Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die nachfolgende Stellungnahme der Stadt Kamen zum vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grund­lage des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 39. Verordnung zum BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

Stellungnahme der Stadt Kamen:

Grundsätzlich stimmt die Stadt Kamen dem Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 zu und insbesondere den darin formulierten Maßnahmen zur Entschärfung des Belastungsschwer­punktes Bahnhofstraße. Die Stadt Kamen hält an ihrer Auffassung fest, dass auch nach der Überprüfung weiterer möglicher NO2-Belastungsschwerpunkte und Entwarnung durch das Land immer noch Unsicherheiten für Bereiche an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße beste­hen, weil auch die Rechnungsergebnisse des Landes teilweise nur knapp unter dem Grenzwert für NO2 bleiben. Deshalb fordert die Stadt Kamen das Land weiterhin dazu auf, Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten durchzuführen, um die Ergeb­nisse abzusichern.

Für den Fall, dass dieser Forderung nicht entsprochen wird, bereitet die Stadtverwaltung auf eigene Rechnung Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße vor, deren Ergebnisse nach Abschluss dem Land zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadt Kamen geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die angefallenen Kosten von der Bezirksregierung Arnsberg erstattet werden, sofern Grenzwertüberschreitungen nachgewie­sen werden können.

Die Stadt Kamen behält sich die Abgabe weitergehender Stellungnahmen im Laufe des Verfah­rens vor.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Eingangs erinnerte Herr Brüggemann an die bereits im Vorfeld geführte Diskussion zur Auf­nahme der von der Stadt Kamen aufgeführten Hot Spots in den Luftreinhalteplan (kurz: LRP). Trotz aller Bemühungen der Kamener Verwaltung sei es nicht gelungen, diese durch Berech­nungen als belastet nachgewiesenen Bereiche in den LRP aufzunehmen. Aus diesem Grund werde, wie bereits besprochen, die Verwaltung Passivsammler auf eigene Kosten aufstellen und auswerten lassen. Beabsichtigt sei, die Installation noch in diesem Jahr zu beauftragen sofern die entsprechenden Mittel im Haushalt verfügbar seien.

 

Herr Krause führte aus, dass die Verbesserung der Luftqualität auch die Lebensqualität als sol­che verbessere. Darüber hinaus stehe die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Vorder­grund. Eine erste Verbesserung könne sicherlich mit dem Umbau der Bahnhofstraße erreicht werden. Besonders wichtig sei es, an dieser Stelle trotz allem die Belastungswerte weiter zu überwachen, so dass weitere Messungen durch das Land erforderlich seien. Da sich das Land weigere, an den genannten kritischen Punkten im Kamener Stadtgebiet Passivsammler aufzu­stellen, sei der Vorstoß der Verwaltung gut, auf eigene Rechnung Passivsammler an den be­treffenden Stellen installieren zu wollen.

 

Mit dem Thema Luftreinhalteplan beschäftige sich der Planungs- und Umweltausschuss bereits seit 2008, sagte Frau Scharrenbach. Der Beschluss des Luftreinhalteplanes sei zunächst für Herbst 2011 angekündigt worden. Positiv sei anzumerken, dass die Bezirksregierung nicht nur ein bestimmtes Gebiet, sondern das gesamte Stadtgebiet aufgerufen habe. Kritisch merkte sie an, dass die Bezirksregierung die von der Stadt Kamen durch SimuPlan berechneten Werte nicht zum Anlass genommen habe, Maßnahmen zu diesen Bereichen in den LRP aufzunehmen. Des Weiteren wies sie auf eine irreführende Darstellung im LRP in Bezug auf die Lünener Straße hin. Im östlichen Bereich der Lünener Straße werde der ab 2010 geltende Grenzwert für NO2 überschritten. Es sei nicht schlüssig dargestellt worden, warum diese Feststellung zu kei­nen weiteren Maßnahmen führe. Vor dem Hintergrund der Prognosen und der Wirkungs­kontrollen im kommenden Jahr durch das Land (auf Einhaltung der Grenzwerte) sei es richtig, diesen Schritt mit eigenen Messungen zu begleiten. Hinsichtlich der angeführten Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen sollen, führte sie aus, dass sich die Förde­rung des Radverkehrs nicht positiv auf die Belastung durch Schwerlastverkehr und Busverkehr auswirke. Sie vermisse auch die Berücksichtigung des Punktes Luftqualität bei der Bauleitpla­nung. Ihrer Meinung nach seien z. B. die Auswirkungen bei der Neubebauung „Hemsack“ auf die Luftqualität zu berücksichtigen. Des Weiteren hätte sie erwartet, dass in diesem Zusammen­hang auch das Thema Lkw-Routing aufgegriffen worden wäre. Der vorliegenden Stellungnahme sowie dem Vorschlag der Verwaltung, auf eigene Rechnung Passivsammler zu installieren, stimme Ihre Fraktion zu.

 

Daraufhin erwiderte Herr Brüggemann, dass es in dieser Sitzung nicht um die Diskussion der Inhalte des Luftreinhalteplanes gehen würde, sondern um die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des LRP-Entwurfs. Im Dezember werde der von der Be­zirksregierung aufgestellte LRP für Kamen nochmals zur Beschlussfassung dem Planungs- und Umweltausschuss und dem Rat der Stadt Kamen vorgelegt.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass Grenzwertüberschreitungen unmittelbar Maßnahmen auslösen, so dass er davon ausgehe, dass es sich bezüglich der Darstellung der Passage zur Grenzwert­überschreitung im östlichen Bereich der Lünener Straße um eine missverständliche und nicht ausreichend erläuterte Formulierung handele.

 

Frau Scharrrenbach bat darum, diesen Punkt vor Beschlussfassung des LRP zu klären.