Sitzung: 21.03.2013 Schul- und Sportausschuss
Herr Rieger teilte mit, dass am 19.03.2013
durch das Landeskabinett beschlossen worden sei, den Entwurf des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes in den Landtag einzubringen und dieser am
20.03.2013 veröffentlicht wurde. Die erste Lesung zur parlamentarischen
Beratung im Landtag sei für den 24.04.2013 vorgesehen, so dass mit einer
Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes noch vor der Sommerpause,
spätestens jedoch zur Anmelderunde der Schulanfänger gerechnet werden könne.
Gegenüber dem
Referentenentwurf seien aufgrund der Beratungen und Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren
Modifikationen vorgenommen worden, insbesondere auch mit Blick auf die von den
kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Punkten zu den Konnexitätsregelungen.
Durch den
Gesetzentwurf werde festgelegt, dass zukünftig der Regelförderort die
allgemeinbildende Schule sei und den Eltern insoweit ein grundsätzlicher
Anspruch erwachse. Es könnten jedoch auch weiterhin als andere Förderorte die
Förderschulen auf Antrag der Eltern besucht werden. Insoweit trete hier eine
Umkehrung des bisherigen Prinzips ein.
Die Feststellung
eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs werde in der Regel nur noch auf
Antrag der Eltern und nur ausnahmsweise auf Antrag der Schule erfolgen.
Eine Zuweisung der
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfolge
dann durch Vorschlag der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers, wobei
der Schulträger nur im Rahmen seiner Zuständigkeit für die äußeren Schulangelegenheiten
Einfluss nehmen kann. Als Beispiel nannte Herr Rieger die Barrierefreiheit
einer Schule.
Es sei vorgesehen,
dass durch den Schulträger Schwerpunktschulen eingerichtet werden können, die
über die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung hinaus weitere Förderschwerpunkte umfassen.
Kriterium könne z.B. sein, dass die Schule schon Erfahrungen mit
hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern habe.
Regionale
Schulentwicklungsplanung müsse, so Herr Rieger, inklusive Schulangebote berücksichtigen.
Der Schulträger habe die Möglichkeit, Förderschulen zugunsten inklusiver
Schulen aufzulösen. Die Kompetenzzentren würden zum 31.08.2014 auslaufen,
könnten jedoch als Förderschulen fortgeführt werden.
Für die Lehrerstellenzuweisung
an die allgemeinen Schulen zur Abdeckung der Förderschwerpunkte Lernen,
Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung werde ein regionales Stellenbudget
eingerichtet, um hierdurch eine angemessene Versorgung gewährleisten zu können.
Abschließend
berichtete Herr Rieger, dass sich die Schulträger im Kreis Unna in Abstimmung
der Schulentwicklung darüber verständigt haben, den notwendigen Prozess der
Transformation zur inklusiven Beschulung gemeinsam zu gestalten. Durch die
Schulaufsicht werde ein abgestimmtes Verfahren begrüßt, durch das jedoch nicht
in die Rechte der einzelnen Schulträger eingegriffen werde.
Hinsichtlich der aktuellen Situation der sonderpädagogischen Förderung für Kamen verwies Herr Rieger auf die Broschüre des Schulamtes „Quantitative Entwicklung des Gemeinsamen Lernens im Kreis Unna“ (Auszüge siehe Anlage I).
Herr Klanke fragte nach den Möglichkeiten
der Fortbildung und dem Erwerb von Zertifizierungen für die Lehrkräfte und ob
den Schulen ein eigener Lehrerstellenpool zur Verfügung stehen werde, um
Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung einzustellen.
Herr Rieger antwortete, dass die Fortbildung
der Lehrkräfte eine hohe Herausforderung darstelle. Als erster Schritt würden
landesweit 300 Moderatoren für Fortbildungsmaßnahmen ausgebildet. Weiterhin
stünden auf Ebene der Bezirksregierungen Schulentwicklungsberater zur Verfügung
und seien auf Kreisebene Kompetenzteams eingerichtet. Zur Koordinierung von Maßnahmen
zum Aufbau des inklusiven Bildungssystems sei beim Kreis Unna eine Koordinatorenstelle
eingerichtet, die mit 2 Lehrkräften besetzt sei.
Frau Möller wies auf die bisher in den
Kindertagesstätten erfolgte umfangreiche Diagnostik zur Feststellung eines
sonderpädagogischen Förderbedarfs hin und bat um Mitteilung, inwieweit diese
Verfahren fortgeführt werden.
Die Zusammenarbeit
von Grundschule und Kindertagesstätten sei ein wichtiger Baustein, so Herr Rieger. Auf die gute inhaltliche Arbeit
werde nicht verzichtet, jedoch erfolge die Zusammenarbeit zukünftig in neuen
Strukturen.
Herr Eisenhardt sagte, dass die Inklusion
von der CDU-Fraktion begrüßt werde. Das System müsse mit den notwendigen
Finanzmitteln ausgestattet werden. Dieses sei bei dem aktuellen Gesetzentwurf
der Landesregierung jedoch nicht erkennbar.
