Zunächst berichtete Herr Brüggemann, dass zwischen den betroffenen Kommunen und dem Kreis Unna in der Sache Einigkeit bestehe und es insofern den Schulterschluss des Oberbürgermeisters Dortmund, des Landrates und der Bürgermeister von Unna und Kamen gebe. Alle seien unzufrieden mit der Situation, dass der Bau der L 663n zunächst vom Land nicht weiterverfolgt werde. Das Thema werde u. a. auch bei einer in Kürze anstehenden Besprechung zwischen den Verwaltungsvorständen von Kamen u. Dortmund aufgegriffen werden. Insgesamt sei es nach seiner Einschätzung ein komplexer Themenbereich; bei kommunaler Planung seien viele Punkte zu beachten und mit den beteiligten Kommunen abzustimmen.

Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion sei bezüglich der Einschätzung korrekt. Falsch sei jedoch der Rückschluss, dass seitens der Stadt Kamen nicht angestrebt werde, die Planungen weiter zu verfolgen, weil keine Mittel im Haushalt der Stadt Kamen für die Maßnahme veranschlagt worden seien. Die Stadt Kamen habe vielmehr keine Veranlassung Haushaltsmittel für die Planungskosten in den Haushalt aufzunehmen, da die Planungen nicht auf Kamener Stadtgebiet erfolgen. Vielmehr erfolge die Anbindung auf Unnaer bzw. Dortmunder Stadtgebiet. Ein Übersichtsplan zum Verlauf der L 663n ist der Präsentation S. 11 zu entnehmen.

 

Ergänzend teilte Herr Diederichs-Späh mit, dass auch die auf Dortmunder Stadtgebiet ursprünglich geplanten Abschnitte aus dem Landesstraßenbedarfsplan herausgefallen seien. Die L 663n gebe es in Gänze nicht mehr im Landesstraßenbedarfsplan.

 

Herr Liedtke sagte dazu, die beteiligten Kommunen hätten vereinbart, dass nur eine Realisierung in Gänze Sinn mache – der Bau von Ost nach West sei angedacht.

 

Daraufhin erinnerte Herr Diederichs-Späh an die Vorstellung des Verkehrsgutachtens von Dr. Blanke im Sommer 2011 (PUA 12. +14.07.2011). Dort sei die „große Lösung“ diskutiert worden. Herauszustellen sei, dass eine qualifizierte Ausgangssituation für die Aufnahme der Verkehre formuliert worden sei. Hinzu käme die Aufnahme und Abwicklung der Verkehre aus dem interkommunalen Gewerbegebiet. Er erkundigte sich, ob eine Anpassung des Knotenpunktes „Schattweg“ erforderlich sei, da der Abfluss der Verkehre gen Westen in Richtung Dortmund entfalle.

 

Herr Brüggemann gab anhand des Lageplans Erläuterungen. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna plane eine eigene Erschließung für das interkommunale Gewerbegebiet, u. a. mit Anschluss an den Kreisverkehr Kamen Karree. Die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes reiche, soweit er sich erinnere, nach dem Gutachten von Dr. Blanke aus, um auch die Verkehre aus dem interkommunalen Gewerbegebiet aufzunehmen. Des Weiteren sei die Bedeutung der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes auch unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung zu sehen.

 

Herr Diederichs-Späh fragte nach, ob die kommunalen Lösungen zur Westtangente damit Bestandteil der kommunalen Planungen seien.

 

Es gelte die Vereinbarung, erklärte Herr Brüggemann, dass zunächst die Planung durch die beteiligten Kommunen darzustellen sei. Die Realisierung der Baumaßnahmen als solche sollen aus Landesmitteln finanziert werden. Für die gesamte L 663n werde zunächst von den Kommunen geplant und anschließend auch diese Planungskosten durch das Ministerium refinanziert werden. Dieses sei vom Ministerium signalisiert worden.

 

Der Abschnitt der L663n auf Dortmunder Stadtgebiet sei viele Jahre Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplanes mit hoher Priorität gewesen, führte Herr Liedtke aus. Die Planung dürfe nicht in Dortmund enden. Vielmehr sei es erforderlich, einen qualifizierten Anschluss an die L 678 zu erreichen und damit die über Unna-Massen, Methler und Südkamen laufenden Verkehre abzuwickeln. Die Straßenabschnitte auf Unnaer Stadtgebiet seien nicht im Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. Die Städte Unna und Dortmund sowie der Kreis Unna sollen nunmehr kommunale Planungen vorantreiben. Wegen der Auswirkungen auf die Stadt Kamen in Abstimmung mit der Stadt Kamen. Er bestätigte, dass das Ministerium die Refinanzierung der Planungskosten zugesagt habe.

 

Herr Kühnapfel merkte an, dass der Konsens zur Planung nicht ganz so groß sei, wie die Verwaltung es dargestellt habe. Seine Fraktion spreche sich gegen die Planung der L 663n aus.

 

Herr Standop hatte Probleme bei der Zuordnung der verschiedenen Straßenbezeichnungen. Er erkundigte sich, ob es richtig sei, dass Verkehre des interkommunalen Gewerbegebietes ohne Probleme über den Knotenpunkt Schattweg abgewickelt werden können.

 

Mit erneutem Hinweis auf das vorliegende Verkehrsgutachten von Dr. Blanke wurde dies von Herrn Brüggemann bestätigt.

 

Seine Fraktion, so Herr Kissing, spreche sich für das interkommunale Gewerbegebiet aus. Der Flächennutzungsplan sehe nur wenige Flächen für die Ansiedlung größerer zusammenhängender Gewerbegebiete auf Kamener Stadtgebiet vor. Die Entwicklung werde begrüßt. Positive Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft u. Gewerbesteuereinnahmen werden erwartet. Er stellte fest, dass durch den möglichen Wegfall der L 663n nicht die Erschließung des interkommunalen Gewerbegebiets gefährdet werde. Dies sei deutlich geworden.