In seinen Ausführungen brachte Herr Brüggemann zum Ausdruck, dass ein Beschluss, wie er von der CDU-Fraktion beantragt wurde, nicht mehr zwingend sei. Der Lärmaktionsplan sei am 21.07.2011 vom Rat mehrheitlich beschlossen worden. Bereits umgesetzt worden seien durch die Verwaltung die Maßnahmen zur Neuordnung des Straßenraumes der Unnaer Straße. Einen sogar einstimmigen Ratsbeschluss habe es dabei zur Organisation von Maßnahmen zur Lärmminderung Unnaer Straße gegeben. Für die Erreichung des Ziels, grundsätzlich die LKW-Verkehre aus der Unnaer Straße herauszunehmen, seien 3 Varianten dargestellt und deren Realisierung in einer einstimmig festgelegten Reihenfolge vorgetragen worden. Dieses einstimmige Votum des Rates habe die Verwaltung als Arbeitsauftrag aufgegriffen. Darüber hinaus habe die Verwaltung den Planungs- und Umweltausschuss umfangreich über das Städtebaugespräch mit Straßen.NRW. informiert und in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass der Baulastträger die Umsetzung der Variante 1 (Kreisverkehr Knotenpunkt Unnaer Straße / B 233 / Henry-Everling-Straße) nicht tragen werde. Daraufhin habe die Verwaltung – entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge – ein Ingenieurbüro mit der Prüfung der Umsetzbarkeit der Variante 2 (LSA für den Knotenpunkt Unnaer Straße / B 233 / Henry-Everling-Straße) beauftragt. Mit dieser Machbarkeitsstudie, die Straßen.NRW. ebenfalls vorliege, sei die Funktionalität und Umsetzungsmöglichkeit der Variante 2 bestätigt worden. Diese Ergebnisse seien durch den Gutachter Dr. Harald Blanke ausführlich in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 26.09.2012 vorgestellt worden. Mit Ausnahme von Rückfragen zu den vorgestellten Daten sei eine Position, wie sie jetzt durch den Antrag formuliert werde, nicht geäußert worden. Die Maßnahme sei in den Haushalt aufgenommen worden. Der Haushalt und mit ihm die Finanzierung der konkreten Maßnahme sei beraten und beschlossen worden. Entsprechende Förderanträge seien gestellt und eine Förderung der Baumaßnahme durch die Bezirksregierung signalisiert. Abstimmungsgespräche zur Planung mit Straßen.NRW. laufen. Die Umsetzung der Maßnahme habe mit Beginn der Planung bereits begonnen. Straßenbaulastträger sei der Landesbetrieb Straßen.NRW.

 

Herr Diederichs-Späh dankte Herrn Brüggemann für die Ausführungen. Er habe seinerseits bereits mit Herrn Kiewaldt, Straßen.NRW., Rücksprache genommen. Im Rahmen dieses Gesprächs habe Herr Kiewaldt mitgeteilt, dass durch Straßen.NRW. bei der Sanierung der B 233 (Hochstraße) lediglich ein Splittmastix-Belag aufgebracht werde – kein sog. „Flüsterasphalt“. Des Weiteren habe er in diesem Gespräch erfahren, dass nicht geplant sei, Lärmschutzwände in den Bereichen Schäferstraße / Unnaer Straße im Rahmen der Baumaßnahme B 233 zu installieren. Dadurch sehe seine Fraktion ein Problem durch mögliche zusätzliche Lärmbelastungen der Anwohner bei der Umsetzung der Variante 2 – LSA Knotenpunkt Unnaer Straße/B 233/Henry-Everling-Straße. Darüber hinaus habe Herr Kiewaldt mitgeteilt, dass die Untersuchungen zur Leistungsfähigkeitsprüfung der Variante 2 noch nicht abgeschlossen seien.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass ein Gespräch zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie mit Straßen.NRW. am 24.09.2012 geführt worden sei. Herr Dr. Blanke habe sein Gutachten dort vorgestellt. Die Verwaltung habe umfänglich über die Behördengespräche im Planungs- und Umweltausschuss sowie im Straßenverkehrsausschuss informiert. Die Frage, ob Straßen.NRW. zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die B 233 vorsehe, könne er nicht beantworten. Die von Herrn Diederichs-Späh referierte Position des Herrn Kiewaldt sei so für ihn nicht nachvollziehbar. Durch einen neuen Asphaltbelag auf der B 233 könne jedoch eine Lärmreduzierung erwartet werden. Auf jeden Fall – und das sei gutachterlich durch den Lärmaktionsplan nachgewiesen worden – führe eine Herausnahme der LKW- und Durchgangsverkehre aus der Unnaer Straße zu einer Lärmminderung für die Anwohner und Anwohnerinnen der Unnaer Straße und der benachbarten Straßen.

