Herr Rieger teilte mit, dass am 19.03.2013 durch das Landeskabinett beschlossen worden sei, den Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in den Landtag einzubringen und dieser am 20.03.2013 veröffentlicht wurde. Die erste Lesung zur parlamentarischen Beratung im Landtag sei für den 24.04.2013 vorgesehen, so dass mit einer Verabschiedung des 9. Schulrechtsände­rungsgesetzes noch vor der Sommerpause, spätestens jedoch zur Anmelderunde der Schulan­fänger gerechnet werden könne.

 

Gegenüber dem Referentenentwurf seien aufgrund der Beratungen und Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren Modifikationen vorgenommen worden, insbesondere auch mit Blick auf die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Punkten zu den Konnexitätsrege­lungen.

 

Durch den Gesetzentwurf werde festgelegt, dass zukünftig der Regelförderort die allgemeinbil­dende Schule sei und den Eltern insoweit ein grundsätzlicher Anspruch erwachse. Es könnten jedoch auch weiterhin als andere Förderorte die Förderschulen auf Antrag der Eltern besucht werden. Insoweit trete hier eine Umkehrung des bisherigen Prinzips ein.

 

Die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs werde in der Regel nur noch auf Antrag der Eltern und nur ausnahmsweise auf Antrag der Schule erfolgen.

 

Eine Zuweisung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolge dann durch Vorschlag der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers, wobei der Schulträger nur im Rahmen seiner Zuständigkeit für die äußeren Schulangelegenheiten Einfluss nehmen kann. Als Beispiel nannte Herr Rieger die Barrierefreiheit einer Schule.

 

Es sei vorgesehen, dass durch den Schulträger Schwerpunktschulen eingerichtet werden kön­nen, die über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwick­lung  hinaus weitere Förderschwerpunkte umfassen. Kriterium könne z.B. sein, dass die Schule schon Erfahrungen mit hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern habe.

 

Regionale Schulentwicklungsplanung müsse, so Herr Rieger, inklusive Schulangebote berück­sichtigen. Der Schulträger habe die Möglichkeit, Förderschulen zugunsten inklusiver Schulen aufzulösen. Die Kompetenzzentren würden zum 31.08.2014 auslaufen, könnten jedoch als För­derschulen fortgeführt werden.

 

Für die Lehrerstellenzuweisung an die allgemeinen Schulen zur Abdeckung der Förderschwer­punkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung werde ein regionales Stellenbudget eingerichtet, um hierdurch eine angemessene Versorgung gewährleisten zu kön­nen.

 

Abschließend berichtete Herr Rieger, dass sich die Schulträger im Kreis Unna in Abstimmung der Schulentwicklung darüber verständigt haben, den notwendigen Prozess der Transformation zur inklusiven Beschulung gemeinsam zu gestalten. Durch die Schulaufsicht werde ein abge­stimmtes Verfahren begrüßt, durch das jedoch nicht in die Rechte der einzelnen Schulträger eingegriffen werde.

 

Hinsichtlich der aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung für Kamen verwies Herr Rieger auf die Broschüre des Schulamtes „Quantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna“ (Auszüge siehe Anlage I).

 

Herr Klanke fragte nach den Möglichkeiten der Fortbildung und dem Erwerb von Zertifizierun­gen für die Lehrkräfte und ob den Schulen ein eigener Lehrerstellenpool zur Verfügung stehen werde, um Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung einzustellen.

 

Herr Rieger antwortete, dass die Fortbildung der Lehrkräfte eine hohe Herausforderung dar­stelle. Als erster Schritt würden landesweit 300 Moderatoren für Fortbildungsmaßnahmen aus­gebildet. Weiterhin stünden auf Ebene der Bezirksregierungen Schulentwicklungsberater zur Verfügung und seien auf Kreisebene Kompetenzteams eingerichtet. Zur Koordinierung von Maßnahmen zum Aufbau des inklusiven Bildungssystems sei beim Kreis Unna eine Koordinato­renstelle eingerichtet, die mit 2 Lehrkräften besetzt sei.

 

Frau Möller wies auf die bisher in den Kindertagesstätten erfolgte umfangreiche Diagnostik zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs hin und bat um Mitteilung, inwieweit diese Verfahren fortgeführt werden.

 

Die Zusammenarbeit von Grundschule und Kindertagesstätten sei ein wichtiger Baustein, so Herr Rieger. Auf die gute inhaltliche Arbeit werde nicht verzichtet, jedoch erfolge die Zusam­menarbeit zukünftig in neuen Strukturen.

 

Herr Eisenhardt sagte, dass die Inklusion von der CDU-Fraktion begrüßt werde. Das System müsse mit den notwendigen Finanzmitteln ausgestattet werden. Dieses sei bei dem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung jedoch nicht erkennbar.

