Beschluss:

 

 

Die Eingangsklassenbildung an Grundschulen erfolgt für das Schuljahr 2013/14 nach den Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 21.11.2012.

Die Zahl der maximal zu bildenden Eingangsklassen im Schuljahr 2013/14 (Kommunale Klassenrichtzahl) beträgt 16.

 

Auf die Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:

 

Grundschule

Anmeldungen

Anzahl der

Klassen

 

Diesterwegschule

80

3

Friedrich-Ebert-Schule

69

3

Südschule, Stammschule

44

2

Südschule, Teilstandort

27

1

Eichendorffschule

40

2

Jahnschule

42

2

Astrid-Lindgren-Schule

64

3

Gesamt

366

16

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Es wurde ohne weitere Aussprache über die Vorlage abgestimmt.