Sitzung: 04.03.2013 Planungs- und Umweltausschuss
In seinen Ausführungen brachte Herr Brüggemann
zum Ausdruck, dass ein Beschluss, wie er von der CDU-Fraktion beantragt
wurde, nicht mehr zwingend sei. Der Lärmaktionsplan sei am 21.07.2011 vom Rat
mehrheitlich beschlossen worden. Bereits umgesetzt worden seien durch die
Verwaltung die Maßnahmen zur Neuordnung des Straßenraumes der Unnaer Straße.
Einen sogar einstimmigen Ratsbeschluss habe es dabei zur Organisation von
Maßnahmen zur Lärmminderung Unnaer Straße gegeben. Für die Erreichung des
Ziels, grundsätzlich die LKW-Verkehre aus der Unnaer Straße herauszunehmen,
seien 3 Varianten dargestellt und deren Realisierung in einer einstimmig
festgelegten Reihenfolge vorgetragen worden. Dieses einstimmige Votum des Rates
habe die Verwaltung als Arbeitsauftrag aufgegriffen. Darüber hinaus habe die
Verwaltung den Planungs- und Umweltausschuss umfangreich über das Städtebaugespräch
mit Straßen.NRW. informiert und in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass der
Baulastträger die Umsetzung der Variante 1 (Kreisverkehr Knotenpunkt Unnaer
Straße / B 233 / Henry-Everling-Straße) nicht tragen werde. Daraufhin habe die
Verwaltung – entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge – ein Ingenieurbüro mit
der Prüfung der Umsetzbarkeit der Variante 2 (LSA für den Knotenpunkt Unnaer
Straße / B 233 / Henry-Everling-Straße) beauftragt. Mit dieser Machbarkeitsstudie,
die Straßen.NRW. ebenfalls vorliege, sei die Funktionalität und Umsetzungsmöglichkeit
der Variante 2 bestätigt worden. Diese Ergebnisse seien durch den Gutachter Dr.
Harald Blanke ausführlich in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am
26.09.2012 vorgestellt worden. Mit Ausnahme von Rückfragen zu den vorgestellten
Daten sei eine Position, wie sie jetzt durch den Antrag formuliert werde, nicht
geäußert worden. Die Maßnahme sei in den Haushalt aufgenommen worden. Der
Haushalt und mit ihm die Finanzierung der konkreten Maßnahme sei beraten und
beschlossen worden. Entsprechende Förderanträge seien gestellt und eine
Förderung der Baumaßnahme durch die Bezirksregierung signalisiert. Abstimmungsgespräche
zur Planung mit Straßen.NRW. laufen. Die Umsetzung der Maßnahme habe mit Beginn
der Planung bereits begonnen. Straßenbaulastträger sei der Landesbetrieb
Straßen.NRW.
Herr Diederichs-Späh dankte
Herrn Brüggemann für die Ausführungen. Er habe seinerseits bereits mit Herrn
Kiewaldt, Straßen.NRW., Rücksprache genommen. Im Rahmen dieses Gesprächs habe
Herr Kiewaldt mitgeteilt, dass durch Straßen.NRW. bei der Sanierung der B 233
(Hochstraße) lediglich ein Splittmastix-Belag aufgebracht werde – kein sog.
„Flüsterasphalt“. Des Weiteren habe er in diesem Gespräch erfahren, dass nicht
geplant sei, Lärmschutzwände in den Bereichen Schäferstraße / Unnaer Straße im
Rahmen der Baumaßnahme B 233 zu installieren. Dadurch sehe seine Fraktion ein
Problem durch mögliche zusätzliche Lärmbelastungen der Anwohner bei der
Umsetzung der Variante 2 – LSA Knotenpunkt Unnaer Straße/B
233/Henry-Everling-Straße. Darüber hinaus habe Herr Kiewaldt mitgeteilt, dass
die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeitsprüfung der Variante 2 noch nicht
abgeschlossen seien.
Herr Brüggemann entgegnete,
dass ein Gespräch zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie mit Straßen.NRW. am
24.09.2012 geführt worden sei. Herr Dr. Blanke habe sein Gutachten dort
vorgestellt. Die Verwaltung habe umfänglich über die Behördengespräche im
Planungs- und Umweltausschuss sowie im Straßenverkehrsausschuss informiert. Die
Frage, ob Straßen.NRW. zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die B 233 vorsehe,
könne er nicht beantworten. Die von Herrn Diederichs-Späh referierte Position
des Herrn Kiewaldt sei so für ihn nicht nachvollziehbar. Durch einen neuen
Asphaltbelag auf der B 233 könne jedoch eine Lärmreduzierung erwartet werden.
