3.1 Mitteilungen

 

3.1.1 LKW-Verkehre auf der Mühlenstraße

 

Herr Neunert trug vor, dass im vergangenen Jahr eine Beschwerde über die Nichteinhaltung eines Fahrverbotes an der Mühlenstraße bei der Verwaltung eingegangen sei. An dieser Stelle erläuterte er anhand der Präsentation zunächst die vorhandene Beschilderung –Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht über 7,5 t in der Zeit von 20.00 – 08.00 Uhr, ausgenommen landwirtschaftlicher Anliegerverkehr- an der Mühlenstraße zwischen Westicker Straße und Hilsingstraße.

 

In diesem Zusammenhang sei zunächst die Verkehrsführung von der A 2 in die entsprechenden Gewerbegebiete überprüft worden. Es konnte festgestellt werden, dass die Beschilderung die Verkehre korrekter Weise nicht über die Mühlenstraße führe, sondern über die Straße Am Langen Kamp.

 

Auf Bitten der Verwaltung habe die Kreispolizeibehörde Kontrollen bezüglich des Nachtfahrverbotes. veranlasst.  Mit Schreiben vom 23.01.2013 sei von dort mitgeteilt worden, dass im Rahmen gezielter Überwachungsmaßnahmen (gesamt 7) in den frühen Morgenstunden lediglich drei Verstöße bei einer durchschnittlichen Kontrollzeit von ca. 30 Minuten festgestellt werden konnten. Da diese Daten nach Auffassung der Verwaltung nicht repräsentativ waren, seien durch zwei Mitarbeiter der Verwaltung am 30.01.2013 in der Zeit von 5.30 Uhr – 08.00 Uhr eigene Kontrollen durchgeführt worden. In dieser Zeit konnten insgesamt neun vermutliche Verstöße registriert werden. Positiv sei aufgefallen, teilte Herr Neunert mit, dass es sich ausschließlich um ortsfremde Fahrzeuge gehandelt habe. Nach erfolgter Halterfeststellung seien die Daten der Bußgeldstelle des Kreises Unna mit der Bitte um Ahndung übersandt worden. Mit fünf tatsächlichen Verstößen sei deren Anzahl als gering einzustufen, so Herr Neunert abschließend.

 

Herr Grosch teilte diese Auffassung nicht; sofern in den frühen Morgenstunden alle 20 Minuten ein LKW das Fahrverbot missachte und über die Mühlenstraße fahre, könne dies nicht als geringe Anzahl bezeichnet werden.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass nicht alle der erfassten LKW tatsächlich schwerer als 7,5 Tonnen gewesen seien. Im Rahmen des Bußgeldverfahrens konnte  ermittelt worden, dass sich die Anzahl der tatsächlichen formalen Verstöße auf insgesamt fünf belaufe. Er zeigte sich beruhigt, dass die Sorge der Verwaltung, es handele sich um  Fahrzeuge eines örtlichen Gewerbegebietes, sich nicht bestätigt habe. Damit, so scheine es, hatten die Gespräche, die mit den entsprechenden Firmen geführt worden seien, Erfolg. Es könne, so Herr Brüggemann weiter, allenfalls die Zusatzbeschilderung „landwirtschaftlicher  Anliegerverkehr frei“ überprüft werden. Diese Beschilderung sei seinerzeit auf Grund der noch praktizierten Milchwirtschaft in diesem Bereich, notwendig gewesen.

 

Weitere Anmerkungen bzw. Fragen ergaben sich zu dieser Mitteilung nicht.