 

Nach Mitteilung von Herr Eckardt sei es wichtig, dass die Bedarfe für ein inklusives Bildungs­system erkannt würden. Noch notwendige Klarheiten seien im weiteren Beratungsverlauf des Gesetzentwurfes herzustellen.

 

Herr Eckardt teilte anschließend mit, dass zum Tagesordnungspunkt ein Antrag der CDU-Frak­tion vorliege. Er sei überrascht gewesen, von diesem Antrag aus der Presse zu lesen. Die Presse sei von der CDU-Fraktion einen Tag vor Eingang des Antrages informiert worden. Ein­gegangen sei der Antrag am 20.03.2013.

 

Der Antrag wurde an die Ausschussmitglieder, die diesen noch nicht erhalten haben, durch die Verwaltung verteilt.

 

Frau Möller zeigte sich irritiert und erklärte, dass sie sich einer Abstimmung über den Antrag enthalten werde, da es ihr nicht möglich sei, aufgrund der kurzfristigen Antragstellung die Mei­nung der Fraktion einzuholen.

 

Frau Schaumann erklärte ebenfalls, dass sie sich nicht in der Lage sehe, über den Antrag ab­zustimmen, obwohl sie einzelnen inhaltlichen Positionen zustimmen könne.

 

Er habe sich ebenfalls darüber gewundert, teilte Herr Klanke mit, von der Presse auf den Antrag angesprochen zu werden. Die SPD-Fraktion habe jedoch nichts gegen eine sofortige Beratung des Antrages. Man sei in der Lage über den Antrag abzustimmen.

 

Herr Eisenhardt gab zu, dass der Antrag durch die CDU-Fraktion sehr kurzfristig gestellt wor­den sei. Dieses begründe sich jedoch durch den am 19.03.2013 von der Landesregierung ge­troffenen Beschluss, den Gesetzentwurf nunmehr in die parlamentarische Beratung im Landtag einzubringen. Das Gesetz solle zum neuen Schuljahr am 01.08.2013 greifen, insoweit sei mit Blick auf die nächste planmäßige Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 04.07.2013 dringender Beratungs- und Handlungsbedarf gegeben.

Die CDU-Fraktion beantrage die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der schuli­schen Inklusion in Kamen, in der die Schulen mittelbar eingebunden seien. Ziel sei die Beteili­gung aller Akteure.

Sollte im Ausschuss weiterer Abstimmungsbedarf erforderlich sei, so dass über den Antrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden könne, halte er es für möglich, die Durchführung einer weiteren Sitzung des Schul- und Sportausschusses einzuplanen.

 

Herr Eckardt wies darauf hin, dass die Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes erst zum Schuljahr 2014/2015, also zum 01.08.2014, geplant sei.

 

Durch die CDU-Fraktion werde nach Auffassung von Herrn Klanke die Einrichtung eines Gre­miums gefordert, dessen Sinn nicht erkennbar sei. Nach der im Antrag formulierten Zusammen­setzung stelle sich die Frage, wer von dem Beratungsprozess ausgeschlossen werde. Bei 7 Ratsvertretern würden sowohl ein Teil der Fraktionen als auch die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger von der weiteren Beratung ausgeschlossen.

 

Über die Inklusion habe der Schul- und Sportausschuss bereits mehrfach beraten und der Aus­schuss sei auch weiterhin das richtige Gremium zur weiteren Beratung.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass bei einer Verteilung nach Hare-Niemeyer die Ratsvertreter im Verhältnis 4-2-1 auf die Fraktionen der SPD, der CDU und der Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zu verteilen sein und somit die FDP-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE / GAL nicht vertreten seien. Offen sei auch noch die Frage, welche Vertreter der Schulen benannt werden sollten. Ausgeschlossen seien nach dem Antrag auch die Vertreter der Kirchen, in denen schon jetzt Inklusion gelebt werde.

 

Herr Brüggemann erinnerte daran, dass die Verwaltung in der Vergangenheit bereits mehrfach das Thema Inklusion in den parlamentarischen Gremien aufgegriffen habe.

Bereits im 2011 vorgelegten und beschlossenen Schulentwicklungsplan sei ausgeführt worden, dass der Schulraum an den verbleibenden Schulstandorten weiterhin vorzuhalten sei, um für zukünftige kommunal- und landespolitische Entwicklungen wie die Einrichtung von Gemein­schaftsschulen/Sekundarschulen und die Weiterentwicklung der inklusiven Bildung gerüstet zu sein. Weiterhin sei in der Sitzung des Rates am 22.03.2012 als auch im Schul- und Sportaus­schuss am 14.06.2012 über die Fortführung der Schule für Erziehungshilfe bzw. die Entwicklung der Käthe-Kollwitz-Schule als Kompetenzzentrum beraten worden, mit dem Ergebnis, dass zu­nächst der Abschluss der Pilotphase und die landespolitischen Vorgaben zur Inklusion abge­wartet werden sollten. Nunmehr habe Herr Rieger über den aktuellen Sachstand zum 9. Schul­rechtsänderungsgesetz informiert.

