Sitzung: 21.01.2013 Planungs- und Umweltausschuss
10.1 Mitteilungen der Verwaltung
Herr Liedtke teilte mit, dass
seitens der Bezirksregierung Arnsberg signalisiert worden sei, dass folgende
Fördermaßnahmen der Stadt Kamen in das Straßenbauprogramm 2013 aufgenommen
werden sollen:
- Optimierung der Querung Sesekeradweg Koppelstraße / Am Schwimmbad
- Anbindung Sesekeradweg an die Lüner Höhe
- Neugestaltung des Nordrings
- Lichtsignalanlagen Knotenpunkt B 233 / Henry-Everling-Straße / Unnaer Straße und Ertüchtigung der Henry-Everling-Straße
Damit seien alle von der Stadt Kamen gestellten Anträge für das
Programmjahr 2013 berücksichtigt worden.
Herr Heidenreich erkundigte
sich nach der Zeitschiene für die Baumaßnahme von Straßen NRW bezüglich der
Fahrbahnsanierung der B 233.
Herr Liedtke berichtete, dass
der Maßnahmenbeginn für 2013 beantragt sei. Ein konkreter Bauzeitenplan für die
insgesamt umfangreiche Gesamtmaßnahme liege jedoch noch nicht vor.
10.2 Anfragen
10.2.1
Herr Standop berichtete von
einem Treffen mit Anliegern der Bahnhofstraße im Dezember 2012. In den
Gesprächen mit den Anliegern seien folgende Kritikpunkte geäußert worden:
- Die Pflasterung im Bereich der Gehwege erscheine bei Nässe sehr glatt.
- Die angedeutete Schienenführung werde in der Örtlichkeit als Radwegeabgrenzung wahrgenommen und wirke wie ein Angebot für Radfahrer, den Gehweg zu nutzen.
- Die Verkehrsmenge habe sich nicht um das angekündigte Maß reduziert.
Herr Liedtke nahm zu den
aufgeführten Punkten wie folgt Stellung:
- Die Einwendungen zur Oberflächenbeschaffenheit des Pflasters seien bereits von der Baumaßnahme „Maibrücke“ bekannt. Das Pflastermaterial erfülle die vorgegebenen Werte. Die Oberfläche erscheine anfangs glatt, stumpfe jedoch durch Bewitterung ab. Der Eindruck werde nach einiger Zeit relativiert.
- In der Tat könne die Gestaltung mit der Schiene den geschilderten Eindruck erwecken. Es handele sich jedoch um einen reinen Gehwegbereich. Die Radfahrer sollen die Fahrbahn der Bahnhofstraße nutzen. Die Verwaltung arbeite derzeit an geeigneten Lösungsansätzen für diese Problematik.
- Die Beschilderung sei erst seit etwa drei Wochen angebracht, entgegnete Herr Liedtke. Der Schwerlastverkehr habe schon deutlich abgenommen. Die Auswirkungen der geänderten Verkehrsführung seien noch abzuwarten. Für eine Zwischenbilanz sei es noch zu früh.
10.2.2
Zur Nachfrage von Herrn Kissing
zum Sachstand „Lärmschutzwall Rottum“ erklärte Herr Liedtke, dass der Wall in Kooperation Stadt Kamen / Kreis Unna
durch die WSH erstellt wurde. Die Fläche befinde sich im Eigentum der Stadt
Kamen. Durch die WSH seien noch einige Nachweise zu erbringen. Sobald diese
vorliegen würden, erfolge die Abnahme durch die Bauaufsicht. Im Anschluss daran
werde die Pflege des Lärmschutzwalls durch den Kreis Unna übernommen.
10.2.3
Herr Diederichs-Späh berichtete
von rutschigen Rampen im Parkhaus am Bahnhof und erkundigte sich, wer für den
Winterdienst im Parkhaus zuständig sei.
Grundsätzlich sei der Bauhof für den Winterdienst zuständig, erklärte
Herr Brüggemann. Die Rampen würden
gestreut. Im Bereich der obersten Etage werde jedoch die Fläche nicht gestreut,
da die Oberfläche geschont werden solle. Es werde jedoch erwogen, mit der AWO
einen Vertrag für die Durchführung des Winterdienstes im Parkhaus
abzuschließen.
