Herr Brüggemann referierte anhand einer Präsentation (Anlage 1) zur Bedarfsplanung der Kin­dertagesbetreuung 2013 / 2014, indem er die Aspekte „Ist-Stand der Kindertagesbetreuung“, „Demografie/Prognose“ und „Finanzmittel“ vorstellte.

Er führte zum jetzigen Stand des Betreuungsangebotes aus, dass derzeit insgesamt 1.298 Kinder in Tagesbetreuung wären, von denen 1.239 institutionell und 59 in Tagespflege betreut seien. Hin­sichtlich der Hochrechnung für das Kindergartenjahr 2013/2014 bewertete er die zugrunde geleg­ten Werte nach aktuellem Stand der Erkenntnisse und aus Kontakten mit den Trägern als kom­for­tabel.

Hinsichtlich der zum Ausbau der Kindertagesbetreuung verfügbaren Finanzmittel seien rd. 700.000 € verfügbar. (Verteilung siehe Tabelle 3 der Anlage).

Herr Brüggemann prognostizierte, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 nach aktuellem Stand in Einrichtungen und durch Tagesmütter erfüllt werden könne.

 

Herr Brüggemann verwies in diesem Zusammenhang auf das Vorhaben der Firma IKEA, zu prü­fen, ob dort ein Betriebskindergarten eingerichtet werden könnte. Gleichzeitig informierte er, dass im Bereich Kamen-Süd eine Großtagespflegestelle installiert worden sei und dass zur ge­sam­ten Situation und zur Weiterentwicklung im Jugendhilfeausschuss fortlaufend zu berichten sei.

 

Herr Dunker ergänzte die Ausführungen von Herrn Brüggemann durch eine Präsentation (Anla­ge 2) zu den Belegungszahlen, aufgeteilt auf einzelne Einrichtungen. Anhand der Präsentation stellte er die Belegungszahlen und deren Aufteilung vor und resümierte, dass insgesamt noch 51 freie Plätze verfügbar seien. Anhand einer Folgepräsentationsfolie stellte Herr Dunker die Bet­reuungsstunden als Kreisdiagramm dar und verwies auf die 66% Belegungsquote der 35 Stun­den. Er betonte, dass alle Anträge auf eine 45 Stunden Betreuung einzeln und sensibel vom Fachbereich überprüft worden seien.

 

 

Frau Scharrenbach entgegnete, dass ihr keine Kontrolle der vorgelegten Daten möglich sei. Für die nächsten Ausschusssitzungen bat sie die Verwaltung um Übermittlung der entsprechenden Unterlagen zwecks Vorbereitung und Überprüfung.

In Folge erkundigte sie sich zum Sachstand des Betriebskindergartens der Firma IKEA und da­nach, ob auch weitere Unternehmen hier eingebunden seien oder ähnliches planen würden. Sie hinterfragte zusätzlich, ob für nicht belegte Plätze eine Rückzahlungsverpflichtung von Fördergel­dern bestehe, wenn diese nicht besetzt werden könnten. Hinsichtlich der Mitteilung der Existenz einer Großtagespflegestelle in Kamen zeigte sich Frau Scharrenbach überrascht, da sie hierzu nicht vorab informiert worden sei. Abschließend zeigte sie sich ebenso über die dargestellte Ver­tei­lung der Betreuungsstunden in Kamen überrascht, weil diese angeblich dem landesweiten Trend genau entgegenstünden. Hierzu hinterfragte sie ergänzend, wie viele Eltern einen Antrag auf eine 45 Stunden Betreuung gestellt hätten bzw. wie viele dieser Anträge von der Verwaltung nicht gewährt worden seien.

 

Herr Brüggemann verwies zunächst darauf, dass alle im Ausschuss präsentierten Daten vom Fachbereich überprüft worden seien. Hinsichtlich der Großtagespflegestelle zeigt er sich dankbar darüber, dass es diese in Kamen gibt und zum evtl. Betriebskindergarten der Firma IKEA betonte er, dass der Fachbereich hierzu Gespräche mit einer sensiblen Umfeldeinbeziehung führe.

 

Herr Dunker antwortete Frau Scharrenbach, indem er ausführte, dass es z.Zt. keine Rückzah­lungs­verpflichtung für noch nicht belegte Plätze gäbe. Bezug nehmend auf die Nachfrage zu den Betreuungsstunden entgegnete er, dass alle Anträge mit den Trägern und den Eltern geprüft wor­den seien und dass Anträge auf eine 45 Stunden Betreuung genehmigt wurden, wenn bestimmte Gründe (z.B. Arbeitszeiten, lange Arbeitswege, individuelle Belange, etc.) gegeben waren. Die ausgewiesene Belegungsquote von 27% bei der 45 Stunden Betreuung sei im Vergleich auf Kreis­ebene in einem normalen Belegungsbereich.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich danach, ob bekannt sei, dass es in der Stadt Kamen weitere Unternehmen gäbe, die Interesse an einem Betriebskindergarten hätten. Zusätzlich bat sie, den Ausschuss zur Großtagespflegestellte weiter zu informieren. Sie erinnerte daran, dass im Aus­schuss bereits viel zur 45 Stunden Betreuung diskutiert worden sei und dass Herr Dunker hierbei bekanntgegeben hätte, keine weiteren diesbezüglichen Anträge erhalten zu haben.