 

 

 

3.1.2  LSA B 233 / Henry-Everling-Straße / Unnaer Straße

 

Herr Neunert erinnerte an dieser Stelle zunächst an die bisher im Rahmen des Lärmaktionsplanes durchgeführte erste Maßnahme der Tempo-Reduzierung auf 30 km/h und der Neuaufteilung des Straßenraumes mit Parkstreifen und dem einseitigen Schutzstreifen für Radfahrer in südlicher Richtung. Hier könne ein erstes Zwischenergebnis anhand von V85-Messdaten präsentiert werden. Unter Zuhilfenahme einer Folie erläuterte er, dass mit der Umsetzung dieser ersten Maßnahme eine Verringerung des Geschwindigkeitsniveaus von 50 km/h auf 36 km/h erreicht werden konnte. Die zusätzlich aufgestellten blinkenden Verkehrszeichen würden ebenfalls Wirkung zeigen.

Aus den in der Präsentation gezeigten Daten, in diesem Fall die Daten vom 23.10.2012, sei ersichtlich, dass die Unnaer Straße täglich von mehr als rd. 600 Großraumfahrzeugen befahren werde, darunter auch Fahrzeuge der Lieferdienste (z. B. DHL). Eine zusätzlich durchgeführte Auswertung der Quelldaten habe ergeben, dass der reine Schwerlastverkehr ca. 400 Fahrzeuge umfasse. Ziel sei es, durch den Umbau der Kreuzung auf der B 233 diese Verkehre aus der Unnaer Straße herauszunehmen.

 

Herr Liedtke gab zu bedenken, dass sich die bisher ergriffenen Maßnahmen zwar positiv auswirken würden, da die V85 deutlich reduziert werden konnte, dies jedoch an den Verkehrsmengen  nichts ändere. Die Unnaer Straße weise eine Belastung von ca. 9.000 Fahrzeugen auf, darunter ein LKW-Anteil von über 10%,  was zu einer deutlichen Lärmgrenzwertüberschreitung führe. Dieses Problem könne nur durch eine Herausnahme des Schwerlastverkehrs gelöst werden.

 

Der von Herrn Neunert im Vorfeld angesprochene Lärmaktionsplan der Stadt Kamen beinhalte drei Alternativen zur Absenkung des Lärmpegels:

Alternative 1 umfasse die Frage, inwieweit ein Kreisverkehrsplatz für die Verkehrslenkung sinnvoll sei.

Alternative 2 sehe Untersuchungen bzgl. der Machbarkeit einer Lichtsignalanlage vor. Herr Liedtke erinnerte in diesem Zusammenhang an den Vortrag des Herrn Dr. Blanke in der letzten Sitzung des Straßenverkehrsausschusses, in der die entsprechende  Leistungsfähigkeitsberechnung vorgestellt worden sei.

Nach Alternative 3 sei gefragt, inwieweit entsprechende Verkehrslenkungen über das Gewerbegebiet Zollpost, von der Henry-Everling-Straße aus, möglich seien.

Da Position 2 realisiert werden könne und solle, gäbe es an dieser Stelle nur nachrichtlich eine rudimentäre, aber dennoch schlüssige Einschätzung zur Vervollständigung der drei Positionen.

Gegen die dritte Alternative sprächen die derzeitigen Eigentumsverhältnisse, ein deutlicher Höhenversatz im Gelände sowie die Tatsache, dass hier erst vor kurzer Zeit neue Erschließungsanlagen hergestellt worden seien, die bei zusätzlichem Schwerverkehr nicht mehr leistungsfähig sein würden. Diese Alternative wäre erheblich teurer und damit nicht förderfähig, zumal  Alternative 2, die mit weniger Kosten verbunden wäre, funktionieren würde.

Es sei, wie bereits vorgetragen, beabsichtigt, so Herr Liedtke, sich in die Sanierung der Hochstraße (B 233) durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW einzutakten, um hier die Synergieeffekte zu nutzen, was zur Folge hätte, das Alternative 2 noch wirtschaftlicher werden würde.

