Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatori­sche Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können bzw. eine Be­setzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in Betracht kommt.

 

Die Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind grundsätzlich zu beachten.

 

2.    Dem vorgelegten Stellenplan 2013 wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zu Beginn des Tagesordnungspunktes stimmte Herr Hupe das Verfahren ab. Zu seinem Vor­schlag zunächst den Stellenplan zu beraten, danach den Antrag zu diskutieren und im Anschluss zunächst über den Antrag und da­nach über den Stellenplan abzustimmen, ergaben sich keine Einwände.

 

Für die SPD-Fraktion nahm Herr Krause Stellung zum Stellenplan und begründete die Zustimmung.

(siehe Redebeitrag – Anlage 3 der Niederschrift)

 

Herr Eisenhardt bewertete für die CDU-Fraktion den vorgelegten Stellen­plan und legte die Gründe für die Zustimmung dar.

(siehe Redebeitrag – Anlage 4 der Niederschrift)

 

Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen erläuterte Frau Möller die Zustim­mung zum Stellenplan.

(siehe Redebeitrag – Anlage 5 der Niederschrift)

 

Für die Fraktion Die Linke/ GAL richtete Frau Lenkenhoff zunächst den Dank an alle Mitarbeiter. Trotz fortschreitendem Stellenabbau und damit einhergehender Arbeitsverdichtung sei gute Ar­beit geleistet worden. Dabei hob sie besonders die Arbeit im Bereich der Jugendhilfe hervor. Es sei er­freulich, dass 7 neue Auszubildende beschäftigt würden und zudem ge­meinsam mit der IHK neue Ausbildungsmöglichkeiten geprüft würden.

Zum Antrag führte sie aus, dass Integrationsangelegenheiten ebenso wie Gleich­stellungsangelegenheiten ein Querschnittsthema seien, dass die ganze Ver­waltung betreffe.

Die Fraktion werde dem Stellenplan zustimmen.

 

Herr Wiegelmann teilte für die FDP-Fraktion mit, dass der Stellenplan mit­getragen werde. Die Stelleneinsparungen des Haushaltssicherungskon­zep­tes würden sich spürbar auf den Haushalt auswirken. Positiv hob er her­vor, dass wieder ausgebildet werden könne und somit die Leistungs­qualität für die Zukunft gesichert werde.

Er kritisierte, dass die Interkommunale Zusammenarbeit nicht stärker ver­folgt werde. Hier könnten weitere Synergieeffekte und Entlastungen der Mitarbeiter erreicht werden.

Kein Verständnis zeigte er für den Antrag der Fraktion Die Linke/ GAL, zu­sätzliche Aufgaben ohne Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zu überneh­men. Damit werde unterstellt, dass die Mit­arbeiter trotz Arbeitsverdichtung nicht ausgelastet seien.

Besonders vor dem Hintergrund der steigenden Arbeitsverdichtung dankte er den Mitarbeitern für die geleistete Arbeit.

 

Frau Dyduch rief gegenüber den anderen Fraktionen in Erinnerung, warum Ausbildung und Beförderungen überhaupt wieder möglich seien.

 

In Bezug auf den Antrag zur Einrichtung der Stelle eines Migrationsbeauf­tragten wandte Herr Krause ein, dass diese nicht mit der Stelle und den Aufgaben einer Gleichstellungsbeauftragten verglichen werden könne, schon alleine deshalb, weil die Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich nor­miert sei.

 

Herr Grosch wandte ein, dass es sich bei der Stelle eines Migrationsbe­auf­tragten eindeutig um eine Querschnittsaufgabe handele. Dass keine zusätz­liche Stelle gefordert worden sei, begrün­dete er mit der Berücksichti­gung der angespannten Haushaltslage.

Beim Blick in den Stellenplan werde das Missverhältnis deutlich. Den Raum­pflegebereich ausge­nommen liege der Anteil der Beschäftigten mit Migrati­onshintergrund bei ca. 1 %.

Er erinnerte an einen Vortrag im Integrationsrat, der deutlich gemacht habe, dass Migranten sich gar nicht erst für die öffentliche Verwaltung bewerben würden. Anregungen des Integrationsrates zu dem Thema seien bedauerli­cherweise von der Verwaltung weitgehend nicht aufgenommen worden.

Aus eigener Erfahrung berichtete er von den speziellen Problemen, mit de­nen Menschen auf­grund ihres Migrationshintergrundes zu kämpfen hätten. Daher sei eine besondere Unterstützung durch einen Beauftragten erfor­derlich.

Am Beispiel der Stadt Lünen sei zu erkennen, dass seit Einführung eines Migrationsbeauftragten die Beteiligung der Menschen mit Migrationshinter­grund am öffentlichen und politischen Leben angestiegen sei.

 

Frau Schaumann kritisierte, dass der Vorschlag die steigende Arbeitsver­dichtung aufgrund von Stelleneinsparungen nicht berücksichtige. Sie hielt es für fraglich, ob bei ansteigendem Arbeits­aufkommen zusätzliche Aufga­ben ohne Schaffung einer zusätzlichen Stelle übernommen wer­den könn­ten.

