Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Errichtung einer zentralen Sportplatzanlage am Schulzentrum Gutenbergstraße unter gleichzeitiger Aufgabe der Sportplatzanlagen Hemsack und Lüner Höhe durchzuführen und die notwendigen planungsrechtlichen Beschlüsse vorzu­be­reiten.

Den parlamentarischen Gremien ist das Ergebnis der planungsrechtlichen Prüfung vorzustellen.

Die Umsetzung der Maßnahme ist ggf. zum Beschluss zu stellen.

Die Erkenntnisse aus den Gesprächen mit den Nutzern sind abgewogen einzutragen.

 


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 


Herr Brüggemann stellte die besondere Bedeutung dieses Beschlussvorschlages dar. Zu Beginn eines solchen Planungsprozesses sei noch nicht bekannt, zu welchem Ergebnis dies führe. Es stehe eine dreistufige Vorgehensweise bevor. Zunächst werde die Verwaltung beauftragt, Grundlagen zu ermitteln und darauf aufbauend Planungsvorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse würden dann in den Gremien vorgestellt und anschließend könne die Umsetzung von notwendigen und möglichen Maßnahmen erfolgen. Diese ungewöhnliche Verfahrensweise sei wegen der umfassenden Prüfungen erforderlich, wobei ausdrücklich festzustellen sei, dass das Ergebnis völlig offen sei.

 

Herr Liedtke erläuterte die verschiedenen zu berücksichtigenden Aspekte, die zur Entscheidungsfindung benötigt werden.

Eine schallschutztechnische Untersuchung sei erforderlich, da südlich ein Gewerbe- und Industriegebiet angrenze, so dass sich ggf. Nutzungskonflikte bei einer Vermarktung der freiwerdenden Flächen ergeben könnten. Es bestehe für den angrenzenden Bereich Hemsack der Bebauungsplan Nr. 51 Ka. Auch die Belange des Freibades, des GSW Betriebsgrundstücks und der Reitanlage sowie des Polizeihundesportvereins seien zu berücksichtigen. Eine ggf. notwendig werdende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 Ka sei nicht auszuschließen.

 

Zur Veranschaulichung der Bereiche wurden Luftbilder von den Bereichen Hemsack und Gutenbergstraße gezeigt (Präsentation S. 13 u. S. 14).

 

Zurzeit sei die Fläche im Flächennutzungsplan (Präsentation S. 15) als öffentliche Grünfläche mit Sportplatz ausgewiesen, so dass ggf. die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich werde.

 

Ebenfalls in die Überlegungen einzubeziehen seien nachbarschaftliche Belange. Die angrenzenden Nachbarn im Bereich Hemsack, wie die Reitanlage und der Polizeihundesportverein sowie die Nachbarn am Schulzentrum, seien in die Planungen mit einzubeziehen.

 

Weiterhin seien die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ersatz der Sportanlagen entsprechend der Beschlussvorlage zu prüfen (bezüglich Schulzentrum, Hallenbad, Sportzentrum, Tartanplatz, Wiesen, Bäumen und Sträuchern). Laut derzeitig gültigem Bebauungsplan sei die Fläche im Bereich der Gutenbergstraße als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Grundsätzlich seien die planungsrechtlichen Voraussetzungen damit gegeben.

 

Eine olfaktorische Untersuchung im Hinblick auf Geruchsbeeinträchtigungen durch die Kläranlage und den Reitverein sei durchzuführen. Artenschutzrechtliche Prüfungen der Bereiche seien zu beauftragen. Ein umfassender Umweltbericht sei zu fertigen, der ebenso die Auswirkungen auf den Baugrund, die Böden und das Klima darstelle. Alle Punkte und Aspekte würden ausführlich bearbeitet und die Ergebnisse dem Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt.

 

Frau Dyduch begrüßte die Vorgehensweise der ernsthaften Prüfung im Vorfeld. Das Gesamtkonzept sei verdeutlicht worden. Zu gegebener Zeit seien sicherlich auch planungsrechtliche Fragen zu diskutieren. Es sei der richtige Weg, alle Komponenten zu untersuchen. Eine anschließende umfassende Darstellung sei erforderlich und werde begrüßt. Die SPD-Fraktion begleite und unterstütze die Beschlussvorlage.