 

Der Landesbetrieb, führe Herr Liedtke weiter aus, werde in Kürze in die Feinplanung zur Sanierung der B 233 zwischen der Kreuzung Westring / Lünener Straße / B 233 und Zollpost einsteigen. Diese beziehe sich nicht nur auf die Fahrbahn, auch die Brückenbauwerke sollen saniert werden. Sobald die Feinplanung abgeschlossen sei, werde sie vorgestellt.

 

Der finanzielle Aufwand für die Kommune falle nur für die Lichtsignalanlage an; ein entsprechender Förderantrag sei bereits gestellt worden. Der Fördergeber habe die Maßnahme in das Förderprogramm 2013 aufgenommen..

 

Herr Kemna bedankte sich für die fachlichen Ausführungen und bat, in der Sitzung nicht die in der Vergangenheit in der Presse behandelten Aspekte zu diskutieren.

 

Herr Wilhelm vertrat die Auffassung, dass der Minikreisel an der Zollpost schon jetzt zu Spitzenzeiten, so z. B. samstags um 14.00 Uhr nicht leistungsfähig sei, der Verkehr sich massiv stauen und es sehr lange dauern würde, bis diese Stauungen aufgelöst seien. Ein Anruf bei der Polizei durch den Leiter eines ansässigen Baumarktes habe ergeben, dass seitens der Polizei keine Eingreifmöglichkeiten bestehen würden und die Verkehrssituation sich selbst auflösen müsse. Er regte daher an, die Taktzeiten zu überprüfen und anzupassen. Ferner sollte seiner Auffassung nach eine zweite Fahrspur Richtung Kamen über die vorhandene Busbucht in Höhe des Geschäftes Kaufland angelegt werden.

Herr Brüggemann sagte zu, diesen Vorschlag mitzunehmen.

 

Herr Büchel schlug vor, die Unnaer Straße auch ohne Umbau des Kreuzungsbereiches an der Hochstraße für den LKW-Verkehr zu sperren. Diese Variante lehnte Herr Liedtke mit der Begründung ab, dass die Unnaer Straße u.a. für Verkehre zur Autobahn die einzige Verbindung zwischen einer Bundesstraße (B 233) und einer Landesstraße (L 663) ist. Ohne das Angebot einer Alternative könne die Straße nicht abgebunden werden.

 

Herr Büchel sah die Errichtung der Lichtsignalanlage auf der B 233 kritisch, da man in diesem Fall alle 200 m vor einer Ampel stehen würde.

 

Herr Liedtke verwies auf die erneuerten Lichtsignalanlagen auf dem Westring und betonte, dass dort der Verkehr reibungslos laufen würde.

 

 

3.1.3 Lindenallee

 

Herr Neunert berichtete den Mitgliedern des Straßenverkehrsausschusses, dass bei der  Verwaltung eine Anwohnerbitte bzgl. der Einrichtung einer Fußgängerampel auf der Lindenallee in Höhe des Kurler Busches im Rahmen der Schulwegsicherung und der Erreichbarkeit des Naherholungsgebietes eingegangen sei. Da es sich bei der Lindenallee um eine Landesstraße handele (L 821), war für den zuständigen Straßenbaulastträger, den Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Querungsbedarf zu ermitteln.

Auf Grund der Länge des zu berücksichtigenden Abschnittes, erläuterte Herr Neunert auf die entsprechende Folie verweisend, habe die Verwaltung drei Zählstellen einrichten müssen. Am 04. + 06.12.2012 seien zu mit der Schulleitung der Jahnschule abgestimmten Schul- und Betreuungszeiten von 06.45 Uhr bis 09.00 Uhr, 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Zählungen durchgeführt worden. Die Ergebnisse präsentierte Herr Neunert auf einer weiteren Folie; danach haben mit 31 Querungen die meisten Querungen zwischen 07.00 Uhr und 08.00 Uhr in Höhe des Naherholungsgebietes Kurler Busch stattgefunden, während in den anderen beiden Bereichen sehr wenig Fußgänger die Lindenallee überquert hätten.

