10.1     Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Liedtke teilte mit, dass seitens der Bezirksregierung Arnsberg signalisiert worden sei, dass folgende Fördermaßnahmen der Stadt Kamen in das Straßenbauprogramm 2013 aufgenommen werden sollen:

 

  • Optimierung der Querung Sesekeradweg Koppelstraße / Am Schwimmbad
  • Anbindung Sesekeradweg an die Lüner Höhe
  • Neugestaltung des Nordrings
  • Lichtsignalanlagen Knotenpunkt B 233 / Henry-Everling-Straße / Unnaer Straße und Ertüchtigung der Henry-Everling-Straße

 

Damit seien alle von der Stadt Kamen gestellten Anträge für das Programmjahr 2013 berücksichtigt worden.

 

Herr Heidenreich erkundigte sich nach der Zeitschiene für die Baumaßnahme von Straßen NRW bezüglich der Fahrbahnsanierung der B 233.

 

Herr Liedtke berichtete, dass der Maßnahmenbeginn für 2013 beantragt sei. Ein konkreter Bauzeitenplan für die insgesamt umfangreiche Gesamtmaßnahme liege jedoch noch nicht vor.

 

 

 

10.2     Anfragen

 

10.2.1

 

Herr Standop berichtete von einem Treffen mit Anliegern der Bahnhofstraße im Dezember 2012. In den Gesprächen mit den Anliegern seien folgende Kritikpunkte geäußert worden:

 

  • Die Pflasterung im Bereich der Gehwege erscheine bei Nässe sehr glatt.
  • Die angedeutete Schienenführung werde in der Örtlichkeit als Radwegeabgrenzung wahrgenommen und wirke wie ein Angebot für Radfahrer, den Gehweg zu nutzen.
  • Die Verkehrsmenge habe sich nicht um das angekündigte Maß reduziert.

 

Herr Liedtke nahm zu den aufgeführten Punkten wie folgt Stellung:

 

  • Die Einwendungen zur Oberflächenbeschaffenheit des Pflasters seien bereits von der Baumaßnahme „Maibrücke“ bekannt. Das Pflastermaterial erfülle die vorgegebenen Werte. Die Oberfläche erscheine anfangs glatt, stumpfe jedoch durch Bewitterung ab. Der Eindruck werde nach einiger Zeit relativiert.
  • In der Tat könne die Gestaltung mit der Schiene den geschilderten Eindruck erwecken. Es handele sich jedoch um einen reinen Gehwegbereich. Die Radfahrer sollen die Fahrbahn der Bahnhofstraße nutzen. Die Verwaltung arbeite derzeit an geeigneten Lösungsansätzen für diese Problematik.
  • Die Beschilderung sei erst seit etwa drei Wochen angebracht, entgegnete Herr Liedtke. Der Schwerlastverkehr habe schon deutlich abgenommen. Die Auswirkungen der geänderten Verkehrsführung seien noch abzuwarten. Für eine Zwischenbilanz sei es noch zu früh.

 

 

10.2.2

 

Zur Nachfrage von Herrn Kissing zum Sachstand „Lärmschutzwall Rottum“ erklärte Herr Liedtke, dass der Wall in Kooperation Stadt Kamen / Kreis Unna durch die WSH erstellt wurde. Die Fläche befinde sich im Eigentum der Stadt Kamen. Durch die WSH seien noch einige Nachweise zu erbringen. Sobald diese vorliegen würden, erfolge die Abnahme durch die Bauaufsicht. Im Anschluss daran werde die Pflege des Lärmschutzwalls durch den Kreis Unna übernommen.

 

 

10.2.3

 

Herr Diederichs-Späh berichtete von rutschigen Rampen im Parkhaus am Bahnhof und erkundigte sich, wer für den Winterdienst im Parkhaus zuständig sei.