 

Herr Kühnapfel befürwortete die Umsetzung und Erweiterung des Sportkonzeptes. Allerdings gab er zu bedenken, dass damit Grünflächen reduziert würden. Er stellte in Frage, ob durch die Vermarktung der ehemaligen Sportflächen im Hemsack für Wohnzwecke die Gegenfinan-zierung der Kunstrasenplätze möglich sei. Die Ergebnisse der Wohnungsmarktanalyse, merkte er an, wonach die Ausweisung weiterer Wohnungsbauflächen in Kamen nicht erforderlich sei sondern die Altsanierung voran getrieben werden solle, finde bei den neuerlichen Planungen keine Berücksichtigung. Bezüglich der Artenschutzbelange nannte er beispielhaft die wichtige Bedeutung des Areals als Nahrungsquelle für die Dohlen. Außerdem handele es sich bei den Flächen im Hemsack, entsprechend dem Klimaschutzgutachten des Kreises Unna, um eine ausgewiesene Freiluftschneise, die von Bebauung freizuhalten sei und für die Lufthygiene der Innenstadt erforderlich sei. Durch die Verdichtung aufgrund der erweiterten Bebauung verschlechtere sich die Situation und viele Probleme, die schon jetzt bekannt seien, würden sich verschärfen. Die Fraktion Bündnis90/DIEGRÜNEN werde sich dem Beschlussvorschlag nicht anschließen, da damit schlechte Entwicklungsziele verbunden seien.

 

Herr Brüggemann bedankte sich für die Ausführungen des Herrn Kühnapfel und verdeutlichte, dass es zunächst um eine Vielzahl von Prüfaufträgen ginge, mit denen die Verwaltung durch die Politik beauftragt werde. Alle Ergebnisse würden in den politischen Gremien aufgezeigt und vorgetragen. Erst dann steige die Verwaltung in die städtebauliche Planung ein. Die vorgetragenen Argumente seien nicht belegbar. Es handele sich um ein noch offenes Verfahren. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Hemsack diene nicht nur der Refinanzierung der neuen Sportstätten, sondern sei auch wichtig für die städtebauliche Entwicklung und Planung. Die angesprochene Frage nach der Missachtung des „Handlungskonzepts Wohnen“ stelle sich s. E. hier nicht. Es erfolge lediglich eine Verschiebung von Wohnbaupotenzialen. Die Vermarktung des Altbestandes solle durch geeignete Maßnahmen gefördert werden – dies sei durch die Planungen nicht ausgeschlossen. Aber man müsse jungen Familien auch die Möglichkeit geben, neu zu bauen und für diesen Zweck sei das Baufenster ideal. Er bat darum, die Ergebnisse der Analysen abzuwarten. Die Entwicklung beinhalte auch ein städtebauliches Konzept.

Hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für den Kunstrasenplatz erklärte Herr Brüggemann, dass nach bisherigen Erkenntnissen davon auszugehen sei, dass dies darstellbar sei.

 

Herr Liedtke merkte an, dass sich aus den Planungen ein bedeutendes städtebauliches Entwicklungskonzept ergeben könne. Entsprechend des „Handlungskonzept Wohnen“ sei nicht ausschließlich im Bestand zu arbeiten, auch integrierte Lagen sollten entwickelt werden. In Kamen gebe es ansonsten keine weiteren Potentiale im Bereich der Innenstadt. Der angesprochene Bereich liege in der Nähe zur Innenstadt, verfüge über gute ÖPNV-Anbindungen (Bus/Bahn) und Radwegeanbindungen. Klimatische Verhältnisse können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bewertet werden. Im Vergleich zum Zeitpunkt der Erstellung des Klimaschutzgutachtens des Kreises Unna im Jahre 1993 seien zahlreiche Veränderungen eingetreten (z. B. Bau der Kläranlage), sodass die Ergebnisse der Untersuchungen abzuwarten seien. Der Standort im Hemsack sei optimal für die Entwicklung von ökologischem Wohnungsbau. Der Bereich stelle eine Potenzialfläche am Rande vorhandener Siedlungsbereiche dar und es handele sich nicht um eine Außenbereichslage. Die Infrastrukturanbindung sei optimal. Verschiedenste Entwicklungsmöglichkeiten könnten gekoppelt werden (Mehrgenerationenmodelle, Eigentum, Miete, Seniorenwohnen).