10.2.4
Bezug nehmend auf das bereits in vorangegangenen Sitzungen angesprochene
Bauvorhaben „Im Telgei“ fragte Herr Diederichs-Späh
nach, ob es weitere Erkenntnisse zum eingebauten RC-Material gebe.
Herr Liedtke zitierte aus
einem vorliegenden Schreiben vom Kreis Unna, dass dieser Punkt in die
Zuständigkeit des Kreises Unna falle. Zwischenzeitlich habe der Bauherr dem
Kreis Unna gegenüber die Nachweise über das eingebaute RC-Material vorgelegt.
Nunmehr prüfe der Kreis Unna, ob das eingebaute Material nachträglich
zugelassen werden könne. Die Angelegenheit sollte damit absehbar geklärt
werden.
10.2.5
Zwischenzeitlich gebe es vom Land einen Entwurf einer Verordnung zur
Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes, teilte Herr Diederichs-Späh mit. Er erkundigte sich, wie die Stadt Kamen dies
umsetzen werde – insbesondere in Bezug auf darin angesprochene Umweltaspekte.
Herr Brüggemann sagte eine
Beantwortung der Anfrage zu.
Antwort der
Vergabestelle:
Der Städte- und
Gemeindebund NRW teilt am 18.01.2013 folgendes mit:
„Verordnung zum
Tariftreuegesetz tritt später in Kraft
Mit Schnellbrief Nr. 188 vom 21.12.2012 hatten wir die StGB
NRW-Mitgliedskommunen über den Entwurf einer „Verordnung zur Regelung von
Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und
energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung
sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des
Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW“ (VO TVgG) informiert. Nach dem Verordnungsentwurf
war geplant, dass die Rechtsverordnung nach Herstellung des Einvernehmens mit
dem Wirtschaftsausschuss des Landtags am 01.03.2013 in Kraft tritt. Diese
Sitzung fand am 16.01.2013 statt. Wir hatten im Rahmen einer gemeinsamen
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände und des VKU
NRW vorab den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses unsere Anregungen und
Bedenken zur geplanten Rechtsverordnung zugeleitet.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 16.01.2013 wurde das Einvernehmen
entgegen der ursprünglichen Planung nicht hergestellt, sondern nach Beratung
unserer Stellungnahme und auf Antrag der FDP-Fraktion die Durchführung einer
Sachverständigenanhörung beschlossen. Diese wird am 25.02.2013 stattfinden. Da der
Wirtschaftsausschuss den Verordnungsentwurf anschließend in einer weiteren
Sitzung beraten wird, wird sich das Inkrafttreten der Rechtsverordnung um
mindestens einen Monat verschieben.“
Das Tariftreue-
und Vergabegesetz ist schon seit Anfang letzten Jahres in Kraft. Dieses wird
von der Stadt Kamen auch beachtet, so nutzen wir zum Beispiel die
Landesformulare, um bei Ausschreiben die Tariftreue und Beachtung der
ILO-Kernarbeitsnormen abzufragen bzw. zu verpflichten.
Zu Teilen des
Gesetztes also § 17 Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, § 18
Berücksichtigung sozialer Kriterien und § 19 Frauenförderung soll eine
Rechtsverordnung zur Umsetzung beschlossen werden. Diese wird wahrscheinlich im
April dieses Jahres beschlossen und dann auch von der Vergabestelle umgesetzt.
10.2.6
Herr Kissing erkundigte sich
nach dem Sachstand zum Bauvorhaben „Stellwerk“ am Willy-Brandt-Platz.
Eine entsprechende Anfrage dazu habe er bereits in der vorangegangenen
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses beantwortet, entgegnete Herr Liedtke. Wann mit der Umsetzung der
Baumaßnahme begonnen werde, sei noch nicht klar.
Sodann bat Herr Kissing darum,
die für das Bauvorhaben geänderte Planung unter dem Tagesordnungspunkt
„Bauvorhaben im Stadtgebiet“ in der nächsten Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses vorzustellen.