 

Nach Auffassung der Verwaltung gebe es ausreichende Möglichkeiten, die Schulen in den not­wendigen Beratungsprozess durch verschriftliche Stellungnahmen oder Sachvortrag einzubin­den. Die Verwaltung werde niemals eine Strukturdiskussion ohne Mitnahme der Schulen und der Schulmitwirkungsgremien führen.

 

Über die finanzpolitischen Auswirkungen der Inklusion werde, sagte Herr Brüggemann, der Rat zu beraten haben. Auch bleibe abzuwarten, ob die von der Landesregierung im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen im Laufe der Beratung des Landtages tatsächlich im Gesetz Bestand haben werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung könne der Sachantrag zur Beratung und Entscheidung gestellt wer­den.

 

Herr Eisenhardt entgegnete, dass es aus seiner Sicht sinnvoll sei, in den im Antrag beschrie­benen Prozess einzutreten. Bei Beratungen im Schul- und Sportausschuss sei man an die Ge­schäftsordnung gebunden, so dass ein intensiver Austausch und Rücksprachen nicht möglich seien. Die Steuerungsgruppe nehme keine rechtlichen Mitwirkungs- und Beratungsmöglichkei­ten weg. Es gehe darum, dass Politik frühestmöglich an den Entwicklungen beteiligt sei. Über eine Erhöhung der Anzahl der Ratsvertreter könne entschieden werden.

 

Herr Heidler wies nochmals auf die formalen und inhaltlichen Unschärfen des Antrages hin. Es bestehe Konsens darüber, frühzeitig in die Diskussion und die Beratungen zur Umsetzung der Inklusion einzusteigen. Dieses könne jedoch, wie bisher auch, durch Information im Schul- und Sportausschuss als Fachausschuss erfolgen. Er verwies weiterhin auf die gesamtgesellschaftli­che Aufgabe der Inklusion. Eine Steuerungsgruppe sei daher nicht geeignet.

 

Sie halte, so Frau Schaumann, die Einrichtung einer Steuerungsgruppe einerseits für sinnvoll, da ein Rederecht der Schulen im Schul- und Sportausschuss nicht gegeben sei, andererseits sehe sie sich auch aufgrund noch offener Fragestellungen hinsichtlich der konkreten Aufgaben nicht in der Lage jetzt über den Antrag zu entscheiden.

 

Herr Eckardt teilte mit, dass ein Rederecht bzw. eine Einbindung der Schulleitungen gegeben sei, wenn dieses in der Tagesordnung vorgesehen werde.

 

 

Frau Möller wies ebenfalls auf die nicht im Antrag geklärten konkreten Aufgaben der Steue­rungsgruppe hin. Für sie sei weiterhin der zeitliche Vorlauf des Antrages der CDU-Fraktion voll­kommen indiskutabel. Sie werde sich einer Abstimmung daher enthalten.

 

Herr Klanke unterstrich nochmals die Auffassung, dass der Schul- und Sportausschuss das ge­eignete Gremium zur Beratung der Umsetzung der Inklusion sei. Es sei jederzeit möglich, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Im Übrigen solle man sich auf die Schulträgeraufgaben konzentrieren und keine landespolitischen Diskussionen führen. Es seien die Ausstattung der Schulgebäude sowie die sachliche Ausstattung der Schulen zu diskutieren, am Ende müssten jedoch auch entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Er wünsche sich lieber eine breite Dis­kussion im Schul- und Sportausschuss als eine Arbeit in einer Steuerungsgruppe.

 

Die Stadt Kamen habe, betonte Herr Eisenhardt, in der Schulentwicklungsplanung nicht nur ein Gestaltungsrecht, sondern auch eine Gestaltungspflicht. Die Unschärfen in dem von der CDU-Fraktion eingebrachten Antrag seien gegebenenfalls der Kürze der Zeit geschuldet. Er halte die Einrichtung einer Steuerungsgruppe weiterhin für wichtig. Dennoch ziehe die CDU-Fraktion den Antrag für die heutige Sitzung zurück. Man bleibe am Thema, der Abstimmungsbedarf bleibe bestehen.

 

Herr Eckardt erklärte, dass er das Zurückziehen des Antrages zur Kenntnis nehme. Er verwahre sich jedoch gegen den Vorwurf der Untätigkeit gegenüber der Verwaltung und die unterstellende Art der Äußerung. Alle Fraktionen hätten ein Interesse an einer positiven Umsetzung der Inklu­sion. Es gehe aber um die Form der Bearbeitung. Ausreichende Strukturen hierzu seien im Schul –und Sportausschuss vorhanden. Auch in der Durchführung einer Sitzung sehe er kein Problem.