Beschlussvorschlag

 

In die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung der Stadt Kamen werden folgende Straßen freiwillig aufgenommen und die Lärmaktionsplanung damit über den gesetzlichen Rahmen hinaus erweitert:

  • Nördliche Mühlenstraße
  • Koppelstraße (vom Mini-Kreisverkehrsplatz bis zur Einmündung Hochstraße)
  • Robert-Koch-Straße
  • Derner Straße
  • L 663 – Dortmunder Allee, vom Knotenpunkt Borsigstraße/Hansastraße bis Ortsausgang Kamen (Richtung Unna)
  • Westicker Straße (vom Bahnhof bis zur Werkstraße)

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt

 


Das Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.01.2013 als Ergänzung zum vorliegenden Antrag wurde an die anwesenden Ausschussmitglieder verteilt.

 

Herr Diederichs-Späh begründete den vorliegenden Antrag. Seine Fraktion beantrage die freiwillige Aufnahme der im Beschlussvorschlag vom 17.01.2013 benannten Straßen in den Lärmaktionsplan, 2. Stufe. Diesem Antrag sei u. a. eine Anfrage beim LANUV vorausgegangen. Demnach soll es grundsätzlich möglich sein, weitere Straßen in den Lärmaktionsplan freiwillig aufzunehmen. Damit sei die Ausgestaltung des Lärmaktionsplanes durchaus politischer Wille, der es ermögliche, unabhängig von den Verkehrsfrequenzen zusätzliche Straßen freiwillig aufzunehmen. Verpflichtungen zum Einschreiten würden allein durch Messergebnisse begründet. Vor diesem Hintergrund bitte seine Fraktion, um die Aufnahme weiterer, im Antrag v. 17.01.2013 aufgeführter Straßen.

 

Sodann erläuterte Herr Liedtke nochmals die Berechnungsmethode für im LAP berücksichtigte Straßen. Es würden keine gemessenen Werte zugrunde gelegt. Welche Straßen in die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden, würde sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie ergeben und den darin zugrunde gelegten Belastungszahlen. Die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung betreffe Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. Kfz/Jahr, d. h. etwa > 8.200 Kfz/Tag. Dies sei die Richtschnur für die Einbeziehung von Straßen in den LAP. Die Auswahl der im Schreiben vom 17.01.13 aufgelisteten Straßen erscheine eher willkürlich und nach subjektiven Gesichtspunkten ausgewählt. Beispielhaft nannte er nochmals die Verkehrsbelastungen der Mühlenstraße (ca. 2.745 Fahrzeuge/Tag), Robert-Koch-Straße (ca. 5.400 Fahrzeuge/Tag), Derner Straße (ca. 4.000 Fahrzeuge/Tag), L 663 (Untersuchung 1. September 2012 < 7.000 Fahrzeuge/Tag),  Westicker Straße (ca. 4.500 Fahrzeuge/Tag). Der LAP stelle ein geltendes Rechtsinstrument dar. Die Ergebnisse gingen an die EU. Es sei nicht Intention der gesetzlichen Regelung, Straßen nach beliebigen Kriterien mit einzubeziehen. Der Handlungsrahmen sei durch die gesetzlichen Regelungen vorgegeben.

 

Die Grundlagen für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung seien bereits in der vorangegangenen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses detailliert dargestellt worden, erklärte Frau Dyduch. Das Thema „Lärm“ beschäftige jeden Einzelnen und die Belastung sei oft auch dem subjektiven Empfinden zuzuschreiben. Es sei nicht möglich, das gesamte Stadtgebiet einzubeziehen. Es brauche objektive Auswahlkriterien und diese seien durch die Richtlinien mit den Verkehrsmengen vorgegeben. Die Kriterien für die konkret eingereichte Vorschlagliste erschienen willkürlich und seien nicht nachvollziehbar. So werde z. B. mit der Vorschlagsliste auch nicht das gesamte Stadtgebiet erfasst. Es sei unstrittig, dass die Begehren der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Es stelle sich insbesondere die Frage der Abgrenzung nach objektiven Kriterien. Dies werde durch die Richtlinien vorgegeben. Darüber hinaus sei der LAP immer nur eine Momentaufnahme. Eine Fortschreibung sei gesetzlich vorgeschrieben. Insofern müsse bei geänderten Gegebenheiten eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die von der Verwaltung vorgetragene Linie solle für die Aufstellung des LAP, 2. Stufe, beibehalten werden. Sie warnte davor, Erwartungshaltungen bei den Bürgerinnen und Bürgern zu wecken, die nicht zu erfüllen seien.

 

Herr Diederichs-Späh entgegnete, dass nach Auskunft des LANUV die freiwillig aufgenommenen Straßen nicht an die EU weitergemeldet würden.

 

Der Antrag schlage 6 zusätzliche Straßen vor, deren Auswahl nicht mit objektiven Kriterien getroffen worden sei, sondern willkürlich erscheine, sagte Herr Liedtke.

 

Frau Schaumann erklärte, dass sie sich dem Antrag nicht anschließen könne, da die Auswahl der Straßen willkürlich erscheine. Die Frage der besonderen Belastung müsse nach objektiven Kriterien beurteilt werden.

 

Die Idee, etwas gegen die Lärmbelastung zu tun, sei ihr immer willkommen, führte Frau Schneider aus. Die vorgeschlagene Liste erscheine jedoch sehr willkürlich, so sei z. B. auch die Ostenallee von Verkehrslärm betroffen. Die Frage sei die richtige Abgrenzung. Die vorgeschlagene Liste sei ihrer Meinung nach nicht schlüssig.

 

Herr Liedtke wies nochmals auf die Fortschreibungspflicht (alle 5 Jahre) hin. Des Weiteren seien bereits Maßnahmen des LAP in Planung und Umsetzung. Ziel der Verwaltung sei es, gezielt Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen, die auch Wirkungen im Umfeld auslösen. Es sei nicht zielführend, sich darüber hinaus mit weiteren Untersuchungen zu belasten, die nicht zu brauchbaren Ergebnissen führen.