4.1 Mitteilungen

4.1.1

Frau Grothaus berichtete, dass bezogen auf die Kampagne gegen häusliche Gewalt im Novem­ber in jeder Kommune des Kreises Unna für drei Tage die Ausstellung „Warnsignale“ gezeigt werde. In Kamen werde die Ausstellung vom 07.11. – 09.11.2013 im Klinikum Westfalen zu sehen sein.

 

4.1.2

Frau Grothaus teilte mit, dass die Stadtverwaltung sich erneut am diesjährigen girls and boys day am 25. April beteiligt habe. 6 Mädchen waren bei der Feuerwehr, 1 Mädchen habe sich für den Garten- und Landschaftsbau beworben und ein Junge hat den Tag in der Stadtbücherei verbracht.

 

4.1.3

Frau Grothaus informierte darüber, dass am 01.06.2013 eine neue Verordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG) in Kraft getreten ist. Diese Verordnung regelt u.a. die Berück­sichtigung der Frauenförderung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Nach § 19 Abs. 1 TVgG NRW sollen seitdem öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen oder einzuleiten. Voraussetzung hierfür sei zum einen die Anzahl der Beschäftigten sowie die Höhe des Auftragwertes. Bei Dienstleistungsaufträgen wurde diese Summe bei 50.000,00 € und bei Bauaufträgen bei 150.000,00 € festgesetzt. Liegen diese Vor­aussetzungen vor, sind Firmen bei der Unterbreitung eines Angebotes verpflichtet, Formblätter mit den beschriebenen Maßnahmen ebenfalls einzureichen. Mögliche Maßnahmen können u.a. sein, die Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers, die Beteiligung am girls day, Teilzeitmodelle oder die Ausbildung von Mädchen in einem untypischen Beruf.

Frau Grothaus wies abschließend daraufhin, dass noch keine Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Rechtsverordnung vorliegen, da diese erst Anfang des Monats in Kraft getreten sei.

 

4.2 Anfragen

Anfragen lagen nicht vor