Beschluss:

Die nachfolgende, gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NW genehmigt:

Die Verwaltung wird gemäß § 82 Abs. 1 S. 4 GO NW ermächtigt, bei der HhSt. 817.98500 - Ausgleichsleistung an die GSW - eine außerplan­mäßige Ausgabe in Höhe von 910.809,-- DM zu leisten.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen