Frau Scharrenbach erläuterte, dass der Antrag auf einen Grundsatzbe­schluss zum Thema Kli­ma­schutz abziele. Nach den vielzähligen Einzelan­trägen zu diesem Thema richte der Antrag den Fokus auf ein Gesamt­kon­zept, das alle Bereiche umschließe und so ein Handlungskonzept für die nächs­ten Jahre abbilde.

Sie hob hervor, dass die Erstellung eines kommunalen Klimaschutzkon­zeptes mit Bundes­mit­teln gefördert würde.

 

Bezogen auf die Formulierung des Beschlussvorschlags führte Frau Dyduch aus, dass dem An­trag so nicht zugestimmt werden könne. Im Zu­sammenhang mit der Formulierung Erstellung und Umsetzung würden sich noch zu viele Fragen ergeben, die zunächst zu klären seien, z.B. wie ein sol­ches Konzept für Kamen genau aussehen könnte, wie die Stadtwerke und wie die landespoli­tischen Bestrebungen einbezogen werden könnten.

Zum weiteren Verfahren schlug sie daher vor, den Antrag weiter inhaltlich zu bearbeiten und einen gemeinsamen interfraktionellen Antrag für den Pla­nungs- und Umweltausschuss zu er­stel­len. Zusammen könne diskutiert werden, was genau der Auftrag an die Verwaltung bein­hal­ten solle.

 

Herr Kühnapfel bewertete den Antrag prinzipiell positiv, es sei jedoch schwie­rig, sich aus dem Antrag heraus eine konkrete Vorstellung über ein kommunales Klimaschutzkonzept zu machen. Das Thema Klimaschutz er­öffne viele verschiedene Baustellen. Er wandte ein, dass erst nach Erar­beitung und Erstellung eines Konzeptes der Umsetzung zugestimmt werden könne.

 

Die Landesregierung wolle ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, so Frau Scharrenbach, welches die Erstellung eines kommunalen Klima­schutz­konzeptes vorsehen solle. Der Antrag ziele darauf ab, diesen Pro­zess zu verkürzen. Ein wichtiger Bestandteil eines solchen Konzeptes sei die energetische Sa­nierung von Ge­bäu­den. Die GSW sollten in die Er­arbeitung eines solchen Konzeptes einbezogen werden.

Die Beschlussfassung sei insofern zeitkritisch als noch Fördermittel des Bundes gemäß der einschlägigen Richtlinie für 2013 beantragt werden könnten.

Die CDU-Fraktion stehe jedoch auch der Erarbeitung eines interfraktionel­len Antrages aufge­schlossen gegenüber.

 

Frau Schaumann zeigte sich irritiert über den Vorschlag zur Einbeziehung der kirchlichen und gemeinnützigen Träger in die Umsetzung des Konzep­tes, da diese Gebäude nicht in städtischem Eigentum stünden. Die FDP-Fraktion stimme dem Vorschlag zu, das Thema im Planungs- und Umwelt­ausschuss zu behandeln.

 

Dem Vorschlag des Bürgermeisters, den Antrag zurückzuziehen und in interfraktioneller Bera­tung einen gemeinsamen Antrag zu stellen, wurde zugestimmt.