Herr Brüggemann führte aus, dass die Verwaltung das Büro Post u. Welters, Dortmund, mit der Vorbereitung und Abwicklung des städtebaulichen Wettbewerbs beauftragt habe. Details zum weiteren Verfahren (u.a. Auswahl der Büros, Zusammensetzung der Jury, Öffentlichkeitsbeteili­gung, zeitliche Abläufe, Beteiligungen) sollen in der Sitzung des Planungs- und Umweltaus­schusses am 23.10.2012 vorgestellt und beschlossen werden.

 

Im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt wies Frau Dyduch auf die oftmals geführte Diskussion um die gestiegene Lippeverbandsumlage hin. U. a. sei der Anstieg auch den aktuellen Baumaßnahmen zur Renaturierung der Gewässer geschuldet. Im Rahmen der Rena­turierung der Seseke werde neue Lebensqualität nachhaltig geschaffen. Es seien Möglichkeiten eröffnet, den Fluss neu zu entdecken, ihn wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Es gelte nunmehr auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu wecken und deren Ideen in die Planungen einfließen zu lassen. Sie wünsche sich, dass beim Wettbewerbsverfahren eine breite Bürgerbeteiligung berücksichtigt werde. Sie appellierte an die Verwaltung, eine frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerschaft zu organisieren.

 

Herr Kühnapfel unterstützte die Aussagen von Frau Dyduch. Auch er spreche sich für ein offenes Verfahren aus. Gerade jetzt, wo die Renaturierung der Seseke im Wesentlichen abge­schlossen sei, sei eine hohe Aufmerksamkeit in der Bevölkerung für dieses Thema gegeben. Das Wettbewerbsverfahren solle zeitnah beginnen. Er hoffe auf umfangreiche Öffentlichkeits­beteiligung sowie die Beteiligung guter Büros am Wettbewerb, so dass zielführende Vorschläge für die Gestaltung eingebracht werden. Abschließend erkundigte er sich nach der Finanzierung der Wettbewerbskosten.

 

Dazu führte Herr Brüggemann aus, dass die Durchführung des städtebaulichen Wettbewerbs­verfahrens für das Programmjahr 2012 im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms durch die Verwaltung zu Förderung angemeldet wurde. Die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens würden ca. 60.000 € betragen. Bei einem Fördersatz von 80 % betrage die Förderung 48.000 €. Der Eigenanteil der Stadt Kamen liege damit bei 12.000 €.