Sitzung: 21.01.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Beschlussvorschlag
In die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung der Stadt Kamen werden folgende
Straßen freiwillig aufgenommen und die Lärmaktionsplanung damit über den
gesetzlichen Rahmen hinaus erweitert:
- Nördliche Mühlenstraße
- Koppelstraße (vom Mini-Kreisverkehrsplatz bis zur Einmündung Hochstraße)
- Robert-Koch-Straße
- Derner Straße
- L 663 – Dortmunder Allee, vom Knotenpunkt Borsigstraße/Hansastraße bis Ortsausgang Kamen (Richtung Unna)
- Westicker Straße (vom Bahnhof bis zur Werkstraße)
Abstimmungsergebnis: bei 3 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wurde der
Antrag mehrheitlich abgelehnt
Das Schreiben der CDU-Fraktion vom 17.01.2013 als Ergänzung zum
vorliegenden Antrag wurde an die anwesenden Ausschussmitglieder verteilt.
Herr Diederichs-Späh
begründete den vorliegenden Antrag. Seine Fraktion beantrage die freiwillige
Aufnahme der im Beschlussvorschlag vom 17.01.2013 benannten Straßen in den Lärmaktionsplan,
2. Stufe. Diesem Antrag sei u. a. eine Anfrage beim LANUV vorausgegangen.
Demnach soll es grundsätzlich möglich sein, weitere Straßen in den
Lärmaktionsplan freiwillig aufzunehmen. Damit sei die Ausgestaltung des
Lärmaktionsplanes durchaus politischer Wille, der es ermögliche, unabhängig von
den Verkehrsfrequenzen zusätzliche Straßen freiwillig aufzunehmen. Verpflichtungen
zum Einschreiten würden allein durch Messergebnisse begründet. Vor diesem
Hintergrund bitte seine Fraktion, um die Aufnahme weiterer, im Antrag v.
17.01.2013 aufgeführter Straßen.
Sodann erläuterte Herr Liedtke
nochmals die Berechnungsmethode für im LAP berücksichtigte Straßen. Es würden
keine gemessenen Werte zugrunde gelegt. Welche Straßen in die 2. Stufe der
Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden, würde sich aus der
EU-Umgebungslärmrichtlinie ergeben und den darin zugrunde gelegten
Belastungszahlen. Die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung betreffe
Straßenabschnitte mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. Kfz/Jahr, d. h. etwa
> 8.200 Kfz/Tag. Dies sei die Richtschnur für die Einbeziehung von Straßen
in den LAP. Die Auswahl der im Schreiben vom 17.01.13 aufgelisteten Straßen
erscheine eher willkürlich und nach subjektiven Gesichtspunkten ausgewählt.
Beispielhaft nannte er nochmals die Verkehrsbelastungen der Mühlenstraße (ca.
2.745 Fahrzeuge/Tag), Robert-Koch-Straße (ca. 5.400 Fahrzeuge/Tag), Derner
Straße (ca. 4.000 Fahrzeuge/Tag), L 663 (Untersuchung 1. September 2012 <
7.000 Fahrzeuge/Tag), Westicker Straße
(ca. 4.500 Fahrzeuge/Tag). Der LAP stelle ein geltendes Rechtsinstrument dar.
Die Ergebnisse gingen an die EU. Es sei nicht Intention der gesetzlichen
Regelung, Straßen nach beliebigen Kriterien mit einzubeziehen. Der Handlungsrahmen
sei durch die gesetzlichen Regelungen vorgegeben.
Die Grundlagen für die Aufstellung der Lärmaktionsplanung seien bereits
in der vorangegangenen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses detailliert
dargestellt worden, erklärte Frau Dyduch.
Das Thema „Lärm“ beschäftige jeden Einzelnen und die Belastung sei oft auch dem
subjektiven Empfinden zuzuschreiben. Es sei nicht möglich, das gesamte
Stadtgebiet einzubeziehen. Es brauche objektive Auswahlkriterien und diese
seien durch die Richtlinien mit den Verkehrsmengen vorgegeben. Die Kriterien
für die konkret eingereichte Vorschlagliste erschienen willkürlich und seien
nicht nachvollziehbar. So werde z. B. mit der Vorschlagsliste auch nicht das
gesamte Stadtgebiet erfasst. Es sei unstrittig, dass die Begehren der
Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden. Es stelle sich insbesondere die
Frage der Abgrenzung nach objektiven Kriterien. Dies werde durch die
Richtlinien vorgegeben. Darüber hinaus sei der LAP immer nur eine
Momentaufnahme. Eine Fortschreibung sei gesetzlich vorgeschrieben. Insofern müsse
bei geänderten Gegebenheiten eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die von der
Verwaltung vorgetragene Linie solle für die Aufstellung des LAP, 2. Stufe,
beibehalten werden. Sie warnte davor, Erwartungshaltungen bei den Bürgerinnen
und Bürgern zu wecken, die nicht zu erfüllen seien.
Herr Diederichs-Späh entgegnete,
dass nach Auskunft des LANUV die freiwillig aufgenommenen Straßen nicht an die
EU weitergemeldet würden.
Der Antrag schlage 6 zusätzliche Straßen vor, deren Auswahl nicht mit
objektiven Kriterien getroffen worden sei, sondern willkürlich erscheine, sagte
Herr Liedtke.
Frau Schaumann erklärte, dass
sie sich dem Antrag nicht anschließen könne, da die Auswahl der Straßen
willkürlich erscheine. Die Frage der besonderen Belastung müsse nach objektiven
Kriterien beurteilt werden.
Die Idee, etwas gegen die Lärmbelastung zu tun, sei ihr immer
willkommen, führte Frau Schneider aus.
Die vorgeschlagene Liste erscheine jedoch sehr willkürlich, so sei z. B. auch
die Ostenallee von Verkehrslärm betroffen. Die Frage sei die richtige
Abgrenzung. Die vorgeschlagene Liste sei ihrer Meinung nach nicht schlüssig.
Herr Liedtke wies nochmals
auf die Fortschreibungspflicht (alle 5 Jahre) hin. Des Weiteren seien bereits
Maßnahmen des LAP in Planung und Umsetzung. Ziel der Verwaltung sei es, gezielt
Maßnahmen zur Lärmminderung umzusetzen, die auch Wirkungen im Umfeld auslösen.
Es sei nicht zielführend, sich darüber hinaus mit weiteren Untersuchungen zu
belasten, die nicht zu brauchbaren Ergebnissen führen.