Zum Verfahren führte der Bürgermeister aus, dass nach dem Bericht des Geschäftsführers des Klinikums Westfalen, Herrn Schlüter, bei Bedarf die Sitzung für Fragen und Statements der Zu­schauer unterbrochen werden könnte. Im Anschluss werde der CDU-Antrag zur Diskus­sion und Abstim­mung gestellt.

 

Einleitend bedankte sich Herr Schlüter im Namen des Klinikums für die Mög­lichkeit, zur aktuel­len Diskussion um eine mögliche Schließung der Geburtshilfestation am Standort Kamen Stel­lung zu nehmen.

Das Klinikum Westfalen habe die Kündigung zum 30.06.2013 von einer der drei Belegärztinnen des Standortes Kamen Ende Dezember erhalten.

Er erläuterte die Besonderheit einer Belegabteilung im Gegensatz zu den übrigen Abteilungen des Krankenhauses. In diesem Zu­sam­men­hang stellte er die hohe Belastung für die Belegärzte heraus.

In Gesprächen mit den verbleibenden zwei Belegärzten sei deutlich hervor­gehoben worden, dass es nicht tragbar sei, die Geburtshilfestation aus­schließ­lich mit zwei Ärzten weiterzuführen. Be­sonders in Urlaubs- und Vertretungszeiten sei es problematisch, eine ausreichende medizini­sche Versorgung mit nur zwei Belegärzten sicherzustellen.

Um eine Weiterführung zu ermöglichen seien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorga­ben, wie z.B. dass der Belegarzt während der Bereit­schaft innerhalb von 20 Minuten von zu­hause aus im OP sein müsse, insgesamt 20 Ärzte im Umkreis von 20 km angeschrieben wor­den.

Daraufhin hätte sich nur ein Arzt zurückgemeldet, der später je­doch sein Interesse zurückgezogen habe.

Mangels Alternativen müsse festgestellt werden, dass die medizinische Ver­sorgung der Ge­burts­hilfestation ab 01.07.2013 nicht mehr sichergestellt sei.

Zur Belegarztsuche gab Herr Schlüter zu bedenken, dass ein Interessent neben den gesetzli­chen Voraussetzungen auch die fachlichen Voraus­set­zungen mitbringen müsse, damit die hohe Quali­tät der medizinischen Ver­sorgung weiterhin sichergestellt werden könne. Dazu zähle u.a. die Frage nach der praktischen Erfahrung in der Geburtshilfe.

 

Er berichtete, dass die Belegärzte in Gesprächen die noch nicht erfolgte An­passung der bau­lichen Vorausset­zun­gen der Geburtsstation an die gültigen Richtlinien beanstandet hätten. Diese seien aufgrund der nicht un­erheblichen Investitionssumme nur bei einer dauerhaften Per­spektive für die Geburtsstation umsetzbar.

Bereits vor der Diskussion um die Zukunft der Geburtshilfestation sei die Planung zum Aufbau einer Onkologiestation im Umfang von 35 Betten zur Stärkung des Standortes entstanden. Im Zusammenhang mit den dadurch zusätzlich entstehenden Arbeits­plätzen werde so der Angst um die Ent­stehung einer Portalklinik entgegengewirkt.

Sollte keine Lösung für die Weiterführung der Geburtshilfestation gefunden werden, gebe es Überle­gungen von den ursprünglichen Plänen für die Onkologiestation insofern abzuweichen, als dass der Kreissaal in die Pla­nung einbezogen würde.

Herr Schlüter entschuldigte sich ausdrücklich für die schlechte Kommuni­kation. Das Klinikum sei selbst von der Kündigung der Belegärztin über­rascht worden und habe alle Bemühungen unter­nommen eine Lösung zu finden. Er bekräftigte, dass bislang noch keine Entscheidung über die Schlie­ßung der Geburtshilfestation in Kamen getroffen worden sei. In diesem Zusammenhang machte er deutlich, dass die Diskussion um eine Schließung obsolet werde, sobald ein passen­der Belegarzt, der alle Kri­terien erfülle, gefunden worden sei.