Nach Mitteilung
von Herr Eckardt sei es wichtig,
dass die Bedarfe für ein inklusives Bildungssystem erkannt würden. Noch
notwendige Klarheiten seien im weiteren Beratungsverlauf des Gesetzentwurfes
herzustellen.
Herr Eckardt
teilte anschließend mit, dass zum Tagesordnungspunkt ein Antrag der CDU-Fraktion
vorliege. Er sei überrascht gewesen, von diesem Antrag aus der Presse zu lesen.
Die Presse sei von der CDU-Fraktion einen Tag vor Eingang des Antrages
informiert worden. Eingegangen sei der Antrag am 20.03.2013.
Der Antrag wurde
an die Ausschussmitglieder, die diesen noch nicht erhalten haben, durch die
Verwaltung verteilt.
Frau Möller zeigte sich irritiert und
erklärte, dass sie sich einer Abstimmung über den Antrag enthalten werde, da es
ihr nicht möglich sei, aufgrund der kurzfristigen Antragstellung die Meinung
der Fraktion einzuholen.
Frau Schaumann erklärte ebenfalls, dass sie
sich nicht in der Lage sehe, über den Antrag abzustimmen, obwohl sie einzelnen
inhaltlichen Positionen zustimmen könne.
Er habe sich
ebenfalls darüber gewundert, teilte Herr Klanke
mit, von der Presse auf den Antrag angesprochen zu werden. Die SPD-Fraktion
habe jedoch nichts gegen eine sofortige Beratung des Antrages. Man sei in der
Lage über den Antrag abzustimmen.
Herr Eisenhardt gab zu, dass der Antrag
durch die CDU-Fraktion sehr kurzfristig gestellt worden sei. Dieses begründe
sich jedoch durch den am 19.03.2013 von der Landesregierung getroffenen
Beschluss, den Gesetzentwurf nunmehr in die parlamentarische Beratung im
Landtag einzubringen. Das Gesetz solle zum neuen Schuljahr am 01.08.2013
greifen, insoweit sei mit Blick auf die nächste planmäßige Sitzung des Schul-
und Sportausschusses am 04.07.2013 dringender Beratungs- und Handlungsbedarf
gegeben.
Die CDU-Fraktion beantrage die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung
der schulischen Inklusion in Kamen, in der die Schulen mittelbar eingebunden
seien. Ziel sei die Beteiligung aller Akteure.
Sollte im
Ausschuss weiterer Abstimmungsbedarf erforderlich sei, so dass über den Antrag
zum jetzigen Zeitpunkt nicht entschieden werden könne, halte er es für möglich,
die Durchführung einer weiteren Sitzung des Schul- und Sportausschusses
einzuplanen.
Herr Eckardt wies darauf hin, dass die
Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes erst zum Schuljahr 2014/2015,
also zum 01.08.2014, geplant sei.
Durch die CDU-Fraktion
werde nach Auffassung von Herrn Klanke
die Einrichtung eines Gremiums gefordert, dessen Sinn nicht erkennbar sei.
Nach der im Antrag formulierten Zusammensetzung stelle sich die Frage, wer von
dem Beratungsprozess ausgeschlossen werde. Bei 7 Ratsvertretern würden sowohl
ein Teil der Fraktionen als auch die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger von
der weiteren Beratung ausgeschlossen.
Über die Inklusion
habe der Schul- und Sportausschuss bereits mehrfach beraten und der Ausschuss
sei auch weiterhin das richtige Gremium zur weiteren Beratung.
Herr Brüggemann erklärte, dass bei einer
Verteilung nach Hare-Niemeyer die Ratsvertreter im Verhältnis 4-2-1 auf die
Fraktionen der SPD, der CDU und der Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zu verteilen sein
und somit die FDP-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE / GAL nicht vertreten
seien. Offen sei auch noch die Frage, welche Vertreter der Schulen benannt
werden sollten. Ausgeschlossen seien nach dem Antrag auch die Vertreter der
Kirchen, in denen schon jetzt Inklusion gelebt werde.
Herr Brüggemann
erinnerte daran, dass die Verwaltung in der Vergangenheit bereits mehrfach das
Thema Inklusion in den parlamentarischen Gremien aufgegriffen habe.
Bereits im 2011
vorgelegten und beschlossenen Schulentwicklungsplan sei ausgeführt worden, dass
der Schulraum an den verbleibenden Schulstandorten weiterhin vorzuhalten sei,
um für zukünftige kommunal- und landespolitische Entwicklungen wie die
Einrichtung von Gemeinschaftsschulen/Sekundarschulen und die Weiterentwicklung
der inklusiven Bildung gerüstet zu sein. Weiterhin sei in der Sitzung des Rates
am 22.03.2012 als auch im Schul- und Sportausschuss am 14.06.2012 über die
Fortführung der Schule für Erziehungshilfe bzw. die Entwicklung der
Käthe-Kollwitz-Schule als Kompetenzzentrum beraten worden, mit dem Ergebnis,
dass zunächst der Abschluss der Pilotphase und die landespolitischen Vorgaben
zur Inklusion abgewartet werden sollten. Nunmehr habe Herr Rieger über den
aktuellen Sachstand zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz informiert.
