Nachtrag: 02.07.2012

Herr Brüggemann erinnerte nochmals an die Diskussion in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 06.02.2012 und der daraus resultierenden Bitte, Straßen.NRW. möge direkt im Planungs- und Umweltausschuss berichten. Der Landesbetrieb habe die Verwaltung stattdessen zu einem Behördengespräch am 25.06.2012 eingeladen. Nunmehr wolle die Verwaltung über die Gesprächsergebnisse informieren. Teilweise sei es aufgrund der bereitstehenden Finanzmittel des Landesbetriebes erforderlich, Maßnahme noch in diesem Jahr umzusetzen. Die Möglichkeit von Neubaumaßnahmen und Entwicklung von Konzepten seien sehr begrenzt. Das zur Verfügung stehende Gesamtvolumen des Landesbetriebes belaufe sich lediglich auf 1,5 Mio. € pro Jahr.

 

Zunächst stellte Herr Liedtke die Planungen im Bereich der Lünener Straße B 61 / Töddinghauser Straße bezüglich der Schaffung einer Querung sowie der erforderlichen Radwegeführung und Radwegeanbindung Hilsingstraße vor (Präsentation S. 23). Diese Maßnahme sei in Kooperation mit dem Kreis Unna, den Städten Kamen und Bergkamen sowie Straßen.NRW. geplant. Der Landesbetrieb werde die Baumaßnahme noch in diesem Jahr realisieren. Des Weiteren werde die Markierung für den Schutzstreifen entlang der B 61 zeitnah durch die Stadt Kamen veranlasst. Die Kosten für die Markierung werden vom Landesbetrieb übernommen.

 

Der beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Kamen, so führte Herr Liedtke weiter aus, liege dem Landesbetrieb vor und habe bei Straßen.NRW. Akzeptanz gefunden. Gerade mit Bezug auf die Situation der Unnaer Straße habe der Landesbetrieb verstanden, dass eine Verpflichtung zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen bestehen würde. Nach aktuellen Verkehrszählungen weise die Unnaer Straße ein Verkehrsaufkommen zwischen 7.500 u. 8.500  Fahrzeugen pro Tag auf. Insbesondere der Anteil an Schwerlastverkehr sei aus der Unnaer Straße heraus zu nehmen. Hinzu komme die Lärmbelastung der Unnaer Straße durch die Verkehre auf der B 233 mit rd. 30.000 Fahrzeugen pro Tag. Die Verwaltung hatte einen externen Gutachter beauftragt, die Möglichkeit der Errichtung eines Kreisverkehrs auf der B 233 zu prüfen. Die Machbarkeit als solche wurde vom Verkehrsplaner positiv beurteilt. Der Vorschlag der Stadt Kamen im Kreuzungsbereich B 233 / Henry-Everling-Straße / Unnaer Straße einen 2-spurigen Turbokreisverkehr zu errichten, sei jedoch aufgrund fehlender Regelwerke vom Landesbetrieb abgelehnt worden. Ein solches Experiment wolle nicht gewagt werden. Der Landesbetrieb erklärte sich jedoch bereit, eine Lichtzeichenanlage in diesem Kreuzungsbereich zu errichten; eine Lösung, die auch zielführend sei, um eine Lärmreduzierung für die Unnaer Straße zu erreichen. Darüber hinaus seien die Anschlusspunkte Unnaer Straße/Dortmunder Allee und Dortmunder Allee/Henry-Everling-Straße/Heerener Straße zu überarbeiten. Ein diesbezüglicher Planungsauftrag wurde durch die Verwaltung erteilt. Es erscheine erforderlich, die Signalsteuerungen anzupassen. Der Landesbetrieb werde eine grundhafte Sanierung der B 233 vornehmen. Die Gesamtkosten der Maßnahme von Straßen.NRW. werden mit 1,5 Mio. € bis 2,0 Mio. € beziffert. In diese Baumaßnahme werde der Ausbau der Ampelkreuzung Unnaer Straße / B 233 / Henry-Everling-Straße mit aufgenommen werden. Der kommunale Finanzierungsbeitrag werde über einen Verteilungsschlüssel zu ermitteln sein. Die Beantragung der Förderung des kommunalen Anteils sei bei der Bezirksregierung Arnsberg angemeldet. Sobald konkrete Kostenansätze und der anzuwendende Verteilungsschlüssel bekannt seien, werde umgehend ein entsprechender Förderantrag gestellt. Die erforderlichen Planungsaufträge seien von der Stadt Kamen erteilt worden. Bei Vorlage der Gutachten, Vorplanungen und Kostenschätzungen werde zeitnah ein Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb vereinbart. Die Umsetzung werde in Zusammenhang mit der Sanierung der B 233 erfolgen. Der Baubeginn sei für das 2. Quartal 2013 vorgesehen.

