Sitzung: 04.03.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Herr Brüggemann stellte dar,
dass der vorliegende Antrag die Verwaltung massiv, aber ohne einen konkreten
Beleg zu führen, kritisiere. Es werde das Verwaltungshandeln aus den 70er und
90er Jahren spekulativ in Frage gestellt. Es sei durch den Antrag und die
Berichterstattung in der Presse am 13.02.2013 der Eindruck vermittelt worden,
dass die Verwaltung in der Vergangenheit unrechtmäßig gehandelt habe. Dies sei
entschieden zurückzuweisen. Er appelliere an den Antragsteller, nicht
vorschnell die Sachlage rechtlich zu beurteilen. Die erteilten Baugenehmigungen
seien formalrechtlich nicht zu beanstanden. Er kündigte an, dass weitere
Detailinformationen (u. a. personenbezogene Daten) im nichtöffentlichen Teil
der Sitzung durch die Verwaltung mitgeteilt werden sollen.
Anhand eines Luftbildes (Präsentation S. 8) sowie eines Ausschnitts aus
dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7 b Ka (Präsentation S. 9) erläuterte
Herr Liedtke die planungsrechtlichen
und bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Er ging insbesondere auf die
Zulässigkeit der Bebauung des Willy-Brandt-Platzes mit den 4 Pavillons ein,
deren Baugenehmigungen in den Jahren 1971/1972 erteilt worden seien. In diesem
Zeitrahmen (1971) sei auch das Wohn- u. Geschäftshaus genehmigt worden. Die
jeweiligen Grundstücksgrenzen seien in rot gekennzeichnet. Die grünen Linien
stellen die vorhandenen Gebäude dar. Er betonte ausdrücklich, dass der Vorwurf
von „Schwarzbauten“ und illegalen Rechtsgrundlagen nicht zutreffe. Vielmehr
seien für alle Gebäude Baugenehmigungen erteilt worden. Im Rahmen der erteilten
Baugenehmigungen seien abweichend von den Festsetzungen Bebauungen auch
außerhalb der Baugrenzen genehmigt worden. Die geplante Erweiterung des
„Stellwerks“ (Kennzeichnung durch eine violette Linie) habe zu einem Verwaltungsstreitverfahren
zur Klärung abstandsrechtlicher Fragen geführt. Problematisch sei, dass mit der
ursprünglichen Planung die erforderlichen Abstandsflächen der Gebäude teilweise
überlappend gewesen seien. Dieser Zustand bestehe bereits vom Grundsatz her seit
1972. Auf dieser Grundlage sei auch die Baugenehmigung erteilt worden. Die im
Rahmen der Baugenehmigung vorgenommene Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sei in einem Ortstermin mit dem Verwaltungsgericht nicht
beanstandet worden. Die vorgesehene Erweiterung sei auch städtebaulich
vertretbar gewesen. Nachbarschaftliche Interessen seien ausreichend
berücksichtigt worden. Herr Liedtke erinnerte an die Vorstellung des Projektes
in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 19.05.2011. Der Planungs-
und Umweltausschuss habe das vorgestellte Bauprojekt damals sehr begrüßt und
insbesondere eine städtebauliche Aufwertung des Bereiches Willy-Brandt-Platz
durch die Realisierung dieses Projektes positiv beurteilt. Bereits damals sei
mitgeteilt worden, dass die Erweiterung des Gebäudes von ca. 2 m vorgesehen
sei. Der Investor habe Gesprächsbereitschaft mit den Eigentümern der
angrenzenden Ladenlokale signalisiert und vorgeschlagen, z. B. Werbeanlagen für
die im Bereich des Lindwurms liegenden Ladenlokale anzubringen. Als die
Abstandsflächenproblematik im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
aufgegriffen worden sei, habe der Investor die erteilte Baugenehmigung
zurückgegeben. Nunmehr solle die Bebauung zurückgenommen werden und ein neuer
Bauantrag gestellt werden. Herr Liedtke erläuterte die geänderte Planung anhand
der dargestellten Gebäudeansichten (Präsentation S. 10). Weitere Informationen
werde er im nichtöffentlichen Teil geben.
Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion wurde nochmals ausführlich durch
Herrn Diederichs-Späh begründet.
Aufgrund der stadtbildprägenden Eigenschaft des Gebäudes habe seine Fraktion zu
den Anfragen im Dezember 2012 und im Januar 2013 detailliertere Informationen
zum Verfahrensstand und zur Planungsänderung erwartet.
Herr Liedtke entgegnete, dass
er zu den damaligen Anfragen noch keine weiteren Informationen habe geben
können. Die erteilte Baugenehmigung sei zurückgegeben worden. Eine neue Planung
habe der Verwaltung noch nicht vorgelegen. Insofern sei der Hinweis richtig
gewesen, dass es im Frühjahr mit dem Projekt weiterginge. Auch heute liege noch
kein vollständiger Bauantrag mit detaillierten Unterlagen vor. Eine neue
Baugenehmigung sei noch nicht erteilt worden. Der Bauantrag befinde sich noch
in der Bearbeitung. Klar sei, dass der Investor im neuen Bauantrag das Gebäude
in der Dimension Richtung Norden zurücknehmen werde. Zudem wolle der Investor
Hinweismöglichkeiten auf die im Lindwurm befindlichen Ladenlokale einräumen.
Die Ausführungen von Herrn Liedtke wurden nochmals von Herrn Brüggemann bestätigt. Gerade in
Kenntnis der stadtbildprägenden Wirkung des Gebäudes habe die Verwaltung dieses
Bauvorhaben dem Planungs- und Umweltausschuss 2011 vorgestellt. Die gezeigten
Ansichten stellen den derzeitigen Planungsstand dar. Er erklärte, dass die
Verwaltung mit Blick auf den bereits in der Sitzung im Mai 2011 vorgestellten
Gebäudekörper und dessen grundlegender Struktur nach abgeschlossener Prüfung
eine Baugenehmigung erteilen werde. Dem im Mai 2011 vorgestellten Vorhaben und
damit auch der städtebaulichen Situation sei in der Breite der Beiträge
zugestimmt worden.
Unverständnis über die durch die CDU-Fraktion eingetragenen Diskussionspunkte
zur Baumaßnahme wurde durch Herrn Krause
geäußert. Das Bauvorhaben als solches sei dem Planungs- und Umweltausschuss
aufgrund der exponierten Lage und städtebaulichen Bedeutung 2011 vorgestellt
worden. Der Planungs- und Umweltausschuss habe darin eine wesentliche städtebauliche
Verbesserung gesehen und die vorgestellte Planung wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung sei nicht in der Pflicht gewesen, dieses Bauvorhaben dem
Ausschuss vorzustellen, habe es allerding getan. Es sei nicht zielführend, der
Verwaltung unhaltbare Vorwürfe zu machen. Sinnig sei es, nach vorne zu schauen.
Frau Schaumann brachte auch
ihr Unverständnis für die umfängliche und immer wiederkehrende Diskussion zum
Ausdruck.
Auf Nachfrage von Herrn Standop
erläuterte Herr Liedtke, dass der
Pavillon „Mohr“ in den Jahren 1986 und 2001 erweitert worden sei. Die erteilten
Baugenehmigungen seien bestandskräftig.
Des Weiteren erkundigte sich Herr Standop,
wer die Kosten für das Verwaltungsstreitverfahren trage und bat um Erläuterung
zu den Sachständen der Baugenehmigung bzw. des Bauantrages.
Die Kosten des Verfahrens trage die beklagte Baubehörde, antwortete Herr
Liedtke; Klagetatbestand sei die
damals erteilte Baugenehmigung gewesen. Diese Baugenehmigung sei daraufhin
zurückgegeben worden. Nunmehr liege ein neuer Bauantrag vor, der sich jedoch
noch in der Prüfung und Bearbeitung befinde.
Wiederholt trug Herr Diederichs-Späh
seinen Standpunkt in Bezug auf die seiner Meinung nach bestehende
Informationspflicht vor, die sich durch die Brisanz bei einem derart
stadtbildprägenden Gebäude ergebe.
Herr Blaschke erinnerte
nochmals an die Sitzung im Mai 2011. Im Rahmen dieser Sitzung sei das
vorgestellte Bauvorhaben ausdrücklich durch den Planungs- und Umweltausschuss
begrüßt worden. Es bringe nichts, die Diskussion um die ohnehin zurückgezogene
Baugenehmigung fortzusetzen. Dies sei nicht zielführend. Wichtig sei dagegen,
dass durch die Baumaßnahme eine Aufwertung des Willy-Brandt-Platzes und des
Lindwurms zu erwarten sei.
Nunmehr stellte Herr Kissing
fest, dass durch die Darstellung der Verwaltung einige Punkte faktisch geklärt
worden seien. Bauordnungsrechtliche Fragen seien sicherlich grundsätzlich Angelegenheiten
der laufenden Verwaltung. Er erklärte, dass es sicherlich von Vorteil gewesen
wäre, weitergehendere Informationen zu diesem das Stadtbild besonders prägenden
Bauvorhaben zu erhalten. Darüber hinaus sei unstrittig, dass die Verwaltung
auch eine vermittelnde Rolle in Bezug auf die Interessen des Investors
einnehme. Es bestehe Übereinstimmung in dem Punkt, dass eine positive
städtebauliche Entwicklung durch das Bauprojekt erreicht werden solle. Er hoffe
auf weitere Darstellungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Herr Kloß merkte an, dass
niemand vor einem leeren Hintergrund ein Klageverfahren anstoße.
Abschließend führte Herr Lipinski
aus, dass die diskutierte Thematik als Geschäft der laufenden Verwaltung
einzustufen sei. Trotz allem habe jedoch die Verwaltung in Kenntnis des öffentlichen
Interesses über das Bauvorhaben frühzeitig informiert. Darüber hinaus sei ein
Rechtfertigungszwang der Verwaltung nicht gegeben.