 

In Bezug auf das vom Kreis Unna im Oktober diesen Jahres beschlossene kommunale Integra­tions­konzept habe die CDU-Fraktion bereits zum Aus­druck gebracht, dass sie sich eine Beteili­gung der kommunalen Räte ge­wünscht hätte, erinnerte Frau Scharrenbach. Am Beispiel des Lotsenpro­jektes der Stadt Hamm zeigte sie auf, dass andere Städte erfolgreich Pro­jekte zur Integration durchführen würden.

Zur beantragten Einführung eines Migrationsbeauftragten und der damit einhergehenden Stellen­anreicherung schlug sie vor, zunächst die Aufstel­lung des künftigen Integrationszentrums des Kreises abzuwarten, um zu sehen welche Hilfestellungen hier zu erwarten seien.

 

Frau Dyduch machte darauf aufmerksam, dass das Thema im Fachbereich Jugend und dem Förderverein FörJu nicht neu sei und zur laufenden Arbeit zähle.

Sie erinnerte an die Einladung des Kreises zur Vorstellung und Diskussion des geplanten Inte­grationskonzeptes.

Frau Dyduch stellt für Kamen die gute Zusammenarbeit mit dem Integrati­onsrat und seinem Vor­sitzenden heraus. Zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung führte sie aus, dass Bewer­bungen von Migranten selbst­ver­ständlich erwünscht seien. Unabhängig davon müssten die formalen Zu­gangs­vo­raussetzun­gen und die Eignung bei Personalentscheidungen im Vorder­grund stehen.

 

Herr Grosch stellte klar, dass die erfolgreiche Arbeit auf dem Gebiet der Integration vor allem im Jugendbereich nicht in Frage gestellt werde. Das Missverhältnis von Beschäftigten mit Migra­tions­hintergrund in der Verwal­tung im Vergleich zum Anteil in der Kamener Bevölkerung sei mit 1 % zu 21 % jedoch beachtlich.

Es sei daher wichtig, Migranten zu motivieren, sich für den öffentlichen Dienst zu bewerben. In verschiedenen Städten in NRW seien diesbezüglich Aktionen seitens der Verwaltung an Schulen mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass dort der Migrantenanteil unter den Bewerbern für eine Ausbil­dung bei der Verwaltung gestiegen sei.

Im Zweifel helfe es, eine Quotenregelung einzuführen, soweit gehe der An­trag jedoch nicht.

 

Herr Klanke führte aus, dass die Thematik im Rahmen der arbeits- und beamtenrechtlichen Vorschriften bereits Berücksichtigung finde, er hob da­bei als Beispiel den Jugendbereich hervor. Neben der Verwaltung sah er vor allem die Schulen und die Berufsorientierung in der Pflicht.

 

Wenn man über eine Einstellungsquote spreche, müsse berücksichtigt wer­den, dass aufgrund der Haushaltslage kaum Stellen zu vergeben seien, wandte Frau Möller ein. Zudem sei es für die Verwaltung schwer möglich, die Bewerbungen von Migranten für Ausbildungsstellen bei der Stadt zu beeinflußen.

Unabhängig von der Bedeutung der Thematik und dem unbestrittenen Dis­kussionsbedarf, be­zwei­felte sie, dass es richtig sei die Diskussion im Rahmen des Stellenplans zu führen. Dafür gebe es zu viele klärungsbe­dürftige Fragen.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen werde sich bei der Abstimmung über den Antrag enthalten.

 

Herr Hupe stellte die Frage in den Raum, ob die Migrationsquote in einem Betrieb oder der Ver­waltung überhaupt gespiegelt werden müsse.

Sowohl das Tarif- als auch das Beamtenrecht würden von Leistungsbe­wer­tung sprechen, inso­fern sei eine Quotenregelung nur im Rahmen von gleicher Leistung und Befähigung möglich. Diskriminierungsfreie Offenheit bei Stellenbesetzungen sei eine Selbstverständlichkeit.

Bei Betrachtung der Thematik müsse zudem zuallererst geklärt werden, wie Migrations­hin­tergrund genau zu definieren sei.

 

Für den Schulbereich gebe es eine klare Definition für Kinder mit Migrati­onshintergrund, erklärte Herr Grosch. Er sprach sich dafür aus, anhand dieser Kriterien den Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Verwaltung darzustellen.

Die LAGA habe nachgewiesen, dass die Zahl der Bewerbungen von Mig­ranten im öffentlichen Dienst steige, wenn zuvor dafür geworben worden sei.

 

Herr Hupe wies darauf hin, dass die Datenerhebung zum Migrationshinter­grund bei Schülern nicht Grundlage für eine Datenerhebung in der Ver­wal­tung sein könne. Eine solche gesetzliche Grundlage gebe es für die Verwal­tung nicht.

 

Herr Eckard machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Datenerhebung im Schulbereich den Zweck verfolge, die Zahl des not­wendigen Lehrpersonals zu ermitteln.

Ein Vergleich mit der Datenerhebung der Schulen sei insofern nicht mög­lich.

 

 

Beschluss:

 

Im Stellenplan der Stadt Kamen wird festgelegt, dass ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin mit der Aufgabe eines / einer Migrationsbeauftragten betreut wird. Dazu ist vorerst eine halbe Stelle vorgesehen. Die Aufgaben der Arbeitsbeschreibung „Integrationsangelegenheiten“ (23.2 Städtepartnerschaften, Seniorenarbeit) fließen in diese Stelle ein.

 

 

Abstimmungsergebnis: bei 5 Enthaltungen und 34 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt