Beschluss:

 

 


I.        Zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Kamen am 13.07.2003 trat heute, am 28.05.2003 nach ordnungsgemäßer Einladung der Wahlausschuss zusammen.

 

Es waren erschien:

1

Herr Bürgermeister Erdtmann

als Vorsitzender

2

Frau Bartosch

als Beisitzerin

3

Herr Drescher

als Beisitzer

4

Frau Dyduch

als Beisitzerin

5

Frau Jung

als Beisitzerin

6

Herr Hasler

als Beisitzer

7

Frau Missendorf

als Beisitzerin

8

Herr Weigel

als Beisitzer

 

Ferner waren zugezogen:

Herr Lantin

als Schriftführer

Herr Tost, Frau Schertel

als Hilfskraft

 

 

Der Vorsitzende eröffnete um 16.30 Uhr die Sitzung damit, dass er die Beisitzerinnen und Beisitzer und den Schriftführer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtete. Er stellt fest, dass Ort und Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt gemacht und die Vertrauenspersonen aller eingereichten Wahlvorschläge geladen worden sind.

 

II.        Der Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:

 

Wahlvorschläge für das Amt des Bürgermeisters:

 

lfd. Nr.

Familien- und Vorname

Partei / Wählergruppe /

sonst. Vorschlagsträger

1

Hupe, Hermann

SPD

2

Kissing, Heinrich

CDU

3

Kühnapfel, Klaus-Bernhard

Bündnis90/Die Grünen

4

Büchel, Peter

FDP

5

Kloß. Dieter

BG Bürgergemeinschaft e.V.

 

Er berichtete über das Ergebnis der Vorprüfung.

 

III.        Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Wahlvorschlag verspätet eingegangen ist.

 

IV.        Der Wahlausschuss prüfte nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge.

 

Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:

 

a)    Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung, im Falle eines Einzelbewerbers Name und ggf. Kennwort,

 

b)    bei Parteien und Wählergruppen Nachweise

 

aa) über demokratisch gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und Programm, falls die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununterbrochen in der Vertretung der Gemeinde, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten ist, und – nur bei Parteien – auch die Unterlagen gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 4 des Parteiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter nicht eingereicht hat.

 

bb) Aufstellung der Bewerber anhand der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17, § 46 a Abs. 1, § 46b des Kommunalwahlgesetzes

 

c)    Unterzeichnung des Wahlvorschlages, Bescheinigung des Wahlrechts und Zahl der gültigen Unterschriften,

 

d)    Person des Bewerbers, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit

 

 

V.        entfällt

 

VI.        Der Wahlausschuss beschloss sodann, folgende Wahlvorschläge zuzulassen:

 

lfd. Nr.

Familien- und Vorname

Partei / Wählergruppe /

sonst. Vorschlagsträger

1

Hupe, Hermann

SPD

2

Kissing, Heinrich

CDU

3

Kühnapfel, Klaus-Bernhard

Bündnis90/Die Grünen

4

Büchel, Peter

FDP

5

Kloß. Dieter

BG Bürgergemeinschaft e.V.

 

 

VII.        Der Wahlausschuss beschloss einstimmig, Die Sitzung war öffentlich.

 

VIII.        Vorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, von dem Vorsitzenden, den Beisitzerinnen und Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben: