Beschlussempfehlung:

 

Die folgenden Punkte 1 und 2 werden vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungs­anstalt NRW zum Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH beschlossen:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen stellt den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2012 in der vorliegenden Form fest.

 

  1. Der Jahresgewinn 2012 von 2.668.938,71 € wird in Höhe von 377.039,00 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt und der verbleibende Überschuss in Höhe von 2.291.899,71 € auf das Wirtschaftsjahr 2013 vorgetragen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Vorsitzende Frau Dyduch wies zunächst darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte TOP 2, TOP 3 und TOP 4 wie gewohnt gemeinsam vorgestellt und diskutiert würden und die abschlie­ßende Abstimmung dann separat erfolge.

 

Frau Schaub von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, stellte die Ergebnisse der Prüfung des dem Protokoll als Anlage 1 beigefügten Jahresabschlusses der Stadtentwässerung Kamen (SEK) zum 31.12.2012 vor. Auftrag und Prüfung durch die Wirt­schaftsprüfungsgesellschaft ergaben sich aus der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW (Gemeindeordnung NRW), der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) und der Beauftragung durch den Betriebsaus­schuss mit Zustimmung der GPA NRW (Gemeindeprüfungsanstalt NRW). Im Rahmen des risi­koorientierten Prüfungsansatzes wurden in Übereinstimmung mit den entsprechenden Prü­fungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland die wesentlichen Geschäfts­prozesse und deren Kontrollen identifiziert und geprüft.

 

Als Prüfungsschwerpunkte wurden Anlagevermögen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsti­tuten/Derivate und Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Kamen festgelegt.

 

Die ersten wesentlichen Prüfungsfeststellungen bezogen sich auf die beiden Zinsswaps, die die SEK abgeschlossen hat. Die Marktwerte dieser Zinsswaps beliefen sich zum 31.12.2012 insge­samt auf -2.760  TEUR.

 

Basierend auf einem Gutachten der Rechtsanwälte Rössner verlangt die SEK die Rückabwick­lung des CHF-Swapgeschäftes, da der Abschluss des Finanzgeschäftes als von Anfang an un­wirksam angesehen wird. Die Klageschrift wurde am 18. Mai 2012 beim Landgericht Dortmund eingereicht.

 

Dem Gebot der kaufmännischen Vorsicht entsprechend wurde im Jahresabschluss zum 31.12.2011 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 2.454 TEUR eingestellt und zum 31.12.2012 in unveränderter Höhe beibehalten. Sie deckt das gesamte Risiko der vom Ergebnis des Klageverfahrens abhängigen finanziellen Risiken ab. Der Marktwert zum 31.12.2012 betrug -2.405 TEUR. Ein erstinstanzliches Urteil lag bei Prüfungsende noch nicht vor. Für den Zahlers­wap (Marktwert -355 TEUR) wurde keine Drohverlustrückstellung gebildet, da er mit dem zu­grundeliegenden Grundgeschäft eine Bewertungseinheit bildet.

 

Die Prüfung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 HGrG ergab keine Besonderheiten, die für die Be­urteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Die Kernaussagen der Wirtschaftsprüfer zum Lagebericht betreffen den Jahresüberschuss (2.669 TEUR), die Investitionen 2012 in den Kanalbau (5 Mio. EUR), geringe Kreditaufnahme (2,0 Mio. EUR statt geplanter 9,6 Mio. EUR) und die Gewinnabführung für den städtischen Haushalt in 2013 aus dem Ergebnis 2012 (1,65 Mio. EUR). Im Rahmen der Betriebsabrechnung ergab sich eine Kostenunterdeckung von 294 TEUR, von denen lediglich 105 TEUR ungeplant waren.

 

Für die Folgejahre 2013 und 2014 plant der Betrieb weitere positive, konstante Entwicklungen (steigende Jahresergebnisse, sinkende Neukreditaufnahmen und weiterhin bedarfsgerechte hohe Investitionen in das Kanalnetz und Gewinnausschüttungen von jährlich 1,65 Mio. EUR).

 

Die Vorstellung des Jahresabschlusses 2012 und der Ergebnisse der Prüfungshandlungen wurde von der Wirtschaftsprüferin Frau Schaub mit den folgenden wesentlichen Prüfungsfest­stellungen abgeschlossen:

 

-       Die Buchführung entspricht nach den Feststellungen der Wirtschaftsprüfer den gesetz­lichen Vorschriften.

-       Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs Stadtentwässerung Kamen.

-       Die Darstellung und Beurteilung der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung im Jahresabschluss und im Lagebericht wird von den Wirtschaftsprüfern für zutreffend ge­halten.

-       Es wurden keine Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz und Satzung festgestellt.

 

Mit dem Hinweis, dass für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 daher ein uneinge­schränkter Bestätigungsvermerk seitens der Wirtschaftsprüfer erteilt wurde, beendete Frau Schaub ihren Vortrag.

 

Herr Eckardt bedankte sich im Namen der SPD-Fraktion für die gute und äußerst engagierte Leistung des Eigenbetriebes. Er wies darauf hin, dass das Ergebnis ein sehr positives Signal für den Bürger sei, der möglichst stabile Gebühren wünsche. Insgesamt habe der Eigenbetrieb sehr gute Arbeit mit einem sehr guten Finanzergebnis und für ein sicheres Kanalnetz geleistet. Die geringe Kreditaufnahme und die Gewinnausschüttung seien zudem gut zur Sicherung des Haushaltes. Auch die Einstellung von Rücklagen zur zukünftigen Gebührenstabilisierung werde begrüßt.

 

Herr Hasler bezeichnete das Jahresergebnis des Eigenbetriebes ebenfalls als sehr erfreulich. Mit Blick auf das Gesamtvolumen sei eine verbleibende Unterdeckung aus der Betriebsabrech­nung in Höhe von 105 TEUR auch ein Indiz für eine gute, fast punktgenaue Kalkulation. Etwas ärgerlich seien die Sonderabschreibungen, die im Handelsrecht das Ergebnis verringerten, in der KAG-Abrechnung jedoch nicht zu berücksichtigen seien. Auch er bedankte sich im Namen der CDU-Fraktion für die gute Leistung der Mitarbeiter.

 

Abschließend bat er den Betriebsleiter Herrn Mösgen um weitere Informationen zu den beiden Swapgeschäften und dem Stand des Klageverfahrens.

 

Herr Mösgen verwies darauf, dass das Landgericht Dortmund für den 05.07.2013 das erstin­stanzliche Urteil terminiert habe und er daher in der nächsten Hauptausschusssitzung am 09.07.2013 den Verfahrensstand ggfs. das Ergebnis des Klageverfahren, das die Stadt Kamen gemeinsam mit der Stadtentwässerung betreibe, vortragen werde.

 

Herr Hasler fragte nach, weshalb auch der Zahlerswap beklagt würde. Der Betriebsleiter erläu­terte, dass der Zahlerswap auf Anraten der Rechts­anwälte mit in das Klageverfahren eingeschlossen wurde.