Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wird zur weiteren Beratung an den Ältestenrat verwiesen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Für die Verwaltung nahm Herr Tost Stellung zu den vier Punkten, die durch den Antrag ange­sprochen wurden.

Zum elektronischen Versand der Ratspost führte er aus, dass dies nach einer Abfrage bereits seit 2011 praktiziert werde. Insgesamt hätten sich 9 Ratsmitglieder für den Versand per Email, 13 Rats­mitglieder für den Post­versand und 26 Ratsmitglieder für das Kombinationsmodell entschie­den. Mittlerweile habe eine Erweiterung auf die sachkundigen Bürger statt­ge­funden, mit dem Ergebnis, dass sich 64 % für den elektronischen Ver­sand entschieden hätten.

Aufgrund der relativ geringen Zahl der Ratsmitglieder, die den Versand per Email gewählt haben, könnten jährlich ca. 144 Euro an Portokosten zusätz­lich eingespart werden, wenn auch die Rats­einladungen zukünftig aus­schließlich per Email verschickt werden.

Herr Tost wies daraufhin, dass die Umstellung der Versandart auf rein frei­williger Basis basiere.

Unabhängig von der beantragten Änderung der Geschäftsordnung bestehe bereits heute das Recht, jederzeit die Versandart zu wechseln.

Zur Möglichkeit, Fraktionsanträge auf elektronischem Weg zu übermitteln, informierte er, dass die Ver­waltung unabhängig von einer Änderung der Geschäftsordnung an einer Lösung arbeite. Pro­blematisch habe sich bis­lang die Frage nach der digitalen Signatur dargestellt. Es müsse sicher­ge­stellt werden, dass nur berechtigte Personen Anträge stellen könnten. Es sei geplant, dieses Pro­blem mittels eines Antragsmoduls des Sitzungspro­grammes und einem gesicherten Zugang für die Fraktionen zu lösen. Ne­ben noch zu ändernden Formularparametern würden zurzeit noch Testläufe durchgeführt.

Die Aufnahme einer Einwohnerfragestunde in Ausschusssitzungen benö­tige ebenfalls keine Än­de­rung der Geschäftsordnung. Die Regelungen des § 18 der Geschäftsordnung zur Durch­füh­rung einer Einwohnerfragestunde gelte analog nach der Regelung des § 26 der Geschäftsord­nung auch für die Ausschüsse. Insofern bestünde für die Ausschüsse bereits jetzt schon die Mög­lich­keit, über die Einführung einer Einwohnerfragestunde zu ent­scheiden.

In diesem Zusammenhang gab er zum Buchstaben C des Antrages den Hinweis, dass der Aus­schuss selbst und nicht der Rat über die Einführung einer Einwohner­fragestunde entscheiden müs­se. Mit Blick auf die Auf­stellung der Tagesordnungen durch die Ausschussvorsitzenden wür­den deren Rechte so unzulässig beschnitten werden. Seit 2004 habe es insge­samt 14 Anfragen von Einwohnern gegeben.

Zum Punkt A 4 erklärte Herr Tost, dass diese Erweiterung aufgrund des § 26 der Geschäftsord­nung ebenfalls nicht notwendig sei.

Abschließend machte er deutlich, dass die mit Buchstabe B verlangte Ab­frage bereits erfolgt sei und jederzeit die Möglichkeit bestehe, die Versand­art zu ändern.

 

Frau Scharrenbach begründete den Punkt A 1 damit, dass die Unterlagen für den Rat zurzeit vom elektronischen Versand ausgenommen seien. Hier solle nunmehr eine Klarstellung erfolgen.

In Bezug auf die elektronische Antragstellung sei ein Grundsatzbeschluss zu dieser Thematik nicht schädlich, auch wenn die Verwaltung dieses The­ma bereits bearbeite.

Fakt sei, dass das Instrument Einwohnerfragestunde in Ausschüssen nicht genutzt werde. Die Rechte von Ausschussvorsitzenden würden durch einen Ratsbeschluss nicht verletzt, da alle Ausschussvorsitzenden anwesend seien.

Zum Punkt A 4 wies sie darauf hin, dass es sich um eine folgeinhaltliche Formulierung handele, die sich aus dem Punkt A 3 ergebe.

 

Herr Hupe machte deutlich, dass für die Änderungen in Punkt A 2 und für die Ergänzung in Punkt A 3 zur Vertretung des Bürgermeisters aus tatsäch­lichen Gründen keine Regelungsnot­wen­digkeit bestehe.

Die Frage nach der elektronischen Übersendung von Fraktionsanträgen er­übrige sich, wenn die Signaturprobleme gelöst worden seien.

Nach Auffassung der Verwaltung ist für den elektronischen Versand der Un­terlagen eine zu­sätzliche Regelung innerhalb der Geschäftsord­nung nicht zwingend notwendig.

 

Frau Scharrenbach erklärte für die CDU-Fraktion, dass der Antrag in den Punkten A3 und A4 zurückgezogen werde, bezüglich des Buchstaben C sowie der übrigen Punkte bleibe der Antrag bestehen.

 

Der Bürgermeister erläuterte die formalen Bedenken unabhängig von der inhaltlichen Bewer­tung zu Buchstabe C des Antrages. Der Ausschuss­vorsitzende sei für die Aufstellung der Tagesordnung verantwortlich. Die Entscheidung zur Einführung einer Einwohnerfragestunde müsse vom Aus­schuss selbst und nicht vom Rat getroffen werden. Er machte die formalen Bedenken deutlich, die die Verwaltung habe, wenn ein solcher Beschluss vom Rat getroffen werde.

 

Herr Hasler fragte, ob es richtig sei, dass der Ausschussvorsitzende für die Einwohnerfrage­stunde vorab einen Beschluss des Ausschusses benötige, die restliche Tagesordnung jedoch eigenständig im Einvernehmen mit dem Bürgermeister aufstellen könne.

 

Herr Hupe erläuterte, dass nach den Regelungen der Gemeindeordnung und der Geschäftsord­nung ein vorheriger Beschluss des Gremiums über die Aufnahme der Einwohnerfragestunde in die Tagesordnung unumgäng­lich sei. Jeder Ausschuss müsse eigenständig über die Einführung ent­scheiden.

 

Er erinnerte an den Generalbeschluss des Rates zur Aufnahme der Ein­woh­nerfragestunde in die Tagesordnung, der für die Dauer der Wahlperiode gefasst worden sei.

 

Herr Hasler sprach sich für einen Grundsatzbeschluss im Rat aus, um eine Einheitlichkeit in allen Ausschüssen sowie eine Signalwirkung für die Aus­schussvorsitzenden zu erreichen.

 

Da die Geschäftsordnung bereits die Möglichkeit für Einwohnerfragestun­den in Ausschüssen eröffne, sei das Signal damit schon vorhanden, so Herr Hupe.

 

Herr Hasler bekräftigte, dass der Konsens in der Sache im Vordergrund stehe.

 

Als Vorsitzender des Schul- und Sportausschuss erklärte Herr Eckardt seine Bereitschaft zur Einführung einer Einwohnerfragestunde.

 

Herr Eisenhardt schlug vor, das Thema im nächsten Ältestenrat zu be­sprechen. Im Fokus der Überlegungen müsse die Bürgerfreundlichkeit ste­hen. Möglicherweise werde das Angebot der Einwohnerfragestunde in den Ausschüssen von den Bürgern besser angenommen.

Er vertrat den Standpunkt, dass eine digitale Signatur für die elektronische Antragstellung zur Authen­tifizierung nicht zwingend notwendig sei. Hier gebe es auch andere Möglichkeiten die Berechtigung sicherzustellen.

 

Herr Tost gab zu bedenken, dass es Zeit bräuchte eine Lösung für die pa­pierlose Antragstellung zu entwickeln. Es werde daran gearbeitet, die elekt­ronische Antragsstellung an das vorhandene Sitzungsdienstprogramm an­zu­bin­den. Zurzeit würde daran gearbeitet die Formularparameter anzu­pas­sen. Die Ergebnisse könnten voraussichtlich in maximal einem halben Jahr den Frak­tionen vor­gestellt werden.

 

Frau Dyduch sah die Verwaltung im elektronischen Bereich auf einem guten Weg. Sie sprach sich hier ebenfalls für eine Begleitung durch den Äl­tes­tenrat aus.

 

Ab­gesehen davon sei Bürgerfreundlichkeit in den Ausschüssen bereits gelebte Praxis. Auf Bürgeranliegen werde jetzt schon im möglichen Rah­men, z.B. mit Sitzungsunterbrechungen, eingegangen.

 

Herr Grosch zeigte sich erfreut, dass neben den praktizierten Sitzungsun­terbrechungen nun­mehr auch eine Einwohnerfragestunde für Ausschüsse diskutiert werde. Es sei positiv, dass der Antrag die Diskussion zu dem Thema eröffnet habe.

 

Herr Hupe stellte zusammenfassend fest, dass der Antrag in den Punkten A 3 und A 4 zu­rück­gezogen worden sei. Unter Bezugnahme auf die Ausfüh­rungen von Herrn Eisenhardt schlug er vor, die restlichen Punkte im Sinne der heutigen Diskussion an den Ältestenrat zu verweisen und dort weiter inhaltlich zu erörtern. In diesem Zusammenhang machte er darauf aufmerk­sam, dass der Ältestenrat keine Beschlusskompetenz besitze.

 

Frau Scharrenbach hob hervor, dass in der Sache der Konsens mit allen Fraktionen gesucht wer­de. Daher erkläre sich die CDU-Fraktion damit einverstanden, den Antrag zur weiteren Be­ra­tung an den Ältestenrat zu verweisen.