Sitzung: 28.06.2012 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 054/2012
Herr Güldenhaupt berichtete einleitend zum
neuen Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII des Fachbereichs Jugend, dass die
notwendigen Hilfen in der Arbeit der KollegInnen des Allgemeinen Sozialen
Dienstes (ASD) immer vielfältiger würden und das neben den sich stetig erweiternden
gesetzlichen Vorgaben auch das Management der einzelnen Abteilungen zu großen
Veränderungen der Arbeit im Jugendamt führten. Trotz der Prämisse „ambulant vor
stationär“ sei eine stationäre Hilfeform oftmals richtig und notwendig. Eine
interne Arbeitsgruppe des Fachbereichs Jugend hätte hierzu eine neue Dienstanweisung
erarbeitet, deren Inhalte auch von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und dem
Institut für Soziale Arbeit (ISA) empfohlen worden sind.
Herr Gibbels ergänzte die Ausführungen von
Herrn Güldenhaupt, in dem er darstellte, dass alle zu beteiligenden Abteilungen
im Fachbereich ausführlich und in gegenseitiger Abstimmung an der Erstellung
der neuen Dienstanweisung beteiligt gewesen seien.
Vielfältige
Entscheidungsgrundlagen (z.B. das Kindeswohl, das Bundeskinderschutzgesetzt,
etc.) seien ebenfalls mit eingeflochten, so dass ein gutes und hilfreiches
Arbeitspapier entstanden sei.
Insbesondere die
immer jünger werdenden hilfebedürftigen Kinder, das Rückführungsmanagement in
die Familien, die Suche nach geeigneten, neuen Einrichtungen, eine notwendige
technische Unterstützung und ein Controlling im Nachgang der Hilfen machten
eine neue Dienstanweisung notwendig, die alle beteiligten KollegInnen
hilfreich unterstützt. Herr Gibbels kündigte an, dass die Anweisung im Herbst
des Jahres Gültigkeit erlangen würde.
Frau Schimanski stellte sich als langjährige
Mitarbeiterin des ASD vor (seit 1997) und erklärte, dass die neue
Dienstanweisung dienstübergreifend konzipiert sei und hierdurch eine neue Qualität
in der Zusammenarbeit bieten würde. Neben verkürzten Verfahrenswegen böte die
neue Dienstanweisung auch eine klare Kompetenzstärkung der ASD –
MitarbeiterInnen, durch die viel schnellere Hilfen bei verkürzten Wegen
angeboten werden könnten.
Beispielhaft
erläuterte Frau Schimanski hierzu das Konstrukt gleichzeitiger, sich
ergänzender Hilfen für ein Kind in einer Einrichtung und für dessen Eltern z.B.
durch eine parallele Familientherapie. Hierdurch könnte nicht nur eine
Rückführung in die Familie erreicht werden sondern in Folge sei auch eine
Kostenreduzierung möglich. Durch die parallele Familientherapie könnten aber
zunächst Mehrkosten nicht ausgeschlossen werden.
Frau Möller richtete ein großes Kompliment
und Dank an alle KollegInnen, die an der eigenständigen Optimierung der
Arbeitsabläufe bzw. der Erstellung der neuen Dienstanweisung beteiligt gewesen seien
und hob vergleichend hierzu die Empfehlungen der GPA und des ISA hervor. Sie
bat darum, die Dienstanweisung auch dem JHA zur Kenntnis zu geben.
Frau Hartig erkundigte sich, nach welchen
Kriterien z.B. ein stationär behandeltes Kind und gleichzeitig therapeutisch
behandelte Eltern wieder zusammen gebracht würden.
Frau Schimanski erläuterte, dass z.B. ein-
bis dreimal monatlich Besuche in der Einrichtung und bei der Familie daheim
organisiert würden und das ein Trainer hierzu die Vorbereitungen der
Rückführung mit den Beteiligten aufarbeiten (z.B. Kommunikation, Ressourcen,
etc.) würde.
Herr Klanke schloss sich dem Lob von Frau
Möller an und betonte die gute und stetig verlässliche Zusammenarbeit mit den
KollegInnen des ASD.
Herr Brüggemann führte zur neuen
Dienstanweisung aus, dass diese nach der Einordnung als internes Arbeitspapier
nur dem Personal zugänglich sei. Er habe das auch so gegenüber der CDU –
Fraktionsvorsitzenden auf deren Nachfrage vor Eintritt in die Tagesordnung
erklärt. Er werde prüfen lassen, in wie weit eine Publikation regelkonform sei
und dann die Dienstanweisung ggf. zur Kenntnis geben.
Frau Dyduch stellte nochmals heraus, dass
die Dienstanweisung von allen MitarbeiterInnen begrüßt und erwartet würde.