 

Herr Dunker erklärte, dass es im Bereich der 45 Stunden Betreuung keine weiteren Absagen gegeben hätte. Alle Anmeldungen würden sehr flexibel bearbeitet und hierbei gäbe es keine Probleme den Bedarf zu decken.

 

Frau Möller stellte die niedrige Anzahl der Anträge der 45 Stunden Betreuung fest.

 

Herr Brüggemann antwortete Frau Scharrenbach und verwies darauf, zunächst die Erkennt­nisse der Firma IKEA abwarten zu wollen, bevor andere gewerbliche Strukturen und Dienstleister hierzu befragt würden.

 

Herr Peske erklärte, zum weiter geplanten Ausbau der Betreuungsplätze sei man in der Stadt Kamen zum 01.08.2013 gut aufgestellt und könne alle Fördermittel gezielt einsetzen. So seien z.B. die AWO Kitas „Gänseblümchen“ und „Brausepulver“ mit ca. € 100.000,00 zu unterstützen, die hierzu jeweils sechs weitere Plätze im U3 Bereich schaffen könnten. Ebenso würde die ev. Kita „Henri-David-Str.“ mit € 180.000,00 aus dem Fiskalpakt berücksichtigt, mit denen ebenso zehn U3 Plätze geschaffen werden könnten. Von den noch zur Verfügung stehenden 365.000,00 € aus dem Belastungsausgleich würden nach jetzigem Stand zunächst 20.000,00 € für Tagespflegeplätze und rund € 35.000,00 für die Einrichtung des Vereins Familienbande ein­geplant.

 

Herr Dunker referierte zur Werbekampagne „Tagespflege“ und erläuterte, dass hierzu in den Bussen der VKU kreisweit mit Plakaten geworben wurde und in der Stadt Kamen zusätzlich Flyer gezielt in geeigneten Einrichtungen (Kitas, Ärzte, etc.) ausgelegt wurden. Die Plakate und Flyer wurden von der Werbeagentur Horschler gestaltet und sind mit drei unterschiedlichen Motiven (Mutter / Vater / Oma & Opa) konzipiert, die die jeweilige Zielgruppe anspricht. Er erklärte, dass die Werbeaktion im Januar 2013 begonnen wurde und eine geplante Fortbildung für Tagesmüt­ter, die zusammen mit der Stadt Bergkamen angeboten werden soll, auf Ende Mai 2013 ver­schoben wurde, da bislang noch nicht genügend Anmeldungen hierzu vorlagen.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich danach, bis zu welcher Kapazität bzw. bis zu welcher Ange­botshöhe an Plätzen der Ausbau der Kindertagesstätten geplant sei und ob der gezielte Ausbau der Tagespflege deswegen forciert würde, um die Einrichtungen zu entlasten.

 

Herr Brüggemann entgegnete, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dem Rechtsanspruch gerecht werden zu können und deswegen auch gezielt und zeitnah die Ausbildung von Tages­müttern plane. Hierzu machte er deutlich, dass der Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch nach dem 01.08.2013 weiter bestehe, worauf man sich in allen Strukturen vorbereite. In enger Absprache mit den freien Trägern würde der evtl. notwendige weitere Ausbau von Einrichtungen besprochen. Ein zu hohes Betreuungsangebot schloss Herr Brüggemann aus, riet aber an, den Entwicklungsprozess konstant zu begleiten. Die Risiken eines zu groß bemessenen Rauman­gebotes sehe er mit Blick auf weitere Entwicklungen in der Betreuung, beispielsweise mit dem Thema der Inklusion, nicht.

 

Herr Dunker führte weiter aus, dass die Entwicklung der Tagespflege eine pädagogische Ent­scheidung sei und der Einsatz von Tagesmüttern hierbei eine gleichwertige Rolle einnähme. Es sei zu berücksichtigen, dass die Tagespflege für Kinder unter zwei Jahren Priorität habe.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich danach, wie der weitere Ausbau von Einrichtungen nach dem Jahr 2013 geplant sei. Sie gab zu bedenken, dass für die geförderten Einrichtungen eine 20jährige Zweckbindung bestehe und insofern genau bedacht werden müsste, im welchem So­zialraum ein Vorhaben zu realisieren ist. Hierzu betonte sie auch den Bildungsauftrag der Kinder­tageseinrichtungen. Ergänzend zur geplanten Zeitschiene hinterfragte Frau Scharrenbach den prozentualen Aufbau des Zielsystems Kinderbetreuung und die Verteilung von Kinderta­ges­plätzen bzw. Tagespflegeangeboten.