 

Auf die Frage von Frau Schaumann, warum bei einer Fläche im Hemsack von 80.000 qm lediglich eine Fläche von 32.000 qm vermarktet werden könne, erklärte Herr Liedtke, dass die 80.000 qm den gesamten Planungsraum zwischen Seseke, Straße Hemsack, Reitplatz und Eilater Weg umfasse. Aufgrund von ggf. notwendigen Abstandsflächen zur Seseke und zur Kläranlage jedoch lediglich von einer Fläche von ca. 32.000 qm zur Vermarktung auszugehen sei.

 

Des Weiteren erkundigte sich Frau Schaumann, ob der Kunstrasenplatz an der Gutenbergstraße trotzdem errichtet werden könne, wenn die Gegenfinanzierung durch die Vermarktung am Hemsack nicht zur Verfügung stehe.

 

Herr Brüggemann machte deutlich, dass in einem solchen Fall eine andere Finanzierung zu prüfen sei. Erst wenn sich die Vermarktungsmöglichkeiten der Flächen und die damit verbundene Einnahmeerwartung konkretisieren ließen, könne mit dem Bau des Kunstrasenplatzes begonnen werden.

 

Frau Schaumann machte deutlich, dass Ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

 

Herr Eisenhardt signalisierte für die CDU-Fraktion die Zustimmung zu der Beschlussvorlage. Die Umsetzung sei für die Sportvereine wünschenswert. Allerdings sei die Frischluftzufuhr sehr wichtig. Mit Blick auf bereits angesprochene Nutzungskonflikte könne er sich auch eine Entwicklung der Fläche als Gewerbe- und Industriefläche vorstellen. Er könne die angegebene Größe von 80.000 qm nicht nachvollziehen, da der Sportplatz lediglich eine Größe von 10.000 qm ausweise. Er fragte, wo die verbleibenden 70.000 qm zu finden seien.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass die Fläche von 80.000 qm zwischen dem Eilater Weg und dem Stichweg entlang des Reitervereins additiv aus dem Kataster errechnet und der Hundeplatz hinzugerechnet worden sei. Erst nach Abschluss der Prüfungen könne die Verwaltung endgültige Größenordnungen vorlegen und Aussagen im Hinblick auf die Freiluftschneise geben. Ein weiterer Ausbau als Gewerbegebiet sei nicht sinnvoll, da die Refinanzierung nicht ausreichend sei. Auch mit Blick auf das Haushaltssicherungskonzept sei dies nicht zielführend.

 

Herr Standop bewertete die Beschlussvorlage positiv und merkte an, dass die Menschen immer auf der Suche nach neuen Wohnbaugebieten seien.

 

Herr Liedtke trug vor, dass bei der Abwägung zwischen einer Gewerbeansiedlung und einer Wohnbaunutzung die Nutzung als Wohnbaufläche positiver zu bewerten sei. Ziele eines ökologischen Städtebaus seien bei Wohnbebauung eher umsetzbar. In Bezug auf die Erschließung eines Gewerbegebietes handele es sich bei dem Bereich Hemsack lediglich um eine 1b-Lage - aufgrund der Verkehrsanbindung. Mit Blick auf den Lärmaktionsplan solle der Schwerlastverkehr in diesem Bereich nicht intensiviert werden. Für Gewerbebetriebe seien im Stadtgebiet ausreichend Flächen vorhanden (z. B. Mühlbach, Technopark). Darüber hinaus weise der Flächennutzungsplan im Bereich Kamen-Süd (Barenbräucker) noch weitere 40 ha gewerbliche Potentialfläche aus. Alle ausgewiesenen Gewerbeflächen würden in deutlich besseren Lagen liegen. Eine zusätzliche Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich Hemsack sei nach seiner Einschätzung kontraproduktiv.

