6.1 Job-Center


Herr Brüggemann erläuterte, dass entgegen der ersten Planungen der Bauherr für das Job-Center nunmehr einen größeren Raumbedarf benötige. Ursprünglich war geplant, dass Bauvor­haben im Bereich des ehemaligen Busbahnhofes umzusetzen (Lageplan Präsentation S. 11). Eine Vorstellung dieser Planung erfolgte in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 23.05.2012. Nunmehr werde jedoch eine größere Fläche für die Baumaßnahme benötigt. Das führe dazu, dass das Bauvorhaben am zunächst vorgesehenen Standort nicht zu reali­sieren sei. Die benötigte überbaubare Fläche sei u. a. nachbarschaftlich nicht zu vertreten. So­mit habe die Verwaltung nach einer ähnlich geeigneten Fläche gesucht. Die Verwaltung schlage nunmehr vor, das Gebäude auf der Rathauswiese an der Poststraße zu errichten. Eine neue Standortvariante stellte er anhand eines Lageplans dar (Präsentation S. 12). Dieser Standort verfüge über die notwendige Grundstücksgröße für das geplante Bauvorhaben. Darüber hinaus blieben die positiv bewerteten Standortvorteile an diesem Standort ebenfalls gegeben. Beispiel­haft nannte er die gute Anbindung an Bus und Bahn und die Nähe zum Rathaus. Es sei davon auszugehen, dass keine weiteren Parkplätze für das Vorhaben benötigt würden. Die Kunden sowie die Mitarbeiter seien heute bereits in großer Zahl vor Ort. Die Verwaltung beabsichtige das Bauvorhaben positiv zu begleiten. Die Grundstücksverfügbarkeit sei gegeben. Der Wirt­schaftsausschuss werde sich demnächst mit der Abwicklung des Grundstücksgeschäftes be­schäftigen.

 

Nicht glücklich über den neuen Standort zeigte sich Herr Kühnapfel. Bei Realisierung des Bau­vorhabens am Standort Poststraße werde eine große Freifläche mit attraktivem Baumbestand vernichtet. Er erkundigte sich, weshalb ein höherer Raumbedarf bestünde, wenn im Gegenzug der Personalbestand bliebe.

 

Das Job-Center wolle sich zukunftsfähig aufstellen, so erklärte Herr Brüggemann. So sei ge­plant, weitere zentrale Dienste anzubieten. Ebenfalls für moderne Technik müsse Raum vor­handen sein. Er empfahl die Abwägung zwischen den ökologischen Auswirkungen und dem ökonomischen Ansatz. Auch die bereits hinreichend dargestellten Standortvorteile, insbeson­dere das Serviceangebot für Bürgerinnen und Bürger, bat er zu berücksichtigen.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass er diese Argumentation nicht nachvollziehen könne. Er befürchte, dass schlussendlich auch noch weiter Parkplätze im Rathausumfeld geschaffen werden müssten.

 

Herr Brüggemann wies nochmals auf das Interesse der Kommune an diesem Projekt hin. Das Dienstleistungsangebot sowie die zusätzlichen Dienste, die am Standort Kamen zukünftig für das Job-Center angeboten würden, sei sehr zu begrüßen. Der vom Investor geplante Gebäude­kubus lasse sich nicht am ursprünglichen Standort unterbringen, betonte er. Beide Flächen ver­fügten über die entsprechende Infrastruktur, besäßen Grünflächenstatus, seien im Eigentum der Stadt und verfügbar.

 

Frau Schaumann schloss sich den Ausführungen von Herrn Kühnapfel an. Darüber hinaus sehe sie in der Realisierung am ursprünglich vorgesehenen Standort eine städtebauliche Auf­wertung des Bahnhofumfeldes.

 

Herr Kissing führte aus, dass das Gebäude in der nunmehr angedachten Größe am ursprüngli­chen Standort mit Bezug auf Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung und notwen­dige Abstandsflächen seiner Meinung nach nicht realisierbar sei. Die Vorteile der Rasenfläche am Rathaus liegen in der Nutzung der vorhandenen Infrastruktur sowie die gute ÖPNV-Anbin­dung. Darüber hinaus werde mit dem Bau des Job-Centers auch das Vertrauen für den Kame­ner Standort signalisiert. Insgesamt begrüße er jedes neue Bauvorhaben und jede Investition auf Kamener Stadtgebiet. Er erkundigte sich, ob ggf. noch andere Flächen im Stadtgebiet (z. B. Mersch) für das Job-Center in Frage kämen. Darüber hinaus bat er um Angabe der geplanten Geschossfläche.

 

Das Objekt „Mersch“ sei der Verwaltung bekannt und man habe dort auch ein Augenmerk auf die weitere Entwicklung, antwortete Herr Brüggemann. Die Verwaltung habe ein Ansiedlungs­interesse erzeugt. Interne Gespräche mit einem Interessenten seien angebahnt. Problem sei die kurzfristige Grundstücksverfügbarkeit für das Bauvorhaben Job-Center, welche am Standort Rathaus gegeben sei, da sich die Fläche im Eigentum der Stadt Kamen befinde. Er sei davon überzeugt, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Fläche für die Realisierung des Job-Center genau richtig sei für das 4-geschossige Gebäude. Dieses werde sich auch gut ins Um­feld einpassen.