 

Frau Möller bezog sich auf die angesprochene Ausbauplanung und verwies auf die prognosti­zierten rückläufigen Geburtenzahlen und riet aus diesem Grund dazu, mit dem Thema entspannt umzugehen.

 

Herr Dunker erklärte, dass die zukünftige Verteilung der Tagespflegeplätze und der Einrichtungs­plätze zurzeit nicht bekannt sei, da sich Eltern hierzu erst entscheiden müssten.

 

Herr Brüggemann referierte zum Themenbereich „Randzeitenbetreuung“ und erklärte, in Ab­stim­mung mit den Trägern und unter Nutzung der Einrichtungen, täglich Betreuungszeiten bis 20.00 Uhr anzubieten. Hierzu seien ergänzende Kosten von € 50,00 pro Tag für maximal fünf Kinder pro Einrichtung kalkuliert.

Im Rahmen eines Pilotprojektes, das mit den Kirchengemeinden und anderen freien Trägern besprochen wurde, sei geplant, ein Angebot zunächst über sechs Monate durch einen Vertrag zwischen Trägern und der Stadt Kamen absichern zu wollen.

 

Frau Möller erkundigte sich danach, wie die benannte Finanzierung von € 50,00 pro Tag geplant sei, bzw. wer von wem wofür die Finanzmittel erhalten würde.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass die Randzeitenbetreuung in erster Linie für die Kinder aus der Tageseinrichtung angeboten würde, in der das Betreuungsangebot stattfinde. Das habe den Effekt, Kindern die gewohnte und vertrauensvolle Umgebung zu erhalten. Desweiteren würden bei Bedarf Kinder aus den anderen Tageseinrichtungen sowie aus den Sozialräumen in dieser Einrichtung betreut werden können.

Zur Finanzierung erklärte Herr Brüggemann, dass eine Randzeitenbetreuung in Tageseinrich­tungen in der Regel die Ergänzung einer schon bestehenden Betreuung über den normalen Zeit­rahmen hinaus bedeute. Eine Betreuung - ob über Tagesmütter oder andere Betreuungs­formen - würde grundsätzlich über Elternbeiträge abgerechnet. Insofern gäbe es keinen Unterschied zum aktuellen Beitragsverfahren.

Der Unterschied liege in der Berechnung des Honorars. Tagesmütter würden nach Anzahl der Kinder und Betreuungsdauer bezahlt, während die Betreuung in den Tageseinrichtungen pau­schal mit 50 € täglich abgerechnet würde, zuzüglich eines Zuschusses zu den Bewirt­schaftungs­kosten.

 

Herr Dunker berichtete von einer AWO–Einrichtung, in der bereits fünf Kinder betreut würden. Dies würde zu einer für alle Beteiligten optimalen Situation führen, zum Einen für die Eltern, die ihre Kinder auch in den Randzeiten in einer vertrauten Umgebung wissen, zum Zweiten für die Einrichtung, die eine qualifizierte Betreuung über ihre normale Öffnungszeit hinaus anbieten kann, ohne auf ihre Personalstunden zurückgreifen zu müssen und zum Dritten für die Tages­mütter, die ihre Randzeitenbetreuungen jetzt reduzieren und weitere Kinder mit höherem Be­treuungsaufkommen aufnehmen können.

Desweiteren führte er an, dass in den letzten Jahren im Rahmen der Kindergartenbedarfspla­nung immer bedarfsorientiert reagiert worden sei. So habe man erkannt, dass die Randzeiten­betreuung in Tageseinrichtungen als eine lohnende Alternative zu bewerten sei. Er schlug vor, das Projekt Randzeiten in Kindertageseinrichtungen zu realisieren. Andere Vorhaben in Bezug auf Randzeitenbetreuung seien z.Zt. nicht gegeben. Er betonte, dass die Verwaltung den Aus­schuss hierzu informieren würde.

 

Herr Ritter bestätigte, dass dieses Vorhaben die Entwicklung der Arbeit in den Kindertagesein­rich­tungen unterstützt und geeignet sei.

Die Betreuung in vertrauter Umgebung sei gut für die Kinder. Er riet an, das Vorhaben zur Probe in jedem Stadtteil für sechs Monate durchzuführen und nach erfolgter Evaluation am Bedarf weiter zu entwickeln.