Sitzung: 19.11.2012 Betriebsausschuss
Vorlage: 104/2012
Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kamen“ und billigt gleichzeitig die Gebührenbedarfsberechnung.
Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung einstimmig angenommen
Herr Kalle vertrat die Ansicht, dass die Gebührenerhöhung für die Klärschlammentsorgung zu hoch ausfalle.
Herr Mösgen erläuterte, dass auch die Klärschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliege und hierfür eine notwendige und möglichst gerechte Gebühr erhoben werden müsse, die seit 2007 konstant bei 19,41 €/cbm gelegen habe. Da den Bürgern, die solche Anlagen unterhielten eigene Investitions- und Unterhaltungskosten entstünden und die Stadtentwässerung teilweise unwirtschaftliche Kanäle bauen müsste, um diese Einwohner an das städtische Netz anzubinden, solle diese Gebühr generell in einem vernünftigen und zumutbaren Verhältnis zu der sonstigen Schmutzwassergebühr stehen. In der Berechnung des Gebührenbedarfes seien bisher nur Personalkosten für Verwaltungsleistungen und Abfuhrkosten berücksichtigt worden. Das Abfuhrunternehmen habe seine Gebühr ab 01.01.2013 aber erhöht. Auch unter Berücksichtigung der gestiegenen Personal- und Abfuhrkosten liege die Gebühr in Kamen in 2013 weiterhin sehr niedrig, sowohl im Vergleich zu allen anderen Städten des Kreises Unna wie auch im Vergleich zu Kamener Haushalten, die Schmutzwassergebühr zu zahlen haben. Es zeichne sich ab, dass durch die Einbeziehung der Lippeverbandskosten in 2014 mit einem weiteren moderaten Anstieg zu rechnen sei. Aber auch dann würde sich die Klärschlammgebühr im Sinne einer Gebührengerechtigkeit im Verhältnis zu normaler Schmutzwassergebühr noch als sehr günstig darstellen.