Sitzung: 06.12.2012 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 119/2012
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Kamen beschließt den
vorliegenden Luftreinhalteplan Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grundlage des §
47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 39. Verordnung zum
BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.
- Davon unberührt wird die Stellungnahme des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.10.2012 voll inhaltlich aufrecht erhalten. Der Rat der Stadt Kamen behält sich weitergehende Forderungen in Abhängigkeit von den eigenen NO2-Messergebnissen vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Lipinski wies darauf hin, dass sich der Planungs- und Umweltausschuss in mehreren Sitzungen intensiv mit dem Luftreinhalteplan auseinandergesetzt und ihn letztlich beschlossen habe.
Nicht einverstanden sei man damit, dass für die weiteren Belastungsschwerpunkte der Lünener Straße und des Verkehrsrings, trotz nur geringfügiger Überschreitung der Grenzwerte, keine Messstellen vorgesehen seien. Dies werde mit dem zweiten Teil des Beschlusses zum Ausdruck gebracht. Nachdem die Ergebnisse der dort aufgestellten Passivsammler vorliegen würden, müsse neu diskutiert werden.
Herr Grosch erklärte für die Fraktion Die Linke/ GAL die Zustimmung zur vorgelegten Beschlussvorlage. Er bewertete die Aufnahme des zweiten Teils der Beschlussvorlage positiv. Er wies darauf hin, dass es wichtig sei, dass sich die Maßnahmen im Bereich Straßenbau mit Blick auf den Lärmaktions- und den Luftreinhalteplan nicht negativ auswirken würden.