Eingangs wies Herr Lipinski auf die Grundsatzentscheidung zur regelmäßigen Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Einwohnerfragestunde“ bei den Sitzungen des Planungs- und Umwelt­ausschusses für die Dauer dieser Legislaturperiode hin, die in der Sitzung am 21.01.13 bespro­chen wurde.

 

Sodann rief er diesen Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Klaus Holzer, Bahnhofstraße 50, 59174 Kamen

 

Herr Holzer erkundigte sich, ob es möglich sei, den Tagesordnungspunkt an das Ende zu stel­len, damit aus der Beratung heraus noch Rückfragen der Einwohner ermöglicht werden könnten.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes den Einwohnerin­nen und Einwohnern die Möglichkeit gegeben werde, Fragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, zu stellen. Dabei könnten auch Fragen gestellt werden, die nicht durch die Ta­gesordnung zur Sitzung abgedeckt seien. Diese Möglichkeit zu Beginn der Sitzung einzuräu­men, vermeide lange Wartezeiten für die Einwohnerinnen und Einwohner, denn es müsse nicht der gesamte Sitzungsverlauf abgewartet werden. Mit Blick auf die Bürgerfreundlichkeit sei daher dieser Punkt auf den Beginn der Sitzungen gelegt worden. Überdies gebe die vorlaufende Ein­wohnerfragestunde den BürgerInnen die Möglichkeit, mit ihren Fragen zu der konkret nachfol­genden Tagesordnung auch den Ausschussmitgliedern über ihre Beweggründe Kenntnis zu geben. Das könnte dann bei den Beratungen des Gremiums unter den jeweiligen Tages­ordnungspunkten berücksichtigt werden.