Beschluss:

 

 


Herr Mösgen gab anhand einer Powerpoint-Präsentation (als Anlage beigefügt) einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Erträge und der wesentlichen Aufwendungen zum Jahresende 2012. Bei den vorliegenden Zahlen handele es sich zunächst um reine Prognose-Werte. Ein endgültiges Resultat könne er in der nächsten Sitzung Anfang Mai präsentieren.

Auf der Ertragsseite hätten sich bei der Gewerbesteuer sowie bei der Einkommensteuer einschl. Kompensationsleistungen die Ist-Werte gegenüber der Planung 2012 verbessert. Eine Veränderung bei den Schlüsselzuweisungen hätte sich nicht abgezeichnet. Ebenfalls hätten im Bereich der ordentlichen Erträge wie Kostenerstattungen, Benutzungsgebühren sowie Rückzahlung gewährter Hilfen Mehrerträge festgestellt werden können.

 

Auf Zwischenfrage von Frau Scharrenbach, ob bei den Benutzungsgebühren auch Erstattungen aufgrund der Einleitung kontaminierter Gewässer von der ehemaligen Zeche bzw. Kokerei Unna-Massen verbucht seien, erklärte Herr Mösgen, dass derzeit über die Höhe des Betrages ein Klageverfahren laufe. Straßen.NRW als Beklagte habe zwar eine Zahlung geleistet, dennoch sei die genaue Höhe weiterhin offen. Aufgrund des noch offenen Verfahrens müsse bei dieser Position mit gewisser Vorsicht agiert werden.

 

Ferner zeigte Herr Mösgen die Entwicklung der Aufwandsseite auf. Sowohl bei der Kreisumlage wie auch bei den Transferaufwendungen sei eine geringe Reduzierung zu verzeichnen. Insgesamt betrachtet seien bei den ordentlichen Aufwendungen bis auf wenige Ausnahmen keine gravierenden Abweichungen zu den Planzahlen 2012 festzustellen.

Zu den Fremdmitteln führte er aus, dass die Ansätze für Darlehen sowie für Kassenkredite unter den Planzahlen geblieben seien. Daher sei das Ziel der Fremdmittelreduzierung erreicht worden. Dennoch sei es immer noch nicht möglich, ganz auf neue Kreditaufnahmen zu verzichten. Positiv zu bewerten sei, dass neue Kreditgeber gewonnen werden konnten.

 

Herr Hupe fügte hinzu, dass der Jahresabschluss zum 31.03. vorzulegen sei. Aufgrund des derzeitigen Krankenstandes könne diese Frist voraussichtlich nicht eingehalten werden.