Herr Sostmann berichtete, dass es in Kamen-Mitte 6 Spielhallen gebe. Am Willy-Brandt-Platz 15, in der Oststraße 31, in der Weststraße 8, 58 und 31 und an der Lünener Str. 241. In Kamen-Heeren gebe es eine Spielhalle, in Südkamen und in Methler keine. Zurzeit werde in den Aus­führungsbestim­mungen von einer Übergangsfrist, die fünf Jahre umfasse, gesprochen, sodass nach diesen fünf Jahren eine Überprüfung durch den zuständigen Fachbereich im Hause statt­finden werde. Da die Ausführungsbestimmun­gen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag einen Abstand von 350 m zwi­schen den Spielhallen vorgeben, habe dies sehr wahrscheinlich zur Folge, dass es in Kamen-Mitte nur noch ein bis zwei Spielhallen geben werde. Vor eineinhalb Jahren habe es in Südkamen eine Anfrage für eine Mehrfach­spielhalle gegeben, die aber im Hinblick auf den neuen Glücksspielstaats­vertrag abgelehnt wurde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Grosch, wie zukünftig mit Sportwettenbüros um­gegangen werde, be­richtete Herr Sostmann, dass diese aufgrund einiger erfolgreicher Klagen in der Vergangenheit legal gewesen seien. Nun be­dürfen die Sportwettenvermittler neue Konzessionen, sodass in absehbarer Zeit eine Kontrolle dieser Zulassungen stattfinden müsse.