Bezogen auf die Ausgaben für die DDC-Anlage stellte Herr Hasler die Frage, inwieweit investive Maßnahmen der Stadt für die Stadthalle in den Wirtschaftsplan der KBG mit einflössen.

 

Die Herren Baudrexl und Hupe wiesen darauf hin, dass Eigentümerin des Gebäudes die Stadt Kamen sei. Die KBG entrichte aufgrund der Vertragssituation einen Pachtzins. Die Verpflichtung für die Gebäude­unterhaltung obliege der Stadt und nicht der KBG. Die investiven Maß­nahmen für die Gebäudeunterhaltung hätten somit auch keine Einfluss auf den Wirtschaftsplan der KBG.

 

Herr Kissing bedauerte, dass die Gesamtkosten der Stadthalle nicht klar überschaubar dargestellt seien. Zum Verlustausgleich der KBG kämen noch die investiven Kosten für das Gebäude hinzu. Ein kaufmännisches Rechnungswesen würde die Gesamtkosten deutlicher machen.