Er versicherte, dass die Mitarbeiter der Station bei einer Schließung nicht zurückgelassen wür­den.

Mit Blick auf den Antrag der CDU-Fraktion und die Nutzung des Veto­rech­tes durch die Vertreter der Stadt Kamen im Aufsichtsrat des Klinikums, führ­te Herr Schlüter den Anwesenden vor Au­gen, dass in diesem Fall zwar die Struktur bestehen bliebe, eine Aufrechterhaltung der medizinischen Versor­gung jedoch tatsächlich nicht möglich sei.

Abschließend wies er darauf hin, dass die Problematik um die Belegarzt­situation deutschland­weit bestünde und nicht ausschließlich regional be­dingt sei.

 

In der anschließenden Diskussion wurde fraktionsübergreifend die schlechte Kommunikation und Informa­tionspolitik seitens des Klinikums Westfalen beklagt und eine Verbesserung für die Zukunft gefordert.

 

Frau Dyduch erklärte, dass die Problematik in der SPD-Fraktion durchaus kritisch diskutiert worden sei. Tenor sei, dass niemand die Schließung wolle und erwartet werde, dass das Klini­kum alle Anstrengungen unternehme eine Schließung der Geburtshilfestation zu verhindern.

Sie erkundigte sich, ob ggf. als vorübergehende Alternative die Möglichkeit bestünde, Ärzte aus den anderen beiden Standorten des Klinikums in Kamen einzusetzen.

Zur Ernsthaftigkeit der Suchanstrengungen fragte sie, wie genau versucht worden sei einen neuen Belegarzt zu finden und ob auch andere Möglich­keiten geprüft worden seien.

 

Herr Schlüter erläuterte dazu, dass Belegärzte zwingend niedergelassene Ärzte sein müssten. Neben den Anschreiben der Ärzte seien selbstver­ständ­lich auch persönliche Gespräche geführt worden. Wie bereits ge­schildert, seien jedoch so gut wie keine Rückmeldungen erfolgt. Das Pro­blem der Vereinbarkeit von laufendem Praxisbetrieb und Bereitschafts­dienst sei ein allge­meines Problem kleinerer Belegkliniken.

 

 

Auf die Fragen von Frau Schaumann, nach erneuten Bemühungen, z.B. die Schaltung einer Anzeige, sowie nach der Möglichkeit sich zu­nächst mit Honorarärzten auszuhelfen, antwortete Herr Schlüter, dass bun­desweite Anzeigen nur dann sinnvoll seien, wenn auch die Aussicht bestün­de einen weiteren Facharzt anzusiedeln. Dies sei aufgrund der Bedingun­gen in dieser Region nicht aussichtsreich. Der Einsatz eines Honorararztes sei nur dann möglich, wenn dieser in einer Gemeinschaftspraxis angestellt werde und die bereits genannten Voraussetzun­gen erfüllt würden.

 

Frau Scharrenbach hinterfragte kritisch, warum Verwaltung und Politik nicht schon eher infor­miert worden seien, wenn die Kündigung bereits Ende Dezember vorgelegen habe. Sie erkundigte sich, wann der Aufsichtsrat in die­sem Jahr getagt habe und über die Sachlage informiert worden sei. Es sei befremdlich, dass der Bürgermeister bereits am 06.03.2013 Kenntnis von der Kündi­gung erlangt habe, die Information aber nicht an den Rat weiter­gegeben worden sei.

Sie kritisierte, dass von der Benachrichtigung durch die örtliche Presse bis zur nächsten Auf­sichtsratssitzung kaum noch Zeit sei, um beispielsweise nach Lösungsalternativen zu suchen.

Die Argumentation zu den Investitionen in Bezug auf die baulichen Stan­dards und Leitlinien könne nicht nachvollzogen werden, da diese schon seit längerer Zeit Gültigkeit hätten.

Die Notwendigkeit des Vetos, wie von der CDU-Fraktion beantragt, begrün­de­te sie mit dem Zeit­bedarf für die Erstellung eines neuen Konzeptes für die Geburtshilfestation.

