Sitzung: 18.09.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss:
Einleitend erinnerte Herr Mösgen an die Finanzberichte im vergangenen Jahr sowie im März diesen Jahres. Er wies darauf hin, dass er mit dem heutigen Bericht den Stand vom 31.07.2012 wiedergebe.
Zunächst informierte er den Ausschuss, dass die Wirtschaftsprüfer dem Jahresabschluss 2011 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt haben. Der Jahresabschluss schließe mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 17,498 Mio. Euro und damit um 0,9 Mio. Euro niedriger als geplant ab. Der geprüfte Jahresabschluss sei in der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses bestätigt worden.
Der Gesamtabschluss 2010 für den „Konzern Stadt Kamen“ sei erstmalig aufgestellt worden, womit Kamen beim zeitlichen Vergleich mit den Städten und Gemeinden in NRW in der Spitzengruppe liege. Der Gesamtabschluss umfasse alle Beteiligungen wie beispielsweise das Hellmig-Krankenhaus, den Eigenbetrieb Stadtentwässerung, die VHS und die GSW.
Die Fertigstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2011 stehe unmittelbar bevor. Die fristgerechte Zuleitung der Unterlagen sagte er zum 30.09. zu.
Allgemein berichtete der Kämmerer zum laufenden Wirtschaftsjahr 2012, dass es keine Anzeichen für wesentliche Veränderungen zur Planung gebe. Gerechnet werde laut Plan mit einem Fehlbetrag i.H.v. 18,5 Mio. Euro.
Im Folgenden gab er einen Überblick zur Entwicklung der Erträge. Nachdem er zunächst die Entwicklung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer von 2010 bis 2017 dargestellt hatte, berichtete er, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer aktuell bei 14,16 Mio. Euro liegen würden und somit etwas höher seien, als in der Planung veranschlagt. Die Einnahmen aus Grundsteuer und Vergnügungssteuer entwickelten sich nach Plan.
Die Schlüsselzuweisungen seien immer noch vorläufig festgesetzt, ein Bescheid liege bislang noch nicht vor. Ursächlich sei vermutlich das noch anhängige Klageverfahren.
Im Anschluss wandte der Kämmerer den Blick auf die Aufwandsseite.
Er berichtete, dass im Jahr 2011 statt geplanter 12 Mio. Euro nur Kassenkredite i.H.v. 2 Mio. aufgenommen worden seien. Dagegen sei der Ansatz für 2012 i.H.v. 6,39 Mio. Euro bereits überschritten. Insgesamt seien bis jetzt schon Kassenkredite i.H.v. 7,5 Mio. Euro aufgenommen worden. Zum Vergleich bezifferte er das Gesamtvolumen der Kassenkredite der Städte und Gemeinden NRWs zum 31.03.2012 auf 23,55 Mrd. Euro.
Er informierte, dass in 2011 Darlehen i.H.v. 863.000 Euro aufgenommen worden seien. Für 2012 seien Darlehensneuaufnahmen, u.a. vor dem Hintergrund der Maßnahme Bahnhofsumfeld, von 5,227 Mio. Euro geplant worden. Bislang habe man noch keine neuen Darlehen aufnehmen müssen, bis zum Ende des Jahres werde dies jedoch voraussichtlich noch notwendig sein.
Das Zinsniveau auf dem Darlehensmarkt sei stabil. Sofern möglich, würden langfristige Zinsfestlegungen bevorzugt genutzt. Er betonte in diesem Zusammenhang, dass die Stadt bislang noch keinerlei Schwierigkeiten habe, Kredite aufzunehmen.
Zum laufenden Klageverfahren der Swaps informierte Herr Mösgen von dem am 14.09.2012 stattgefundenen Anhörungstermin vor dem Landgericht Dortmund. Er zeigte sich in der Tendenz hoffnungsvoll, dass sich das Gericht der Auffassung der Stadt anschließe. Trotzdem gehe er davon aus, dass die Klage nicht erstinstanzlich, sondern womöglich erst durch den Bundesgerichtshof abschließend entschieden werde.
Die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012 zeige keine Besonderheiten auf.
Einen Ausblick auf den Plan für 2013 könne er zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geben, da der Planungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.
Mit einem kurzen Exkurs zum Gemeindefinanzierungsgesetz zeigte der Kämmerer auf, dass nach der ersten Modellrechnung Kamen voraussichtlich 3 Mio. Euro weniger Schlüsselzuweisungen vom Land erhalte als nach den Sätzen des Orientierungserlasses von November 2011 prognostiziert. Insgesamt erhalten, trotz einer Erhöhung der Gesamtsumme um 3,5 %, 210 Kommunen weniger Zuwendungen als noch in 2012. Im Kreis Unna seien bis auf Bönen und Werne alle Kommunen betroffen.
Im Rahmen der Ursachenforschung müsse ein Blick auf einen Vergleich der Steuerkraftentwicklung im kreisfreien und im kreisangehörigen Raum geworfen werden. Dabei werde deutlich, dass der kreisfreie Raum eine negative Steuerkraftentwicklung verzeichne und gleichzeitig die Schlüsselzuweisungen steigen würden. Damit gingen 7,4 % der Schlüsselzuweisungen an den kreisfreien Raum. Zur Verdeutlichung zählte er die Schlüsselzuweisung für die Städte Essen, Bonn und Münster auf.
Um die mangelnde Verteilungsgerechtigkeit zu verdeutlichen, zeigte er auf, dass in dem Zeitraum von 2000 bis 2012 die Schlüsselzuweisungen für kreisangehörige Städte lediglich um 3,45 % gestiegen seien, wogegen bei den kreisfreien Städten eine Steigerung von 48,69 % vorliege.
