Sitzung: 23.10.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Frau Scharrenbach verzichtete zunächst auf
die Möglichkeit der weiteren Erläuterung des vorliegenden Antrages ihrer
Fraktion.
Herr Liedtke stellte zu den Fragen 1 und 2
des CDU-Antrages dar, dass der Bauherr über eine gültige Baugenehmigung
verfüge. Die im Jahre 2004 ursprünglich erteilte Baugenehmigung sei auf Antrag
des Bauherrn zweimal verlängert worden und vor Ablauf der letzten Frist sei mit
dem Bauvorhaben begonnen worden. Es habe im Hinblick auf Frage 3 keine
Unterbrechung von mehr als einem Jahr bei den Bautätigkeiten gegeben. Sowohl
der Architekt, der eine besondere Verantwortung trage, als auch der Bauherr hätten
schriftlich versichert, dass es keine Unterbrechung von mehr als einem Jahr
gegeben habe. Damit sei die Baugenehmigung nach wie vor gültig. Zu den Fragen 4
und 5 führte Herr Liedtke aus, dass
es keine funktionstüchtige Ringdrainage gebe, da die Drainagerohre nicht an
das öffentliche Kanalnetz angeschlossen seien. Folglich bedürfe es auch keiner
Genehmigung. Faktisch sei die Drainage nicht in Betrieb. Gleiches gelte auch
für den Pumpenschacht. Es seien auch keine Grundstücksanschlüsse an das
Kanalnetz für die Abführung des Niederschlagswassers angelegt worden. Das
Gebäude sei unterkellert, der Keller sei als weiße Wanne ausgeführt
(wasserundurchlässiger Beton) und somit sei eine Drainage nicht notwendig.
Bezüglich des in Frage 6 angesprochenen Recyclingmaterials verwies er auf die
Zuständigkeit des Kreises Unna als Genehmigungsbehörde für den Einbau von
Recyclingmaterialien. Nach seinem Kenntnisstand gebe es eine solche Genehmigung
nicht. Zur Frage 7 erklärte er, dass ihm
keine Informationen bezüglich des Fertigstellungstermins bekannt seien. Im
Zusammenhang mit Frage 8 stellte er dar, dass es von Seiten der Bauordnung der
Stadt Kamen keine gesetzten Fristen gebe, deren Nichteinhaltung verfolgt werden
müssten. Insofern sei diese Frage in der gestellten Form nicht beantwortbar.
Herr Brüggemann
nahm Bezug auf die Sitzung des Hauptausschusses am 09.06.2010. Unter TOP 7
dieser Sitzung habe die Verwaltung aufgrund von Bürgerbeschwerden zur Situation
und Sicherung der Baustelle einschließlich Straßenschäden im Bereich "Im
Telgei 32 a-c" einen Sachstandsbericht gegeben. Er erinnerte an eine
Äußerung von Herrn Kissing, worin darum gebeten wurde, die „Neutralität in
nachbarschaftlichen Angelegenheiten zu wahren“. Dieses solle sicherlich auch
für die Ausführungen in dieser Sitzung gelten. Somit werde die Verwaltung nur
zu den fachrechtlichen Fragen aus den vorliegenden Verwaltungsvorgängen
informieren. Herr Brüggemann verdeutlichte,
dass die Stadt Kamen aufgrund dieses Vorlaufes das Bauvorhaben mit der
gebotenen Sorgfalt im Blick habe. Sicherlich seien weder die Stadt Kamen noch
der Bauherr und die Nachbarn glücklich über die Entwicklung des Bauvorhabens. Bei
offenen Fragen stehe die Verwaltung den Fraktionen jederzeit als Ansprechpartner
zur Verfügung. Dies sei seiner Meinung nach die optimalere Vorgehensweise, um
Antworten zu erhalten. Es sei nicht erforderlich, derartige Einzelfalldiskussionen
im Planungs- und Umweltausschuss zu thematisieren. Nachdrücklich wies er
darauf hin, dass die CDU-Fraktion im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für
die Klärung von detaillierten Fragen zu dem Verwaltungsverfahren die
Möglichkeit der Akteneinsicht hätte wählen können.