 

Herr Schlüter bekräftigte das Bedauern über die jetzige Entwicklung, was jedoch nichts an der erfolglosen Suche nach einem neuen Belegarzt ände­re, da kein Einfluss auf die Bereitschaft der niedergelassenen in Frage kom­men­den Ärzte bestünde. Die Anforderungen an die räumlichen Gegeben­heiten hätten sich in den letzten Jahren verschärft. Bei einer Entscheidung über die Schließung spiele dies jedoch keine Rolle, hier sei ausschließlich die Belegarztsituation aus­schlaggebend.

 

Auf die Frage von Frau Hartig, warum die Problematik nicht in der Beirats­sitzung am 07.05.2013 thematisiert worden sei, erklärte Herr Schlüter, dass zu allererst der Aufsichtsrat vor allen anderen Gremien informiert werden sollte.

 

Durch diese Diskussion bekomme die Fusion den ersten kritischen Beige­schmack, führte Herr Grosch aus. Die Kommunikationslage vermittle zu­dem den Eindruck von finanziellen Hinter­gründen für die Schließung der Geburtshilfestation.

Er hob hervor, dass die Geburtshilfestation ein wichtiger Standortfaktor für das Kamener Kran­kenhaus sei. Er erkundigte sich, welche Auswirkungen eine Schließung auf die Mitarbeiter hätte.

 

Herr Schlüter stimmte überein, dass die Kommunikation zukünftig verbes­sert werden müsse. Er hob jedoch ausdrücklich hervor, dass die Diskussion zur Schließung der Abteilung völlig fusi­onsunabhängig sei. Das Kamener Krankenhaus wäre auch ohne Fusion vor die gleiche Proble­matik, die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in der Geburtshilfestation ab dem Sommer, gestellt worden.

Die Mitarbeiterängste würden sehr ernst genommen, weshalb jedem Mit­arbeiter ein anderer Arbeitsplatz angeboten werde und die Klinik sich somit der Verantwortung für die Mitarbeiter stelle.

 

Aufgrund der regionalen Bedeutung, so Herr Kühnapfel, wäre die Schlie­ßung der Geburtshilfe­station ein großer Verlust. Zudem werfe die Diskus­sion ein schlechtes Bild auf die Fusion. Er bewertete die Darstellung des Problems der Belegarztsuche als sehr plakativ und stellte die Frage in den Raum, ob wirklich alle Möglichkeiten genutzt worden seien. Er wünsche sich, dass auch weiter­hin intensiv nach weiteren Möglichkeiten gesucht werde.

 

Herr Schlüter sagte zu, den Wunsch mitzunehmen und einen zweiten Ver­such zu unternehmen, die in Frage kom­menden Ärzte anzusprechen. Er gab zu bedenken, dass die Chance doch noch einen Belegarzt zu finden nicht sehr groß sei.

 

Herr Hasler verlieh seiner Enttäuschung über die Vorgehensheise des Kli­ni­kums Ausdruck. Mit Blick auf den Antrag der CDU-Fraktion, verwies er darauf, dass im Rahmen der Fusion das Ve­torecht eingeräumt worden sei, um gerade Abteilungsschließungen am Standort Kamen ohne Zu­stim­mung des Rates zu verhindern.

Es habe keine Möglichkeit bestanden, die Problematik intensiv zu be­sprechen. Er stellte in Frage, ob der Rat sich diesen Umgang gefallen lassen sollte.

Der einzig vorstellbare Ansatz sei, die Zeitschiene über den 01.07. hinaus zu verlängern, um ein neues Konzept zu erarbeiten.

 

Herr Schlüter führte vor Augen, dass der Aufbau einer neuen Abteilung und die damit verbun­dene Stärkung des Kamener Standortes nicht ver­gessen werden dürfe. Zudem verwies er er­neut darauf, dass sich ab 01.07. faktisch die Frage nach der Sicherstellung der medizinischen Betreuung stelle.

 

Herr Heidenreich legte dar, dass das eigentliche Problem Belegarztsuche deutlich geworden sei und damit die kursierenden Befürchtungen der Be­völkerung widerlegt würden. Er schlug vor, weiterhin nach Lösungen zu suchen und in diesem Zusammenhang weitere Gespräche mit bei­spiels­weise der Kassenärztlichen Vereinigung und den niedergelassenen Ärzten unter Einbe­ziehung der Politik zu führen.

 

Neben dem Wunsch einen zweiten Versuch zu unternehmen einen Beleg­arzt zu finden, fragte Frau Schaumann, ob ein Zusammenhang zu den sin­kenden Belegzahlen aus dem Kran­kenhausrahmenplan bestehe, was Herr Schlüter verneinte.

 

Frau Dyduch richtete den Blick auf die besondere emotionale Belegung der Geburtshilfestation in der Bevölkerung im Gegensatz zu z.B. der HNO-Abteilung. Sie nehme aus dem hier Vorgetragenem mit, dass das Klinikum alle Anstrengungen unternehme eine Schließung zu verhindern. Für den Fall, dass die Schließung abgewendet werden könnte, erkundigte sie sich, ob dann Investitio­nen z.B. im baulichen Bereich möglich seien.

 

Sollte auf längere Sicht die Weiterführung der Geburtshilfestation durch Be­legärzte belastbar gesichert sein, so Herr Schlüter, würden auch In­ves­ti­tionen in Frage kommen.

 

Durch die Klarstellung der Fusionsunabhängigkeit der Problematik und die Darstellung der geplanten Inves­titio­nen, könne die Sorge der Entwicklung des Standortes Kamen zu einer Portalklinik genommen werden, führte Herr Wiedemann aus. Aufgrund der hohen Belastung für die Belegärzte, könne er nachvollziehen, dass sich die Suche schwierig gestalte.

 

Herr Klanke stellte heraus, dass strikt zwischen Sach- und emotio­na­ler Ebene unter­schieden werden müsse. Die Diskussion um die Ge­burtshilfestation hätte sicherlich viel früher und intensiver geführt werden können, wenn die Kommunikation besser gewesen wäre. Es sei jedoch zweifelhaft, dass die Sachdiskussion eine andere gewesen wäre. Mit Blick auf die Angst vor einer Portalklinik appellierte er an eine bessere Informa­tionspolitik seitens des Klinikums.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich, was genau im Aufsichtsrat zur Geburtshil­festation gesagt wor­den sei. Zur neuen Planung der Onkologiestation unter Einbeziehung des Kreissaales, fragte sie nach einer Ausweichplanung, falls doch ein neuer Belegarzt für die Geburtshilfestation gefunden werde. Be­zogen auf die Belegstation fragte sie nach der Perspektive für die HNO-Abteilung.

Sie verteidigte die Wichtigkeit der Diskussion um die Zukunft der Geburts­hil­festation. In diesem Zusammenhang forderte sie ein Konzept, wie die Schwangerenversorgung und die damit zu­sammenhängenden Angebote auch ohne Geburtshilfe am Standort Kamen erhalten werden könnten.

 

Zur Frage nach den Informationen des Aufsichtsrates berichtete der Bürgermeister, dass die Aufsichtsratsmitglieder über die Kündigung sowie über daraus resultierende mögliche Prob­leme informiert worden seien. Es sei vom Klinikum versichert worden, dass intensiv nach einer Lösung gesucht werde.

 

Herr Schlüter hob hervor, dass der Aufbau einer Onkologiestation unab­hängig von einer Schließung der Geburtshilfestation verwirklicht werde. Die ursprüngliche Planung beziehe den Kreissaal nicht mit ein. Erst als deutlich geworden sei, dass die Chancen für die Weiterführung der Geburtshil­fe­station weiter schwinden, sei die Planung unter Einbeziehung des Kreis­saales entwickelt worden. Sollte eine Lösung für die Weiterführung der Ge­burtshilfestation gefunden werden, werde die ursprüngliche Planung zum Tragen kommen.

Zur HNO-Abteilung führte er aus, dass sich hier keine Veränderung ab­zeichne, die Belegungs­zahlen seien seit Jahren konstant.

