Herr Brüggemann stellte dar, dass der vorliegende Antrag die Verwaltung massiv, aber ohne einen konkreten Beleg zu führen, kritisiere. Es werde das Verwaltungshandeln aus den 70er und 90er Jahren spekulativ in Frage gestellt. Es sei durch den Antrag und die Berichterstattung in der Presse am 13.02.2013 der Eindruck vermittelt worden, dass die Verwaltung in der Vergangenheit unrechtmäßig gehandelt habe. Dies sei entschieden zurückzuweisen. Er appelliere an den Antragsteller, nicht vorschnell die Sachlage rechtlich zu beurteilen. Die erteilten Baugenehmigungen seien formalrechtlich nicht zu beanstanden. Er kündigte an, dass weitere Detailinformationen (u. a. personenbezogene Daten) im nichtöffentlichen Teil der Sitzung durch die Verwaltung mitgeteilt werden sollen.

 

Anhand eines Luftbildes (Präsentation S. 8) sowie eines Ausschnitts aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 b Ka (Präsentation S. 9) erläuterte Herr Liedtke die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Er ging insbesondere auf die Zulässigkeit der Bebauung des Willy-Brandt-Platzes mit den 4 Pavillons ein, deren Baugenehmigungen in den Jahren 1971/1972 erteilt worden seien. In diesem Zeitrahmen (1971) sei auch das Wohn- u. Geschäftshaus genehmigt worden. Die jeweiligen Grundstücksgrenzen seien in rot gekennzeichnet. Die grünen Linien stellen die vorhandenen Gebäude dar. Er betonte ausdrücklich, dass der Vorwurf von „Schwarzbauten“ und illegalen Rechtsgrundlagen nicht zutreffe. Vielmehr seien für alle Gebäude Baugenehmigungen erteilt worden. Im Rahmen der erteilten Baugenehmigungen seien abweichend von den Festsetzungen Bebauungen auch außerhalb der Baugrenzen genehmigt worden. Die geplante Erweiterung des „Stellwerks“ (Kennzeichnung durch eine violette Linie) habe zu einem Verwaltungsstreitverfahren zur Klärung abstandsrechtlicher Fragen geführt. Problematisch sei, dass mit der ursprünglichen Planung die erforderlichen Abstandsflächen der Gebäude teilweise überlappend gewesen seien. Dieser Zustand bestehe bereits vom Grundsatz her seit 1972. Auf dieser Grundlage sei auch die Baugenehmigung erteilt worden. Die im Rahmen der Baugenehmigung vorgenommene Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sei in einem Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht nicht beanstandet worden. Die vorgesehene Erweiterung sei auch städtebaulich vertretbar gewesen. Nachbarschaftliche Interessen seien ausreichend berücksichtigt worden. Herr Liedtke erinnerte an die Vorstellung des Projektes in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 19.05.2011. Der Planungs- und Umweltausschuss habe das vorgestellte Bauprojekt damals sehr begrüßt und insbesondere eine städtebauliche Aufwertung des Bereiches Willy-Brandt-Platz durch die Realisierung dieses Projektes positiv beurteilt. Bereits damals sei mitgeteilt worden, dass die Erweiterung des Gebäudes von ca. 2 m vorgesehen sei. Der Investor habe Gesprächsbereitschaft mit den Eigentümern der angrenzenden Ladenlokale signalisiert und vorgeschlagen, z. B. Werbeanlagen für die im Bereich des Lindwurms liegenden Ladenlokale anzubringen. Als die Abstandsflächenproblematik im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgegriffen worden sei, habe der Investor die erteilte Baugenehmigung zurückgegeben. Nunmehr solle die Bebauung zurückgenommen werden und ein neuer Bauantrag gestellt werden. Herr Liedtke erläuterte die geänderte Planung anhand der dargestellten Gebäudeansichten (Präsentation S. 10). Weitere Informationen werde er im nichtöffentlichen Teil geben.

 

Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion wurde nochmals ausführlich durch Herrn Diederichs-Späh begründet. Aufgrund der stadtbildprägenden Eigenschaft des Gebäudes habe seine Fraktion zu den Anfragen im Dezember 2012 und im Januar 2013 detailliertere Informationen zum Verfahrensstand und zur Planungsänderung erwartet.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass er zu den damaligen Anfragen noch keine weiteren Informationen habe geben können. Die erteilte Baugenehmigung sei zurückgegeben worden. Eine neue Planung habe der Verwaltung noch nicht vorgelegen. Insofern sei der Hinweis richtig gewesen, dass es im Frühjahr mit dem Projekt weiterginge. Auch heute liege noch kein vollständiger Bauantrag mit detaillierten Unterlagen vor. Eine neue Baugenehmigung sei noch nicht erteilt worden. Der Bauantrag befinde sich noch in der Bearbeitung. Klar sei, dass der Investor im neuen Bauantrag das Gebäude in der Dimension Richtung Norden zurücknehmen werde. Zudem wolle der Investor Hinweismöglichkeiten auf die im Lindwurm befindlichen Ladenlokale einräumen.