 

Grundsätzlich sei der Bauhof für den Winterdienst zuständig, erklärte Herr Brüggemann. Die Rampen würden gestreut. Im Bereich der obersten Etage werde jedoch die Fläche nicht gestreut, da die Oberfläche geschont werden solle. Es werde jedoch erwogen, mit der AWO einen Vertrag für die Durchführung des Winterdienstes im Parkhaus abzuschließen.

 

 

10.2.4

 

Bezug nehmend auf das bereits in vorangegangenen Sitzungen angesprochene Bauvorhaben „Im Telgei“ fragte Herr Diederichs-Späh nach, ob es weitere Erkenntnisse zum eingebauten RC-Material gebe.

 

Herr Liedtke zitierte aus einem vorliegenden Schreiben vom Kreis Unna, dass dieser Punkt in die Zuständigkeit des Kreises Unna falle. Zwischenzeitlich habe der Bauherr dem Kreis Unna gegenüber die Nachweise über das eingebaute RC-Material vorgelegt. Nunmehr prüfe der Kreis Unna, ob das eingebaute Material nachträglich zugelassen werden könne. Die Angelegenheit sollte damit absehbar geklärt werden.

 

 

10.2.5

 

Zwischenzeitlich gebe es vom Land einen Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, teilte Herr Diederichs-Späh mit. Er erkundigte sich, wie die Stadt Kamen dies umsetzen werde – insbesondere in Bezug auf darin angesprochene Umweltaspekte.

 

Herr Brüggemann sagte eine Beantwortung der Anfrage zu.

 

Antwort der Vergabestelle:

Der Städte- und Gemeindebund NRW teilt am 18.01.2013 folgendes mit:

Verordnung zum Tariftreuegesetz tritt später in Kraft

Mit Schnellbrief Nr. 188 vom 21.12.2012 hatten wir die StGB NRW-Mitgliedskommunen über den Entwurf einer „Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW“ (VO TVgG) informiert. Nach dem Verordnungsentwurf war geplant, dass die Rechtsverordnung nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Wirtschaftsausschuss des Landtags am 01.03.2013 in Kraft tritt. Diese Sitzung fand am 16.01.2013 statt. Wir hatten im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände und des VKU NRW vorab den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses unsere Anregungen und Bedenken zur geplanten Rechtsverordnung zugeleitet.

In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 16.01.2013 wurde das Einvernehmen entgegen der ursprünglichen Planung nicht hergestellt, sondern nach Beratung unserer Stellungnahme und auf Antrag der FDP-Fraktion die Durchführung einer Sachverständigenanhörung beschlossen. Diese wird am 25.02.2013 stattfinden. Da der Wirtschaftsausschuss den Verordnungsentwurf anschließend in einer weiteren Sitzung beraten wird, wird sich das Inkrafttreten der Rechtsverordnung um mindestens einen Monat verschieben.

 

Das Tariftreue- und Vergabegesetz ist schon seit Anfang letzten Jahres in Kraft. Dieses wird von der Stadt Kamen auch beachtet, so nutzen wir zum Beispiel die Landesformulare, um bei Ausschreiben die Tariftreue und Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen abzufragen bzw. zu verpflichten.

 

Zu Teilen des Gesetztes also § 17 Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, § 18 Berücksichtigung sozialer Kriterien und § 19 Frauenförderung soll eine Rechtsverordnung zur Umsetzung beschlossen werden. Diese wird wahrscheinlich im April dieses Jahres beschlossen und dann auch von der Vergabestelle umgesetzt.

 

 

10.2.6

 

Herr Kissing erkundigte sich nach dem Sachstand zum Bauvorhaben „Stellwerk“ am Willy-Brandt-Platz.

 

Eine entsprechende Anfrage dazu habe er bereits in der vorangegangenen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses beantwortet, entgegnete Herr Liedtke. Wann mit der Umsetzung der Baumaßnahme begonnen werde, sei noch nicht klar.

 

Sodann bat Herr Kissing darum, die für das Bauvorhaben geänderte Planung unter dem Tagesordnungspunkt „Bauvorhaben im Stadtgebiet“ in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vorzustellen.