Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Bürgeranregung zur unkonventionellen Erdgasgewinnung wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit zum Verfahrenstand zu berichten.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Einleitend erinnerte Herr Hupe an die Diskussion im Rat und die dort beschlossene Resolution.

Die Firmen Minegas Power und HammGas hätten in Gesprächen ihre Zusage gegeben, auf Frackingmethoden zu verzichten.

Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten liege mittlerweile vor und müsse nun noch detailliert ausgewertet und diskutiert werden. Als Ergebnis könne aber bereits jetzt die kritische Bewertung des chemischen Frackings festgehalten werden. Das von der Landesre­gie­rung verhängte Moratorium gelte unverändert weiter.

Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Bürgeranregung mit den städtischen Grundstücken nur einen kleinen Teilbereich anspreche, attraktiver für die Erdgasgewinnung könnten jedoch vor allem landwirtschaftliche Flächen sein.

Die Verwaltung halte es vor der abschließenden Behandlung des Antrages für sinnvoll, die Er­geb­nisse der endgültigen Auswertung des Gutachtens und der anschließenden landespolitischen Diskussion abzuwarten.

Abschließend wies er darauf hin, dass die GSW bereits auf dem Gebiet der Windkraftanlagen aktiv seien und zurzeit eine Potenzialanalyse zur Suche nach geeigneten Flächen auf Kamener Stadtgebiet laufe.

 

Frau Dyduch richtete den Blick auf die vom Rat im Mai 2011 beschlossene Resolution zur Erd­gasgewinnung sowie das von der Landesregierung beauftragte Gutachten. Sie gab zu be­rück­sichtigen, dass das Verfahren um das Gutachten noch nicht abgeschlossenen sei, entsprechend sei das Moratorium der Landesregierung verlängert worden.

Unabhängig davon sah sie den Bund in der Pflicht gesetzliche Regelungen zu einer Umweltver­träg­lichkeitsprüfung zu treffen.

Die Fraktion stimme der Intention der Beschlussvorlage zu.

 

Frau Scharrenbach machte deutlich, dass die Stadt hier nur im Rahmen des geltenden Rechts handeln könne. Das Bundesgutachten zum Fracking spreche sich eindeutig für eine gesetzlich manifestierte Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Das Landesgutachten lasse diese Frage teil­weise offen.

Sie zeigte sich verwundert, dass die Bezirksregierung aktuell noch Probebohrungen zulasse.

Der Beschlussvorlage werde zugestimmt.

 

Die Bürgeranregung sei Ausdruck der Angst, die aufgrund der Unklarheiten über die Risiken der Erdgasgewinnung bestehe, führte Herr Kühnapfel aus.

Das Moratorium sowie die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung seien ein guter Weg, würden den Bürgern die Ängste jedoch nicht nehmen. Es sei daher wichtig sofortige Signale im Rahmen der Möglichkeiten der Stadt zu setzen, dies könne durch die Bürgeranregung erreicht werden. Es sei vorstellbar, dass ein solcher Beschluss auch Ausstrahlungswirkung auf das Ver­halten privater Grundstückseigentümer nehmen könne.

 

Herr Grosch vertrat die Auffassung, dass dem Antrag, auch wenn er mit den städtischen Grund­stücken nur einen Teilaspekt betreffe, zugestimmt werden sollte. Zwar sei das Moratorium ver­längert worden und es werde derzeit auf die Methode verzichtet, jedoch bleibe die Befürch­tung, dass Fracking in bestimmten Gebieten irgendwann doch zugelassen werde. Er plädierte dafür mit der Zustimmung zum Bürgerantrag ein Zeichen zu setzen.

 

Herr Hupe fasste zusammen, dass Einigkeit in der Position gegen chemisches Fracking bestehe. Es liege allerdings nicht allein in der rechtlichen Zuständigkeit der Stadt Kamen, das Fracking zu verhindern. Der Geradlinigkeit gegenüber den Bürgern sei es deshalb geschuldet, dass hier nur im Rahmen der Möglichkeiten sowie Grenzen der Stadt und damit der städtischen Grundstücke diskutiert werden könne. Vordringlich sei es, Verfahrensabläufe informell zu transportieren.

Er stellte heraus, dass eine Genehmigung für städtische Grundstücke nur nach vorheriger Infor­mation und Entscheidung des Rates möglich sei.

 

Herr Kühnapfel wandte ein, dass den Antragstellern die Grenzen des städtischen Handelns bewusst seien, hier jedoch vor allem der Signalcharakter und dessen Vorbildfunktion auf private Grundstücksbesitzer im Vordergrund stünden.

 

Herr Hupe betonte, dass für die Verwaltung die Transparenz und Information der Bürger von großer Bedeutung seien.