Zunächst bedankte
sich Frau Scharrenbach für die
Beantwortung, fügte jedoch hinzu, dass die Fragen ihrer Meinung nach nicht
hinreichend durch die Verwaltung beantwortet worden seien. Deshalb wiederholte
sie nochmals die Fragen mit den dazugehörigen Erläuterungen des CDU-Antrages.
Herr Liedtke versicherte erneut, dass es
keinen Baustillstand gegeben habe, der die Baugenehmigung außer Kraft gesetzt
hätte. Außerdem merkte er an, dass es sich um eine rein theoretische Formalie
handele, da man sich überlegen müsse, was eintrete, wenn die Gültigkeit der
Baugenehmigung kraft Gesetzes enden würde. Er wiederholte nochmals, dass die
Stadt Kamen für die Genehmigung zum Einbringen von Recyclingmaterial nicht
zuständig sei. Insofern sei auch die Bauordnung der Stadt Kamen nicht für die
Beprobung von Materialien zuständig. Bezüglich der Ringdrainage und des
Pumpenschachtes führte er aus, dass es bei Baumaßnahmen durchaus üblich sei und
praktiziert werde, eine temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauzeit
vorzunehmen. Wie bei anderen Bauvorhaben, sei dies auch im vorliegenden Fall genehmigt
worden. Da weder die Drainage noch das Schachtwerk an den öffentlichen Kanal angeschlossen
seien, gebe es keinerlei Grundlage für ein Einschreiten. Die Verwaltung handle
im Rahmen der vorgegebenen Zuständigkeiten und der geltenden Vorschriften.
Aus Sicht der
CDU-Fraktion, führte Frau Scharrenbach
aus, sei das Verhalten der Verwaltung als Dienstleister für die Bürgerinnen und
Bürger zu kritisieren. Die Bürgerbeschwerden seien in diesem Fall nicht
hinreichend beantwortet worden. Es sei der Eindruck entstanden, dass immer
wieder auf andere Zuständigkeiten verwiesen worden sei. Es mangele an der
notwendigen Vernetzung. Man habe sich im Kreis gedreht und sei nicht zu
abschließenden Ergebnissen und Antworten gekommen. Sie bemängelte interne und
externe Abstimmungsprozesse. Somit habe die CDU-Fraktion nur die Möglichkeit
gesehen, den Weg über einen Antrag zu beschreiten. Sie wünsche sich in Zukunft
eine bessere Vernetzung innerhalb der Verwaltung und zu anderen Behörden.
Herr Brüggemann entgegnete, dass das
Engagement der Verwaltung als Dienstleister nicht in Abrede zu stellen sei. Die
Verwaltung sei jedoch im Rahmen der Aufgabenerfüllung an das geltende Recht
gebunden. Wenn Frau Scharrenbach im Kontext ihrer hartnäckigen Position erwarte,
dass die Verwaltung ihre anerkannt gute Qualität als Dienstleistungsunternehmen
über den rechtlich zulässigen Rahmen hinaus ausführe, so sei das nicht zu
machen. Einer solchen Erwartungshaltung der CDU-Fraktion könne und dürfe die
Verwaltung nicht nachkommen. Er empfahl nochmals, künftig den Weg der Kommunikation
mit der Verwaltung oder den der Akteneinsicht zu wählen.
Frau Scharrenbach unterstrich wiederholt
ihren Standpunkt.
Diesbezüglich
merkte Herr Diederichs-Späh an, dass
es im Wesentlichen um die Sorgen und Beschwerden der Nachbarn ginge, die
dringend eine Klärung der unbefriedigenden Situation suchen würden. Mit Blick
auf die dargestellte Lebenswirklichkeit drängte er zumindest auf Informationen
zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
Aus Sicht der
Bauordnung handele es sich um ein normales Bauvorhaben, welches aus
bauordnungsrechtlicher Sicht zu beurteilen sei, erklärte Herr Liedtke.
Abschließend bat
Herr Lipinski die CDU-Fraktion
darum, derartige Fragestellungen zuvor bilateral zu klären. Im Gespräch mit
der Verwaltung und ggf. durch zusätzliche Akteneinsicht wäre es seiner Meinung
nach zielführender gewesen, die Fragen direkt mit der Verwaltung zu erörtern.
Es sei nicht originäre Aufgabe des Planungs- und Umweltausschusses, solche
Verfahrensfragen in öffentlicher Sitzung zu diskutieren.