Sitzung: 21.01.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Zunächst berichtete Herr Brüggemann,
dass zwischen den betroffenen Kommunen und dem Kreis Unna in der Sache
Einigkeit bestehe und es insofern den Schulterschluss des Oberbürgermeisters
Dortmund, des Landrates und der Bürgermeister von Unna und Kamen gebe. Alle
seien unzufrieden mit der Situation, dass der Bau der L 663n zunächst vom Land
nicht weiterverfolgt werde. Das Thema werde u. a. auch bei einer in Kürze
anstehenden Besprechung zwischen den Verwaltungsvorständen von Kamen u.
Dortmund aufgegriffen werden. Insgesamt sei es nach seiner Einschätzung ein
komplexer Themenbereich; bei kommunaler Planung seien viele Punkte zu beachten
und mit den beteiligten Kommunen abzustimmen.
Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion sei bezüglich der Einschätzung
korrekt. Falsch sei jedoch der Rückschluss, dass seitens der Stadt Kamen nicht
angestrebt werde, die Planungen weiter zu verfolgen, weil keine Mittel im
Haushalt der Stadt Kamen für die Maßnahme veranschlagt worden seien. Die Stadt
Kamen habe vielmehr keine Veranlassung Haushaltsmittel für die Planungskosten
in den Haushalt aufzunehmen, da die Planungen nicht auf Kamener Stadtgebiet
erfolgen. Vielmehr erfolge die Anbindung auf Unnaer bzw. Dortmunder
Stadtgebiet. Ein Übersichtsplan zum Verlauf der L 663n ist der Präsentation S.
11 zu entnehmen.
Ergänzend teilte Herr Diederichs-Späh
mit, dass auch die auf Dortmunder Stadtgebiet ursprünglich geplanten Abschnitte
aus dem Landesstraßenbedarfsplan herausgefallen seien. Die L 663n gebe es in
Gänze nicht mehr im Landesstraßenbedarfsplan.
Herr Liedtke sagte dazu, die
beteiligten Kommunen hätten vereinbart, dass nur eine Realisierung in Gänze
Sinn mache – der Bau von Ost nach West sei angedacht.
Daraufhin erinnerte Herr Diederichs-Späh
an die Vorstellung des Verkehrsgutachtens von Dr. Blanke im Sommer 2011
(PUA 12. +14.07.2011). Dort sei die „große Lösung“ diskutiert worden.
Herauszustellen sei, dass eine qualifizierte Ausgangssituation für die Aufnahme
der Verkehre formuliert worden sei. Hinzu käme die Aufnahme und Abwicklung der
Verkehre aus dem interkommunalen Gewerbegebiet. Er erkundigte sich, ob eine
Anpassung des Knotenpunktes „Schattweg“ erforderlich sei, da der Abfluss der
Verkehre gen Westen in Richtung Dortmund entfalle.
Herr Brüggemann gab anhand
des Lageplans Erläuterungen. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna
plane eine eigene Erschließung für das interkommunale Gewerbegebiet, u. a. mit
Anschluss an den Kreisverkehr Kamen Karree. Die Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes reiche, soweit er sich erinnere, nach dem Gutachten von Dr.
Blanke aus, um auch die Verkehre aus dem interkommunalen Gewerbegebiet
aufzunehmen. Des Weiteren sei die Bedeutung der Entwicklung des interkommunalen
Gewerbegebietes auch unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung zu sehen.
Herr Diederichs-Späh fragte
nach, ob die kommunalen Lösungen zur Westtangente damit Bestandteil der
kommunalen Planungen seien.
Es gelte die Vereinbarung, erklärte Herr Brüggemann, dass zunächst die Planung durch die beteiligten
Kommunen darzustellen sei. Die Realisierung der Baumaßnahmen als solche sollen
aus Landesmitteln finanziert werden. Für die gesamte L 663n werde zunächst von
den Kommunen geplant und anschließend auch diese Planungskosten durch das
Ministerium refinanziert werden. Dieses sei vom Ministerium signalisiert worden.
Der Abschnitt der L663n auf Dortmunder Stadtgebiet sei viele Jahre
Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplanes mit hoher Priorität gewesen, führte
Herr Liedtke aus. Die Planung dürfe
nicht in Dortmund enden. Vielmehr sei es erforderlich, einen qualifizierten
Anschluss an die L 678 zu erreichen und damit die über Unna-Massen, Methler und
Südkamen laufenden Verkehre abzuwickeln. Die Straßenabschnitte auf Unnaer
Stadtgebiet seien nicht im Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. Die Städte
Unna und Dortmund sowie der Kreis Unna sollen nunmehr kommunale Planungen
vorantreiben. Wegen der Auswirkungen auf die Stadt Kamen in Abstimmung mit der
Stadt Kamen. Er bestätigte, dass das Ministerium die Refinanzierung der Planungskosten
zugesagt habe.
Herr Kühnapfel merkte an,
dass der Konsens zur Planung nicht ganz so groß sei, wie die Verwaltung es
dargestellt habe. Seine Fraktion spreche sich gegen die Planung der L 663n aus.
Herr Standop hatte Probleme
bei der Zuordnung der verschiedenen Straßenbezeichnungen. Er erkundigte sich,
ob es richtig sei, dass Verkehre des interkommunalen Gewerbegebietes ohne
Probleme über den Knotenpunkt Schattweg abgewickelt werden können.
Mit erneutem Hinweis auf das vorliegende Verkehrsgutachten von Dr.
Blanke wurde dies von Herrn Brüggemann bestätigt.
Seine Fraktion, so Herr Kissing,
spreche sich für das interkommunale Gewerbegebiet aus. Der Flächennutzungsplan
sehe nur wenige Flächen für die Ansiedlung größerer zusammenhängender
Gewerbegebiete auf Kamener Stadtgebiet vor. Die Entwicklung werde begrüßt.
Positive Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft u.
Gewerbesteuereinnahmen werden erwartet. Er stellte fest, dass durch den
möglichen Wegfall der L 663n nicht die Erschließung des interkommunalen
Gewerbegebiets gefährdet werde. Dies sei deutlich geworden.