Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2013 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2012 – 2016.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Frau Dyduch erklärte, dass die beiden Tagesordnungspunkte 2 und 3 wie gewohnt zunächst zusammen vorgetragen und diskutiert würden, die Abstimmung dann jeweils getrennt erfolge.

 

Als Überleitung von den vorgestellten Investitionen zum Wirtschaftsplan wies Herr Mösgen dar­auf hin, dass die SEK auch für 2013 umfangreiche Investitionen plane und somit eine große Arbeitsmenge zu absolvieren habe, aber gleichzeitig mit dem Wirtschaftsplan und der Kalkula­tion auch weiterhin Gebührenstabilität sicher gestellt werde.

 

Im Erfolgsplan würden Erträge in Höhe von 12.713.700 € (2012: 12.675.400 €) eingeplant, von denen die Gebührenerträge mit 10.256.100 € (2012: 10.453.000 €) wieder den größten Anteil stellten. Der Gemeindeanteil für die Straßenentwässerung sinke geringfügig auf 1.644.200 €. Insgesamt seien in der Struktur der Erträge aber kaum Schwankungen festzustellen.

Die Aufwendungen in Gesamthöhe seien von 10.630.800 € auf 10.069.000 € gefallen. Im Er­gebnis solle ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.644.700 € erwirtschaftet werden, der 2013 noch höher ausfalle als in 2012 (2.044.600 €).  

 

Herr Mösgen interpretierte die erneute starke Senkung der Lippeverbandsabgaben von 5.007.300 € auf 4.672.900 € auch als gutes Zeichen, dass die notwendigen hohen Investitionen in die Renaturierungsmaßnahmen für den Sesekeumbau weitestgehend realisiert sind und somit zukünftig nicht mehr zu weiteren Kostensteigerungen seitens des Lippeverbandes beitragen. Zudem wies er darauf hin, dass die Höhe der Lippeverbandsabgaben auf den Stand von 2005 gesunken ist.

 

Der Betriebsleiter führte weiter aus, dass im Vermögensplan Einnahmen in Höhe von 10.967.000 € (2012: 14.156.000 €) veranschlagt würden, von denen 2.227.800 € aus Abschrei­bungen (2012: 2.167.000), 2.644.700 € aus dem Jahresüberschuss (2012: 2.044.600 €) und nur 5.890.000 € (2012: 9.560.000 €) aus Neukreditaufnahmen resultierten. Von den Gesamtausga­ben (10.967.000 €) entfiele der größte Teil auf den Kanalbau (7.625.00 € oder 70 %; 2012: 9.532.000 € oder 67 %). Für Tilgungen würden 965.000 € eingeplant und für eine Gewinnaus­schüttung an die Stadt 1.650.000 €. Ziel der Betriebsleitung sei, dass der Plan widerspiegele, was realisiert werden könne und ein Investitionsvolumen von 7,6 Mio. für den Kanalbau der Wirklichkeit ziemlich nahe kommen werde.

 

Obwohl die Eigenkapitalquote nach dem Jahresabschluss 2011 gesunken sei, weise sie auch weiterhin noch ein gutes Verhältnis von Eigenkapital (55,5 %) zu Fremdkapital (44,5 %) auf und spiegele eine gesunde Struktur wider.

 

In der Kalkulation stelle sich die Kostenverteilung ähnlich dar wie die Aufwandsverteilung in der Erfolgsrechnung:

-       Lippeverbandsumlage und Abwasserabgabe 38 % (2012: 40 %)

-       kalkulatorischen Zinsen 28 % (2012: 27 %)

-       Abschreibungen 21 % (in 2012: 20 %)

-       sonstige Kosten 13 % (2011: 13 %).

 

Im Vergleich zur Kalkulation 2012 hätte sich der Gebührenbedarf trotz weiterer Steigerung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen verringert, wobei der kalkulatorische Zinssatz noch geringfügig von 6,9 % in 2012 auf 6,83 % für das neue Wirtschaftsjahr gefallen sei. Trotz der Steigerungen der kalkulatorischen Kosten aufgrund der umfangreichen Investitionen sei es im Gesamtergebnis gelungen, auch 2013 die Gebühren stabil zu halten.

 

In der Berechnung des Gesamtgebührenbedarfs verblieben nicht gedeckte Kosten in Höhe von 10.256.100 € (2012: 10.453.000€), die über Gebühren zu finanzieren seien. Der Gebührenbe­darf für Schmutzwasser gehe von 6.605.900 € in 2012 auf 6.316.400 € zurück, für Nieder­schlagsabwasserbeseitigung steige der Bedarf von 3.847.100 € auf 3.939.700 €.  Die Maß­stabseinheiten für Schmutzwasser würden verringert, da auch das Jahresergebnis 2011 und das vorläufige Veranlagungsergebnis 2012 wieder gezeigt hätten, dass die Wasserverbräuche aufgrund der demographischen Entwicklung und dem sparsameren Umgang mit Frischwasser weiter stark rückläufig seien. Bei den Maßstabseinheiten für das Niederschlagsabwasser werde auch 2013 mit einer Erhöhung gerechnet.

 

Der Betriebsleiter erläuterte eine wesentliche Änderung in der komplexen Kalkulationsstruktur (siehe auch Anlage 1 S. 18):

Bisher sei je ein Gebührensatz für Schmutzwasser und Niederschlagsabwasser für den „Nor­malverbraucher“ ermittelt worden (Gebühr a). Dieser Gebührensatz sei auch als Grundlage für die Ermittlung der nach KAG zu reduzierenden Gebührensätze für Lippeverbandsmitglieder (Gebühr b) und Direkteinleiter (Gebühr c) genutzt worden. Zur Ermittlung der Gebührensätze seien für diese beiden Gruppen dann jeweils entsprechende Abzugsbeträge ermittelt worden. Die neue Berechnungsstruktur verlaufe nun umgekehrt. Zunächst werde der Gebührensatz für die Lippeverbandsmitglieder (Gebühr b) ermittelt, der keine Kostenanteile an der Lippever­bandsumlage enthalte. In einem zweiten Schritt erfolge die Ermittlung des Gebührensatzes für die Direkteinleiter (Gebühr c), die nur mit den anteiligen Kosten für die Verbandsabgaben ver­anlagt werden dürften.

Die bisherige Gebühr a) für den „Normalverbraucher“ errechne sich dann aus der Summe der Gebühr b) und c).

 

Dieser Gebührensatz für „Normalverbraucher“ werde in 2013 nicht erhöht, sondern verbliebe auf dem Stand von 2012. Der Gebührensatz für Schmutzwasser  betrage danach weiterhin 2,94 €/cbm, der Gebührensatz für Niederschlagsabwasser 1,24 €/qm.

 

Bei einem Musterhaushalt mit 4 Personen, der im Jahr insgesamt 160 cbm Schmutzwasser ab­leite und für eine bebaute und befestigte Fläche in der Größe von 140 qm veranlagt werde, er­gäben sich wie auch schon 2012 für Schmutzwasserbeseitigung ein jährlicher Abgabenbetrag von 470,40 € und für Niederschlagsabwasser eine Summe von 173,60 €, zusammen 644,00 €.

 

Mit dem Hinweis, dass in 2013 bei den Grundbesitzabgaben insgesamt für ein Einfamilienhaus mit 4 Personen nur die Grundsteuer B erhöht werde und alle anderen Gebühren konstant blie­ben, beendete Herr Mösgen seinen Vortrag.

 

Herr Eckardt konstatierte, dass die vorgestellten Zahlen des Wirtschafts- und Investitionsplanes und der Kalkulation für sich sprächen: Stabile Gebühren, ein umfangreicher realistischer Investi­tionsplan und ein sehr positives Betriebsergebnis, dass auch die geplante Gewinnabführung sicherstelle, seien eine gute Sache. Deshalb werde die SPD-Fraktion den Tagesordnungspunk­ten 2 und 3 (Wirtschaftsplan 2013 und Kalkulation 2013) zustimmen. Er fragte abschließend, ob die im Stellenplan neu ausgewiesene Stelle im technischen Dienst eine Erweiterung darstelle, die darauf abziele, rechtzeitig die Nachfolge des technischen Leiters, der in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen werde, zu sichern.

 

Herr Mösgen informierte, dass ab dem 01.01.2013 Herr Bernd Josef Neuhaus, der zur Zeit noch in der AÖR Stadtentwässerung Herne als Teamleiter Kanalplanung arbeite, den technischen Bereich der Stadtentwässerung verstärken werde. Ihm solle eine ausreichende Einarbeitungs­zeit in die Situation vor Ort ermöglicht werden. Um das Wissen aus dem Betrieb ausreichend weiterzugeben solle in Abstimmung mit Bürgermeister und Personalrat ein homogener Über­gang geschaffen werden.

 

Auch Herr Hasler bewertete die Stellenerweiterung als notwendig und als richtigen Weg im Hinblick auf Kontinuität. Zudem habe nach seiner Aussage die CDU-Fraktion zufrieden zur Kenntnis genommen, dass trotz sinkender Wasserverbräuche durch entsprechende Gegen­steuerung der Gebührenbedarf gesunken sei und die Gebühren konstant blieben. Auch sei es erfreulich, dass der Überschuss aus 2011 auf 2 Jahre verteilt werde, so dass im  Folgejahr ebenfalls mit stabilen Gebühren zu rechnen sei. Seine Fraktion werde daher den vorgelegten Beschlüssen zustimmen. Herr Hasler regte jedoch an, in Zukunft eine weitere Versiegelung von Flächen aus Umweltschutzgründen möglichst zu unterbinden und die Öffentlichkeit eher zu mo­tivieren, zu entsiegeln. Abschließend fragte er nach dem Stand der Veranlagung des Pump­werkswassers aus Massen/Heinrichshütte.

 

Seitens der Verwaltung wurde mitgeteilt, dass die städtischen Veranlagungsgrundlagen noch nicht vollständig geklärt seien, aber die zugeleiteten Mengen bei der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe seit Beitragsbescheid 2012 nicht mehr zu Lasten der Stadt Kamen ange­rechnet würden.

 

Der Personalratsvorsitzende Herr Fleißig erklärte für die Personalvertretung, dass die Stellen­erweiterung sehr positiv gesehen würde. Der Personalrat habe im Stellenplanverfahren ein An­hörungsrecht und in Vorgesprächen zum Stellenplan bereits seine positive Bewertung signali­siert.