Er sagte zu, die Überlegungen, wie das Angebot der Schwangeren- und Elternberatung und die Elternschule beibehalten werden könnten, als Auftrag mitzunehmen.

 

Frau Hartig bat darum, die Fusion nicht in Frage zu stellen und den Fokus auf das aktuelle Problem zu richten. Sie zitierte die hiesige Presse und erkundigte sich, was die Aussage zu be­deuten habe, dass ein neuer Be­legarzt Geld mitbringen müsse.

 

Der Belegarzt erbringe die medizinischen Leistungen, die Klinik die Pfle­ge­leistungen, erklärte Herr Schlüter. Er machte deutlich, dass ein neuer Be­legarzt keinesfalls Geld mitbringen müsse, wahrscheinlich sei diese Formu­lierung aus dem Zusammenhang mit den Investitionen entstan­den. Er fasste zusammen, dass er aus der Diskussion die Verbesserung der Kom­mu­nikation, die Erstellung eines Konzeptes für die Weiterführung der Eltern­schule, die Weiterentwicklung des Standortes sowie ein weiterer Ver­such potentielle Belegärzte anzusprechen als Aufträge mitnehmen werde.

 

Zusammenfassend hielt Herr Hupe fest, dass seitens des Klinikums alle An­stren­gungen unter­nom­men würden, eine Schließung der Geburtshilfestation abzuwenden. Unabhängig davon müssten sich die Mitarbeiter der Abteilung in keinem Fall Sorgen um ihre Weiterbeschäftigung machen.

Die Frage, ob dies auch für die Hebammen gelte, bejahte Herr Schlüter. Neben Einsatzmög­lichkeiten am Dortmunder Standort werde versucht, die Mitarbeiterinnen in Kamen einzusetzen. In Härtefällen sei in der Vergangenheit immer gemeinsam mit dem Betriebsrat ein Konsens gefun­den worden.

 

Herr Hupe wies ausdrücklich auf die Fusionsunabhängigkeit der Pro­ble­matik hin und bat darum, trotz der aktuellen Diskussion die positiven Prozes­se nicht zu übersehen.

 

Da keine Wortmeldungen aus dem Zuschauerraum vorlagen, wurde die Sitzung ohne Unter­brechung fortgeführt und als nächstes der Antrag der CDU-Fraktion beraten.

 

Der Antrag sei begründet in der heutigen Diskussion sowie den Entschei­dungs­abläufen von de­nen man sich überrumpelt fühle, erläuterte Herr Hasler. Die Möglichkeit des Rates, den Vertre­tern im Aufsichtsrat des Klinikums die Weisung zu erteilen von dem Vetorecht Gebrauch zu machen, sei die letzte Chance, um die Problematik ausführlich mit ange­mes­se­nem Beratungs­vorlauf im Rat zu diskutieren. Damit sei die Hoffnung verbunden durch den Zeitgewinn die per­sonelle Situation in den Griff zu bekommen.

 

Frau Dyduch entgegnete, dass Herr Schlüter als Vertreter des Klinikums heute umfassend alle wichtigen Information weitergegeben habe, wobei deutlich geworden sei, dass die Schließung vom Klinikum keineswegs ge­wünscht sei. Das Sachproblem lasse sich nicht durch die Anwei­sung der hiesigen Vertreter im Aufsichtsrat lösen. Fakt sei, dass die Abteilung mit nur zwei Be­legärzten nicht auf Dauer weitergeführt werden könne.

Insofern halte sie die Weisung für den falschen Weg. Damit werde lediglich Signalpolitik betrie­ben, die der Öffentlichkeit eine vermeintliche Lösung suggeriere, die es so nicht gebe.

 

Es sei unzweifelhaft, dass die Schließung der Geburtshilfestation von nie­mand gewollt sei, ver­deutlichte Herr Lipinski. Der Antrag erwecke nur den falschen Eindruck, dass eine Änderung der Verhältnisse herbeigeführt wer­den könne. Die Vertreter seien nach fachlicher Eig­nung gewählt worden, insofern sollte ihnen auch die eigenverantwortliche sachliche Entscheidung zugestanden werden. Er könne sich nicht erinnern, dass es eine derartige Wei­sung an entsandte Vertreter zuvor schon einmal gegeben habe.

