Zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion ergänzte Herr Diederichs-Späh, dass der Entwurf der ENEV 2012 nunmehr vorliege und davon auszugehen sei, dass ab 2020 nur noch Plus­EnergieHäuser errichtet werden könnten. Insofern bezeichnete er diesen Antrag als zu­kunftsweisend.

 

Herr Liedtke führte aus, dass eine derartige Regelung – wie sie im Antrag vorgeschlagen werde – nicht im Zuge der Bauleitplanung möglich sei. In § 9 BauGB sei ein Katalog von möglichen Regelungspunkten der Bauleitplanung abschließend aufgeführt. Festsetzungen, wie sie in dem Antrag gefordert würden, seien nicht zulässig.

 

Herr Diederichs-Späh zeigte sich sehr irritiert von der Aussage des Herrn Liedtke. Der Inhalt der Beschlussvorlage sei einer gemeinsamen Erarbeitung im Bundesbauministerium entsprun­gen. Er werde diesen Punkt mit dem Referat in Berlin diskutieren.

 

Herr Kissing räumte ein, dass dem Antrag in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden könne und bat um Hilfestellung der Verwaltung. Er wies darauf hin, dass das Baugesetzbuch (BauGB) schon Spielräume, wie z. B. bei der Garagenbegrünung und Art der Energieversorgung geschaffen habe.

 

Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan habe die Verwaltung be­reits darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bauleitplanung auch ökologische Aspekte be­rücksichtigt würden, erklärte Herr Liedtke. Beispielhaft nannte er die Ausrichtung der Baufelder und Dächer, so dass eine Solarenergienutzung optimiert werden könne. Eine Festsetzung im Bebauungsplan „EnergiePlusHäuser“ sei rechtlich nicht zulässig.

 

Abschließend stellte Frau Scharrenbach den o. g. Antrag der CDU-Fraktion zurück, bis die of­fenen Punkte geklärt seien.

 

Herr Lipinski bestätigte die Antragsrücknahme für diese Sitzung.