I.      Zur Feststellung des Ergebnisses der Hauptwahl des Bürgermeisters der Stadt Kamen

am 13. Juli 2003 trat heute, am 15.07.2003, 16.00 Uhr nach ordnungsgemäßer Einladung der Wahlausschuss zusammen.

 

Es waren erschienen:

 

1

Herr Erdmann

als Vorsitzender

2

Herr Weigel

als Beisitzer

3

Herr Lipinski

als Beisitzer

4

Herr Ebbinghaus

als Beisitzer

5

Herr Bremmer

als Beisitzer

6

Frau Jung

als Beisitzerin

7

Frau Dyduch

als Beisitzerin

8

Frau Bartosch

als Beisitzerin

9

Frau Lungenhausen

als Beisitzerin

10

Frau Lenkenhoff

als Beisitzerin

11

Herr Hasler

als Beisitzer

 

 

Ferner waren zugezogen

Herr Lantin

als Schriftführer

Herr Tost, Frau Schertel

als Hilfskräfte

 

Ort und Zeit der Sitzung sowie Tagesordnung waren nach § 75 a i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlordnung bekanntgemacht worden.

 

II.     Der Wahlausschuss nahm Einsicht in die Wahlniederschriften und in die als Anlage

beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse.

 

Der Wahlausschuss nahm folgende rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vor: keine

 

Er trug Bedenken vor, gegen die folgenden Entscheidungen der Wahlvorstände über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln: keine

 

III.    Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich der Ergebnisse

der Briefwahl nach der als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellung nach Stimmbezirken (gem. Anlage 25 KWahlO) ergab folgendes Gesamtergebnis:

 

Kennziffer

 

 

A

Wahlberechtigte

36.459

B

Wähler

15.562

C

Ungültige Stimmen

106

D

Gültige Stimmen

15.456

 

Von den gültigen Stimmen entfielen auf

 

 

 

Bewerber (Name)

Name der Partei oder Wählergruppe, Kennwort

Stimmen

 

Hupe, Hermann

SPD

8.510

 

Kissing, Heinrich

CDU

4.537

 

Kühnapfel. Klaus-Bernhard

Bündnis90/Die Grünen

978

 

Büchel, Peter

FDP

406

 

Kloß, Dieter

BG Bürgergemeinschaft e. V.

1.025

 

IV.   Nach § 46 c Abs. 1 und 2 KWahlO ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen

Stimmen erhalten hat. Erhält keiner von mehreren Bewerbern mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von Wahlleiter zu ziehende Los darüber, wer an der Stichwahl teilnimmt

 

  • Mehr als die Hälfte der gültigen Stimme sind: 7.729 Stimmen

 

Der Wahlausschuss stellte fest,

 

a)    bei mehreren zugelassenen Wahlvorschlägen

 

  • das der Bewerber Hermann Hupe

(Wahlvorschlag Nr. 1) mit 8.510 Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat und dieser damit gewählt ist.

 

b)    entfällt

 

V.    Der Wahlleiter verkündete das Wahlergebnis. Die Verhandlung war öffentlich.

Vorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, vom Wahlleiter, den Beisitzern und Beisitzerinnen sowie dem Schriftführe genehmigt und unterschrieben