7.1 Mitteilungen der Verwaltung

 

7.1.1 Grundwasserstände

 

Herr Jungmann erinnerte zunächst an seinen Bericht über die Entwicklung der Grundwasser­stände in Kamen, den er in der Sitzung des Betriebsausschusses am 08.11.2011 zu dem ent­sprechenden Antrag der CDU-Fraktion vom 21.06.2011 vorgetragen hatte. Er hob hervor, dass Kanalbau immer mit Grundwasser verbunden sei. Durch falsche Behandlung könnten erhebliche Schäden entstehen, wie ein Beispiel aus Wasserkurl („Erdfall“) deutlich gezeigt habe. Bei allen Kanalbauarbeiten sei der Grundwasserspiegel zu beachten. Auch bei fehlerhafter Absenkung könnten erhebliche und teure Personen- oder Sachschäden auftreten. Daher dürften Kanalbau­maßnahmen nur mit ausreichenden Grundwasserkenntnissen im jeweiligen Baustellenbereich  durchgeführt werden. Neben den Erkenntnissen aus den bisherigen Baubereichen erhalte die Stadtentwässerung aus einem eigenen Netz von 16 fest installierten Grundwassermessstellen zusätzliche Informationen. Die Stadtentwässerung Kamen beabsichtige, alle gesammelten Da­ten über die Grundwasserverhältnisse in Kamen in absehbarer Zeit strukturiert im Internet zu veröffentlichen.

 

7.1.2 Dichtheitsprüfung

 

Herr Mösgen wies auf aktuelle Zeitungsartikel und eine Mitteilung des Städte- und Gemeinde­bundes vom 14.11.2012 hin (als Anlage 3 dem Protokoll beigefügt), wonach die Landtagsfrak­tionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Landes­wassergesetzes in den Landtag eingebracht haben. Dieser Entwurf sehe vor, die generelle Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen aufzuheben. Eine  noch aufzustel­lende Rechtsverordnung des Landes NRW  solle dann zukünftig die  Einzelheiten zur Dich­theitsprüfung regeln. Vorgesehen sei hierbei, die Prüffristen für alle privaten Abwasserleitungen, die nicht in Wasserschutzgebieten liegen, komplett zu streichen und Sanierungen  nur bei mittle­ren und großen Schäden zu fordern. Das Land beabsichtige, Sanierung zu fördern. Herr Mösgen beendete seinen Bericht mit dem Hinweis, dass die Stadt die angekündigte gesetzliche Neuregelung zunächst abwarte und erst dann eventuelle Satzungsänderungen vornehmen werde.

 

Die Nachfrage von Herrn Hasler, ob bei der Untersuchung von Hauptsammlern jeweils die Hausanschlüsse mit untersucht würden, wurde von Herrn Mösgen bejaht, da weiterhin die Pflicht bestehe, nur dichte Leitungen zu betreiben, sowohl öffentliche wie auch private. Herr Jungmann erklärte, dass im Zuge von Kanalerneuerungen die Anwohner jeweils aufgefordert würden, ihre Kanäle ebenfalls zu prüfen und die SEK sie hierbei unterstütze und berate. Es werde jedoch niemand gezwungen, die Prüfungen durchzuführen.

 

7.1.3 Pumpwerk Massen

 

Herr Mösgen erklärte, dass der Kreis Unna weiterhin federführend an dem Sanierungskonzept zur Beseitigung des belasteten Pumpwerkswasser arbeite und der Stadt Kamen noch keine neuen Informationen oder Erkenntnisse vorlägen.

 

7.2.  Anfragen

 

 Anfragen lagen nicht vor.