Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt den vorliegenden Luftreinhalteplan Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grundlage des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der 39. Verordnung zum BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.

  2. Davon unberührt wird die Stellungnahme des Planungs- und Umweltausschusses vom 23.10.2012 voll inhaltlich aufrecht erhalten. Der Rat der Stadt Kamen behält sich weitergehende Forderungen in Abhängigkeit von den eigenen NO2-Messergebnissen vor.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Lipinski wies darauf hin, dass sich der Planungs- und Umweltaus­schuss in mehreren Sit­zun­gen intensiv mit dem Luftreinhalteplan auseinan­dergesetzt und ihn letztlich beschlossen habe.

Nicht einverstanden sei man damit, dass für die weiteren Belastungs­schwer­punkte der Lünener Straße und des Verkehrsrings, trotz nur gering­fügiger Überschreitung der Grenzwerte, keine Mess­stellen vorgesehen seien. Dies werde mit dem zweiten Teil des Beschlusses zum Ausdruck gebracht. Nachdem die Ergebnisse der dort aufgestellten Passivsammler vorliegen würden, müs­se neu diskutiert werden.

 

Herr Grosch erklärte für die Fraktion Die Linke/ GAL die Zustimmung zur vorgelegten Be­schluss­vorlage. Er bewertete die Aufnahme des zweiten Teils der Beschlussvorlage positiv. Er wies darauf hin, dass es wichtig sei, dass sich die Maßnahmen im Bereich Straßenbau mit Blick auf den Lärm­aktions- und den Luftreinhalteplan nicht negativ auswirken würden.