Sitzung: 17.02.2000 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 461/1999
Beschluss:
Die nachfolgende, gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NW genehmigt:
Die Verwaltung wird gemäß § 82 Abs. 1 S. 4 GO NW ermächtigt, bei der HhSt. 817.98500 - Ausgleichsleistung an die GSW - eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 910.809,-- DM zu leisten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen