Beschluss:

 

Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Die Vorsitzende Frau Dyduch erklärte, dass die notwendige positive Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW), Herne, zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtentwässerung Kamen zum 31.12.2011 durch die Fa. Ernst & Young GmbH vorliege und somit auch die formale Voraussetzung zur Entlastung des Betriebsleiters gegeben sei.