschutzgebietes.
Bei Berücksichtigung mehrerer Kriterien, würden nur noch wenige potenzielle Flächen
verbleiben - insbesondere auch unter Beachtung der Lage Kamens am östlichen
Rande des Ruhrgebietes mit der gesamten Infrastruktur und den Verkehrslinien. Er
bat darum, das endgültige Ergebnis der Analyse abzuwarten.
Auf die Frage von Herrn Diedrichs-Späh
nach der Windkonstanz , teilte Herr Liedkte
mit, dass diese Frage fachlich zur Zeit nicht beantwortet werden könne. Hierzu
werde bei weiteren Vorstellungen der Analyse Stellung genommen. Er bestätigte
die Nachfrage von Herrn Diedrichs-Späh,
dass bei der Nabenhöhe der Windkraftanlagen von einer Spitzenhöhe von 190 m
ausgegangen werde.
Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach
teilte er Liedtke mit, dass der
aktuelle Windenergieatlas des Landes NRW in die Analyse einfließe und die GSW
bereits einbezogen worden seien. Für die Frage, ob ein Bürgerwindpark eingerichtet
werde oder ein Investor weitere Anlagen betreiben solle, sei es noch zu früh. Die
Analyse sei noch nicht abgeschlossen und die Potenzialflächen für
Windenergienutzung noch nicht abschließend ermittelt. Des Weiteren sei ihm nicht bekannt, ob die Betreiber der
Anlage an der Lüner Höhe einen Antrag auf Repowering der bestehenden Anlage
gestellt hätten und ob es bereits Gespräche zu diesem Thema gegeben hätte. Nach
Abschluss der Windpotenzialanalyse werde auch eine Aussage dazu getroffen
werden können, ob ein Repowering dieser Anlage nach geltendem Recht möglich
sein wird.
Frau Dyduch erkundigte sich nach dem
weiteren Zeitrahmen und fragte nach, ob es schon Vorüberlegungen gebe, wie die
Verwaltung mit den Ergebnissen planungsrechtlich umgehen wolle (z.B. durch
Änderung des Flächennutzungsplanes). Für den Fall, dass sich nach Abschluss der
Analyse weitere Windpotenzialflächen ergeben werden, erläuterte Herr Liedtke, werde der Kreis Unna als
Genehmigungsbehörde die Stadt Kamen im Verfahren beteiligen und anfragen, ob
der Flächennutzungsplan eine derartige Planung zulasse. In diesem Zusammenhang
könne eine Änderung und Anpassung der Flächennutzungspläne erforderlich werden.
Die Verwaltung erwarte einen Abschluss der Windpotenzialanalyse voraussichtlich
bis Ende 2013.
Frau Dyduch stellte nochmals dar,
dass die SPD-Fraktion im Kamener Stadtgebiet, auch unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Vorgaben, keine größeren Windpotenzialflächen erwartet habe. Eine
weitere Konkretisierung werde begrüßt. Die Windpotenzialanalyse ermögliche es,
Ergebnisse nach den neuesten Erkenntnissen und gesetzlichen Vorgaben zu erhalten.
Für den Fall, dass weitere Windkrafträder errichtet werden können, sei es im
Sinne der SPD-Fraktion, wenn eine enge Zusammenarbeit mit den GSW erfolge und
nach dem Bürgermodell möglichst viele Menschen die Möglichkeit bekommen würden,
sich an den Anlagen zu beteiligen.
Herr Markgraf erkundigte sich nach
Schlagschatten und Geräuschimmissionen der Anlagen sowie Möglichkeiten zur
Einspeisung des Stroms in möglichst nah gelegene Stromnetze.
Herr Liedtke erläuterte, dass die
Problematiken von Schlagschatten und Geräuschimmissionen im Rahmen der Prüfung
von Einzelanträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen von Bedeutung sein
werden. Bei der jetzigen großräumigen Betrachtung könnten diese Aspekte jedoch
nicht berücksichtigt werden. Die Frage der Einspeisung falle unter die
wirtschaftlichen Aspekte bei der Errichtung einer Windkraftanlage. Bei weit
entfernt liegenden Einspeisungsmöglichkeiten seien die Investitionen höher. Dies stelle kein Ausschlusskriterium bei den
jetzigen Planungen dar. Letztlich liege eine Umsetzungsentscheidung beim
Investor.
Herr Diedrichs-Späh erkundigte sich,
ob in umliegenden Gemeinden ähnliche Planungen angestoßen oder durchgeführt würden.
Herr Liedtke teilte mit, dass es
bekannt sei, dass sich die Bergkamener Kollegen bei gleicher Methodik auch mit
dem Thema befassen würden. Es sei sicherlich klar, dass bei der Festlegung der
Kriterien für die Potenzialflächen nicht an der Stadtgrenze halt gemacht werde,
so werden z.B. Wohngebäudeflächen, die jenseits der Stadtgrenze liegen, eine
Rolle spielen. Bei den formalen Verfahren, so wie z.B. bei der Änderung des
Flächennutzungsplanes, werden die Nachbargemeinden beteiligt und es komme zu
einer inhaltlichen und sachlichen Abstimmung.