Frau Scharrenbach verzichtete zunächst auf die Möglichkeit der weiteren Erläuterung des vor­liegenden Antrages ihrer Fraktion.

 

Herr Liedtke stellte zu den Fragen 1 und 2 des CDU-Antrages dar, dass der Bauherr über eine gültige Baugenehmigung verfüge. Die im Jahre 2004 ursprünglich erteilte Baugenehmigung sei auf Antrag des Bauherrn zweimal verlängert worden und vor Ablauf der letzten Frist sei mit dem Bauvorhaben begonnen worden. Es habe im Hinblick auf Frage 3 keine Unterbrechung von mehr als einem Jahr bei den Bautätigkeiten gegeben. Sowohl der Architekt, der eine besondere Verantwortung trage, als auch der Bauherr hätten schriftlich versichert, dass es keine Unterbre­chung von mehr als einem Jahr gegeben habe. Damit sei die Baugenehmigung nach wie vor gültig. Zu den Fragen 4 und 5 führte Herr Liedtke aus, dass es keine funktionstüchtige Ring­drainage gebe, da die Drainagerohre nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen seien. Folglich bedürfe es auch keiner Genehmigung. Faktisch sei die Drainage nicht in Betrieb. Glei­ches gelte auch für den Pumpenschacht. Es seien auch keine Grundstücksanschlüsse an das Kanalnetz für die Abführung des Niederschlagswassers angelegt worden. Das Gebäude sei un­terkellert, der Keller sei als weiße Wanne ausgeführt (wasserundurchlässiger Beton) und somit sei eine Drainage nicht notwendig. Bezüglich des in Frage 6 angesprochenen Recyclingmate­rials verwies er auf die Zuständigkeit des Kreises Unna als Genehmigungsbehörde für den Ein­bau von Recyclingmaterialien. Nach seinem Kenntnisstand gebe es eine solche Genehmigung nicht. Zur  Frage 7 erklärte er, dass ihm keine Informationen bezüglich des Fertigstellungster­mins bekannt seien. Im Zusammenhang mit Frage 8 stellte er dar, dass es von Seiten der Bau­ordnung der Stadt Kamen keine gesetzten Fristen gebe, deren Nichteinhaltung verfolgt werden müssten. Insofern sei diese Frage in der gestellten Form nicht beantwortbar.

 

Herr Brüggemann nahm Bezug auf die Sitzung des Hauptausschusses am 09.06.2010. Unter TOP 7 dieser Sitzung habe die Verwaltung aufgrund von Bürgerbeschwerden zur Situation und Sicherung der Baustelle einschließlich Straßenschäden im Bereich "Im Telgei 32 a-c" einen Sachstandsbericht gegeben. Er erinnerte an eine Äußerung von Herrn Kissing, worin darum gebeten wurde, die „Neutralität in nachbarschaftlichen Angelegenheiten zu wahren“. Dieses solle sicherlich auch für die Ausführungen in dieser Sitzung gelten. Somit werde die Verwaltung nur zu den fachrechtlichen Fragen aus den vorliegenden Verwaltungsvorgängen informieren. Herr Brüggemann verdeutlichte, dass die Stadt Kamen aufgrund dieses Vorlaufes das Bauvor­haben mit der gebotenen Sorgfalt im Blick habe. Sicherlich seien weder die Stadt Kamen noch der Bauherr und die Nachbarn glücklich über die Entwicklung des Bauvorhabens. Bei offenen Fragen stehe die Verwaltung den Fraktionen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Dies sei seiner Meinung nach die optimalere Vorgehensweise, um Antworten zu erhalten. Es sei nicht erforderlich, derartige Einzelfalldiskussionen im Planungs- und Umweltausschuss zu thematisie­ren. Nachdrücklich wies er darauf hin, dass die CDU-Fraktion im Rahmen der rechtlichen Mög­lichkeiten für die Klärung von detaillierten Fragen zu dem Verwaltungsverfahren die Möglichkeit der Akteneinsicht hätte wählen können.