 

Die Ausführungen von Herrn Liedtke wurden nochmals von Herrn Brüggemann bestätigt. Gerade in Kenntnis der stadtbildprägenden Wirkung des Gebäudes habe die Verwaltung dieses Bauvorhaben dem Planungs- und Umweltausschuss 2011 vorgestellt. Die gezeigten Ansichten stellen den derzeitigen Planungsstand dar. Er erklärte, dass die Verwaltung mit Blick auf den bereits in der Sitzung im Mai 2011 vorgestellten Gebäudekörper und dessen grundlegender Struktur nach abgeschlossener Prüfung eine Baugenehmigung erteilen werde. Dem im Mai 2011 vorgestellten Vorhaben und damit auch der städtebaulichen Situation sei in der Breite der Beiträge zugestimmt worden.

 

Unverständnis über die durch die CDU-Fraktion eingetragenen Diskussionspunkte zur Baumaßnahme wurde durch Herrn Krause geäußert. Das Bauvorhaben als solches sei dem Planungs- und Umweltausschuss aufgrund der exponierten Lage und städtebaulichen Bedeutung 2011 vorgestellt worden. Der Planungs- und Umweltausschuss habe darin eine wesentliche städtebauliche Verbesserung gesehen und die vorgestellte Planung wohlwollend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung sei nicht in der Pflicht gewesen, dieses Bauvorhaben dem Ausschuss vorzustellen, habe es allerding getan. Es sei nicht zielführend, der Verwaltung unhaltbare Vorwürfe zu machen. Sinnig sei es, nach vorne zu schauen.

 

Frau Schaumann brachte auch ihr Unverständnis für die umfängliche und immer wiederkehrende Diskussion zum Ausdruck.

 

Auf Nachfrage von Herrn Standop erläuterte Herr Liedtke, dass der Pavillon „Mohr“ in den Jahren 1986 und 2001 erweitert worden sei. Die erteilten Baugenehmigungen seien bestandskräftig.

 

Des Weiteren erkundigte sich Herr Standop, wer die Kosten für das Verwaltungsstreitverfahren trage und bat um Erläuterung zu den Sachständen der Baugenehmigung bzw. des Bauantrages.

 

Die Kosten des Verfahrens trage die beklagte Baubehörde, antwortete Herr Liedtke; Klagetatbestand sei die damals erteilte Baugenehmigung gewesen. Diese Baugenehmigung sei daraufhin zurückgegeben worden. Nunmehr liege ein neuer Bauantrag vor, der sich jedoch noch in der Prüfung und Bearbeitung befinde.

 

Wiederholt trug Herr Diederichs-Späh seinen Standpunkt in Bezug auf die seiner Meinung nach bestehende Informationspflicht vor, die sich durch die Brisanz bei einem derart stadtbildprägenden Gebäude ergebe.

 

Herr Blaschke erinnerte nochmals an die Sitzung im Mai 2011. Im Rahmen dieser Sitzung sei das vorgestellte Bauvorhaben ausdrücklich durch den Planungs- und Umweltausschuss begrüßt worden. Es bringe nichts, die Diskussion um die ohnehin zurückgezogene Baugenehmigung fortzusetzen. Dies sei nicht zielführend. Wichtig sei dagegen, dass durch die Baumaßnahme eine Aufwertung des Willy-Brandt-Platzes und des Lindwurms zu erwarten sei.

 

Nunmehr stellte Herr Kissing fest, dass durch die Darstellung der Verwaltung einige Punkte faktisch geklärt worden seien. Bauordnungsrechtliche Fragen seien sicherlich grundsätzlich Angelegenheiten der laufenden Verwaltung. Er erklärte, dass es sicherlich von Vorteil gewesen wäre, weitergehendere Informationen zu diesem das Stadtbild besonders prägenden Bauvorhaben zu erhalten. Darüber hinaus sei unstrittig, dass die Verwaltung auch eine vermittelnde Rolle in Bezug auf die Interessen des Investors einnehme. Es bestehe Übereinstimmung in dem Punkt, dass eine positive städtebauliche Entwicklung durch das Bauprojekt erreicht werden solle. Er hoffe auf weitere Darstellungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Herr Kloß merkte an, dass niemand vor einem leeren Hintergrund ein Klageverfahren anstoße.

 

Abschließend führte Herr Lipinski aus, dass die diskutierte Thematik als Geschäft der laufenden Verwaltung einzustufen sei. Trotz allem habe jedoch die Verwaltung in Kenntnis des öffentlichen Interesses über das Bauvorhaben frühzeitig informiert. Darüber hinaus sei ein Rechtfertigungszwang der Verwaltung nicht gegeben.