Sitzung: 23.10.2012 Planungs- und Umweltausschuss
Vorlage: 088/2012
Beschluss:
Der Planungs- und Umweltausschuss beschließt die nachfolgende Stellungnahme der Stadt Kamen zum vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 (kurz: LRP) auf Grundlage des § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der 39. Verordnung zum BImSchG in der jeweils gültigen Fassung.
Stellungnahme der
Stadt Kamen:
Grundsätzlich stimmt
die Stadt Kamen dem Entwurf des Luftreinhalteplans Kamen 2012 zu und
insbesondere den darin formulierten Maßnahmen zur Entschärfung des
Belastungsschwerpunktes Bahnhofstraße. Die Stadt Kamen hält an ihrer
Auffassung fest, dass auch nach der Überprüfung weiterer möglicher NO2-Belastungsschwerpunkte
und Entwarnung durch das Land immer noch Unsicherheiten für Bereiche an Lünener
Straße, Nordring und Stormstraße bestehen, weil auch die Rechnungsergebnisse
des Landes teilweise nur knapp unter dem Grenzwert für NO2 bleiben.
Deshalb fordert die Stadt Kamen das Land weiterhin dazu auf,
Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten durchzuführen, um
die Ergebnisse abzusichern.
Für den Fall, dass
dieser Forderung nicht entsprochen wird, bereitet die Stadtverwaltung auf
eigene Rechnung Passivsammler-Messungen an den möglichen NO2-Belastungsschwerpunkten
an Lünener Straße, Nordring und Stormstraße vor, deren Ergebnisse nach
Abschluss dem Land zur Prüfung und ggf. weiteren Veranlassung zur Verfügung
gestellt werden.
Die Stadt Kamen geht
in diesem Zusammenhang davon aus, dass die angefallenen Kosten von der
Bezirksregierung Arnsberg erstattet werden, sofern Grenzwertüberschreitungen
nachgewiesen werden können.
Die Stadt Kamen behält sich die Abgabe weitergehender Stellungnahmen im Laufe des Verfahrens vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Eingangs erinnerte Herr Brüggemann an die bereits im Vorfeld geführte Diskussion zur Aufnahme der von der Stadt Kamen aufgeführten Hot Spots in den Luftreinhalteplan (kurz: LRP). Trotz aller Bemühungen der Kamener Verwaltung sei es nicht gelungen, diese durch Berechnungen als belastet nachgewiesenen Bereiche in den LRP aufzunehmen. Aus diesem Grund werde, wie bereits besprochen, die Verwaltung Passivsammler auf eigene Kosten aufstellen und auswerten lassen. Beabsichtigt sei, die Installation noch in diesem Jahr zu beauftragen sofern die entsprechenden Mittel im Haushalt verfügbar seien.
Herr Krause führte aus, dass die Verbesserung der Luftqualität auch die Lebensqualität als solche verbessere. Darüber hinaus stehe die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Vordergrund. Eine erste Verbesserung könne sicherlich mit dem Umbau der Bahnhofstraße erreicht werden. Besonders wichtig sei es, an dieser Stelle trotz allem die Belastungswerte weiter zu überwachen, so dass weitere Messungen durch das Land erforderlich seien. Da sich das Land weigere, an den genannten kritischen Punkten im Kamener Stadtgebiet Passivsammler aufzustellen, sei der Vorstoß der Verwaltung gut, auf eigene Rechnung Passivsammler an den betreffenden Stellen installieren zu wollen.
Mit dem Thema Luftreinhalteplan beschäftige sich der Planungs- und Umweltausschuss bereits seit 2008, sagte Frau Scharrenbach. Der Beschluss des Luftreinhalteplanes sei zunächst für Herbst 2011 angekündigt worden. Positiv sei anzumerken, dass die Bezirksregierung nicht nur ein bestimmtes Gebiet, sondern das gesamte Stadtgebiet aufgerufen habe. Kritisch merkte sie an, dass die Bezirksregierung die von der Stadt Kamen durch SimuPlan berechneten Werte nicht zum Anlass genommen habe, Maßnahmen zu diesen Bereichen in den LRP aufzunehmen. Des Weiteren wies sie auf eine irreführende Darstellung im LRP in Bezug auf die Lünener Straße hin. Im östlichen Bereich der Lünener Straße werde der ab 2010 geltende Grenzwert für NO2 überschritten. Es sei nicht schlüssig dargestellt worden, warum diese Feststellung zu keinen weiteren Maßnahmen führe. Vor dem Hintergrund der Prognosen und der Wirkungskontrollen im kommenden Jahr durch das Land (auf Einhaltung der Grenzwerte) sei es richtig, diesen Schritt mit eigenen Messungen zu begleiten. Hinsichtlich der angeführten Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Luftqualität beitragen sollen, führte sie aus, dass sich die Förderung des Radverkehrs nicht positiv auf die Belastung durch Schwerlastverkehr und Busverkehr auswirke. Sie vermisse auch die Berücksichtigung des Punktes Luftqualität bei der Bauleitplanung. Ihrer Meinung nach seien z. B. die Auswirkungen bei der Neubebauung „Hemsack“ auf die Luftqualität zu berücksichtigen. Des Weiteren hätte sie erwartet, dass in diesem Zusammenhang auch das Thema Lkw-Routing aufgegriffen worden wäre. Der vorliegenden Stellungnahme sowie dem Vorschlag der Verwaltung, auf eigene Rechnung Passivsammler zu installieren, stimme Ihre Fraktion zu.
Daraufhin erwiderte Herr Brüggemann, dass es in dieser Sitzung nicht um die Diskussion der Inhalte des Luftreinhalteplanes gehen würde, sondern um die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung des LRP-Entwurfs. Im Dezember werde der von der Bezirksregierung aufgestellte LRP für Kamen nochmals zur Beschlussfassung dem Planungs- und Umweltausschuss und dem Rat der Stadt Kamen vorgelegt.
Herr Liedtke ergänzte, dass Grenzwertüberschreitungen unmittelbar Maßnahmen auslösen, so dass er davon ausgehe, dass es sich bezüglich der Darstellung der Passage zur Grenzwertüberschreitung im östlichen Bereich der Lünener Straße um eine missverständliche und nicht ausreichend erläuterte Formulierung handele.
Frau Scharrrenbach bat darum, diesen Punkt vor Beschlussfassung des LRP zu klären.