 

Ergänzend wies Herr Liedtke darauf hin, dass die Lärmprobleme der Unnaer Straße im Wesentlichen durch die Verkehrsströme auf der Unnaer Straße selbst ausgelöst würden. Zudem sei zu erwarten, dass durch die Installation der LSA auch die Geschwindigkeiten auf der B 233 reduziert werden, womit ebenfalls eine Lärmreduzierung einhergehe.

 

Im Rahmen der Diskussion des Lärmaktionsplanes im Planungs- und Umweltausschuss sowie im Rat sei für den Bereich der Unnaer Straße immer das Ziel formuliert worden, insbesondere den Schwerlastverkehr aus der Unnaer Straße herauszunehmen, erinnerte Herr Krause. Um dies zu erreichen seien verschiedene Varianten beraten worden. Der Antrag sei nicht nachvollziehbar. Es entstehe seiner Meinung nach der Eindruck, dass Verunsicherung der Bevölkerung und Diskreditierung der Verwaltung durch den Antrag geschürt werden sollen.

 

Frau Schaumann erklärte, dass nach ihrer Auffassung mit dem Ratsbeschluss die Verwaltung lediglich einen Prüfauftrag erhalten habe und kein Umsetzungsbeschluss gefasst worden sei.

 

Nach Auffassung von Herrn Standop sei zu erwarten, dass durch eine Hochleistungssignalanlage am Knotenpunkt durch Anfahr- und Bremsgeräusche Lärmbelastungen zu befürchten seien.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass die Leistungsfähigkeit gutachterlich belegt und nachgewiesen worden sei. Er wies nochmals auf die ausführliche Darstellung dazu durch den Gutachter Dr. Blanke in der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses hin. Mit dem Berechnungsmodell sei die Funktionsfähigkeit mit Blick auf das Verkehrsaufkommen dargestellt und belegt worden. Diese Unterlagen seien auch Straßen.NRW. zur Verfügung gestellt worden. Die Maßnahme umfasse auch die Anpassung der Programmierung der im Umfeld befindlichen Lichtsignalanlagen. Beispielhaft nannte er die neue Ampelsteuerung Westring/Lünener Straße/B 233, die sehr gut funktioniere. Die Maßnahme nehme des Weiteren die Verkehre aus der Unnaer Straße heraus, die von der B 233 abfahren bzw. dort von der Unnaer Straße auffahren. Zusätzliches Verkehrsaufkommen auf der B 233 werde durch die Maßnahme nicht ausgelöst.

 

Langsame LKW würden mehr Lärm erzeugen als schnelle LKW, sagte Herr Standop.

 

Frau Middendorf fragte nach, ob die Verzögerung der Baumaßnahme B 233 in Zusammenhang mit der Verzögerung des Baus der Spange stehe.

 

Der Bau der Spange wirke sich nicht verzögernd aus, allerdings führe sie zu einer Steigerung der Verkehrsmengen. Diese Prognose sei jedoch bei der Machbarkeitsstudie berücksichtigt worden, sagte Herr Liedtke.

 

Zur Nachfrage von Frau Middendorf, ob sich die Planung auf den neu angelegten Radweg Henry-Everling-Straße auswirke, antwortete Herr Liedtke, dass dieser von der Planung nicht berührt werde.

 

Durch den Haushaltsbeschluss sei die Umsetzung der Maßnahme ebenfalls klar gewesen, sagte Frau Dyduch. Für sie stelle sich die Frage, weshalb nach Vorstellung des Konzeptes im Straßenverkehrsausschuss diese Befürchtungen nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen und vor Beschluss des Haushaltes 2013 aufgegriffen worden seien. Weshalb erfolge gerade jetzt diese Anzweiflung von bereits beschlossenen Maßnahmen? Das Vorgehen erwecke den Eindruck, dass der Wahlkampf bereits begonnen habe.

 

Frau Schaumann entgegnete, dass sie noch einen gesonderten Maßnahmenbeschluss erwartet hätte; gerade auch im Hinblick auf die Höhe der Investition. Sie erkundigte sich nach den Auswirkungen, wenn im Lärmaktionsplan angegebene Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten.

 

Grundsätzlich bestehe kein unmittelbarer Rechtsanspruch auf die Maßnahmenumsetzung, erklärte Herr Liedtke. Wenn eine Maßnahme nicht umsetzbar sei, müsse diese nicht zwingend umgesetzt werden. Der Kreisverkehrsplatz lasse sich nicht umsetzen. Dieses Argument gelte jedoch nicht für die Ausstattung des Knotenpunktes mit Lichtsignalanlagen. Die Machbarkeitsstudie habe dies verdeutlicht und auch Straßen.NRW. stimme dieser Maßnahme zu.

