Sitzung: 23.10.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion ergänzte Herr Diederichs-Späh, dass der Entwurf der ENEV 2012 nunmehr vorliege und davon auszugehen sei, dass ab 2020 nur noch PlusEnergieHäuser errichtet werden könnten. Insofern bezeichnete er diesen Antrag als zukunftsweisend.
Herr Liedtke führte aus, dass eine derartige Regelung – wie sie im Antrag vorgeschlagen werde – nicht im Zuge der Bauleitplanung möglich sei. In § 9 BauGB sei ein Katalog von möglichen Regelungspunkten der Bauleitplanung abschließend aufgeführt. Festsetzungen, wie sie in dem Antrag gefordert würden, seien nicht zulässig.
Herr Diederichs-Späh zeigte sich sehr irritiert von der Aussage des Herrn Liedtke. Der Inhalt der Beschlussvorlage sei einer gemeinsamen Erarbeitung im Bundesbauministerium entsprungen. Er werde diesen Punkt mit dem Referat in Berlin diskutieren.
Herr Kissing räumte ein, dass dem Antrag in der vorgelegten Form nicht zugestimmt werden könne und bat um Hilfestellung der Verwaltung. Er wies darauf hin, dass das Baugesetzbuch (BauGB) schon Spielräume, wie z. B. bei der Garagenbegrünung und Art der Energieversorgung geschaffen habe.
Im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zu diesem Bebauungsplan habe die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Bauleitplanung auch ökologische Aspekte berücksichtigt würden, erklärte Herr Liedtke. Beispielhaft nannte er die Ausrichtung der Baufelder und Dächer, so dass eine Solarenergienutzung optimiert werden könne. Eine Festsetzung im Bebauungsplan „EnergiePlusHäuser“ sei rechtlich nicht zulässig.
Abschließend stellte Frau Scharrenbach den o. g. Antrag der CDU-Fraktion zurück, bis die offenen Punkte geklärt seien.
Herr Lipinski bestätigte die Antragsrücknahme für diese Sitzung.