 

Zunächst bedankte sich Frau Scharrenbach für die Beantwortung, fügte jedoch hinzu, dass die Fragen ihrer Meinung nach nicht hinreichend durch die Verwaltung beantwortet worden seien. Deshalb wiederholte sie nochmals die Fragen mit den dazugehörigen Erläuterungen des CDU-Antrages.

 

Herr Liedtke versicherte erneut, dass es keinen Baustillstand gegeben habe, der die Bauge­nehmigung außer Kraft gesetzt hätte. Außerdem merkte er an, dass es sich um eine rein theo­retische Formalie handele, da man sich überlegen müsse, was eintrete, wenn die Gültigkeit der Baugenehmigung kraft Gesetzes enden würde. Er wiederholte nochmals, dass die Stadt Kamen für die Genehmigung zum Einbringen von Recyclingmaterial nicht zuständig sei. Insofern sei auch die Bauordnung der Stadt Kamen nicht für die Beprobung von Materialien zuständig. Be­züglich der Ringdrainage und des Pumpenschachtes führte er aus, dass es bei Baumaßnahmen durchaus üblich sei und praktiziert werde, eine temporäre Grundwasserabsenkung während der Bauzeit vorzunehmen. Wie bei anderen Bauvorhaben, sei dies auch im vorliegenden Fall ge­nehmigt worden. Da weder die Drainage noch das Schachtwerk an den öffentlichen Kanal an­geschlossen seien, gebe es keinerlei Grundlage für ein Einschreiten. Die Verwaltung handle im Rahmen der vorgegebenen Zuständigkeiten und der geltenden Vorschriften.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion, führte Frau Scharrenbach aus, sei das Verhalten der Verwaltung als Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger zu kritisieren. Die Bürgerbeschwerden seien in diesem Fall nicht hinreichend beantwortet worden. Es sei der Eindruck entstanden, dass immer wieder auf andere Zuständigkeiten verwiesen worden sei. Es mangele an der notwendigen Ver­netzung. Man habe sich im Kreis gedreht und sei nicht zu abschließenden Ergebnissen und Antworten gekommen. Sie bemängelte interne und externe Abstimmungsprozesse. Somit habe die CDU-Fraktion nur die Möglichkeit gesehen, den Weg über einen Antrag zu beschreiten. Sie wünsche sich in Zukunft eine bessere Vernetzung innerhalb der Verwaltung und zu anderen Behörden.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass das Engagement der Verwaltung als Dienstleister nicht in Abrede zu stellen sei. Die Verwaltung sei jedoch im Rahmen der Aufgabenerfüllung an das ge­ltende Recht gebunden. Wenn Frau Scharrenbach im Kontext ihrer hartnäckigen Position er­warte, dass die Verwaltung ihre anerkannt gute Qualität als Dienstleistungsunternehmen über den rechtlich zulässigen Rahmen hinaus ausführe, so sei das nicht zu machen. Einer solchen Erwartungshaltung der CDU-Fraktion könne und dürfe die Verwaltung nicht nachkommen. Er empfahl nochmals, künftig den Weg der Kommunikation mit der Verwaltung oder den der Aktenein­sicht zu wählen.

 

Frau Scharrenbach unterstrich wiederholt ihren Standpunkt.

 

Diesbezüglich merkte Herr Diederichs-Späh an, dass es im Wesentlichen um die Sorgen und Beschwerden der Nachbarn ginge, die dringend eine Klärung der unbefriedigenden Situation suchen würden. Mit Blick auf die dargestellte Lebenswirklichkeit drängte er zumindest auf Infor­mationen zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

 

Aus Sicht der Bauordnung handele es sich um ein normales Bauvorhaben, welches aus bauordnungsrechtlicher Sicht zu beurteilen sei, erklärte Herr Liedtke.

 

Abschließend bat Herr Lipinski die CDU-Fraktion darum, derartige Fragestellungen zuvor bila­teral zu klären. Im Gespräch mit der Verwaltung und ggf. durch zusätzliche Akteneinsicht wäre es seiner Meinung nach zielführender gewesen, die Fragen direkt mit der Verwaltung zu erör­tern. Es sei nicht originäre Aufgabe des Planungs- und Umweltausschusses, solche Verfahrens­fragen in öffentlicher Sitzung zu diskutieren.