Sitzung: 28.06.2012 Jugendhilfeausschuss
5.1 Mitteilungen:
Herr Güldenhaupt teilte mit, dass nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 nunmehr ein Konnexitätsausgleichsgesetz in Kürze verabschiedet würde, in dem die Kostenfolgeabschätzungen für den U3 Ausbau geregelt und den Kommunen noch in 2012 Aufwendungen erstattet würden.
Hierzu gebe es umfangreiche Berechnungsverfahren, die derzeit mit den Verbänden erörtert würden. Zu berücksichtigen seien z.B. Ausbaustand nach Tagesbetreuungsausbaugesetz, durchschnittliche Platzkosten, Elternbeiträge, Aufwendungen für Tagespflege, usw.
Ebenso solle durch eine VO zum Kibiz der finanzielle Ausgleich zum weggefallenen letzten beitragspflichtigen Kindergartenjahr jetzt geregelt werden.
Kamen habe hierzu bereits einen Abschlag von rd. 320.000 € erhalten. Dies seien rd. 17,5 % am Aufwand. Da Kamen aber nur rd. 15 % bisher einnehmen konnte, sei die Regelung als positiv zu werten. Insofern sei die Konsolidierung im Rahmen der HSK - Vorgaben hiermit erfolgt. Die genaue Berechnung wäre allerdings abzuwarten.
Herr Güldenhaupt sprach noch das Betreuungsgeld, die Bundes- und Landesmittel für den U 3 Ausbau und den derzeitigen Ausbaustand sowie die notwendige Entwicklung in der Tagespflege an, die ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des Rechtsanspruches im U 3 Bereich sei.
5.2 Anfragen:
Anfragen ergaben sich keine