Beschluss:

 

 


 

Herr Liedtke berichtete, dass in den 1990er-Jahren die Verwaltung aufgefordert worden sei, die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung der Zulässigkeit von Windenergie zu schaffen. Damals seien noch die Städte Genehmigungsbehörden gewesen. Mittlerweile sei der Kreis Unna Genehmigungsbehörde.
Im Jahre 1999 sei die erste Windpotenzialstudie erarbeitet worden, mit der eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Lüner Höhe mit dem Ergebnis einherging, dass dort in dem ausgewiesenen Vorranggebiet mittlerweile eine Windkraftanlage installiert worden sei. Entsprechend dieser Studie sei zumindest die Errichtung einer weiteren Anlage möglich. In den folgenden Jahren sei die Diskussion über Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien intensiver geworden. Zudem hätten sich technische und rechtliche Änderungen der Rahmenbedingungen ergeben. In diesem Zusammenhang sei  insbesondere für NRW der Windpotenzialerlass zu erwähnen. Im Mai 2011 sei die Verwaltung durch den Planungs- und Umweltausschuss beauftragt worden, eine Windpotenzialstudie zu erstellen. Ende 2011 sei ein externes Büro beauftragt worden, das gesamte Stadtgebiet flächendeckend erneut zu untersuchen und eine neue Windpotenzialstudie vorzulegen. Heute könne er lediglich einen Zwischenbericht geben, da noch einige Aspekte zu bearbeiten seien. Wann die Analyse abgeschlossen sei, könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht angegeben werden. Bisher habe man sich mit dem Windpotenzial im eigentlichen Sinne beschäftigt, d.h. man habe eine Digitalisierung der Höhenstruktur des gesamten Kamener Stadtgebietes und eine Berechnung des Windpotenzials mittels Strömungsmodells durchgeführt. Hieraus können die mittleren Windgeschwindigkeiten in unterschiedlichen Höhen und die Bruttowindenergiegehalte ermittelt werden. Herr Liedtke stellte diesbezüglich 3 Karten vor, die die mittleren Windgeschwindigkeiten in 100 m, 120 m und 150 m darstellten (siehe Präsentation des Ratsinformationssystems, Seiten 5 - 7). Neben den Windgeschwindigkeiten und Bruttowindenergiegehalten seien auch noch Abstände zur Wohnbebauung, Naturschutzgebieten etc. und der Artenschutz zu berücksichtigen. Anhand weiterer Pläne stellte er zunächst die bereits bestehende Windvorrangfläche mit dem Standort des Windrades an der Lüner Höhe vor (Präsentation S. 8) und erläuterte, dass sich nach ersten Erkenntnissen drei weitere potenzielle Windvorrangflächen im Kamener Stadtgebiet ergeben könnten (Darstellung Präsentation S. 9). Mit der konkreten Auswertung werde sich ein Büro absehbar befassen. Insbesondere seien auch arten- und naturschutzrechtliche Aspekte bei der Betrachtung mit einzubeziehen. So sei z. B. aus derartigen Gründen nicht auszuschließen, dass der Zuflussbereich Massener Bach / Körne als Windpotenzialfläche wieder entfalle. Sobald nähere, detailliertere Erkenntnisse vorliegen würden, werde der Planungs- und Umweltausschuss wieder informiert werden.

Herr Kühnapfel stellte nach den Ausführungen zu den Plänen fest, dass das Windpotenzial von der Höhe abhängig sei und somit eine Energiegewinnung theoretisch überall möglich sei. Daher stelle sich für ihn die Frage, warum lediglich drei Windpotenzialflächen ausgewiesen worden seien und z.B. wenig besiedelte Bereiche wie in Rottum oder Freiflächen an der Autobahn keine Berücksichtigung finden würden.

In den Plänen seien schon erste Prüfungsergebnisse der Windpotenzialanalyse eingeflossen, erläuterte Herr Liedtke. So seien Abstände z. B. zu Wohnbebauung etc. bereits berücksichtigt worden. Der von Herrn Kühnapfel insbesondere angesprochene Bereich im Nordosten des Stadtgebietes unterliege nahezu vollflächig dem Status eines Landschaftschutzgebietes. Bei Berücksichtigung mehrerer Kriterien, würden nur noch wenige potenzielle Flächen verbleiben - insbesondere auch unter Beachtung der Lage Kamens am östlichen Rande des Ruhrgebietes mit der gesamten Infrastruktur und den Verkehrslinien. Er bat darum, das endgültige Ergebnis der Analyse abzuwarten.