 

Frau Dyduch brachte ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die Fraktion Bündis 90/DIE GRÜNEN den vorliegenden Beschlussvorschlag so kategorisch ablehne. Sie stellte klar, dass es sich nicht um einen Refinanzierungsbeschluss handele. Nach ihrer Auffassung sei dies eine Möglichkeit, städtebaulich zu gewinnen und die Sportinfrastruktur zu optimieren. Das vorliegende „Handlungskonzept Wohnen“ gehe von einem ausgewogenen Umgang mit dem Sanieren im Bestand und dem Angebot von Neubaumöglichkeiten aus. Hier sei ein guter Mix gefragt. Für die Entwicklung als Gewerbegebiet komme für ihre Fraktion der Bereich nicht in Frage, da er zu wertvoll sei. Ihre Fraktion präferiere Wohnbebauung.

 

Nunmehr entgegnete Herr Kühnapfel, dass er sich nicht als „Verhinderer“ sehe. Nach seiner Auffassung werde hier ein Grundsatzbeschluss gefasst – das „Ob“ stehe nicht zur Diskussion – die Ergebnisoffenheit sei für ihn nicht gegeben. Vielmehr gehe die Entwicklung dahin, dass die Planungen weiter vorangetrieben werden sollen, der Planungsbeschluss quasi schon mit dieser Vorlage gefasst werde. Mit Bezug auf das Klimagutachten des Kreises aus dem Jahre 1993 graue ihm vor der eingeschlagenen Richtung, zumal durch die Kläranlage und die Halde bereits Auswirkungen auf die Frischluftschneise eingetreten seien. Insgesamt würden die klimatischen Verhältnisse durch die Bebauung noch weiter verschlechtert.

 

Im Gegenzug wies Herr Brüggemann auf positive Entwicklungen für das Klima hin, wie die Renaturierung der Seseke und die Modernisierung der Kläranlage (vorher offene Becken). Er bat um eine fachliche und sachliche Diskussion.

 

Herr Kühnapfel erwiderte, dass Klärteiche, Faultürme und hohe Gebäude Barrieren für den Klimaschutz in Bezug auf die Frischluftschneise darstellen.

 

Zur Stringenz des Beschlusses erklärte Herr Liedtke abschließend, dass dieser weder zur Aufstellung eines Bebauungsplanes noch zur Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werde – nichts werde durch diesen Beschluss planungsrechtlich manifestiert.

 

Herr Kloß erklärte, dass er die vorliegende Beschlussvorlage positiv begleite. Das Ziel sei richtig. Die Sportinfrastruktur werde gestärkt und neue, interessante Wohnungsangebote gerade auch für Familien geschaffen. Die Zielsetzung sei richtig.

 

Eine interessante Baumaßnahme, so urteilte Herr Bahcekapili. Er sah Probleme bei der Umsetzung darin, dass zwei Sportvereine auf einem Platz gemeinsam trainieren und spielen. Nutzungskonflikte bei den Umkleidekabinen und Duschen in Bezug auf die Übergänge sehe er ebenso; hier sei ein Organisationskonzept zu besprechen. Er bat, den TSC in die Planungen mit einzubeziehen (z. B. in Bezug auf den Pachtvertrag und die finanziellen Einnahmen aus dem Vereinslokal, die ggf. auch aufgefangen werden müssten).

 

Zur Klärung dieser Einzelheiten verwies Herr Lipinski an den zuständigen Schul- und Sportausschuss.

 

In diesem Zusammenhang wies Herr Brüggemann darauf hin, dass die Verwaltung mit allen Vereinen bereits erste Gespräche geführt habe. Er verdeutlichte nochmals, dass zunächst das Planungsrecht abzuwarten sei, erst dann folgen konkrete Abstimmungen mit den beteiligten Vereinen. Insgesamt solle in enger Abstimmung mit den beteiligten Vereinen ein integrativer Ansatz gefunden werden, der möglichst viele Belange berücksichtige und eine gemeinsame Nutzung ermögliche.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Kloß, ob der VfL Kamen benachteiligt werde, da das Jahnstadion nicht über einen Kunstrasenplatz verfüge, erklärte Herr Brüggemann, dass geplant sei, dort auch, und zwar mit  geringem Zeitversatz, einen Kunstrasenplatz zu bauen.