Diese Ergebnisse seien, ebenso wie die Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen aus diesem Bereich, am 10.01.2013 dem Landesbetrieb mit der Bitte um Prüfung und Entscheidung übersandt worden. Eine Rückmeldung seitens des Landesbetriebes sei jedoch bisher noch nicht erfolgt.

 

Herr Brüggemann sagte den Ausschussmitgliedern zu, das Ergebnis zu verschriftlichen, evtl. in der Niederschrift zu dieser Sitzung oder der des Planungs- und Umweltausschusses.

 

Herr Grosch hakte nach, ob es sich bei den 31 Querungen im Bereich zwischen Einsteinstraße und Zugang Naherholungsgebiet nur um Schulkinder gehandelt habe.

 

Herr Brüggemann bedauerte, dies nicht mit Bestimmtheit sagen zu können. Für die Einrichtung einer Lichtsignalanlage sei dies aber auch unerheblich, da für den Landesbetrieb alle Querungen maßgeblich seinen. Er gehe jedoch auf Grund der Uhrzeit davon aus, dass es sich hier vorrangig um Schüler gehandelt habe.

 

 

 

 3.1.4 geplante DSK-Maßnahmen in 2013

 

Seit 2005, informierte Herr Neunert die Mitglieder des Straßenverkehrsausschusses, sei das Programm „DSK“ -Deckenüberzüge in dünnen Schichten im Kalteinbau- im städtischen Haushalt veranschlagt. Heute wolle er die für dieses Jahr vorgesehenen Maßnahmen vorstellen. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Maßnahmen derzeit in der Prüfung befänden, da vorab noch die Abstimmung mit den Versorgungsträgern und der Stadtentwässerung erfolgen müsse.

Zur Sanierung sei die Südkamener Straße mit einer Fläche von ca. 4000 qm in drei Abschnitten vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtige, die Straße so lange zu halten, bis die „Spange Südkamen“ gebaut und eine Abbindung erfolgen könne. Erst dann solle der Neuausbau der Straße, im Anschluss an den notwendigen Kanalbau, erfolgen.

Ferner sei eine Deckensanierung der Straßen An der Körne (ca. 5.000 qm)  und Teutheck (ca. 500 qm), sowie der Nordstraße in Höhe der Einmündung Ängelholmer Straße (ca. 450 qm) beabsichtigt.

An der Friedhofstraße müsse eine „Sanierung der Sanierung“ erfolgen, so Herr Neunert, da sich hier in Teilbereichen der in 2008 / 2009 aufgetragene Dünnschichtbelag in Teilbereichen gelöst habe. Mit der entsprechenden Firma sei man bereits zur Analyse im Gespräch.

Herr Neunert unterstrich abschließend, dass die Maßnahmen nur dann durchgeführt werden könnten, sofern sich durch die Beteiligung der Versorgungsträger nichts anderes ergäbe.

 

 

Herr Kemna dankte Herrn Neunert für den Vortrag und erkundigte sich bei den Ausschussmitgliedern nach Anfragen an die Verwaltung.

 

 

3.2 Anfragen

 

Herr Grosch bezog sich auf Artikel des Hellweger Anzeigers, wonach in Kamen seinerzeit keine Parkgebühren eingeführt worden sind. Er kritisierte die laschen Kontrollen von Falschparkern durch die Verwaltung, während die kostenpflichtigen Parkhäuser Schwierigkeiten hätten, ihre Kosten zu decken.

 

Herr Brüggemann bestritt den Zusammenhang zwischen der vorgeblich laschen Verwarnungspraxis und den mangelnden Einnahmen der kostenpflichtigen Parkhäuser. In Kamen seien nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den Außenbezirken Kontrollen durchzuführen.

Herrn Grosch als Ratsmitglied sei bekannt, dass es sich hier um eine Frage der Personalwirtschaft handele. Herr Brüggemann erklärte, dass mit geringfügigen personellen Änderungen zu rechnen sei.