Nach Auffassung
der Verwaltung gebe es ausreichende Möglichkeiten, die Schulen in den notwendigen
Beratungsprozess durch verschriftliche Stellungnahmen oder Sachvortrag einzubinden.
Die Verwaltung werde niemals eine Strukturdiskussion ohne Mitnahme der Schulen
und der Schulmitwirkungsgremien führen.
Über die
finanzpolitischen Auswirkungen der Inklusion werde, sagte Herr Brüggemann, der
Rat zu beraten haben. Auch bleibe abzuwarten, ob die von der Landesregierung im
Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen im Laufe der Beratung des Landtages
tatsächlich im Gesetz Bestand haben werden.
Aus Sicht der
Verwaltung könne der Sachantrag zur Beratung und Entscheidung gestellt werden.
Herr Eisenhardt entgegnete, dass es aus
seiner Sicht sinnvoll sei, in den im Antrag beschriebenen Prozess einzutreten.
Bei Beratungen im Schul- und Sportausschuss sei man an die Geschäftsordnung
gebunden, so dass ein intensiver Austausch und Rücksprachen nicht möglich seien.
Die Steuerungsgruppe nehme keine rechtlichen Mitwirkungs- und
Beratungsmöglichkeiten weg. Es gehe darum, dass Politik frühestmöglich an den
Entwicklungen beteiligt sei. Über eine Erhöhung der Anzahl der Ratsvertreter
könne entschieden werden.
Herr Heidler wies nochmals auf die formalen
und inhaltlichen Unschärfen des Antrages hin. Es bestehe Konsens darüber,
frühzeitig in die Diskussion und die Beratungen zur Umsetzung der Inklusion
einzusteigen. Dieses könne jedoch, wie bisher auch, durch Information im Schul-
und Sportausschuss als Fachausschuss erfolgen. Er verwies weiterhin auf die
gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Inklusion. Eine Steuerungsgruppe sei daher
nicht geeignet.
Sie halte, so Frau
Schaumann, die Einrichtung einer
Steuerungsgruppe einerseits für sinnvoll, da ein Rederecht der Schulen im
Schul- und Sportausschuss nicht gegeben sei, andererseits sehe sie sich auch
aufgrund noch offener Fragestellungen hinsichtlich der konkreten Aufgaben nicht
in der Lage jetzt über den Antrag zu entscheiden.
Herr Eckardt teilte mit, dass ein Rederecht
bzw. eine Einbindung der Schulleitungen gegeben sei, wenn dieses in der
Tagesordnung vorgesehen werde.
Frau Möller wies ebenfalls auf die nicht im
Antrag geklärten konkreten Aufgaben der Steuerungsgruppe hin. Für sie sei
weiterhin der zeitliche Vorlauf des Antrages der CDU-Fraktion vollkommen
indiskutabel. Sie werde sich einer Abstimmung daher enthalten.
Herr Klanke unterstrich nochmals die
Auffassung, dass der Schul- und Sportausschuss das geeignete Gremium zur
Beratung der Umsetzung der Inklusion sei. Es sei jederzeit möglich, das Thema
auf die Tagesordnung zu setzen. Im Übrigen solle man sich auf die
Schulträgeraufgaben konzentrieren und keine landespolitischen Diskussionen
führen. Es seien die Ausstattung der Schulgebäude sowie die sachliche
Ausstattung der Schulen zu diskutieren, am Ende müssten jedoch auch
entsprechende Beschlüsse gefasst werden. Er wünsche sich lieber eine breite Diskussion
im Schul- und Sportausschuss als eine Arbeit in einer Steuerungsgruppe.
Die Stadt Kamen
habe, betonte Herr Eisenhardt, in
der Schulentwicklungsplanung nicht nur ein Gestaltungsrecht, sondern auch eine
Gestaltungspflicht. Die Unschärfen in dem von der CDU-Fraktion eingebrachten
Antrag seien gegebenenfalls der Kürze der Zeit geschuldet. Er halte die
Einrichtung einer Steuerungsgruppe weiterhin für wichtig. Dennoch ziehe die
CDU-Fraktion den Antrag für die heutige Sitzung zurück. Man bleibe am Thema,
der Abstimmungsbedarf bleibe bestehen.
Herr Eckardt erklärte, dass er das
Zurückziehen des Antrages zur Kenntnis nehme. Er verwahre sich jedoch gegen den
Vorwurf der Untätigkeit gegenüber der Verwaltung und die unterstellende Art der
Äußerung. Alle Fraktionen hätten ein Interesse an einer positiven Umsetzung der
Inklusion. Es gehe aber um die Form der Bearbeitung. Ausreichende Strukturen
hierzu seien im Schul –und Sportausschuss vorhanden. Auch in der Durchführung
einer Sitzung sehe er kein Problem.