 

Die Möglichkeit Weisungen an die Vertreter zu erteilen sei relativ neu, klärte Herr Hasler auf. Die entsandten Vertreter seien selbstverständlich im Grund­satz frei in ihren Entscheidungen. Das Instrument der Weisung sei für den Rat wie eine Art Notbremse, die verhindere, dass wich­tige Entschei­dun­gen am Rat vorbeigetroffen werden. Hier soll durch die Weisung und den damit verbundenen Zeitgewinn die Möglichkeit eröffnet werden, sich nochmals ausführlich mit aus­reichender Vorbereitung mit der Problematik befassen zu können.

 

Herr Hupe erläuterte, dass eine Weisung der Vertreter im Aufsichtsrat keine inhaltliche Bindung bedeute. Der Rat habe insofern keine Entscheidungs­kom­pe­tenz. Die liege allein beim Aufsichtsrat.

Er fragte nach dem Inhalt einer weiteren Diskussion im Rat und welche Wirkung durch die Verschiebung der Entscheidung des Aufsichtsra­tes erzielt werden solle.

 

Herr Hasler verdeutlichte, dass es um die Möglichkeiten der intensiveren Beschäftigung mit der Thematik, der Suche nach Alternativen sowie der sachlichen und fachlichen Beschäftigung mit Alternativen gehe. Die Frak­tion wolle damit sicherstellen, dass alle Anstrengungen unternom­men und alle Möglichkeiten geprüft würden.

 

Der Bürgermeister gab den Hinweis, dass der Termin für die nächste Aufsichtsratssitzung nicht mehr verschoben werden könne. Mit Blick auf den Termin der nächsten Ratssitzung schlug er vor, in der nächsten Sitzung des Wirt­schaftsausschusses zum aktuellen Stand der Dinge zu berichten.

 

Herr Kühnapfel stimmte dem Vorschlag des Bürgermeisters zu. Den Antrag hielt er für sehr aka­demisch. Allgemein betrachtete er die Nutzung der Weisungsmöglichkeit äußerst kritisch, mit Blick auf die Konsequenzen die sich aus den eindeutigen Mehrheitsverhältnissen im Rat erge­ben könnte. Er plädierte dafür, dass die vom Rat entsandten Vertreter eigen­ver­antwortlich ent­schei­den sollten.

 

Frau Scharrenbach führte vor Augen, dass der im Gesellschaftsvertrag verankerte Zustim­mungsvorbehalt dazu diene, dass wichtige Entschei­dungen nicht gegen die Interessen des Ge­sellschafters getroffen würden. Mit dem Antrag werde die Intention verfolgt, die Diskussion nicht an dieser Stelle enden zu lassen.

Sie machte den Vorschlag, zur Wahrung der Beteiligungsrechte eine weitere Befassung mit der Thematik in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses als zuständigem Ausschuss noch vor der Aufsichtsrats­sitzung am 20.06.2013 vorzusehen, in der auch beispielsweise zu einem Konzept für die Schwangerschaftsversorgung und dem Ergebnis der erneu­ten Belegarzt­suche berichtet werden solle.

 

Der Bürgermeister wandte ein, dass es nur eine Formalie sei, in welchem Ausschuss berichtet werde. Nach Rücksprache mit Herrn Schlüter, sei eine Verschiebung der Schließung auf den 01.08 denkbar, soweit die adäquate medizinische Versorgung sichergestellt werden könne. Der Rat werde die Sachlage in seiner für den 11.07. terminierten Sitzung erneut thematisieren. Da eine Verschie­bung der Aufsichtsratssitzung am 20.06. nicht möglich sei, entfalte die Entschei­dung im Aufsichtsrat Gül­tigkeit nach der Ratsberatunng.

 

Die CDU-Fraktion zog den Antrag zurück.