Auf jeden Fall – und das sei gutachterlich durch den Lärmaktionsplan
nachgewiesen worden – führe eine Herausnahme der LKW- und Durchgangsverkehre
aus der Unnaer Straße zu einer Lärmminderung für die Anwohner und Anwohnerinnen
der Unnaer Straße und der benachbarten Straßen.
Ergänzend wies Herr Liedtke
darauf hin, dass die Lärmprobleme der Unnaer Straße im Wesentlichen durch die
Verkehrsströme auf der Unnaer Straße selbst ausgelöst würden. Zudem sei zu
erwarten, dass durch die Installation der LSA auch die Geschwindigkeiten auf
der B 233 reduziert werden, womit ebenfalls eine Lärmreduzierung einhergehe.
Im Rahmen der Diskussion des Lärmaktionsplanes im Planungs- und Umweltausschuss
sowie im Rat sei für den Bereich der Unnaer Straße immer das Ziel formuliert
worden, insbesondere den Schwerlastverkehr aus der Unnaer Straße herauszunehmen,
erinnerte Herr Krause. Um dies zu
erreichen seien verschiedene Varianten beraten worden. Der Antrag sei nicht
nachvollziehbar. Es entstehe seiner Meinung nach der Eindruck, dass
Verunsicherung der Bevölkerung und Diskreditierung der Verwaltung durch den
Antrag geschürt werden sollen.
Frau Schaumann erklärte, dass
nach ihrer Auffassung mit dem Ratsbeschluss die Verwaltung lediglich einen
Prüfauftrag erhalten habe und kein Umsetzungsbeschluss gefasst worden sei.
Nach Auffassung von Herrn Standop
sei zu erwarten, dass durch eine Hochleistungssignalanlage am Knotenpunkt durch
Anfahr- und Bremsgeräusche Lärmbelastungen zu befürchten seien.
Herr Brüggemann entgegnete,
dass die Leistungsfähigkeit gutachterlich belegt und nachgewiesen worden sei.
Er wies nochmals auf die ausführliche Darstellung dazu durch den Gutachter Dr.
Blanke in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses hin. Mit dem
Berechnungsmodell sei die Funktionsfähigkeit mit Blick auf das Verkehrsaufkommen
dargestellt und belegt worden. Diese Unterlagen seien auch Straßen.NRW. zur
Verfügung gestellt worden. Die Maßnahme umfasse auch die Anpassung der
Programmierung der im Umfeld befindlichen Lichtsignalanlagen. Beispielhaft
nannte er die neue Ampelsteuerung Westring/Lünener Straße/B 233, die sehr gut
funktioniere. Die Maßnahme nehme des Weiteren die Verkehre aus der Unnaer
Straße heraus, die von der B 233 abfahren bzw. dort von der Unnaer Straße
auffahren. Zusätzliches Verkehrsaufkommen auf der B 233 werde durch die
Maßnahme nicht ausgelöst.
Langsame LKW würden mehr Lärm erzeugen als schnelle LKW, sagte Herr Standop.
Frau Middendorf fragte nach,
ob die Verzögerung der Baumaßnahme B 233 in Zusammenhang mit der Verzögerung
des Baus der Spange stehe.
Der Bau der Spange wirke sich nicht verzögernd aus, allerdings führe sie
zu einer Steigerung der Verkehrsmengen. Diese Prognose sei jedoch bei der
Machbarkeitsstudie berücksichtigt worden, sagte Herr Liedtke.
Zur Nachfrage von Frau Middendorf,
ob sich die Planung auf den neu angelegten Radweg Henry-Everling-Straße
auswirke, antwortete Herr Liedtke,
dass dieser von der Planung nicht berührt werde.
Durch den Haushaltsbeschluss sei die Umsetzung der Maßnahme ebenfalls
klar gewesen, sagte Frau Dyduch. Für
sie stelle sich die Frage, weshalb nach Vorstellung des Konzeptes im
Straßenverkehrsausschuss diese Befürchtungen nicht im Rahmen der
Haushaltsberatungen und vor Beschluss des Haushaltes 2013 aufgegriffen worden
seien. Weshalb erfolge gerade jetzt diese Anzweiflung von bereits beschlossenen
Maßnahmen? Das Vorgehen erwecke den Eindruck, dass der Wahlkampf bereits begonnen
habe.
Frau Schaumann entgegnete,
dass sie noch einen gesonderten Maßnahmenbeschluss erwartet hätte; gerade auch
im Hinblick auf die Höhe der Investition. Sie erkundigte sich nach den Auswirkungen,
wenn im Lärmaktionsplan angegebene Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten.
Grundsätzlich bestehe kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf die
Maßnahmenumsetzung, erklärte Herr Liedtke.
Wenn eine Maßnahme nicht umsetzbar sei, müsse diese nicht zwingend umgesetzt
werden. Der Kreisverkehrsplatz lasse sich nicht umsetzen. Dieses Argument gelte
jedoch nicht für die Ausstattung des Knotenpunktes mit Lichtsignalanlagen. Die
Machbarkeitsstudie habe dies verdeutlicht und auch Straßen.NRW. stimme dieser
Maßnahme zu.
Herr Diederichs-Späh
entgegnete, dass nach Auskunft von Herrn Kiewaldt vom Landesbetrieb
Straßen.NRW. die Untersuchungsergebnisse noch nicht vorliegen sollen. Er
erkundigte sich ferner, ob im Bereich Westring / Nordring im Rahmen der
geplanten Baumaßnahme Nordring durch den Straßenbaulastträger lärmoptimierter
Asphalt eingebaut werden solle.
Diese Frage sei noch offen, antwortete Herr Liedtke.
Herr Brüggemann stellte
nochmals dar, dass die Verwaltung entsprechend der bisherigen Beratungen
gehandelt habe. Die Variante 1 sei durch den Straßenbaulastträger abgelehnt
worden. Sodann sei die Variante 2 geprüft worden. Im Ergebnis lasse sich
Variante 2 verwirklichen. Der Baulastträger könne sich eine Umsetzung
vorstellen und Fördermittel seien beantragt. Eine Prüfung der Variante 3 sei
nicht mehr erforderlich. Bei Variante 3 gebe es voraussichtlich Probleme
bezüglich der Grundstücksverfügbarkeiten und notwendigen Ausbaubreiten, so dass
eine Realisierungsmöglichkeit dieser Variante 3 auf den ersten Blick fraglich
erscheine. Die Variante 2 erfülle den Zweck, durch eine neue Verkehrsführung
die LKW- und Durchgangsverkehre aus der Unnaer Straße herauszunehmen. Weniger
Verkehrsaufkommen bedeute auch weniger Lärm. Er appellierte mit Blick auf den
dargestellten Sachverhalt, die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme des LAP
nicht aufzuhalten.
Herr Kloß bat darum, ihm die
Unterlagen aus dem Straßenverkehrsausschuss zu übermitteln. (Hinweis der Verwaltung: Die Präsentation von
Herrn Dr. Blanke ist über das Ratsinformationssystem, Sitzung
Straßenverkehrsausschuss, 26.09.2012, einzusehen.)
Bezug nehmend auf seinen Bericht zu Erfahrungen mit „Flüsterasphalt“ in
der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 23.10.2012 teilte Herr Kloß mit, dass die Schilderung der
Probleme mit dem Straßenbelag (erhöhte Rutschgefahr bei Regen und Frost) nach
seinen Erkundigungen bestätigt wurde. Er erkundigte sich, welche Ergebnisse der
Verwaltung dazu vorliegen.
Herr Brüggemann sagte eine
Beantwortung mit der Niederschrift zu.
Antwort der
Verwaltung:
Grundsätzlich sind
Asphalte und deren Rezepturen den Aktuellen Richtlinien unterworfen. Sie müssen
den Regelwerken, wie z. B. der ZTV Asphalt-StB 07 entsprechen. In diesen
Regelwerken sind unter anderem die Profilgerechte Lage, die Ebenheit und die
Griffigkeit geregelt. Asphalte werden auch nach Einbau auf Einhaltung dieser
Grenzwerte überprüft. Materialien, die entsprechend festgelegte Werte nicht
erreichen, entsprechen nicht den abgeschlossenen Bauverträgen und werden nicht
zugelassen.
Bekannt ist, dass offenporige Asphalte neben der
Anfälligkeit an Schub- und Scherkräfte auch besondere Anforderungen an die
Niederschlagsentwässerung und erhöhte Anforderungen an den Winterdienst haben.
Diese kommen aber aufgrund Ihrer Eigenschaften für den Einbau auf
innerstädtischen Straßen nicht in Frage.
Hier würde ein Lärmoptimierter Asphalt, LOA 5D, zum
Einsatz kommen, der speziell für diese Anforderungen entwickelt wurde.
Veröffentlichte Griffigkeitsmessungen, z. B. bei den Einbaustrecken in
Düsseldorf, waren durchweg positiv.
Herr Liedtke stellte
gegenüber Herrn Diederichs-Späh nochmals ausdrücklich dar, dass der
Landesbetrieb zugesagt habe, die Ausstattung des Knotenpunktes mit Lichtsignalanlagen
sowie die damit erforderlichen Anpassungsarbeiten in die Abwicklung der
Baumaßnahme B 233 mit aufzunehmen. Die Umsetzbarkeit als solche sei durch die
Untersuchung von Dr. Blanke bestätigt. Weitere Prozesse sollen zeitnah in Abstimmung
mit dem Baulastträger folgen.