Sitzung: 21.03.2013 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 007/2013
Beschluss:
Die
Eingangsklassenbildung an Grundschulen erfolgt für das Schuljahr 2013/14 nach
den Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 21.11.2012.
Die Zahl der maximal
zu bildenden Eingangsklassen im Schuljahr 2013/14 (Kommunale Klassenrichtzahl)
beträgt 16.
Auf die
Schulstandorte bezogen wird die Klassenbildung wie folgt festgelegt:
Grundschule |
Anmeldungen |
Anzahl der Klassen |
Diesterwegschule |
80 |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule |
69 |
3 |
Südschule,
Stammschule |
44 |
2 |
Südschule,
Teilstandort |
27 |
1 |
Eichendorffschule |
40 |
2 |
Jahnschule |
42 |
2 |
Astrid-Lindgren-Schule |
64 |
3 |
Gesamt |
366 |
16 |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Es wurde ohne weitere Aussprache über die Vorlage abgestimmt.