 

Herr Diederichs-Späh entgegnete, dass nach Auskunft von Herrn Kiewaldt vom Landesbetrieb Straßen.NRW. die Untersuchungsergebnisse noch nicht vorliegen sollen. Er erkundigte sich ferner, ob im Bereich Westring / Nordring im Rahmen der geplanten Baumaßnahme Nordring durch den Straßenbaulastträger lärmoptimierter Asphalt eingebaut werden solle.

 

Diese Frage sei noch offen, antwortete Herr Liedtke.

 

Herr Brüggemann stellte nochmals dar, dass die Verwaltung entsprechend der bisherigen Beratungen gehandelt habe. Die Variante 1 sei durch den Straßenbaulastträger abgelehnt worden. Sodann sei die Variante 2 geprüft worden. Im Ergebnis lasse sich Variante 2 verwirklichen. Der Baulastträger könne sich eine Umsetzung vorstellen und Fördermittel seien beantragt. Eine Prüfung der Variante 3 sei nicht mehr erforderlich. Bei Variante 3 gebe es voraussichtlich Probleme bezüglich der Grundstücksverfügbarkeiten und notwendigen Ausbaubreiten, so dass eine Realisierungsmöglichkeit dieser Variante 3 auf den ersten Blick fraglich erscheine. Die Variante 2 erfülle den Zweck, durch eine neue Verkehrsführung die LKW- und Durchgangsverkehre aus der Unnaer Straße herauszunehmen. Weniger Verkehrsaufkommen bedeute auch weniger Lärm. Er appellierte mit Blick auf den dargestellten Sachverhalt, die Umsetzung dieser wichtigen Maßnahme des LAP nicht aufzuhalten.

 

Herr Kloß bat darum, ihm die Unterlagen aus dem Straßenverkehrsausschuss zu übermitteln. (Hinweis der Verwaltung: Die Präsentation von Herrn Dr. Blanke ist über das Ratsinformationssystem, Sitzung Straßenverkehrsausschuss, 26.09.2012, einzusehen.)

 

Bezug nehmend auf seinen Bericht zu Erfahrungen mit „Flüsterasphalt“ in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 23.10.2012 teilte Herr Kloß mit, dass die Schilderung der Probleme mit dem Straßenbelag (erhöhte Rutschgefahr bei Regen und Frost) nach seinen Erkundigungen bestätigt wurde. Er erkundigte sich, welche Ergebnisse der Verwaltung dazu vorliegen.

 

Herr Brüggemann sagte eine Beantwortung mit der Niederschrift zu.

 

Antwort der Verwaltung:

Grundsätzlich sind Asphalte und deren Rezepturen den Aktuellen Richtlinien unterworfen. Sie müssen den Regelwerken, wie z. B. der ZTV Asphalt-StB 07 entsprechen. In diesen Regelwerken sind unter anderem die Profilgerechte Lage, die Ebenheit und die Griffigkeit geregelt. Asphalte werden auch nach Einbau auf Einhaltung dieser Grenzwerte überprüft. Materialien, die entsprechend festgelegte Werte nicht erreichen, entsprechen nicht den abgeschlossenen Bauverträgen und werden nicht zugelassen.

Bekannt ist, dass offenporige Asphalte neben der Anfälligkeit an Schub- und Scherkräfte auch besondere Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung und erhöhte Anforderungen an den Winterdienst haben. Diese kommen aber aufgrund Ihrer Eigenschaften für den Einbau auf innerstädtischen Straßen nicht in Frage.

Hier würde ein Lärmoptimierter Asphalt, LOA 5D, zum Einsatz kommen, der speziell für diese Anforderungen entwickelt wurde. Veröffentlichte Griffigkeitsmessungen, z. B. bei den Einbaustrecken in Düsseldorf, waren durchweg positiv.

 

Herr Liedtke stellte gegenüber Herrn Diederichs-Späh nochmals ausdrücklich dar, dass der Landesbetrieb zugesagt habe, die Ausstattung des Knotenpunktes mit Lichtsignalanlagen sowie die damit erforderlichen Anpassungsarbeiten in die Abwicklung der Baumaßnahme B 233 mit aufzunehmen. Die Umsetzbarkeit als solche sei durch die Untersuchung von Dr. Blanke bestätigt. Weitere Prozesse sollen zeitnah in Abstimmung mit dem Baulastträger folgen.