 

Zum vorgeschlagenen Standort „Mersch“ führte Herr Liedtke aus, dass es sich um ein allge­meines Wohngebiet handele und ein solches Bauvorhaben dort nicht genehmigungsfähig sei.

 

Auf die Anmerkung von Herr Diederichs-Späh, dass das Gebäude dann doppelt so groß werde als vorher geplant, entgegnete Herr Liedtke, dass die Geschossfläche um 1/3 größer sei als in der ursprünglichen Planung.

 

Mit Blick auf den Lärmschutz an der Bahn merkte Herr Diederichs-Späh an, dass die Auswir­kungen des geplanten Baukörpers auf den Lärm (z. B. eine Reflektion des Lärms durch das Ge­bäude) zu prüfen sei.

 

Diese Aussage bezeichnete Herr Liedtke als sehr spekulativ. Das Thema Lärmschutz werde u. a. im Rahmen der Bauberatung sowie im Bauantragsverfahren geprüft.

 

Auf Nachfrage von Frau Middendorf zur Grundstücksgröße erklärte Herr Liedtke, dass die Grundstücksgröße noch nicht definiert sei.

 

Als Standortmöglichkeit für das Job-Center schlug Frau Middendorf das Gebäude der ehemali­gen Autobahnpolizei an der Dortmunder Allee vor.

 

Hier verdeutlichte Herr Brüggemann nochmals das Problem der kurzfristigen Flächenverfüg­barkeit, welche an dem von Frau Middendorf vorgeschlagenen Standort nicht gegeben sei. Dar­über hinaus wies er darauf hin, dass die abschließende Entscheidung zur Veräußerung des Grundstücks beim Wirtschaftsausschuss liege. Im Planungs- und Umweltausschuss solle nur das Bauvorhaben vorgestellt werden. Darüber hinaus würden weitere Detailinformationen zum Bauvorhaben in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses und insofern vor der Sitzung des Wirtschaftsausschusses noch folgen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Frau Scharrenbach, dass diese die Diskussion aufgreifen werde. In diesem Zusammenhang sei es erforderlich auch Fragen der Verkehrsabläufe, der Anbindung an die Poststraße, der Erweiterung der Büroflächen und deren Nutzungen zu klären. Eine Zu­stimmung zu dem Bauvorhaben gebe die CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung nicht.

 

Herr Kloß schloss sich der Auffassung von Herrn Brüggemann an. Insbesondere das Service­angebot sowie die Nähe zum Rathaus würden sehr begrüßt.

 

Das Job-Center sei eine wichtige Einrichtung für Kamen, die in der Stadt bleiben solle, betonte Herr Krause. Auf eine umfassende Diskussion zur Bedeutung des Job-Centers wolle er an die­ser Stelle jedoch verzichten. Eine schlüssige Alternative zum vorgeschlagenen Standort sei bis­her nicht gegeben worden. Dienstleistungsvorteile für Bürgerinnen und Bürger sowie die gute Infrastruktur sprächen für den von der Verwaltung vorgeschlagenen neuen Standort. Darüber hinaus würden Detailinformationen zum Bauvorhaben noch folgen und sich daraus noch Einzel­heiten ergeben (wie z. B. benötigte Grundstücksgröße).

 

Abschließend erklärte Herr Liedtke, dass weitere Details zum Bauvorhaben dem Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt würden, sobald der Bauantrag vorliege. Auch Fragen zur Erschlie­ßung könnten dann thematisiert werden. Für dieses Bauvorhaben sei der vorgeschlagene Standort nach seiner Auffassung ideal. Der von Frau Middendorf vorgeschlagenen Standort an der Dortmunder Allee scheitere auch am vorgegebenen Zeitfenster. Er erinnerte in diesem Zu­sammenhang daran, dass u. a. planungsrechtliche Voraussetzungen wie Änderung von Be­bauungsplan und Flächennutzungsplan erforderlich seien. Erfahrungsgemäß würde dies 2 bis 3 Jahre dauern.

 

 

 

 

6.2 Lindenallee / ehem. Lindenschänke

 

Anhand eines Lageplans (Präsentation S. 13) stellte Herr Liedtke das geplante Bauvorhaben vor. Am Standort der ehemaligen Lindenschänke (Luftbild Präsentation S. 14) wird ein Wohn­haus mit 8 Wohneinheiten errichtet. Die Wohnungen verfügen über modernen Standard und sind barrierefrei und behindertengerecht. Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Das Vorha­ben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Bauen in zweiter Reihe kann ausgeschlossen werden. Zur weiteren Erläuterung zeigte er auch die Gebäudeansichten (Präsentation S. 15).