Auf die Frage von Herrn Diedrichs-Späh nach der Windkonstanz , teilte Herr Liedkte mit, dass diese Frage fachlich zur Zeit nicht beantwortet werden könne. Hierzu werde bei weiteren Vorstellungen der Analyse Stellung genommen. Er bestätigte die Nachfrage von Herrn Diedrichs-Späh, dass bei der Nabenhöhe der Windkraftanlagen von einer Spitzenhöhe von 190 m ausgegangen werde.

Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach teilte er Liedtke mit, dass der aktuelle Windenergieatlas des Landes NRW in die Analyse einfließe und die GSW bereits einbezogen worden seien. Für die Frage, ob ein Bürgerwindpark eingerichtet werde oder ein Investor weitere Anlagen betreiben solle, sei es noch zu früh. Die Analyse sei noch nicht abgeschlossen und die Potenzialflächen für Windenergienutzung noch nicht abschließend ermittelt. Des Weiteren  sei ihm nicht bekannt, ob die Betreiber der Anlage an der Lüner Höhe einen Antrag auf Repowering der bestehenden Anlage gestellt hätten und ob es bereits Gespräche zu diesem Thema gegeben hätte. Nach Abschluss der Windpotenzialanalyse werde auch eine Aussage dazu getroffen werden können, ob ein Repowering dieser Anlage nach geltendem Recht möglich sein wird.

Frau Dyduch erkundigte sich nach dem weiteren Zeitrahmen und fragte nach, ob es schon Vorüberlegungen gebe, wie die Verwaltung mit den Ergebnissen planungsrechtlich umgehen wolle (z.B. durch Änderung des Flächennutzungsplanes). Für den Fall, dass sich nach Abschluss der Analyse weitere Windpotenzialflächen ergeben werden, erläuterte Herr Liedtke, werde der Kreis Unna als Genehmigungsbehörde die Stadt Kamen im Verfahren beteiligen und anfragen, ob der Flächennutzungsplan eine derartige Planung zulasse. In diesem Zusammenhang könne eine Änderung und Anpassung der Flächennutzungspläne erforderlich werden. Die Verwaltung erwarte einen Abschluss der Windpotenzialanalyse voraussichtlich bis Ende 2013.

Frau Dyduch stellte nochmals dar, dass die SPD-Fraktion im Kamener Stadtgebiet, auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, keine größeren Windpotenzialflächen erwartet habe. Eine weitere Konkretisierung werde begrüßt. Die Windpotenzialanalyse ermögliche es, Ergebnisse nach den neuesten Erkenntnissen und gesetzlichen Vorgaben zu erhalten. Für den Fall, dass weitere Windkrafträder errichtet werden können, sei es im Sinne der SPD-Fraktion, wenn eine enge Zusammenarbeit mit den GSW erfolge und nach dem Bürgermodell möglichst viele Menschen die Möglichkeit bekommen würden, sich an den Anlagen zu beteiligen.

Herr Markgraf erkundigte sich nach Schlagschatten und Geräuschimmissionen der Anlagen sowie Möglichkeiten zur Einspeisung des Stroms in möglichst nah gelegene Stromnetze.

Herr Liedtke erläuterte, dass die Problematiken von Schlagschatten und Geräuschimmissionen im Rahmen der Prüfung von Einzelanträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen von Bedeutung sein werden. Bei der jetzigen großräumigen Betrachtung könnten diese Aspekte jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Frage der Einspeisung falle unter die wirtschaftlichen Aspekte bei der Errichtung einer Windkraftanlage. Bei weit entfernt liegenden Einspeisungsmöglichkeiten seien die Investitionen höher.  Dies stelle kein Ausschlusskriterium bei den jetzigen Planungen dar. Letztlich liege eine Umsetzungsentscheidung beim Investor.

Herr Diedrichs-Späh erkundigte sich, ob in umliegenden Gemeinden ähnliche Planungen angestoßen oder durchgeführt würden.

Herr Liedtke teilte mit, dass es bekannt sei, dass sich die Bergkamener Kollegen bei gleicher Methodik auch mit dem Thema befassen würden. Es sei sicherlich klar, dass bei der Festlegung der Kriterien für die Potenzialflächen nicht an der Stadtgrenze halt gemacht werde, so werden z.B. Wohngebäudeflächen, die jenseits der Stadtgrenze liegen, eine Rolle spielen. Bei den formalen Verfahren, so wie z.B. bei der Änderung des Flächennutzungsplanes, werden die Nachbargemeinden beteiligt und es komme zu einer inhaltlichen und sachlichen Abstimmung.