Eingangs erklärte Herr Liedtke, dass nach der Sommerpause Bürgerinformationsversammlungen zu den o. g. Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden sollen. Sodann erläuterte er den Ablauf von Bebauungsplanverfahren anhand eines Schemas (Präsentation S. 17).

 

Zum Bebauungsplan Nr. 61 Ka „Unnaer Straße“ führte Herr Liedtke aus, dass der ursprüngliche Bebauungsplan am 21.03.2002 als Satzung vom Rat der Stadt Kamen beschlossen worden sei. Im Wesentlichen setzte diese Planung eine große, zusammenhängende gewerbliche Baufläche ohne innere Erschließung mit Verkehrsanbindung an die vorhandenen Erschließungsanlagen des Kamen Karrees fest. Diese Planung sei für die Entwicklung der Gesamtfläche durch einen Investor vorgesehen gewesen („Autopark“). Mit Rechtskraft vom 30.03.2004 wurde der Bebauungsplan mit einem 1. Änderungsverfahren geringfügig geändert. Es wurden Verkehrsflächen festgesetzt und die für die IKEA-Ansiedlung (Bebauungsplan Nr. 70 Ka) notwendigen Flächen für die Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses sowie Verkehrsflächen festgesetzt. Zwischenzeitlich habe sich ein Projektentwickler der Fläche angenommen. Ausführlich sei dazu im Wirtschaftsausschuss bereits berichtet worden. Der Hauptausschuss habe am 19.07.2011 einen 2. Änderungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 61 Ka gefasst. Dieser Beschluss sehe vor, das Plangebiet um einen ca. 1,1 ha großen Bereich zur Stadtgrenze nach Unna zu erweitern, damit die vorhandenen Flächenreserven und die Erschließungsanlagen optimal ausgenutzt werden können. Des Weiteren soll die verkehrliche Anbindung des interkommunalen Gewerbegebietes gesichert dargestellt werden (Thema Westtangente – wurde bereits ausführlich im Planungs- u. Umweltausschuss sowie Straßenverkehrsausschuss behandelt – Sitzungen am 12. u. 14.07.2011). Darüber hinaus solle die innere Erschließung als öffentliche Verkehrsflächen im Bebauungsplan dargestellt werden, denn eine gesicherte öffentliche Erschließung sei für die geplante kleinteilige Vermarktung der Fläche förderlich. Mit dem Projektentwickler werde derzeit eine Erschließungsvereinbarung abgestimmt. Demnach wird der Investor die öffentlichen Verkehrsflächen, Kanäle sowie technischen Entwässerungsanlagen (u. a. unterirdisches Regenrückhaltebecken) komplett herstellen. Nach mängelfreier Abnahme werde die Stadt Kamen bzw. der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kamen diese Anlagen kostenlos übernehmen. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung ist es erforderlich, einen Umweltbericht vorzulegen. Im Auftrag des Projektentwicklers werde ein Umweltbericht für die Gesamtfläche durch einen externen Gutachter erstellt, welcher momentan mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werde. Nach derzeitigem Planungsstand könne bis Ende 2012 mit einem entsprechenden Beschluss des Bebauungsplans 61 Ka „Unnaer Straße“ gerechnet werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist der Präsentation S. 18 zu entnehmen.

 

Zur Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh bezüglich der vorgesehenen Ansiedlungen, nannte Herr Liedtke beispielhaft großflächiger Einzelhandel, Dienstleister, Logistik, autoaffine Betriebe (Carglass, Dekra, Tankstelle), Gastronomie; auf jeden Fall seien Sonderbauflächen ausgeschlossen – reine GE-Nutzung.

 

Herr Eisenhardt erkundigte sich, ob auch Unnaer Bürger zu der Bürgerbeteiligung eingeladen würden.

 

Diesbezüglich führte Herr Liedtke aus, dass es sich um eine öffentliche Bürgerbeteiligung handele, die Veröffentlichung erfolge über die Tageszeitungen; Einschränkungen des Teilnehmerkreises seien nicht zulässig.

 

Ebenfalls eine Bügerbeteiligung sei nach der Sommerpause für den Bebauungsplan Nr. 37 Ka-Me vorgesehen, führte Herr Liedtke aus. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 19.07.2011 sei auch hierzu ein Änderungsbeschluss gefasst worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes werde vergrößert. Eine städtebauliche Neuordnung der bisherigen Gewerbeflächen sei erforderlich geworden. Ebenfalls zu berücksichtigen sei der Lärmaktionsplan 2011, der Überschreitungen der Grenzwerte im Bereich zwischen Bahnstrecke und Schimmelstraße ausweise. Eine komplette neue Überplanung des Bereichs sei dadurch erforderlich. Flächen für Lärmschutzmaßnahmen seien u. a. festzusetzen. Vorhandene Gebäude hätten jedoch Bestandsschutz. Durch den RW TÜV sei ein Gutachten zum Lärmschutz erstellt worden. Demnach seien Lärmschutzeinrichtungen mit einer Höhe von 6 m über dem Gleis, tlw. bis zu 8 m über dem Gleis als Lärmschutzmaßnahme an der Bahnstrecke erforderlich. Gespräche bezüglich der Inanspruchnahme von Flächen mit Bahn und Anwohnern seien erforderlich. Auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes müsse ggf. erfolgen (Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet). Zurzeit sei der erste Bauabschnitt für eine Lärmschutzmaßnahme für den Bereich in Bearbeitung und eine möglichst kurzfristige Umsetzung sei geplant. Das insgesamt zu überplanende Gebiet habe eine Größe von 7 ha. Herr Liedtke stellte einen ersten Bebauungsplanentwurf vor (Präsentation S. 19). Auch hier gehe Herr Liedtke davon aus, dass der Bebauungsplan bis Ende des Jahres dem Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt werden könne.

 

Maßnahmen zum Lärmschutz seien grundsätzlich zu begrüßen, sagte Herr Diederichs-Späh. Auch „Im Telgei“ werde mit Lärmschutzmaßnahmen Ende dieses Jahres begonnen. Er erkundigte sich, wann die übrigen Bereiche wie z. B. Wasserkurler Straße, Rotdornweg, Roggenkamp, aufgegriffen würden.

 

Alle möglichen Maßnahmen seien in den Lärmaktionsplan aufgenommen, erläuterte Herr Liedtke. Es sei jedoch nicht möglich, alles in einem Schlag abzuarbeiten. Die Umsetzung des Lärmaktionsplanes erfolge nach und nach.

 

Herr Theimann erkundigte sich, ob durch den Lärmschutzwall der Schall zur Königstraße hin reflektiert werde.

 

Auch bei der Errichtung des Lärmschutzwalls im Bereich Volkermanns Hof sei diese Frage diskutiert und durch Untersuchungen ausgeschlossen worden, entgegnete Herr Liedtke. Bei einem Wall mit einer Neigung von 1 : 1,5 sei eine Reflektion nicht zu erwarten. Auch eine Kombination von Wall und Wand wäre möglich.

 

Zur Frage von Herrn Eisenhardt zur Finanzierung der Lärmschutzmaßnahme erklärte Herr Liedtke, dass eine kostenneutrale Lösung angedacht werde, die weder die Anlieger noch den Haushalt der Stadt Kamen belasten werde. Grundsätzlich kann der Bau einer Anlage für den Lärmschutz auch eine Erschließungsanlage nach BauGB darstellen, die abzurechnen sei. Diese Lösung werde jedoch zunächst nicht angestrebt.

 

Bezogen auf Einbauten wies Herr Diederichs-Späh auf geänderte Vorschriften hin.