Abschließend berichtete der Kämmerer zum Stärkungspakt der Landesregierung. In einer ersten Stufe der verpflichtenden Teilnahme, seien auf 34 Kommunen seit 2011 jährlich insgesamt 345 Mio. Euro verteilt worden. Der Anteil kreisfreier Städte betrage 75 %. Die zweite Stufe beruhe auf freiwilliger Teilnahme der Kommunen. Daran würden 27 Kommunen teilnehmen, an die ab 2014 309 Mio. Euro ausgeschüttet würden, davon 76 % an kreisfreie Städte.
Vorweg kritisierte Frau Scharrenbach, dass dem Wunsch ihrer Fraktion nach regelmäßigen Finanzberichten, sowohl in diesem Ausschuss als auch produktbezogen in den Fachausschüssen, bislang nicht von der Verwaltung nachgekommen worden sei.
Zum Gesamtabschluss führte sie aus, dass die Stadt zwar die Frist nicht eingehalten habe, im NRW weitem Vergleich, sei man jedoch früh in der Aufstellung.
Bezogen auf die vorgetragene Aufnahme für Investitionsdarlehen, fragte sie nach, ob sich die geplante Darlehensaufnahme von 5 Mio. Euro ausschließlich auf die Maßnahme Bahnhofsumfeld bezogen habe.
Weiter erkundigte sie sich nach der Gewerbesteuerschätzung für das nächste Jahr, nach dem aktuellen Zeitwert der Swaps sowie nach der Höhe der momentan abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte.
Zum Gemeindefinanzierungsgesetz wies sie daraufhin, dass aufgrund der höheren Soziallasten, die kreisangehörigen Gemeinden für 2012 höhere Zuwendungen erhalten hätten.
Frau Scharrenbach gab zu berücksichtigen, dass das Gemeindefinanzierungsgesetz prozyklisch wirke.
Herr Hupe bat um Verständnis, dass noch keine Prognose zu den Gewerbesteuereinnahmen 2013 abgegeben werden könne, da die Mittelplanung für 2013 innerhalb der Verwaltung noch nicht abgeschlossen sei.
Er wandte ein, dass man rein aus den erhöhten Soziallasten noch keinen Automatismus zu Gunsten des kreisfreien Raumes annehmen könne, eine detaillierte Betrachtung sei unbedingt erforderlich.
Mit Verweis auf den im März 2012 gegebenen Finanzbericht, entgegnete Herr Mösgen zur geäußerten Kritik, dass der Haushalt nicht statisch sei und daher die Finanzberichte immer mit verschiedenen Schwerpunkten, ausgewählt nach Aktualität, wie beispielsweise der heutige Exkurs zum Gemeindefinanzierungsgesetz, versehen seien. Zudem hebe er nur die wesentlichen Aspekte, wie Abweichungen von der Planungen, hervor.
Unabhängig von den politischen Diskussionen zum Gemeindefinanzierungsgesetz habe er heute den Blick auf die Ursachen der Verteilung richten wollen, um so für die Zukunft den richtigen Ansatz zu finden.
Zum Marktwert der Swaps informierte der Kämmerer, dass dieser bei den städtischen Swaps bei fast 5 Mio. Euro und bei den Swaps des Eigenbetriebes bei ca. 2,5 Mio. Euro liege.
Für alle einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Gesamtprojektes Bahnhofsumfeld sei mit Darlehensaufnahmen i.H.v. 6,3 Mio. Euro verteilt auf mehrere Jahre, in Absprache mit der Bezirksregierung geplant worden.
Die gesamte Summe habe man bisher jedoch nicht in Anspruch nehmen müssen.
Herr Eisenhardt wünschte sich eine bessere Visualisierung bzw. eine schriftliche Präsentation der Finanzberichte. Neben der Aufnahme von aktuellen und variablen Themen schlug er eine Standardisierung der Berichte vor.
Frau Scharrenbach ergänzte den Wunsch in allen Ausschüssen zur produktbezogenen Planung zu berichten, so wie es in einigen Ausschüssen bereits praktiziert werde. Dies erhöhe die Transparenz.
Unter Bezugnahme auf die Klage zu den CHF-Swaps erkundigte sie sich, ob die übrigen von der Stadt gehaltenen Zinssicherungsswaps ebenfalls Gegenstand der Klage seien.
Herr Hupe erläuterte, dass die Payer-Swaps als Zinssicherungsswaps kein finanzielles Risiko bedeuten würden und nur aufgrund der analogen negativen Marktwertproblematik mit in die Klage aufgenommen worden seien. Die Frage nach der Beratungspflicht über die Marktwertermittlung stelle sich hier ebenso wie bei den CHF-Swaps.
Herr Mösgen fügte ergänzend hinzu, dass die Erweiterung der Klage um die Payer-Swaps aufgrund des sachlichen Zusammenhangs auf Anraten der beauftragten Rechtsanwälte erfolgt sei. Finanzielle Belastungen würden daraus nicht folgen.
Zur Kritik von Frau Scharrenbach, dass die Verwaltung nicht über die Klageerweiterung informiert habe, zeigte der Bürgermeister seine Verwunderung, da nur ein Teil der Klage betroffen sei, welcher ausschließlich Feststellungszwecken diene.
Herr Mösgen verdeutlichte, dass dies einzig eine Frage der Prozesstaktik sei und man in dieser Angelegenheit auf den Rat der Rechtsanwälte vertraue.