5.1 Mitteilungen:

 

Herr Güldenhaupt teilte mit, dass nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2010 nunmehr ein Konnexitätsausgleichsgesetz in Kürze verabschiedet würde, in dem die Kostenfolgeabschätzun­gen für den U3 Ausbau geregelt und den Kommunen noch in 2012 Aufwendungen erstattet wür­den.

Hierzu gebe es umfangreiche Berechnungsverfahren, die derzeit mit den Verbänden erörtert würden. Zu berücksichtigen seien z.B. Ausbaustand nach Tagesbetreuungsausbaugesetz, durch­schnittliche Platzkosten, Elternbeiträge, Aufwendungen für Tagespflege, usw.

Ebenso solle durch eine VO zum Kibiz der finanzielle Ausgleich zum weggefallenen letzten bei­tragspflichtigen Kindergartenjahr jetzt geregelt werden.

Kamen habe hierzu bereits einen Abschlag von rd. 320.000 € erhalten. Dies seien rd. 17,5 % am Aufwand. Da Kamen aber nur rd. 15 % bisher einnehmen konnte, sei die Regelung als positiv zu werten. Insofern sei die Konsolidierung im Rahmen der HSK - Vorgaben hiermit erfolgt. Die ge­naue Berechnung wäre allerdings abzuwarten.

 

Herr Güldenhaupt sprach noch das Betreuungsgeld, die Bundes- und Landesmittel für den U 3 Ausbau und den derzeitigen Ausbaustand sowie die notwendige Entwicklung in der Tagespflege an, die ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung des Rechtsanspruches im U 3 Bereich sei.

 

 

5.2 Anfragen:

 

Anfragen ergaben sich keine