Herr Güldenhaupt berichtete einleitend zum neuen Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII des Fachbereichs Jugend, dass die notwendigen Hilfen in der Arbeit der KollegInnen des Allgemei­nen Sozialen Dienstes (ASD) immer vielfältiger würden und das neben den sich stetig erwei­ternden gesetzlichen Vorgaben auch das Management der einzelnen Abteilungen zu großen Veränderungen der Arbeit im Jugendamt führten. Trotz der Prämisse „ambulant vor stationär“ sei eine stationäre Hilfeform oftmals richtig und notwendig. Eine interne Arbeitsgruppe des Fachbereichs Jugend hätte hierzu eine neue Dienstanweisung erarbeitet, deren Inhalte auch von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und dem Institut für Soziale Arbeit (ISA) empfohlen worden sind.

 

Herr Gibbels ergänzte die Ausführungen von Herrn Güldenhaupt, in dem er darstellte, dass alle zu beteiligenden Abteilungen im Fachbereich ausführlich und in gegenseitiger Abstimmung an der Erstellung der neuen Dienstanweisung beteiligt gewesen seien.

Vielfältige Entscheidungsgrundlagen (z.B. das Kindeswohl, das Bundeskinderschutzgesetzt, etc.) seien ebenfalls mit eingeflochten, so dass ein gutes und hilfreiches Arbeitspapier entstan­den sei.

Insbesondere die immer jünger werdenden hilfebedürftigen Kinder, das Rückführungsmanage­ment in die Familien, die Suche nach geeigneten, neuen Einrichtungen, eine notwendige techni­sche Unterstützung und ein Controlling im Nachgang der Hilfen machten eine neue Dienstan­weisung notwendig, die alle beteiligten KollegInnen hilfreich unterstützt. Herr Gibbels kündigte an, dass die Anweisung im Herbst des Jahres Gültigkeit erlangen würde.

 

Frau Schimanski stellte sich als langjährige Mitarbeiterin des ASD vor (seit 1997) und erklärte, dass die neue Dienstanweisung dienstübergreifend konzipiert sei und hierdurch eine neue Qua­lität in der Zusammenarbeit bieten würde. Neben verkürzten Verfahrenswegen böte die neue Dienstanweisung auch eine klare Kompetenzstärkung der ASD – MitarbeiterInnen, durch die viel schnellere Hilfen bei verkürzten Wegen angeboten werden könnten.

Beispielhaft erläuterte Frau Schimanski hierzu das Konstrukt gleichzeitiger, sich ergänzender Hilfen für ein Kind in einer Einrichtung und für dessen Eltern z.B. durch eine parallele Familien­therapie. Hierdurch könnte nicht nur eine Rückführung in die Familie erreicht werden sondern in Folge sei auch eine Kostenreduzierung möglich. Durch die parallele Familientherapie könnten aber zunächst Mehrkosten nicht ausgeschlossen werden.

 

Frau Möller richtete ein großes Kompliment und Dank an alle KollegInnen, die an der eigenständigen Optimierung der Arbeitsabläufe bzw. der Erstellung der neuen Dienstanweisung beteiligt gewesen seien und hob vergleichend hierzu die Empfehlungen der GPA und des ISA hervor. Sie bat darum, die Dienstanweisung auch dem JHA zur Kenntnis zu geben.

 

Frau Hartig erkundigte sich, nach welchen Kriterien z.B. ein stationär behandeltes Kind und gleichzeitig therapeutisch behandelte Eltern wieder zusammen gebracht würden.

 

Frau Schimanski erläuterte, dass z.B. ein- bis dreimal monatlich Besuche in der Einrichtung und bei der Familie daheim organisiert würden und das ein Trainer hierzu die Vorbereitungen der Rückführung mit den Beteiligten aufarbeiten (z.B. Kommunikation, Ressourcen, etc.) würde.

 

Herr Klanke schloss sich dem Lob von Frau Möller an und betonte die gute und stetig verlässliche Zusammenarbeit mit den KollegInnen des ASD.

 

Herr Brüggemann führte zur neuen Dienstanweisung aus, dass diese nach der Einordnung als internes Arbeitspapier nur dem Personal zugänglich sei. Er habe das auch so gegenüber der CDU – Fraktionsvorsitzenden auf deren Nachfrage vor Eintritt in die Tagesordnung erklärt. Er werde prüfen lassen, in wie weit eine Publikation regelkonform sei und dann die Dienstanwei­sung ggf. zur Kenntnis geben.

 

Frau Dyduch stellte nochmals heraus, dass die Dienstanweisung von allen MitarbeiterInnen begrüßt und erwartet würde.