 

Ergänzend führte Herr Brüggemann aus, dass in dem Kreuzungsbereich Dortmunder Allee / Henry-Everling-Straße / Heerener Straße die Umsetzung eines Kreisverkehrsplatzes durch Straßen.NRW. mittel- bis langfristig nicht finanziert werden könne. Ein Kreisverkehr ließe sich daher auf Jahre nicht realisieren, die Optimierung einer Lichtsignalanlage dagegen schon.

 

Im Rahmen des Behördentermins habe die Stadt Kamen angeregt, bei der Sanierung der B 233 Flüsterasphalt einzubauen, informierte Herr Liedtke. Der Landesbetrieb habe signalisiert, diesen Vorschlag umzusetzen, falls keine technischen Gründe dagegen sprechen würden. Insgesamt könne dies auch zu einer Lärmreduzierung im Innenstadtbereich beitragen.

 

Frau Schaumann erkundigte sich, ob der Schwerlastverkehr aus der Unnaer Straße herausgehalten werden könne und ob ein Kreisverkehr in dem Kreuzungsbereich vorgesehen sei.

 

Die Verkehrslenkung werde momentan gutachterlich untersucht, informierte Herr Liedtke. Grundsätzlich solle das definierte Ziel umgesetzt werden. Er bat darum, die Auswertungen des Gutachters abzuwarten.

 

Herr Standop erkundigte sich, ob der Landesbetrieb auch den Rückbau der Straßenbeleuchtung auf der B 233 übernehme.

 

Dazu erklärte Herr Liedtke, dass die Verwaltung versuchen werde, dies im Rahmen der Baumaßnahme abwickeln zu lassen.

 

Des Weiteren sei mit dem Landesbetrieb die Baumaßnahme Nordring besprochen worden, führte Herr Liedtke aus. Die Stadtentwässerung Kamen führe im Bereich Nordring eine Kanalbaumaßnahme durch. Im Zuge der Kanalbaumaßnahme werde Straßen.NRW. die Fahrbahn sanieren. Im Rahmen einer Vorplanung seien die Möglichkeiten aufgezeigt worden, um die Belange der Fußgänger und Radfahrer besser berücksichtigen zu können. Auch Straßen.NRW. habe einen Gestaltungsanspruch für den Ausbau des Nordringes. So sei es gelungen, eine mit dem Landesbetrieb abgestimmte Vorplanung zu erarbeiten, bei der Teile des Nordrings komplett umgestaltet werden. Auch hier habe der Landesbetrieb signalisiert, Flüsterasphalt als Option in Erwägung zu ziehen. Die vom Landesbetrieb eingeplanten Kosten reichen aus, um auch Radwege auszubauen. Zudem sollen die Querungen optimiert werden. Die Stadt Kamen müsse die Kosten für Gehwege, Parkflächen, Beleuchtung und Grünflächen tragen. Die Verwaltung habe diese Maßnahme bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet. Die Maßnahme sei grundsätzlich förderfähig. Der erforderliche Förderantrag könne jedoch erst gestellt werden, wenn die Kostenberechnungen und Kostenbeteiligungen feststehen.

 

Herr Diederichs-Späh bewertete die Querungshilfe „Töddinghauser Straße“ als sehr positiv.

 

Abschließend dankte Herr Lipinski der Verwaltung für die Aufnahme der Gespräche mit dem Landesbetrieb. Für die Stadt Kamen seien die Ergebnisse durchaus positiv.

 

Hinweis der Verwaltung:

Als Ergänzung und zur umfassenden Information wurde dieser Niederschrift als nichtöffentliche Anlage ein Auszug aus dem Protokoll des Städtebaugesprächs beigefügt.