Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Kamen steht jedweder Überplanung des Naturraumes „Erlensundern“ vehement entgegen, die eine Bebauung dieses Landschaftsraumes zum Ziel hat.

 


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Der Bürgermeister der Stadt Lünen, der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Dr. Timpe vom Kreis Unna, der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen wurden durch die Verwaltung mit Schreiben vom 22.01.2013 über die Beschlusslage informiert.

 


Zunächst erläuterte Herr Brüggemann die vorliegende Beschlussvorlage. Alle Belange seien gebündelt worden und im Ergebnis werde die Bebauung des Naturraumes „Erlensundern“ strikt abgelehnt (Lageplan S. Präsentation S. 5). Nach Beschlussfassung werde die Verwaltung die Positionierung zum Forensik-Standort Lünen an die Nachbarkommunen und das Ministerium weiterleiten.

 

Seine Fraktion stimme der vorliegenden Beschlussvorlage gern und vehement zu, erklärte Herr Krause. Alle wesentlichen Punkte seien abgehandelt. Dem Verbrauch von Freiflächen solle Einhalt geboten werden. In dem vorliegenden Fall werde zudem in Lünen noch die Brachfläche „Viktoria“ als Standort zur Verfügung stehen.

 

Die Beschlussvorlage werde auch von der CDU-Fraktion unterstützt, sagte Herr Diederichs-Späh. Das wesentliche Thema des Landschaftsschutzes (Emscher Landschaftspark, Landschaftsschutzplan, Naturlehrpfad mit geschützten Vogelarten) werde auch vom Bezirksbürgermeister Schmidt aus Dortmund-Scharnhorst in der aktuellen Presseberichterstattung vom 18.01.13 angeführt. In Dortmund-Scharnhorst werde ggf. ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, sofern der Standort Erlensundern weiterverfolgt werde. Insgesamt sei die Kommunikation des Projektes in die Öffentlichkeit hinein als desaströs zu bezeichnen. So könne man mit Bürgerinnen und Bürgern sowie der Kommunalpolitik der betroffenen Nachbarkommunen nicht umgehen. Nach seinen Informationen habe sich in Lünen bereits der Planungsbeirat gegründet. Das Gesetz zum Maßregelvollzug sehe aber eine Einbeziehung auch der Nachbarkommunen vor.

 

Die Stadt Kamen sei noch nicht einbezogen worden, entgegnete Herr Brüggemann. Auch die Gründung eines Beirates sei noch nicht erfolgt. Darüber hinaus würde die Stadt Kamen, wenn schlüssig erfasst werden könne, dass die Ermessensausübung fehlerhaft sei, auch ein Klageverfahren in Erwägung ziehen.

 

Es sei korrekt, dass das Maßregelvollzugsgesetz die Bildung von Beiräten vorsehe, ergänzte Herr Liedtke. Die Einberufung erfolge durch den jeweiligen Träger. Der Kreis der Betroffenen Nachbarkommunen sei zu beteiligen. Da jedoch noch kein Standort festgelegt sei, gebe es auch noch keinen Beirat.

 

Die Fläche für den Forensik-Standort sei nicht vom Ministerium, sondern von der Stadt Lünen vorgeschlagen worden, stellte Herr Kühnapfel klar. Seitens des Ministeriums würden auch Alternativvorschläge zu prüfen sein. Die angeführten Kommunikationsdefizite würden zutreffen. Dies sei immer wieder im kommunalen Miteinander zu finden. In diesem Zusammenhang erinnerte er nochmals an das Bergkamener Gewerbegebiet an der B 61. Auch beim Standort „Erlensundern“ treffe die Last die Nachbarkommunen. Die Argumentation der Verwaltung in der Beschlussvorlage sei gut. Freiflächenschutz und Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche würden definitiv gegen den Standort „Erlensundern“ sprechen. Er zeigte sich froh über die fraktionsübergreifende Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage. Auch seine Fraktion stimme der Vorlage zu. Er hoffe, dass auch bei anderen Planungsvorhaben die Argumentation des Freiflächenschutzes beibehalten werde.

 

Herr Naujoks wies darauf hin, dass Forensik-Einrichtungen grundsätzlich benötigt würden. Eine Brachfläche sei sicherlich vorzuziehen. Er beteilige sich nicht an der weiteren Diskussion zum Forensik-Standort.

 

Der Beschlussvorlage stimme auch die FDP-Fraktion zu, erklärte Frau Schaumann. Es ginge um den Flächenverbrauch, nicht um die Einrichtung als solche.

 

Herr Brüggemann verdeutlichte nochmals, dass es nicht darum ginge, über eine generelle Ablehnung eines Forensik-Standortes zu beschließen, sondern mit der Vorlage lediglich der Standort „Erlensundern“ als wichtige landschaftliche Freifläche abgelehnt werde, zumal entsprechend des Grundsatzes Innenentwicklung vor Außenentwicklung eine Brachfläche als Standort zur Verfügung stehe.

 

Eine Bürgerversammlung werde am 04.02.13 in Dortmund-Scharnhorst stattfinden, informierte Frau Dyduch. Sie erkundigte sich nach den weiteren Zeitabläufen und wann Lünen eine Entscheidung treffen werde.

 

Diesbezüglich führte Herr Brüggemann aus, dass entweder die Stadt Lünen über den Standort der Forensik entscheide oder aber dieser nach Abwägung und Ermessensausübung durch das Ministerium festgelegt werde.

 

Ein Forensik-Standort in Lünen werde konsequent durch das Ministerium weiterverfolgt, berichtete Herr Diederichs-Späh. Nach seiner Information solle nunmehr die Stadt Lünen über den konkreten Standort entscheiden und nicht das Ministerium.