Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Mösgen nahm Bezug auf den in der Sitzung des Rates vom 18.09.2012 gefassten Beschluss, über die Haltung von gefährlichen Hunden im Sinne des § 3 LHundG NRW in Kamen zu berichten. Auf dieser Grundlage solle ggf. eine weitere Änderung der Hundesteuersatzung, die Erhöhung des Steuersatzes für diese Hunde, beraten und beschlossen werden. Er schilderte, dass in 2006 im Stadtgebiet noch 34 Kampfhunde gehalten wurden. Mittlerweile sei die Anzahl auf 13 zurückgegangen. Bezüglich des Alters dieser Hunde sei festzuhalten, dass 5 bereits schon älter als 12 Jahre seien. Insofern werde auch unter Beachtung des bestehenden Zuchtverbotes für diese als gefährlich eingestuften Hunderassen sich in den nächsten Jahren die Zahl weiter minimieren. Darüber hinaus sei ihm kein Übergriff eines Kampfhundes im Stadtgebiet bekannt. Die bestehende Hundesteuersatzung mit einem 3-fachen Steuersatz für Kampfhunde habe anscheinend dazu beigetragen, die Zahl insgesamt zu reduzieren. Herr Mösgen warf daher die Frage auf, ob es zielführend sei, einen bereits erhöhten Steuersatz noch weiter zu erhöhen.

 

Frau Dyduch erklärte, dass sich die SPD-Fraktion grundsätzlich nicht gegen eine Erhöhung dieses Steuersatzes verwehren würde. Jedoch sei in Kamen die Anzahl der Kampfhunde eine überschaubare Größe. Daher sei gerade hier der Aufwand für die Verwaltung mit dem eventuell zu erzielenden Mehrertrag genau abzuwägen.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich erfreut über den Rückgang der Kampfhunde im Kamener Stadtgebiet. Ein erhöhter Steuersatz für diese Hunderassen habe insofern Wirkung gezeigt. Er verdeutlichte, dass die Muster-Hundesteuersatzung des Städte-und Gemeindebundes NRW sogar einen 10-fachen Satz für gefährliche Hunde vorsehe. Daher stelle sich die Frage, warum seitens der Verwaltung dieser Ermessensspielraum nicht ausgenutzt werde. Er wies darauf hin, dass man nicht generell davon ausgehen könne, in absehbarerer Zeit keine Kampfhunde in Kamen mehr zu haben, da ein Importverbot für diese Tiere nicht bestehe. Seine Fraktion werde sich intern beraten und ggf. im Antragsverfahren eine Erhöhung dieses Steuersatzes fordern.

 

Frau Schaumann stimmte den Ausführungen des Kämmerers zu, die Hundesteuersatzung mit dem derzeitigen Steuersatz so zu belassen.

 

Dem schloss sich Herr Eisenhardt an.

 

Abschließend erklärte Herr Hupe, die Verwaltung werde, bei entsprechender Antragslage, einen ablehnenden Beschlussvorschlag vorlegen.

 

 

 

Anfragen

 

Herr Kasperidus erkundigte sich nach dem Sachstand zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen. Er habe der Presse entnehmen können, dass die Landesregierung beabsichtige, für Privathaushalte die Prüffrist aufzugeben.

 

Herr Mösgen erläuterte, dass die Landesregierung den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen sei und eine Änderung des bestehenden Gesetzes auf den Weg bringe wolle. Es sei beabsichtigt, die Prüffrist für private Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten zu streichen. Für Haushalte innerhalb von Wasserschutzgebieten sowie für gewerbliche oder industrielle Abwasserleitungen würden größtenteils die geltenden Regelungen beibehalten. Derzeit bestehe noch eine gewisse Rechtsunsicherheit, da noch keine Gesetzesänderung vom Landesgesetzgeber beschlossen sei. Sobald die Gesetzeslage genau bekannt sei, werde die Stadt Kamen ihre Satzung ggf. entsprechend anpassen. Zur Frage der Vornahme von Dichtheitsprüfungen in Kamen wies er darauf hin, dass der Eigenbetrieb Stadtentwässerung nur in den Fällen tätig geworden sei, in denen die Notwendigkeit einer Überprüfung im Rahmen von durchgeführten Kanalbauarbeiten bestanden hätte. Weitere Informationen würden, so Herr Mösgen, in einer der nächsten Betriebsausschusssitzungen folgen.

 

Herr Grosch merkte an, dass in der Stadt Köln 40 % der privaten Haushalte aufgrund der Lage in einem Wasserschutzgebiet Dichtheitsprüfungen durchführen müssten. Er erkundigte sich nach der möglichen Betroffenheit für Kamener Haushalte.

 

Dies wurde von Herrn Hupe verneint mit dem Hinweis, dass es keine qualifizierten Wasserschutzbereiche auf Kamener Stadtgebiet gebe.