Sitzung: 17.02.2000 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 461/1999
Beschlussempfehlung:
Die nachfolgende, gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 Gemeindeordnung NW genehmigt:
Die Verwaltung wird gemäß § 82 Abs. 1 S. 4 GO NW ermächtigt, bei der Hhst. 817.98500 – Ausgleichsleistung an die GSW - eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 910.809,-- DM zu leisten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen