Mit Blick auf die Bedeutung von Frischluftschneisen im Stadtgebiet u. a. für die Luftreinhalteplanung sowie die Auswirkungen darauf durch die weitere Entwicklung der Fläche „Hemsack“, Ansiedlungen Westicker Straße oder Forensik-Standort „Im Erlensundern“, beantrage die CDU-Fraktion die Darstellung der Frischluftschneisen im Stadtgebiet, führte Herr Kissing aus.

 

Herr Breuer erklärte, dass ein gesamtstädtischer Plan mit Darstellung von Frischluftschneisen nicht vorliege. In der Praxis werde im Rahmen der Bauleitplanung ein Umweltbericht angefertigt, der auch klima- und lufthygienische Fragen berücksichtige.

 

Im Rahmen des Umweltberichtes seien klimatische Belange abzuarbeiten, zu bewerten und abzuwägen, ergänzte Herr Liedtke. Insofern sei es nicht erforderlich, eine gesamtstädtische Betrachtung durchzuführen. Die Erstellung einer Frischluftschneisenanalyse für das gesamte Stadtgebiet sei darüber hinaus durch einen externen Gutachter zu leisten. Erfahrungsgemäß wären hierfür Kosten in Höhe von 40 T€ bis 50 T€ anzusetzen. Eine solche Ausgabe würde den Haushalt unnötig belasten und sei z. B. für 2013 nicht eingeplant.

 

Herr Diederichs-Späh erinnerte an Aussagen von Dr. Fricke im Planungsausschuss, wonach Windflüsse wesentliche Kriterien für Anpflanzungen und Bebauung seien. Es habe damals ein RVR-Konzept zur Frischluftversorgung gegeben. Seiner Meinung nach könne man darauf aufbauen und es müsse mit wenig Aufwand möglich sein, die Frischluftversorgung darzustellen. Er werbe nochmals für den vorliegenden Antrag.

 

Dazu entgegnete Herr Brüggemann, dass ein derartiger Arbeitsauftrag nicht mit kleinem Aufwand zu erledigen sei. Mittel seien vielmehr dafür zu etatisieren. Da im Rahmen von Umweltberichten zur Bauleitplanung diese Thematik detailliert und für den einzelnen Standort aufgearbeitet werde, sehe er keine dringende Erfordernis, ein Gutachten für das gesamte Stadtgebiet mit hohem Kostenaufwand aufzustellen. Er könne dies nicht empfehlen und wolle dies mit Blick auf den Haushalt auch nicht verantworten.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass es eine Studie zu Frischluftschneisen aus dem Jahr 1986 gebe, welche im Wesentlichen auch heute noch gültig sei, sofern keine neuen Bauriegel gesetzt wurden. Dies sei anhand des Stadtplanes und in der Örtlichkeit leicht zu beurteilen. Eine Studie im gleichen Umfang sei nicht erforderlich und werde nicht benötigt. Seine Fraktion sehe z. B. bei der Neubebauung des Bereiches Hemsack Probleme bezüglich der Erhaltung von Frischluftschneisen für das Stadtgebiet. In diesem Zusammenhang wies er u. a. auf die Diskussion im Schul- und Sportausschuss und im Planungs- und Umweltausschuss zur Neubebauung Hemsack hin.

 

Intention des vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion sei es, dieses wichtige Thema bei der Bauleitplanung nicht außer Acht zu lassen, erklärte Herr Diederichs-Späh erneut.

 

Die Verwaltung werde gebeten, so Herr Kissing, die aus dem Jahre 1986 vorhandenen Daten zur Darstellung der Frischluftschneisen im Stadtgebiet zu aktualisieren und vorzustellen. Thematisiert worden sei dies u. a. auch in einer Untersuchung zur  Darstellung von Vorrangflächen für Windkraft, die mit herangezogen werden könne. Eine solche Darstellung durch die Verwaltung sei ausreichend.

 

Herr Lipinski stellte fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion in der vorliegenden Form nicht zu entscheiden sei. Er bat darum, dass die CDU-Fraktion den Antrag entscheidungsfähig formulieren und neu stellen solle.

Dagegen erhob sich kein Widerspruch.

 

Eine Abstimmung über den vorliegenden Antrag erfolgte nicht.