Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 Ka-HW "Nikolaus-Otto-Straße", Gemarkung Heeren-Werve, Flur 4, Flurstücke 236, 237, 323, 324, 325, 502, 503, 513, 526, 548, 549, 550, 551, 552, 555, 556, 611, 616, 617, 618 sowie 671 gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.

 

2. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauf­tragt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Liedtke stellte den Inhalt der Beschlussvorlage vor, wonach die Verwaltung beauftragt wer­den solle, den Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW „Nikolaus-Otto-Straße“ in Kamen-Heeren aufzu­stellen. Ziel sei es, durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Rah­menbedingungen für die Errichtung eines Seniorenwohnprojektes in Kamen-Heeren-Werve, ähn­lich wie in Kamen-Methler, zu schaffen. Anhand von Übersichtskarten (Flurkarten/Luftbilder) stellte Herr Liedtke die räumliche Ausdehnung des Bebauungsplangebietes  und die Planungen zu einem Seniorenwohnprojekt mit ca. 80 Pflegeplätzen und einer weiteren Bebauung mit 24 Wohneinheiten dar. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass das unter Denkmalschutz stehende Pförtnerhaus nicht tangiert sei. Das leerstehende Gesundheitshaus werde zurückgebaut, das Grundstück der alten Sheddach-Halle stehe nach ersten Verhandlungen auch für die weitere Projektierung zur Verfügung. Aufgrund der bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen mit dem Festplatz als Verkehrsfläche und der angrenzenden Gewerbefläche sei es nicht möglich, das Seniorenwohnprojekt umzusetzen, so dass eine Bebauungsplanänderung gem. § 13 a BauGB geplant sei, die eine straffere und zeitlich kürzere Umsetzung ermögliche, da der Be­bauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes teilweise abweiche, auch vor der Anpassung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden könne.

Herr Brüggemann ergänzte, dass am 14.05.2013 durch den Hauptausschuss der Stadt Kamen mit Unterstützung des Planungs- und Umweltausschusses endgültig der Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Es würden zur Zeit Verhandlungen mit einem Investor, dem Bauverein zu Lünen, stattfinden und sobald nähere Planungen, im Hinblick auf Geschossigkeit und Fassadenqualität, vorliegen würden, werde der Planungs- und Umweltausschuss nach der Sommerpause, spätes­tens im Herbst, weiter informiert werden.

Herr Kasperidus dankte der Verwaltung für die bisherigen Vorarbeiten und begrüßte den ange­stoßenen Prozess, insbesondere im Hinblick auf die Diskussion über die verschiedenen mög­lichen Standorte der Pflege- und Wohneinrichtung. Ihm sei bekannt, dass einige Bürger aus Heeren –Werve bereits aufgrund des fehlenden Angebotes im Bereich des betreuten Wohnens in andere Orte verzogen seien. Er erkundigte sich nochmals, wie bereits in der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, ob schon neue Ersatzflächen für die Festplatznutzer, wie Kirmesbetreiber und Carsportfreunde, gefunden worden seien.

Herr Brüggemann erläuterte, dass noch der in der letzten Sitzung des Planungs- und Umwelt­ausschuss berichtete Stand gelte. Bezüglich der Kirmes werde die Möglichkeit einer Straßen­kirmes, in dem Bereich wo auch der Heerener Sommer stattfinde, in Betracht gezogen. Für die Carsportfreunde werde eine Fläche mit entsprechendem Untergrund zu finden sein und die Feuerwehr, für die auch ein Nutzungsanspruch formuliert sei, könne auch an anderen Plätzen ihre Übungen durchführen. Über die bevorstehenden Gespräche mit den Kirmesbetreibern und weiteren regelmäßigen Nutzern werde nach der Sommerpause berichtet werden.

Herr Diederichs-Späh gab den Hinweis, dass die Wünsche und Probleme, wie z.B. Park­platznot, Anbindung an Buslinien und Lärm, die im Zusammenhang mit der Anlage Peter und Paul in Kamen-Methler aufgekommen seien, im Vorfeld der jetzt durchzuführenden Planungen in einem ganzheitlichen Ansatz Berücksichtigung finden sollten. Außerdem bat er Herrn Liedtke nochmals dazu Stellung zu nehmen, warum der Flächennutzungsplan nicht zu dem geplanten Bebauungsplan passe.

Herr Liedtke erläuterte nochmals, dass der neue Bebauungsplan Nr. 19 Ka-HW nach § 13 a Abs. 2 Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren erstellt werden solle. Das neue Baugebiet liege nach dem Flächennutzungsplan teilweise in einer Wohnbaufläche, teilweise aber auch in einer gewerblichen Baufläche. Das Baugesetzbuch biete die Möglichkeit, im Wege der Berich­tigung, die Flächen anzupassen. Es handele sich lediglich um eine redaktionelle Anpas­sung des Flächennutzungsplanes, d.h., es würden lediglich farbige Flächen verschoben.

Frau Scharrenbach erklärte, dass die CDU in Heeren-Werve schon frühzeitig vorgeschlagen habe, den Platz des Gesundheitshauses für seniorengerechtes Bauen zu verwenden und infolge dessen werde dieser Aufstellungsbeschluss auch mitgetragen. Am Donnerstag erfolge im Stadt­rat noch eine breitere Diskussion über den Festplatz und die Kirmes. Mit einer Altenpflegeeinrich­tung am Standtort Heeren-Werve werde eine Angebotslücke geschlossen. Allerdings sollte auch nicht der Umbau von Wohnbeständen in seniorengerechten Wohnraum im Stadtgebiet insgesamt außer Acht gelassen werden und deshalb rege die CDU-Fraktion Gespräche mit den großen Woh­nungs­baugesellschaften an, um zu klären, wie man perspektivisch in der Zukunft mit diesem Thema umgehen will.

Herr Brüggemann erläuterte, dass im Zusammenhang mit dem Handlungskonzept Wohnen derartige Gespräche in der Absicht der Verwaltung stehen, es sei jedoch zu bedenken, dass die letztliche Entscheidung in Abwägung der Kosten, Nutzen und Wirtschaftlichkeit beim Investor liege.

Frau Dyduch teilte mit, dass von Seiten der SPD-Fraktion Kontakte zu Wohnungsbaufirmen aufgenommen worden seien und von Seiten dieser Firmen hohes Interesse bestehe.

Herr Brüggemann antwortete auf die Nachfrage von Frau Dyduch, wer der Betreiber des Pflegeheimes sei, dass es sich zur Zeit noch um schwebende Gespräche handele und nach Abschluss der Verhandlungen der Betreiber benannt werde.