5.1       Mitteilungen der Verwaltung

 

5.1.1

 

Herr Neunert teilte mit, dass durch die Servicebetriebe im Bereich des Klöcknerbahnweges von der Gießerstraße bis zur Stadtgrenze Bergkamen umfangreiche Pflegemaßnahmen durchgeführt würden. Aufgrund fehlender Sonneneinstrahlung durch starken Bewuchs auf den Böschungen sei der Weg stark beschattet gewesen, konnte nicht mehr abtrocknen und sei im Laufe der Zeit verschlammt. Es seien durch die Servicebetriebe ein umfangreicher Rückschnitt von Gehölzen sowie eine Schälung der Bankette vorgenommen worden. Anschließend erfolge die Sanierung des Radweges durch den Sevicebetrieb mit einem Spezialgerät, welches gemeinsam mit der Stadt Bergkamen angeschafft worden sei.

Die Sanierung der Radwegerampe an der Lenningser Straße sie durch eine Firma ausgeführt worden und sei abgeschlossen.

Ebenfalls durch eine Firma erledigt worden sei die Sanierung des Radweges Gießerstraße zwischen Kaserne und Grenzgraben.

 

 

5.1.2

 

In der Sitzung des Straßenverkehrsausschusses am 26.02.2013 sei über die geplanten Straßensanierungen durch DSK informiert worden, teilte Herr Brüggemann mit. Die Übersicht der DSK-Maßnahmen 2013 werde als Anlage zur Niederschrift dieser Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

5.1.3

 

Zur Entwicklung der ehemaligen Hülpert-Fläche, südliches Kamen Karree, teilte Herr Liedtke mit, dass durch die Verwaltung eine Baugenehmigung für die Fa. Elmer, Sanitärgroßhandel, erteilt worden sei. Die Erschließung des Gebietes sei gesichert. Absehbar sollen auch die Baugenehmigungen für Dekra, Carglass und KFC erteilt werden.

 

 

 

5.2 Anfragen

 

5.2.1

 

Herr Kühnapfel erinnerte an seine Anfrage aus der Sitzung am 23.05.2012 zur Kopfbaumreihe am Schulzenhof. Augenscheinlich sei hier noch keine Pflegemaßnahme ergriffen worden.

 

Antwort der Verwaltung:

Mit der Niederschrift zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 23.05.2012 teilte die Verwaltung folgendes mit:

„Die Information wurde zuständigkeitshalber an den Kreis Unna, Untere Landschaftsbehörde, weitergeleitet. Der Kreis Unna wird sich der Sache annehmen und sofern dies erforderlich sein sollte, den Eigentümer ansprechen.“

Eine Nachfrage beim Kreis Unna, Untere Landschaftsbehörde, am 05.03.2013 ergab, dass durch den Kreis bisher keine Pflegemaßnahme durchgeführt worden sei. Insgesamt sei der Kreis durch die Witterung im Verzug mit geplanten Pflegemaßnahmen. Es wurde zugesagt, dass die Kopfweiden jedoch weiter auf der Aufgabenliste stehen würden. Ggf. werde auch der Eigentümer durch den Kreis Unna angesprochen.

 

 

5.2.2

 

Herr Kühnapfel erkundigte sich, ob der Lärmschutzwall A 1 / A 2 (Rottumer Straße) abweichend von der Planfeststellung errichtet worden sei.

 

Herr Liedtke berichtete, dass zwischenzeitlich die Schlussvermessung erfolgt sei. Kleinere Abweichungen von der Baugenehmigung seien festgestellt worden. Dies sei aber hinnehmbar. So sei u. a. der Abstand des Walls zur Hochspannungsleitung noch zu prüfen. Die Pflege des Landschaftsbauwerkes ginge zeitnah auf den Kreis Unna über. Alle offenen Fragen seien im Wesentlichen zwischenzeitlich geklärt.

 

 

5.2.3

 

Herr Kasperidus bezog sich auf aktuelle Informationen, nach denen nunmehr eine Bebauung des Grundstücks an der Westfälischen Straße (Bereich Festplatzes, ehem. Gesundheitshaus) mit Altenwohnungen vorgesehen sei. Die Umsetzung des Vorhabens werde sehr begrüßt. Die Nachfrage im Stadtteil sei vorhanden. Eine wichtige Bedarfslücke werde damit geschlossen. Bislang sei der Festplatz für Veranstaltungen (Kultur, Vereine – z. B. Modellsport, Freizeitaktivitäten) und Kirmes genutzt worden. Er bat die Verwaltung zu prüfen, welche Alternativen den Nutzern des Festplatzes angeboten werden können.

 

Die Verwaltung werde diese Anfrage aufgreifen und zu gegebener Zeit beantworten, teilte Herr Brüggemann mit.

 

 

5.2.4

 

Herr Naujoks erkundigte sich, ob es für private Eigentümer durch die Stadt Kamen Anreize gebe, die Gärten nach ökologischen Gesichtspunkten zu gestalten.

 

Herr Liedtke wies auf Förderungen im Rahmen der Entsiegelung von privaten Grundstücksflächen hin. Darüber hinaus treffe der Bebauungsplan auch Regelungen zur Ausnutzbarkeit des Grundstückes und zum Grad der maximalen Grundstücksversiegelung. Teilweise enthielten die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Aussagen über die Art der Anpflanzungen (z. B. Verwendung einheimischer Gehölze, Pflanzung von Hecken).

 

 

 

5.2.5

 

Zwischenzeitlich habe er bezüglich eines möglichen Forensik-Standortes weitere Informationen, teilte Herr Diederichs-Späh mit. Demnach gebe es Alternativen zum Standort Erlensundern, die nicht in Lünen sondern im Mittelkreis seien. Er erkundigte sich, ob der Stadt Kamen Informationen dazu vorliegen.

 

Herr Brüggemann berichtete, dass in der vorangegangenen Woche durch Antenne Unna über das Thema Forensik-Standort berichtet worden sei. In einem Interview habe der Pressesprecher des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Meinerz, angegeben, dass dem Ministerium eine Reihe von weiteren Standortvorschlägen genannt worden sei. Die Überprüfung der Vorschläge dauere derzeit noch an und sei noch nicht abgeschlossen. Aus informellen Quellen sei Herrn Brüggemann bekannt, dass aus den 5 Landgerichtsbezirken mehrere Standortvorschläge eingereicht worden seien. Einzelheiten seien ihm jedoch nicht bekannt. Mit Blick auf die Sensibilität des Themas sollten jedoch Spekulationen vermieden werden. Eines könne er jedoch klar darstellen: Mit einer Entscheidung sei in den nächsten Wochen nicht zu rechnen.

 

 

5.2.6

 

Zum Sachstand „Querung Lünener Straße“ in Höhe Hilsingstraße erkundigte sich Herr Diederichs-Späh.

 

Herr Breuer teilte mit, dass die Realisierung durch die Stadt Bergkamen in Abstimmung mit dem Kreis Unna erfolge. Die Fertigstellung sei für Ende 2012 geplant gewesen. Detaillierte Informationen zum derzeitigen Sachstand lägen der Stadt Kamen zurzeit nicht vor.

 

 

5.2.7

 

Bezug nehmend auf seine Anfrage zur Verordnung zum Tariftreuegesetz in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 21.01.2013 teilte Herr Diederichs-Späh mit, dass einige Kommunen dieses Regelwerk als sehr komplex und zudem verwaltungs- und kostenintensiv bewerten. Er erkundigte sich nach der Einschätzung der Stadt Kamen.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass nach seinen Informationen die „Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW“ (VO TVgG) bisher noch nicht in Kraft getreten sei. Generell gelte, dass die Verwaltung die jeweils geltenden Rechtsvorschriften beachte und anwende.

 

 

 

5.2.8

 

Frau Schneider berichtete, dass sie in der Straße „Ostenmauer“ zunehmend eine Umgestaltung der Pflanzbeete im öffentlichen Raum beobachtet habe. So seien 3 Beete mit Schotter und Steinen ausgestaltet worden. Sie erkundigte sich, wie die Verwaltung generell damit umginge und ob Vereinbarungen mit den Anwohnern getroffen worden seien.

 

Herr Brüggemann sagte eine Rückmeldung zu.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Grundsätzlich wird eine Gestaltung von Grünflächen im Straßenraum durch die Anwohner und die Übernahme der Pflege durch diese von der Stadt Kamen befürwortet. In der Regel ist davon auszugehen, dass durch die Anwohner eine regelmäßige Pflege erfolgt, die der Bauhof aufgrund der vorhandenen Personaldecke nur bedingt leisten kann. Die Gestaltung erfolgt in Abstimmung mit den Servicebetrieben und es wird eine vertragliche Regelung getroffen. Gestaltungsgrenzen können auch durch Festsetzungen in Bebauungsplänen oder Gestaltungsvorgaben bei Fördermaßnahmen gegeben sein. Da die Übernahme der Pflege durch die Anwohner nicht dauerhaft (z. B. über Generationen oder durch Eigentümerwechsel) gesichert werden kann, muss die Gestaltung so ausgerichtet sein, dass die Pflege ohne großen Aufwand (z.B. Rückbau) durch den FB 70 wieder übernommen werden kann. In den vorliegenden Fällen „Ostenmauer“ fand ein Abstimmungsverfahren mit dem FB 70 nicht statt. Seitens des FB 70 wird das Gespräch mit den betroffenen Anliegern gesucht.