Herr Güldenhaupt stellte Frau Köhler als Mitarbeiterin im ASD der Stadt Kamen vor, die mit der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes der Landesregierung NRW „Kein Kind zurück­las­sen“ auf 2 Jahre betraut sei.

 

Frau Köhler referierte anhand einer Präsentation zum Projekt der Landesregierung NRW „Kein Kind zurücklassen“ / Kommunen in NRW beugen vor (Anlage 3).

Sie erklärte, seit August 2012 in der Projektsteuerungsebene die Stadt Kamen als eins von 7 beteiligten Jugendämtern zu vertreten. Herrn Brüggemann wies sie als Mitglied der Lenkungs­gruppe und Herrn Schnurr als externen Moderator des Projektes aus.

 

Zu den Zielen formulierte Frau Köhler, dass die Präventionsangebote vor Ort durch Bündelung und Optimierung von Netzwerken erreicht werden sollen.

Vor Ort bereits bestehende Angebote und Netzwerke werden als Glieder einer Präventionskette miteinander verbunden. Dies geschehe in vier Handlungsfeldern (systematische Kooperation aller Akteure, Entwicklung einer kommunalen Transferbörse, Aufbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur, Stärkung der kommunalen Wirtschaftlichkeit).

 

Frau Möller erkundigte sich nach den Kooperationspartnern des Projektes vor Ort.

 

Herr Dunker wies darauf hin, dass allen Trägern in Kamen die Kooperationspartnerschaft ange­boten werde.

 

Frau Scharrenbach erkundigte sich nach dem Projektes „Kommunale Präventionsketten“, da sie inhaltliche Überschneidungen vermutete. Sie verwies auf das Bundeskinderschutzgesetz und erklärte, dass die Stadt Kamen hieraus auch von der Familienhebammenförderung finanziell par­ti­zipiere.

 

Herr Brüggemann erläuterte, dass es sich beim Landesprojekt „Kommunale Präventionsketten“ um ein neues, anders orientiertes Thema handeln würde und das die Verwaltung des Jugend­amtes derzeit die Auswirkungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz hinsichtlich der Familien­hebammen kreisweit erörtere und hierzu zu gegebener Zeit vortrage. Er signalisierte, dass der Fachbereich nach aktueller Position die Verortung präjudiziere.